Dem ist nichts hinzuzufügen!
Die Aussagen(Top-TV vom 23.2.2010) von Herrn Prof. Kappeler zu dem Ergebnis der Deutschen Bischofkonferenz
Geschrieben von pethens, Samstag, 27. Februar 2010
Professor Kappeler zur „sexuellen Gewalt“ im Rahmen der aktuellen Diskussion um sexuellen Mißbrauch kirchlicher Amtsträger und Mitarbeiter. Auszug aus der Fernseh-Sendung von Top-TV vom 23.2.2010 im ALEX .“Die Opfer des sexuellen Missbrauch kommen jetzt aus der Mitte der bürgerlichen Gesellschaft. Es handelt sich um Jugendlichen aus gut situierten Familien, die Schulen, an denen sie als privat Schüler gelernt haben, sind Eliteschulen. Mir ist aufgefallen, dass in der medialen Berichterstattung immer wieder die Frage auftaucht, wie kann das an einer Eliteschule geschehen. Das hat mich sehr gewundert, weil ja seit vielen vielen Jahren ehemalige Heimkinder berichten, dass sie in Heimen, in denen sie im Rahmen der öffentlichen Erziehung untergebracht waren, sexuelle Gewalt erfahren haben, von Männern und von Frauen – dass muß hier auch gesagt werden -, denen sie als Jugendliche und Kinder anvertraut waren.
Sehr viele dieser Kinder haben, wie wir wissen, ja auch in kirchlichen Einrichtungen gelebt. Fast zwei Drittel aller Heime sind von den Kirchen geführt worden. Da taucht noch ein weiteres Problem auf, jetzt im Zusammenhang mit den Schülern von diesen Schulen, die in kirchlicher Trägerschaft sind, wird an keiner einzigen Stelle die Glaubwürdigkeit der Opfer in Frage gestellt. Bei den ehemaligen Heimkinder ist das immer in Frage gestellt worden und wird in vielen einzelnen Fällen auch heute noch nach wie vor in Frage gestellt, wenn sie zum Beispiel über das Opferentschädigungsgesetz einen Anspruch geltend machen. Immer wieder wird in Frage gestellt, ob diese Erinnerungen stimmen, ob das Glaubwürdig ist.
Da sehen wir einen deutlichen Unterschied, wenn es um die Kinder aus den Familien handelt, die eher am Rande der Gesellschaft angesiedelt sind, dann ist dieser Vorbehalt da. Wenn es sich um Kinder handelt, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen, die Familien haben, die hinter ihnen stehen, dann wird das nicht bezweifelt. Nun muß man noch sagen, dass diese Kinder aus den bürgerlichen Familien, in sehr viel stärkerem Maße die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer Familie geschützt zu werden, als die Kinder in den Heimen, die diesen Verhältnissen schutzlos ausgeliefert waren.
Diese ganzen Unterschiede müssen in die Debatte einfließen und man muß in der gegenwärtigen Diskussion über sexuelle Gewalt an Kindern auf jeden Fall diese Erfahrungen der ehemaligen Heimkinder mit einbeziehen und auch deutlich machen, dass diese ganzen Vorbehalte und Relativierung nicht mehr geschehen dürfen.
Am Runden Tisch Heimerziehung, im Zwischenbericht, der jetzt vom Runden Tisch abgegeben worden ist, wird dieses ganze Kapitel „sexuelle Gewalt“mit einigen wenigen Sätzen abgetan und nicht in der Weise, wie es notwendig wäre, aufgeklärt!“
Ouelle: http://de.sevenload.com/sendungen/Top-TV-im-OKB/folgen/ovCrekx-1-TopTV-23-2-2010
Pressemitteilung – Verein ehemaliger Heimkinder e. V.
Erklärung der Bischofskonferenz zu Missbrauchsfällen ist unzulänglich !
Opferverband fordert massive Korrektur der jüngsten Beschlüsse.
Einer Kritik an der Erklärung der Bischofskonferenz muss vorangestellt werden, dass sehr wohl anerkannt wird, dass die Kirche einen neuen Umgang auch mit der Vergangenheit einzuleiten wünscht. Es werden massgebliche Schritte zu Aufarbeitung und Prävention gesetzt. Schuldeingeständnisse und eine nicht zu unterschätzende Entschuldigung werden abgegeben. Leider erfolgte dies nicht als Antwort auf Forderungen, die seit Jahren aus dem Kreis der Opfer gestellt wurden, sondern erst als eine Antwort auf Grund des massiven öffentlichen Druckes unausweichlich wurde. Seit Jahren fordert der Verein ehemaliger Heimkinder e.V., fordern Opfer dies nun unter öffentlichen Druck abgegebenen Erklärungen. Dies wurde noch in 2009 auf arrogante Art und Weise abgetan.
Die Erkenntnis des Wandels erfolgt also nicht aus Einsicht, sondern mehr aus Unvermeidbarkeit.
Mag die Erklärung der Bischofskonferenz für die zu beschwichtigende Öffentlichkeit ausreichend sein, für den Kreis der Opfer und Betroffenen sind weiterhin massive Defizite erkennbar:
1. Nicht in einem Punkt wird anerkannt, dass eine materielle Entschädigung bei den durch Missbrauch und Gewalt zerrütteten Existenzen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, geschweige werden anständige Schadensersatzzahlungen zugesichert. In den USA wurden immerhin siebenstellige Beträge an die Opfer bezahlt – in der Bundesrepublik Deutschland wird sich weiterhin darauf verlassen, dass die Solidargemeinschaft die entstandenen Schäden „irgendwie“ auffängt: Die Krankenkassen bei Erkrankungen und Therapiebedarf, die Rentenkasse bei früher Verrentung, Arbeitsamt und Sozialamt bei Arbeitsunfähigkeit.
2. Von der Kirche ist der Anstand zu erwarten den Verzicht auf die Einrede der Verjährung abzugeben. Der überwiegenden Mehrzahl der Opferansprüche wird deshalb kaum entsprochen werden – geschweige denn, dass die Täter jemals bestraft werden. Eine unverantwortliche Einstellung, nachdem man das Versagen eingesteht. Es wird gefordert, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird und bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte des Missbrauchs eine Beweislastumkehr akzeptiert wird.
3. Als hochproblematisches Vorgehen sehen wir, dass es keine Ausschreibung für Therapieangebote und den Aufbau eines kirchenunabhängigen Therapeutennetzes gibt, sondern eine eigene Auswahl von Therapeuten benannt werden soll.
4. Als mindestens ebenso problematisch wird die Einrichtung einer Hotline unter der Regie der Kirche eingeschätzt. Eine Hotline muss von Opfervertretern betrieben werden, da die Gefahr zu groß ist, dass eine kircheneigene Hotline wieder in alte Strukturen zurückfällt, die da wären Strafvereitelung, Geld- oder Sachgeschenke gegen Schweigen etc.
5. Beinahe schon als Affront zu betrachten ist der Hinweis, dass das Thema nun mit dem Papst zu besprechen sei. Schließlich bitten Missbrauchsopfer seit Jahren den Papst und die deutschen Bischöfe, sich ihnen zuzuwenden. Wie es scheint, führt auch hier der Druck der Öffentlichkeit und nicht etwa das Leid der Opfer zum Ziel. Wieder ist ein Blick in die USA angebracht: Dort wurden die Opfer weitaus früher von Bischöfen und ( deutschem ! ) Papst beachtet – allerdings muss man dazu sagen, dass in den USA empfindliche finanzielle Entschädigungen für sexuellen Missbrauch an der Tagesordnung sind.
6. Auch nach der „Auseinandersetzung“ zwischen dem Erzbischof Zollitsch und der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Punkt der rückhaltlosen Aufklärung und Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, erklärte der Erzbischof noch einmal eindeutig, dass die Kirche sich auch weiterhin nicht bei jedem Verdachtsfalle an die Staatsanwaltschaft wenden würde, da oftmals auch Unschuldige verdächtigt würden.
7. Die Deutsche Bischofskonferenz hat die geforderte Einrichtung eines Runden Tisches abgelehnt. Man will weiter eigenes Recht sprechen.
Zusammenfassend ist zu sagen:
Wenn wir auch, wie eingangs erwähnt, durchaus die Bemühungen der katholischen Kirche um einen neuen Umgang mit der eigenen Vergangenheit sehen und anerkennen, muss doch gesagt werden, dass einige wichtige, der Öffentlichkeit nicht so bekannte Forderungen der Opfer völlig unbeachtet bleiben und somit wieder eine Chance vertan wird, wirklich auf die Opfer zuzugehen und sich nicht nur dem Druck der Öffentlichkeit zu beugen !
So muss sich das Eingeständnis des Versagens darauf erstrecken, dass am Runden Tisch Heimerziehung das Thema des Missbrauchs längst bekannt war und dort trotz Aufforderung durch Opfer nichts eingestanden wurde. Im Gegenteil, vor dem Kammergericht Berlin drohte die Kirche noch, die gesamte Aufarbeitung abzubrechen, falls die Opfer am Runden Tisch der Missbrauchsopfer eine gewichtige Stimme bekämen. Das war in 2009, als Wissenschaftler auch der Kirche den Umfang der Verfehlungen bereits kannten. Allerdings war zu der Zeit kein Druck durch die Öffentlichkeit zu befürchten.
Wir fordern, dass diese und andere aufgezeigte Lücken unverzüglich geschlossen werden. Und wir fordern Sie auf, diese Forderung ernster zu nehmen als die letzten Jahre, in denen wir immer wieder angeboten haben, ohne große Öffentlichkeit zu arbeiten. Nach dem Zwischenbericht des Runden Tisches Heimerziehung mussten wir handeln. Das Ergebnis spürten Sie seit Wochen.
Ferner kritisiert der VEH e.V. die Einsetzung eines Sonderermittlers bezüglich der genannten Vorkommnisse. Sowohl die Ablehnung eines Runden Tisches, als auch die Einsetzung eines Sonderermittlers lassen die Tendenz erkennen, Straftaten und Verfehlungen ohne Einbeziehung der Opfer und ihrer Interessen aufzuklären. Dies muss den Verdacht nähren, dass seitens der Kirche eine an den kirchlichen Interessen ausgerichtete Aufklärung erfolgen soll und keine ergebnisoffene.
Der VEH fordert daher die Einsetzung eines Sonderermittlers, der neben einer ergebnisoffenen Aufklärung zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet ist. Bei der Auswahl des Sonderermittlers ist die Opferseite zu beteiligen. Der Sonderermittler hat einem einzurichtenden Runden Tisch umfassend Bericht zu erstatten.
Darüber hinaus fordert der VEH vom Gesetzgeber, dass eine Pflicht zur Anzeige von Taten eingeführt wird – jedenfalls bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wenn die Tat unter Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder besonderen Gewaltverhältnisses ( also z.B. auch bei Heimkindern, Strafgefangenen, Menschen mit Behinderungen ) geschieht.
Wir hoffen trotz allem auf eine konstruktive Zusammenarbeit, so wie wir sie bereits seit 2006 anbieten.
Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Vorsitzende Frau
Monika Tschapek-Güntner
Autorisierte Veröffentlichung.
Die aller erste Veröffentlichung dieser „Pressemitteilung“ ist hier zu finden: QUELLE: http://veh-ev.info/index.php?id=1 ( nur ein klein wenig dort runter scrollen )
Deutsche Bischofskonferenz: Auszug / Zitat aus der Webseite @ http://www.dbk.de/252.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1523&tx_ttnews%5BbackPid%5D=233&cHash=25044ffcc4
Pressemeldung
25.02.10 – Nr. 35
25.02.2010: Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch
Pressebericht anlässlich der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 25. Februar 2010 in Freiburg
Einleitung
[ ………. ]
IX. Caritas
Ehemalige Heimkinder – Sachstand nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts
Die Vollversammlung hat sich mit dem Zwischenbericht des „Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ befasst. Der Zwischenbericht stellt eine Verständigung aller Mitglieder des Runden Tisches Heimerziehung – einschließlich der Betroffenen – auf gemeinsame Einschätzungen zu einer tragfähigen Bewertung der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren dar. Er stellt eine Verantwortungsgemeinschaft für das Schicksal ehemaliger Heimkinder in der damaligen Zeit heraus: Es habe für jedes Heimkind zu jeder Zeit eine formal zuständige, verantwortliche Person beziehungsweise Institution gegeben. Die Tragik der damaligen Heimerziehung ist das Ergebnis zahlreicher Faktoren beschrieben, die von fragwürdigen Anlässen für eine Heimeinweisung über eine auf Führung, Kontrolle und Bestrafung basierende Erziehung bis hin zur mangelnden Aufsicht über die Heime reichten. Die Bischöfe drücken ihr tiefes Bedauern über die Beteiligung katholischer Einrichtungen an dieser negativen Seite der Heimerziehung aus.
Die Vollversammlung hat sich über vielfältige Initiativen im Bereich der katholischen Kirche mit dem Ziel der Entstigmatisierung und Rehabilitierung der Betroffenen informiert. Neben Bemühungen durch einzelne Träger und auf diözesaner Ebene ist besonders die im Januar 2010 frei geschaltete Service-Hotline für ehemalige Heimkinder aus katholischen Einrichtungen zu nennen. Die bundesweite Hotline bietet die Möglichkeit, sich zu persönlichen Fragen und Problemen in Bezug auf die eigenen Erfahrungen und Erlebnisse in Heimen in Trägerschaft der katholischen Kirche in den 50er und 60er Jahren zu informieren und Beratung in Anspruch zu nehmen. Seit Schaltung der Hotline vor sechs Wochen hat es 243 telefonische Beratungsgespräche gegeben, die in der Regel zwischen 30 und 90 Minuten dauern. Zumeist suchen die Anrufer Ansprechpartner, um ihre Erlebnisse aufzuarbeiten. Mehrfach wurden auch Therapieplätze vermittelt. Zudem bitten Anrufer darum, kirchliche Akten über ihren Heimaufenthalt einsehen zu können.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede „Demokratie“ und angeblichen „Rechtsstaat“, wo versucht wird dies einzuschränken.
My own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s „constitutionality“ and it’s „democracy“.
TAGS / LABELS: Betroffenen, Bischofskonferenz, Bundesjustizministerin, Forderungen, Missbrauch, Missbrauchsfällen, Monika Tschapek-Güntner, Opfer, Opfervertretern, VEH, Verein ehemaliger Heimkinder, Verjährung
Weiterveröffentlicht am Samstag, 27. Februar 2010, um ca 04:15 Uhr ( MEZ ), u.a, auch hier @ http://www.heimkinderopfer.blogspot.com ( eine sehr schnell ladende und sich sehr schnell im Internet verbreitende GOOGLE-Internet-Plattform ! )