Heutige Heimerziehung – System Kannenberg
»Dabei falle auf, dass häufig ein derber Ton herrsche und die Pädagogen einen Umgang mit den Jugendlichen pflegten, der auf Konfrontation ausgelegt sei, sagt Böhle, „manchmal auch unter Rückgriff auf körperliche Überlegenheit“. Das wirke zunächst befremdlich, letztlich werde so aber Nähe aufgebaut. Die Pädagogen signalisierten den Jugendlichen: „Ich stelle mich dir in den Weg, damit wir eine Beziehung aufbauen können.“«
Montag, 28. November 2011
Verfassungsbeschwerde abgelehnt, …
dennoch scheint die Sache nicht hoffnungslos
Vom Info-Service der Freien Initiative Ehemaliger Heimkinder ( http://www.fi-ehk.de/forum/board/ ),
erhalten Sie folgende Mitteilung: “Ehemaliges Heimkind Gregor Ter Heide hat vom Bundesverfassungsgericht eine Ablehnung seiner Verfassungsbeschwerde erhalten.”
Link zum Dokument: Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde am 26.10.2011 (05.10.2011): http://www.mimac.de/EHK/BVerfG-Ablehnung.pdf
Kommentar von Gregor Ter Heide:
Die Verfassungsbeschwerde wurde angenommen, um eine Entscheidung oder Ablehnung zu prüfen. Leider wurde diese vom BVerfG nach ca. 10 Wochen abgelehnt.
Grund der Ablehnung war, dass meine Misshandlung (sog. Grundrechtverletzungen) nur bei Pflegeeltern passierte und meine eigene Biographie war laut BVerfG nicht ausreichend substantiiert und genügend dargetan.
Leider hatte ich meine eigenen ausführlich genug dargestellten Menschenrechtsverletzungen in einem von mir erstellten A4-Extra-Blatt beigefügt und dort somit nicht direkt in der Beschwerde dargelegt.
Beim BVerfG müssen meine Menschenrechtsverletzungen „nur mit Heimkindern“ zu tun haben, denn es handelt sich um den „Runden Tisch Heimerziehung“.
Als sog. staatlicher Schutzbefohlener, Fürsorgezögling oder Mündel des Staates bzw. eines Bundeslandes war ich einem Jugendamt bzw. der Fürsorge unterstellt und hatte einen behördlichen Amtsvormund. Es ist somit egal, ob ich bei Pflegeeltern oder im Kinderheim „gepflegt“ wurde. Erst durch Missachtung der Aufsichtspflicht vom Jugendamt konnten meine schlimmen Misshandlungen unbeachtet geschehen. Auch der staatlich angestellte Amtsvormund hatte mich nie gesehen. Deshalb war ich unbeachtet fast ein halbes Jahr im Krankenhaus und der Pflegevater 1,5 Jahre im Gefängnis. Inhaltlich wollte ich mein eigenes Schicksal nicht direkt in der Verfassungsbeschwerde öffentlich darlegen und unbedingt eine bestimmte Person (um sie nicht zu belasten)sowie deren Namen außen vor lassen.
Für mich war klar, dass ich eine Verfassungsbeschwerde einlegen konnte, und wenn meine Menschenrechtverletzungen im Kinderheim passiert und gründlicher dargelegt worden wären, hätte ich auch eine Entscheidung bewirkt. Das Wort: „Im Sinne“ habe ich beim Hinweis zur abstrakten Normenkontrolle vergessen, war allerdings ohne Belang, denn ich wollte damit einen Hinweis zur Überprüfung der Beschlussempfehlung zum Bundestags-Beschluss erwirken.
Jetzt müsste möglichst vielen Heimkindern bis Ende des Jahres eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden, denn die Lösungsvorschläge werden erst ab Anfang des neuen Jahres rechtlich richtig gültig in Kraft gesetzt. Laut BVerfG sind es ja bis jetzt auch nur „Lösungsvorschläge“ ? !
Übrigens, eine neu eingereichte Verfassungsbeschwerde, sollte dann inkl. eines „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ erfolgen, um die Verschwendung der 12. Mill. € für die Anlaufstellen zu verhindern, sowie der insg. 80 Mill. der Bund- und Länder-Haushalte im Jahr 2012, die von mehreren Ministerien, die iZm. den vielfachen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, sehr zu deren Nachteil abgezogen werden.
Hier der Dokumenten-Link des Kommentars: http://www.mimac.de/EHK/Kommentar-von-Gregor-Ter-Heide-zur-Ablehnung-der-Verfassungsbeschwerde.pdf
Neu: Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde am 26.10.2011 (05.10.2011): http://www.mimac.de/EHK/BVerfG-Ablehnung.pdf
Der Vollständigkeit halber erhalten Sie zusätzlich die Schreiben der Beschwerde, den nachträglichen Brief, den Antrag auf eine einstweilige Anordnung und :
am 26.10.2011: http://www.mimac.de/EHK/Ruege-BVerfG-EF.pdf
am 12.09.2011: http://www.mimac.de/EHK/Antrag-Erlass-einstweilige-Anordnung-BVerfG.pdf
am 19.08.2011: http://www.mimac.de/EHK/Brief_ans_Bundesverfassungsgericht.pdf
am 03.08.2011: http://www.mimac.de/EHK/Verfassungsbeschwerde-bvg-7-7-11.pdf
dazu folgendes Bild:
https://picasaweb.google.com/lh/photo/YNcd67jgzcR6eU1fRhaNER89516U6BzRtvg0Iw2ZIAc?feat=directlink
Kontakt zu Gregor Ter Heide:
Email: fernfahrer@osnanet.de
Tel.: 05422 7340
Freie Initiative Ehemaliger Heimkinder – http://www.fi-ehk.de/forum/board/
Siegfried Michelt, Sudweyher Straße 35, 28844 Weyhe
Tel.: 04242/96825500, Fax: 04242/96825509
Email: siegmic909@googlemail.com u. sigmic@mimac.de
Kinderschutzgesetz
»Kinder sollen künftig besser vor Misshandlungen und Vernachlässigung geschützt sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit großer Mehrheit das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Kinderschutzgesetz«.
So hörte ich es schon gestern im Radio. Der Bundesrat wurde auch noch kurz erwähnt, so daß ich mich über die heutige Fortsetzung nicht wunderte.
Die mußte kommen:
»Das Gesetz soll eigentlich im Januar in Kraft treten, wegen ungeklärter Finanzierungsfragen droht allerdings massiver Widerstand im Bundesrat«.
Beides aus: http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article1808339/Mehr-Kontrollen-in-Problemfamilien.html Freitag, 28. Oktober 2011
Der Bundestag kann mal wieder mit einem im Grunde wichtigen Gesetz brillieren. Aber alle Abgeordneten wissen, daß sich die Länder quer legen werden, weil sie das Geld für die schönen Programme bereitstellen müssen. Dies Verfahren grenzt schon an geplante Arbeitsteilung zur Veralberung der Wähler – und zur permanenten Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen, deren Interessen wir auf dem Altar des Föderalismus opfern.
Mein bereits vor ca. 10 Jahren verfaßter Text gilt mit den vorgenommenen leichten Änderungen leider immer noch – und er wird weiter aktuell bleiben. Denn Kinder sind bei uns nur dann ein Thema, das die Öffentlichkeit bewegt, wenn sie mißbraucht wurden.
Pressemitteilung
Pressemitteilung:
Der vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossene Hoheitliche Akt “Runden Tisch Heimerziehung” und dessen Lösungsvorschläge, die vom Bundestag 1:1 übernommen und beschlossen wurden, werden mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen. Da vom beschlossenen 100-Millionen-Fonds-Anteil keine Entschädigung bei den ehemaligen Heimkindern ankommen wird, muss das BVerfG bis zum Ende des Jahres wegen der bewiesenen Menschenrechtsverletzungen eine Entscheidung treffen. Daher wird aktuell das BVerfG von Gregor Ter Heide wegen der zeitlichen Verzögerung gerügt.
am 26.11.2011: http://www.mimac.de/EHK/Ruege-BVerfG-EF.pdf
am 12.09.2011: http://www.mimac.de/EHK/Antrag-Erlass-einstweilige-Anordnung-BVerfG.pdf
»CHILD ABUSE AND THE CATHOLIC CHURCH«
Das ist zwar ein Werbeflyer, doch das Buch, von dem bald eine deutsche Übersetzung erscheinen soll, scheint sich nicht nur mit den Oberflächenphänomenen, die schlimm genug sind, befaßt zu haben.
»Marie Keenan verbindet als Wissenschaftlerin und Therapeutin die persönliche mit der institutionellen Ebene und sieht das Problem nicht ausschließlich in der Pathologie des Einzelnen, sondern auch in umfassenderen systemischen Bedingungen wie
0 der Institution der Priesterschaft selbst
0 der katholische Sicht von Sexualität
0 der Weise des priesterlichen Lebens
0 der Abhängigkeiten und Machtstrukturen in der Hierarchie der Kirche
0 der Ausbildung der Priester.«
Hier geht es um die Verjährung in UK
Juristensprache ist ohnehin schwierig, auf Englisch noch viel mehr. Doch wenn noch eine andere Rechtskultur der juristischen Argumentation hinzukommt, braucht man zumindest eine Übersetzung, wenigstens eine Zusammenfassung auf Deutsch.
Wer machts?
UK House of Lords – A vs Hoare 2008 UKHL 6 – 30-01-2008
Hier nur ein Auszug:
“54. Until the 1970s people were reluctant to believe that child sexual abuse took place at all. Now we know only too well that it does. But it remains hard to protect children from it. This is because the perpetrators are so often people in authority over the victims, sometimes people whom the victims love and trust. These perpetrators have many ways, some subtle and some not so subtle, of making their victims keep quiet about what they have suffered. The abuse itself is the reason why so many victims do not come forward until years after the event. This presents a challenge to a legal system which resists stale claims. Six years, let alone three, from reaching the age of majority is not long enough, especially since the age of majority was reduced from 21 to 18.”
Kinderrechte
Kinderrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechte
Les enfants ont des droits
»Kinder haben Rechte«
Die ehemaligen Heimkinder in Deutschland hatten keine und haben auch heute keine.
Lieber Herr Schäfer, …
… ich hätte zu meinem Leserbrief, den ich eben bei Ihnen eingefügt habe,
noch ein Foto, welches dokumentiert, dass im Inhaltsverzeichnis der
Homepage der Evangelischen Stiftung Volmarstein von ihrer sündigen
Vergangenheit nichts steht. Wollen Sie es eventuell in Ihrem Blog einfügen?
Herzliche Grüße
Helmut Jacob
Gern, lieber Herr Jacob:






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