Das Straßburger Bügeleisen und die feinen Konturen des deutschen Rechts
Der Vorgang ist bekannt.
0 Da hatte eine Berliner Altenpflegerin sich vergeblich auf dem deutschen Rechtsweg abgemüht, weil ihr Arbeitgeber, die berliner VIVANTES sich nicht darum gekümmert hatte, daß die schutzbefohlenen Alten aus Personalmangel und verordneter Sparsamkeit im Verbrauch von Windeln häufig sehr lange in ihren Fäkalien liegen mußten.
0 Auch der medizinische Dienst der Krankenkassen hatte die Informationen der Altenpflegerin bestätigt, ohne daß eine merkliche Besserung eingetreten wäre.
0 Schließlich hatte die Altenpflegerin ihren Arbeitgeber wegen Betrug verklagt und wurde gekündigt. Dieser Arbeitgeber ist ein in Berlin mit Politik und öffentlicher Verwaltung bestens vernetzter Sozial-Konzern. Ich scheue mich, nach diesen Vorgängen von einem sozialen Konzern zu sprechen.
0 Der Altenpflegerin, BRIGITTE HEINISCH, wurde fristlos gekündigt und der Sozialkonzern bekam in allen deutschen Instanzen Recht.
0 Erst der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg sah die Sache anders.
0 Der Arbeitgeberpräsident HUNDT war offensichtlich alarmiert und forderte eine gründliche Bewertung des straßburger Urteils, was nichts anderes heißt, als die Aufforderung, juristische Gründe dafür zu finden, daß das Urteil hierzulande nicht Schule macht. Er hätte sich ja auch differenzierter äußern können unter Anerkennung dieser speziellen Sachlage.
Anscheinend ist bisher niemand so gesprungen, wie Herr HUNDTes gefordert hat. Jedenfalls legt in der heutigen Ausgabe der F.A.Z. CAROLINE FREISFELD im Leitartikel des Wirtschaftsteils nach: »Da hat man in Deutschland eine Rechtsfrage über Jahre hinweg ausgeklügelt beantwortet und etwaige Grundrechtseingriffe austariert – und dann kommen die Straßburger Richter, verwenden die Europäische Menschenrechtskonvention wie ein großes Bügeleisen und glätten die feinen deutschen Konturen aus.«
Sie sagt es nicht direkt. Doch der Tenor des Artikels ist doch eher so, daß die feinen Konturen des deutschen Rechts bitteschön nicht plattgebügelt werden sollten und auch der Fall VIVANTES nach deutschem Recht eigentlich doch ganz richtig gelaufen ist.
Hoffen wir gemeinsam auf das straßburger Bügeleisen, auf daß mit ihm auch noch weitere Menschenrechtsverletzungen deutlicher konturiert werden, als es manchem bei uns lieb ist.
http://www.faz.net/p/Rub6C77E50CFDFD44AF94BA0EA12FECC2AD/Dx1~Ece104cc87450acde860610a4cc6a81bc~ATpl~Ecommon~Scontent.html Sonnabend, 27. August 2011
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