Dierk Schaefers Blog

Wenn es um Wiedergutmachung geht …

Posted in heimkinder, Kirche by dierkschaefer on 10. Dezember 2010

Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer hat den Nagel auf den Kopf getroffen, wenn er schreibt:

»Der Fall zeigt in exemplarischer Form, wie verlogen die kirchlichen Entschuldigungen und Beteuerungen sind, für die Opfer der Sexualverbrechen ihrer Priester zu sorgen. Wenn es um Wiedergutmachung geht, entzieht sich die Kirche ihrer Verantwortung und verlegt sich unbarmherzig auf den juristischen Trick der Einrede der Verjährung. Sie überlässt es dem Staat, die größte Not der Opfer kirchlicher Verbrechen zu lindern, dem selben Staat, von dem sie aufgrund uralter Verträge Milliarden kassiert – mit dem Hinweis, der Staat könne sich nicht auf Verjährung berufen.«

Das dürfte nicht nur für die Mißbrauchsopfer gelten, sondern auch für die ehemaligen Heimkinder, wenn sie sich nach dem vermutlich ergebnislosen Ausgang des Runden Tisches auf den mühevollen Klageweg begeben.

Volltext unter:

http://www.top-medien-berlin.de/content/view/944/1/ Freitag, 10. Dezember 2010

2 Antworten

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  1. Frauke said, on 10. Dezember 2010 at 12:49

    Ich sehe es überhaupt nicht, dass der Runde Tisch Heimerziehung ergebnislos ist. Ergebnislos in Hinsicht auf die Materie. Das ist richtig. Ansonsten sind doch gewissen Kreisen die Strukturen und Arbeitsweisen der Täter nun offenkundig. Der Staat hat seine wahres Gesicht gezeigt. Helmut Schmidt hatte einmal gesagt, dass die RAF das Unterste zum Obersten machen wollte. Seine Freunde wie Herr Kissinger etc. sind Cathy O´Brien sehr gut bekannt, aber ganz anders als wir sie kennen. Meine letzten Worte an diese Art von Politikern ist: Das Problem der Gesellschaft ist, dass das Unterste zum Obersten gemacht wurde. Das hat auf die Dauer keinen Bestand, weil dieser Weg tödlich ist. Da mache ich ganz bestimmt nicht den Fehler der RAF, der revolutionären Zellen, der roten Zora und der Bewegung 2. Juni.

  2. Wenz Flash said, on 11. Dezember 2010 at 14:29

    Das Verfahren gehört vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Bundesrepublik Deutschland versucht sich hier selbst zu richten was paradox ist: eine Täterorganisation spricht ihr eigenes Rechtsempfinden aus und will nicht verstehen, daß Heimkinder immer dem Risiko ausgesetzt bleiben, als solche stigmatisiert zu werden. Heimkinder sind eine Minderheit in der Gesellschaft und unterliegen der Fremdgruppenabwertung. Jedes Kind muss ein Recht darauf haben, als geachtetes Mitglied einer Familie erzogen zu werden. Ein Kinderheim kann dies nicht leisten und widerspricht damit der kindlichen Natur nach einer natürlichen Autorität. Nur Eltern und Ersatzeltern bieten dem Kind die Möglichkeit, seinen natürlichen Nachahmungsbestrebungen nachzukommen. Kinder in Kinderheimen sind nur noch Objekte, gefühls- und geschlechtslose Wesen und müssen kapieren, was man mit ihnen vorhat. Denn die letzten beißen die Hunde. Der Runde Tisch Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre hat bewußt die Täter, die Erzieher, von damals ausgespart, denn sie werden fast alle tot sein. Was hätten diese zu ihrer Verteidigung sagen können? Insofern bleibt der Runde Tisch ergebnislos, da er die bestehenden Zustände von Heimkindern nicht ändern wird. Und eine mögliche Entschädigungssumme von 4000 Euro als ein Ergebnis zu bezeichnen, die therapeutischen Maßnahmen ausschließlich an schulmedizinischen Erfordernissen auszurichten spottet jeder Beschreibung. Es bleibt ein Armutszeugnis unseres Rechtsstaates. Der Runde Tisch müßte von sich aus das weitere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anbieten.


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