»Ich bitte Sie um Verständnis für unsere Situation«
»Ich bitte Sie um Verständnis für unsere Situation«
schreibt nach dieser Zeitungsmeldung das erzbischöfliche Ordinariat Freiburg.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-06/kirche-missbrauchsopfer-datenschutz/komplettansicht Mittwoch, 8. Juni 2011
Verstehen kann ich die prekäre Situation durchaus, doch das Verständnis dafür geht mir ab. Es wäre eher höchste Zeit, daß endlich Verständnis für die Opfer aufkommt, ein Verständnis, das auch Entschädigungen und Schmerzensgelder einschließt.
Im vorliegenden Fall hatte das erzbischöfliche Ordinariat offensichtlich nur für sich selbst Verständnis, indem es die Kostenrechnung mit Adresse an den Täter weiterreichte. Denn diese Organisation ist grundsätzlich unschuldig, und sollte jemand, der ihr zugerechnet wird (von ihr geweiht, beschäftigt und bezahlt wurde) schuldig geworden sein, dann ist er es. Die Organisation wäscht ihre Hände in Unschuld und beweist ihre Unschuld dadurch, daß sie die Zahlung sozusagen nur stellvertretend übernimmt. Dieser Beweis erfolgte nicht freiwillig, sondern im Hintergrund, bis der Täter die Angelegenheit aufdeckte, sei es durch Unsensibilität, sei er von schlechtem Gewissen getrieben oder nur durch Zahlungsunfähigkeit.
Das Ehrenvollste wäre noch das schlechte Gewissen, das seiner Organisation wohl abgeht, obwohl in ihrer Lehre das Jüngste Gericht eine bedeutende Rolle spielt. – Nur: sie glaubt selber nicht daran. Ihre unbußfertige Haltung gegenüber mißhandelten Kindern (Heimkinder) belegt das ebenso wie Vertuschung von Mißbrauch und ihr Umgang mit den Opfern. So hat sie sich selber das Urteil gesprochen.
Die Datenschutzverletzung kann eigentlich nur begrüßt werden, denn sie ist eine „Offenbarung“.



Ich war damals schon böse über die neuen Leitlinien und habe nicht umsonst geschrieben, daß man einen Rechtsanwalt mitnehmen soll. Wenn der Pfarrer seine Arbeit gut macht, dann ist die Kirche der Nutznießer davon, weil er die Schäflein und Kirchensteuerzahler bei der Stange hält. Wenn dieser Nutzen nicht mehr gegeben ist, wird das problematische Personal outgesourcet und der angerichtete Schaden ihm allein aufgehalst. Ein Fehlverhalten der Institution wird nicht zugegeben, und doch geht es eigentlich darum. Die Heranziehung der Institution auch zu finanziellen Leistungen ist deshalb so wichtig, damit die Institution ihre Aufsichtspflicht in Zukunft besser nachkommt. Das jetzige Verhalten zeigt, daß die Einsicht in das eigene Fehlverhalten nach wie vor fehlt.
Hallo Peter Henselter,
deinen Worten kann ich mich nur anschliessen.