Dierk Schaefers Blog

»Die meisten Fehler passieren, wenn die Familien nicht eng genug betreut werden«.

Posted in Kinderrechte by dierkschaefer on 28. Januar 2012

Das gilt nicht nur für Pflegefamilien.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,811806,00.html Freitag, 27. Januar 2012

Eine Antwort

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  1. Wenz Flash said, on 29. Januar 2012 at 19:27

    Für normale Familien gilt zwingend das Elternrecht, d.h. die Erziehung obliegt den Eltern und es ist die Entscheidung der Eltern, ob sie daran andere teilhaben lassen. Dieser Grundsatz ist nur durch staatliche Gesetze begrenzt, wie die Schulpflicht, d.h. die Eltern müssen ihre Kinder in die Schule gehen lassen.
    Was anderes gilt für Pflegeeltern. Diese müssen sich erstmal einer Frageorgie einer Behörde stellen und benötigen eine Genehmigung für die Erziehung der ihr anvertrauten Kinder. Die Behörde versucht, das Pflegekind in ähnlichen Verhältnissen erziehen zu lassen wie leibliche Kinder. Und da hier zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern eine biologische Fremdbeziehung vorliegt, ist auch die Behörde kraft diverser Gesetze verpflichtet, sich für das Kindeswohl einzusetzen. Jedoch kann auch eine Behörde keine Kontrolle rund um die Uhr leisten und so bitter wie das im Einzelfall dann sein mag, können Schicksalsschläge nicht vollends ausgeschlossen werden, die leider auch zum Tod führen können. Ich wuchs in einer Pflegefamilie auf, die zwei eigene Kinder im Alter von 10 und 12 Jahren durch Ertrinken verlor. Die Kinder hatten in einem nahegelegenen Baggersee eine Floßfahrt unternommen und kenterten. Die Eltern sind natürlich damit gestraft für ihr Leben und die Kinder unternahmen die Floßfahrt trotz Verbotes ihrer Eltern. Trotz des Todes ihrer Kinder durften sie mich danach als Pflegekind nehmen. Nun war das für mich garnicht so schlecht, denn ich als ehemaliges Heimkind, das traumatisiert war, traf auf Pflegeeltern, die durch den Tod ihrer eigenen Kinder auch traumatisiert waren, d.h. wir hatten beide unsere Schicksalsschläge.
    Eine ständige Überwachung ist im Kindesalter sowohl für die Eltern als auch das Jugendamt nicht mehr zu leisten. Für eine Pflegefamilie ist es jedoch nicht akzeptabel, wenn ein Drogenverdacht vorliegt. Ein Drogenverdacht wird nicht einfach so in die Welt gesetzt. Hier hat das Jugendamt klar versagt. Das Pflegekind wird das im Alter von 11 Jahren noch nicht unbedingt verstehen, wenn ein Elternteil wegen Drogenverdacht seine Pflegschaft riskiert und m.E. auch verlieren muß. Wenn das Pflegekind größer wird, sollte das Verständnis einsetzen. Ich habe es auch erst später verstanden, warum mich damals das Jugendamt zu traumatisierten Pflegeeltern gab. Die Pflegeeltern hatten noch eine kleine Tochter, für die ich Bruderersatz spielen durfte und das Jugendamt akzeptierte. Das die Behördenmitarbeiter mit Traumata damals nichts anzufangen wußten, wurde mir auch später klar. Als Heimkind war ich ein geeignetes Versuchskaninchen.
    Wenz, wenn das Schicksal zuschlägt, verliert so mancher sein Leben. Gott weiß warum, der Mensch braucht es nicht zu wissen. Es bleibt Gottes Wille. Daher gibt es auch Gerechtigkeit nur bei Gott.


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