Das kannte ich auch noch nicht.
Das „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“.
»Soziales Engagement und gesellschaftliche Teilhabe sind wesentliche Säulen unseres Zusammenlebens«. Wer hätte das gedacht? Doch mit dieser fundamentalen neuen Erkenntnis werden wir begrüßt: http://www.bafza.de/das-bundesamt/ueber-uns.html
»Man weiß ja, daß es Bundesbehörden gibt, die im wesentlichen die Funktion einer Sinecure für Parteiangehörige erfüllen …« schreibt JoKr in seinem Beitrag über dieses Amt, das nun neben den Anlaufstellen für ehemalige Heimkinder auch service-leistend tätig wird.
»Das Bundesamt als moderne Dienstleistungsbehörde hat Strukturen geschaffen, um verschiedenste Serviceaufgaben zu übernehmen«, so die Selbstauskunft dieses Amtes. Ob dieser Service auch über den Fonds für ehemalige Heimkinder finanziert wird; weiß ich nicht. Dort gibt es jedenfalls die
»Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung« Sie stellt sich so vor:
»Nach den Empfehlungen des Runden Tischs „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ sollen Personen,
• die in der Zeit von 1949 bis 1975 in einem Heim untergebracht waren und
• denen während der Heimunterbringung in diesem Zeitraum Unrecht und Leid zugefügt wurden,
finanzielle Hilfen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass heute noch Folgeschäden wie etwa Traumatisierungen oder ein sonstiger Hilfebedarf aufgrund von in der damaligen Heimerziehung entstandenen Beeinträchtigungen bestehen und diese nicht über die bestehenden Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt werden können.
Falls es wegen seinerzeit nicht gezahlter Versicherungsbeiträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, soll ein Ausgleich gewährt werden.
Zur Gewährung dieser Leistungen wurde ein Fonds mit dem Namen „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ errichtet.
Für die Verwaltung des Fonds wurde beim Bundesamt eine Geschäftsstelle eingerichtet.
In der Geschäftsstelle werden
• die von den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen bearbeiteten Anträge auf Schlüssigkeit und gleichmäßige Mittelvergabe geprüft,
• Leistungen aus dem Fonds gewährt und ausgezahlt,
• Quartalberichte und Jahresrechnung erstellt.
Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe, die Anlauf- und Beratungsstellen begleitend zu beraten. Darüber hinaus erfolgt eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit mit den Anlauf- und Beratungsstellen«.
Da wird also schon in die Hände gespuckt und das Sozialprodukt gesichert – oder doch nur die eigene Existenz?
JoKr berichtet über dieses Amt und die ersten Tage der Anlaufstellen – und man muß sich nicht wundern. Doch lesen Sie selbst:
http://www.top-medien-berlin.de/content/view/1160/1/ Sonnabend, 21. Januar 2012



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