Nun werden Nägel mit Köpfen gemacht
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) tagte am 26./27.Mai 2011 in Essen.
Das mir vorliegende Dokument gibt den Sondertagesordnungspunkt (TOP 6.4 a) wieder, einen Beschlußentwurf der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein zu den Ergebnissen des „Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“
Hier zunächst das ganze Dokument: jfmk_beschluss
Auszüge mit Kommentierung von mir, auch alle Hervorhebungen:
»… sehen in dem Abschlußbericht und den Empfehlungen eine gute Grundlage für die dringend notwendige Aufarbeitung der Geschichte der Heimerziehung und des gegenüber ehemaligen Heimkindern geschehenen Unrechts«.
»… heben hervor, dass mit den vom „Runden Tisch“ formulierten Empfehlungen an den deutschen Bundestag ein wichtiger Schritt geleistet wurde, mit dem ehemaligen Heimkindern bei der Bewältigung ihres Schicksals Hilfe angeboten werden kann«.
»Die zentrale Stelle soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
Bewilligung von Zahlungen/Leistungen;
Prüfung der eingehenden Anträge (Überprüfung der von regionalen Stellen
eingereichten Anträge, keine direkte Antragstellung bei der zentralen Stelle);
Sicherstellung von Zahlungen gegen Verzicht auf weiteres Verfahren – Befriedungsfunktion
Bearbeitung von eventuellen Gegendarstellungen / Beschwerden
Kontakt und Austausch mit den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen (vgl.
Schlussbericht Runder Tisch);
Hinweise auf gleichmäßige Zuarbeit für Anträge auf Bewilligung von Leistungen
– aber keine Weisungsbefugnis gegenüber regionalen Anlauf- und Beratungsstellen.«
In der so schön Befriedungsfunktion genannten Aufgabe liegt ein Hauptproblem, wenn man von den durch Nötigung am Runden Tisch erreichten Grundlagen und den Empfehlungen absieht. Eine weitere Information, die mich erreichte, macht deutlich, daß mit einer Verzichtserklärung jedwede weiteren juristischen Schritte versperrt sind, auch eventuelle Klagen gegen Wirtschaftsbetriebe, die von der Zwangsarbeit der ehemaligen Heimkinder profitiert haben. (Hieran wird deutlich, für wen der Runde Tisch gearbeitet und warum man den Begriff Zwangsarbeit vermieden hat, wie der Teufel das Weihwasser.)
Wer also eine Verzichtserklärung unterschreibt, sollte wissen was er tut. Er sei aber auch darauf hingewiesen, daß der Verzicht auf den unterernährten Spatzen in der Hand nicht den Gewinn der fetten Taube auf dem Dach garantiert.
Wer nicht unterschreiben will, sollte sich aber nicht abschrecken lassen, einen Antrag zu stellen. Der Unterwerfungsvertrag wird erst wertvoll, wenn er fixiert ist und nur noch die Unterschrift des ehemaligen Heimkindes fehlt. Dann kann man die Unterschrift verweigern und ihn veröffentlichen, vielleicht sogar in einer gemeinsamen Protestaktion demonstrativ verbrennen.
»… Die Geschäftsstelle benötigt ein paritätisch besetztes Organ, welches nicht nur Aufsicht führt, sondern auch eine gewisse Steuerung vornimmt. In diesem Aufsichts- und Steuerungsorgan sollten Bund, Länder und Kirchen mit je zwei RepräsentantInnen vertreten sein. Neben Kontrolle und Steuerung sollte dieses Gremium auch die „Leitlinien für die Bewilligung von Leistungen“ verantwortlich auf den Weg bringen. Die Erarbeitung könnte in einer Arbeitsgruppe erfolgen, an der neben den Geldgebern auch die ehemaligen Heimkinder mit 2 VertreterInnen beteiligt sind.
Die Stimmrechte in dem Aufsichts- und Steuerungsorgan müssen klar geregelt werden
dabei ist darauf zu achten, dass keiner der Geldgeber überstimmt werden darf.«
Die Angst der Geldgeber, überstimmt werden zu können, läßt daran zweifeln, daß die Vertreter der ehemaligen Heimkinder aus dem Pool der bekannten Verdächtigen genommen werden sollen. Vielleicht meint man, unverbrauchte Unbedarfte präsentieren zu müssen.
»Da die zentrale Stelle aus den Mitteln in Höhe von 120 Mio. Euro finanziert werden soll, muss dies auch für die regionalen Stellen gelten. Auf der anderen Seite darf nicht zu viel von den 120 Mio. Euro für die Verwaltung des Geldes verwendet werden. Insgesamt erscheint ein Betrag in Höhe von 10%, also 12 Mio. Euro für ausreichend (mehr ist aber auch nicht vertretbar). Jedem Land steht also aus dem zentralen Fond ein Betrag nach dem alten Königsteiner Schlüssel für die Einrichtung von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung«.
Da bleiben also noch stolze 108 Mio übrig. Doch die ganze Summe soll ja ohnehin aus den Etats für Kinder und Jugendliche genommen werden.
»Möchte ein Land ein breiteres, und damit teureres Angebot vorhalten, muß dies aus Landesmitteln finanziert werden. Der prozentuale Anteil soll nicht verändert werden.«
Richtig süß! Ich sehe schon, wie sich die Länder drum reißen werden, auf ihre Kosten mehr Service zu bieten.
Ach ja: Kein Wort davon, daß auch ehemalige Heimkinder aus der DDR anspruchsberechtigt sein sollen, auch nichts von Behinderten- oder Säuglingsheimen. Der Runde Tisch bietet wirklich die umfassende Ausrede, nicht mehr zu regeln, als von ihm beschlossen wurde.
Es wird Zeit, dass Nägel mit Köpfen gemacht wird. Nur, das Verfahren ist unerträglich. Wieder einmal wird über die Köpfe der Opfer hinweggemauschelt. Es ist überhaupt nicht klar ersichtlich, welche Ministerien nun für die Fondsabwicklung zuständig sind. Auch ist nicht ersichtlich, welche Arbeitsgruppen wofür tätig sind. Der Vertreter der behinderten Opfer ist permanent auf Achse, so auch im Bundesjustizministerium. Die Frage seiner Legitimation scheint zunächst geklärt zu sein, weil andere behinderte Opfer außerhalb von Volmarstein die Interessenvertretung durch ihn nicht abgelehnt haben und er eh die Forderungen nach Opferrente unterstützt. (Der Begriff „Opferrente“ kommt im Ministerium nicht gut an; ihm und uns ist es aber wurscht, welcher Begriff statt dessen gefunden wird, Hauptsache es kommt eine monatliche Geldsumme in Höhe der geforderten Opferrente ins Haus der Opfer.)
Aber, wer vertritt nun die nichtbehinderten Opfer? Bekannt ist: Es gibt einen „Arbeitskreis-Fondsumsetzung“, der seine Arbeit in dem Blog http://ak-fondumsetzungheimerziehung.over-blog.de/ gut dokumentiert. Außerdem scheint dieser Kreis zu harmonieren und effektiv zu arbeiten. Ist dieser Kreis Zulieferer für eine entscheidende Arbeitsgruppe oder gar für das zuständige Ministerium? Oder darf er nur Vorschläge unterbreiten? Welche Kreise arbeiten sonst noch und mit welchen Aufgabengebieten und Kompetenzen? Diese Fragen sind völlig unbeantwortet. Wichtig ist auch die Frage der Legitimation. Was ist, wenn die Empfehlungen dieser Arbeitskreise abgelehnt werden? Wird diese Ablehnung akzeptiert, wird nachgebessert? Wissen die Arbeitskreise, welche Marschrichtung sie zu gehen haben? Immerhin existieren Abstimmungen, nach denen über 90% der Stimmberechtigten nichts anderes als eine Opferrente verlangen. Halten sich die Arbeitskreise an diese Forderung oder sind sie dabei behilflich, lediglich den Fonds zu verteilen?
Das wäre schlimm, denn damit machten sie sich zum Handlanger von Interessen, die gegen die Heimopfer laufen. Diese Lobbyisten für den Fonds hauen sich natürlich vor Freude auf die Oberschenkel, wenn die Opfer durch ihr Mitwirken in den Gruppen noch die Suppe auslöffeln, die ihnen der Runde Tisch Heimerziehung gekocht hat.
Die offenen Fragen sind dringend zu beantworten. Wenn das nicht geschieht, kann man diese Arbeitsgruppen nur ablehnen.
“ Sicherstellung von Zahlungen gegen Verzicht auf weiteres Verfahren – Befriedungsfunktion“
das dürfte so ziemlich der wichtigste Satz in dem ganzen Papier sein.
Der sagt nämlich aus, dass jeder, der eine Zahlung in Anspruch nimmt die Verzichtserklärung unterschreiben muss und damit keinerlei weiteren Anspruch geltend machen kann! Nie mehr!
An und für sich ist so eine Befriedung eine sinnvolle Angelegenheit, die zwischen den Parteien ausgehandelt werden. Komplexe Großverfahren verlangen immer eine Verzichtserklärung. Das ist Verhandlungssache und im Prinzip ein Nachgeben beider Seiten. Die eine, weil ihre Rechtsansprüche wackelig sind, die andere, weil sie nicht riskieren möchte, vor Gericht zu verlieren oder überhaupt nur vor Gericht im Fokus zu sein.
In unserem Falle aber hat es weder eine „Waffengleichheit“ bei den Verhandlungen am Runden Tisch gegeben, noch kann man von „Verhandlungen“ im eigentlichen Sinne reden. Und so kam es, wie es kommen musste: Die Gegenparteien haben ihre „Befriedung“ bekommen ohne dafür zu angemessenen finanziellen Leistungen gezwungen worden zu sein (Die Industrie hat sie sogar ganz umsonst bekommen!), die Partei, die diese Verhandlungen hätte vorantreiben können und müssen ist verstummt, hat sich selbst zur „Diskretion“ verpflichtet, hat auf eine Art und Weise mit der Gegenpartei verhandelt, die man nur skandalös nennen kann. Und wir alle dürfen nun an den Folgen knabbern.
Wobei natürlich nicht verschwiegen werden darf, dass der wirklich schmutzige Skandal darin lag und liegt, dass Abgeordnete des Bundestages solange verschwiegen, dass bzw. wann der „Release“ – also die Befriedung – erklärt wurde!
Pfui Teufel!
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Die Frage war, ist und bleibt weiterhin:
Müssen Ehemalige Heimkinder die den RTH-Fonds in Anspruch nehmen eine „VERZICHTSERKLÄRUNG“ unterschreiben ?
»Erika« – Erika Tkocz – verneint dies in ihrem Beitrag vom Freitag, 28. Oktober 2011, um 12:05 Uhr: Beitrag 5 ( oben ) ( @ http://www.fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&postID=3640#post3640 ),
»Erika« – Erika Tkocz – in ihrem Beitrag wiederspricht dieser Feststellung,
*** Die zentrale Fonds-Anlaufstelle soll sicherstellen dass Antragsteller „VERZICHTSERKLÄRUNGEN“ unterschreiben. ***
»Sicherstellung von Zahlungen gegen Verzicht auf weiteres Verfahren – Befriedungsfunktion« ( auf Seite 4 [Mitte] dieses betreffenden 6-seitigen Dokuments vom 26./27. Mai 2011 [ »Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 26./27.Mai 2011 in Essen« @ http://www.ehemalige-heimkinder-am-runden-tisch.de/files/jfmk_beschluss.pdf ] )
weil – so erklärt »Erika« in ihrem Beitrag – die Inanspruchnahme von ‚Hilfeleistungen‘ aus dem RTH-Fonds keine „ENTSCHÄDIGUNG“ darstellt.
»Erika« vertritt weiter die Meinung, dass niemand – kein Heimopfer-Antragsteller und keine Heimopfer-Antragstellerin – gebeten werden wird eine „VERZICHTSERKLÄRUNG“ zu unterschreiben.
»Erika« besitzt aber keine rechtswissenschaftlichen Qualifikationen und hat keine Erfahrung in diesem Fachgebiet und hat, m.E., auch immer noch nicht begriffen wie hinterlistig die Anspruchsgegner in Staat und Kirche und die für sie arbeitenden Anwälte und Mitarbeiter nun wirklich sind.
Ich sage, »Erika« – Erika Tkocz – ist völlig im Irrtum in ihrem diesbetreffenden Verständnis und ihren Aussagen.
Und ich mache Euch alle auch jetzt schon mal gleich darauf aufmerksam, dass wenn Ihr gebeten werdet irgend etwas dementsprechendes – in Zusammenhang mit einem RTH-Fonds Antrag ! – zu unterschreiben, dass Ihr genau hinschaut was Ihr da unterschreibt.
Denn diese „VERZICHTSERKLÄRUNG“ wird irgendwo in Kleinschrift in Anwaltssprache im Antragsformular stehen — also so formuliert sein, dass man möglicherweise nur sehr schwer erkennen kann, dass es sich dabei um eine „VERZICHTSERKLÄRUNG“ handelt.
Also, unbedingt achtsam sein !!!
»Vorsicht stellt der List sich klug entgegen« ( Johann Wolfgang von Goethe )
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PS. Dieser mein jetziger Beitrag steht auch seit So. 30.10.2011, in diesem genauen Wortlaut, im »Forum – Freie Initiatiative Ehemaliger Heimkinder« @ http://www.fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&postID=3695#post3695 ( dort kann jeder lesen und schreiben auch ohne registriert und angemeldet zu sein ! ).
Es hapert bei diesem Thema sowohl damals bei den beklagten Zuständen in den Heimen als auch heute bei den zu beklagenden Zuständen bei etlichen Interna der Opfer der Heimerziehung an w i r k s a m e r demokratischer Kontrolle.
Ein Vereinsvorstand, ausgestattet mit einem Mandat von der Mitgliederversammlung, wird sich soweit wie möglich nicht bei seiner Arbeit in die Karten schauen lassen.
Heute muss der gleiche Vereinsvorstand einer kleinen Gruppe von Opfern der Heimerziehung, die – ohne Mandat, Mandat von wem? – bei der Verteilung der in Rede stehende Fonds mitwirkt, (ohne jedwede demokratische Kontrolle?) mehr oder weniger tatenlos zuschauen.
Zitat Mitchell
„Denn diese „VERZICHTSERKLÄRUNG“ wird irgendwo in Kleinschrift in Anwaltssprache im Antragsformular stehen — also so formuliert sein, dass man möglicherweise nur sehr schwer erkennen kann, dass es sich dabei um eine „VERZICHTSERKLÄRUNG“ handelt.“
Wie wäre es denn, wenn der VeH-Vorstand, wenn die entsprechende Anschrift an die ein Antrag zu richten ist, bekannt ist, für seine Mitglieder/ alle Opfer der Heimerziehung ein Antragsformular entwickelt, das frei ist von jeglichem Kleingedruckten?
Die Erfahrungen zeigen bis jetzt, dass der Vorstand solche Vorschläge, die von außen kommen, zuerst ablehnt sie dann abkupfert und als eigene Ideen ausgibt. So what…
Ein Vertrag frei von jeglichem Kleingedruckten wäre wohl ein Novum…
Natürlich könnte man ein Antragsformular entwickeln, in dem die fraglich und fragwürdige Verzichtserklärung nicht erscheint. Die Frage ist nur: Wozu das Ganze? Denn die Täterseite (nach der klugen Definition von Helmut Jacob) besteht ausdrücklich auf dieser Verzichtserklärung. Nachzulesen in mehreren Links auf dieser Seite! Im Prinzip sind diese Art von Verzichtserklärungen Gang und Gäbe bei solcherlei Verhandlungen und auch sinnvoll… Sie werden in der Regel von der Täterseite in den Verhandlungen eingesetzt, um möglichst schnell raus aus der Presse, bzw. gar nicht erst rein in ein Gerichtsverfahren zu müssen. Von der Opferseite werden sie eingesetzt, um den Preis der Entschädigungen z.B. zu erhöhen.
Allerdings: Im Falle des RTH wurden diese heimlich, ohne Absprache, ohne Verhandlung, ohne Möglichkeit der „Preiserhöhung“ eingefügt. Einseitig. Von der Täterseite. Wahrscheinlich auch ein Novum!
Außerdem irrt sowieso jeder gewaltig, der von „Entschädigungszahlungen“ ausgeht. Gibt es nicht. Sind nicht vorgesehen. Es gibt Hilfen. Zu Sachleistungen, Hilfsgeräten, Therapien. Es gibt keine Entschädigung!
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Um die Wichtigkeit der von mir – für alle Heimopfer, die einen Antrag für „Almosen“ aus diesen RTH-Fonds stellen wollen – verlangten ABSOLUT STICHFESTEN GARANTIE SEITENS DER RTH-FONDSMANAGER noch einmal zu unterstreichen, mache ich Euch alle hier auch noch auf mögliche Fallen in Zusammenhang mit einer solchen Antragstellung aufmerksam:
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Ein Boarduser im FORUM – FREIE INITIATIVE EHEMALIGER HEIMKINDER, dessen Username einfach nur »ehemaliges Heimkind« ist, warnt:
ANFANG DES ZITATS.
Zu erwarten steht daß das Wort »VERZICHTSERKLÄRUNG« nicht in den Papieren auftauchen wird, sondern entsprechend geschickt formulierte Winkelzüge welche den Sachverhalt »VERZICHTSERKLÄRUNG« beinhalten.
Beispielsweise:
„Mit Annahme der Summe xxxxx gilt die erlittene Schädigung als ausgeglichen“ ( damit ist das abgegolten und mit Annahme des Geldes auch vom Heimkind somit bestätigt / gültiger Vertrag / und es können keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden ! ).
So etwas wäre bereits eine »VERZICHTSERKLÄRUNG« !! Optimalerweise versteckt in einer Empfangsbestätigung für Summe X oder in einem Auszahlungsbeleg ( Quittung ).
Wörter wie : „Abgegolten“, „Entschädigt“ oder „Ausgeglichen“ dürfen darin nicht vorkommen, Wörter wie: … „gilt als“ …. „ist als xxxxx zu betrachten“ in Verbindung mit der Unterschrift sind rechtlich bindend !
Daher ist das Ganze keineswegs ungefährlich sollte das Wort »VERZICHTSERKLÄRUNG« da nicht auftauchen.
Noch schlimmer wäre es wenn das Wort : „Verpflichtung“ oder gar „Verpflichtungserklärung“ darin auftauchen sollte. Dann sind nicht nur weitere Wege ausgeschlossen, sondern man ist dann dem Gegner / Täterseite sogar noch selber zu Schadensersatz verpflichtet sollte man später doch noch Schritte unternehmen wollen !!
ENDE DES ZITATS.
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Die Diskussion bezüglich dieser »VERZICHTSERKLÄRUNG« IN ALLEN IHREN MÖGLICHEN VERSCHLEIERTEN VARIANTEN wird weiterhin fortgeführt ( 1. ) @ http://www.fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&threadID=614&pageNo=2 ( frei zugänglich ) sowohl wie ( 2. ) auch @ http://heimkinder-forum.de/v2/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/13729-müssen-ehemalige-heimkinder-die-den-rth-fonds-in-anspruch-nehmen-eine-verzichtserklärung-unterschreiben/index2.html#axzz1cJf6ObDc ( Registrierung und Anmeldung notwendig ).
»ehemaliges Heimkind« hat völlig recht, so wie er oder sie es in vielen Beiträgen hat, wenn man von Recht sprechen kann. Er oder sie beschäftigt sich wohl sehr mit der Thematik und hört und liest auch zwischen Tönen und Zeilen. Schon der gesunde Menschenverstand und die gängige Praxis in analogen Fällen sagen, dass sich der Schadensregulierer gegen weitere Forderungen absichert. Also ist in diesem besonderen Fall noch mehr zu vermuten, dass eine Absicherung stattfindet. der Täterseite ist es auch nicht verborgen geblieben, dass Gregor Ter Heide vor dem Bundesverfassungsgericht klagt. Die nächste Instanz wäre nach meinem Wissen der Europäische Gerichtshof. Wie die Vergangenheit zeigt, werden dort die Karten anders gemischt als vor unseren Gerichten. Also könnte eine Klage vor dem EU-Gericht, zumal es um Menschenrechtsverletzung geht, durchaus Erfolg haben. Diesen Erfolg fürchtet die Täterseite (ich schreiben bewusst Täterseite, weil sich die Nachfolger der Täter mit ihren Betrügereien an den Heimopfern selbst zu Tätern gemacht haben) enorm. Auch darum sollen die Beschlüsse beider Runden Tische im Hau-Ruck-Verfahren durchgehauen werden. Das Opfer, dass in diesem Zusammenhang auf weitere Forderungen verzichtet hat dann vor dem BVG und dem EGHH nicht mehr die geringste Chance. Darauf haben Dirk Schäfer und Michael Witti ausgiebig hingewiesen. Warum übrigens viele Heimopfer immer wieder auf Witti rumprügeln, ist mir völlig schleierhaft. Sein Vergehen will ich nicht loben, dafür büsst er auch. Aber uns Opfern hat er immer wieder kostenlose Rechtsberatungen durch seine fundierten Beiträge gegeben. Dafür sollten wir im eigentlich danken. Unsere Gegner sitzen an ganz anderen Stellen.
Wessi hat den Sachverhalt „So what von auf den Punkt gebracht“ und dazu noch einen „So what von guten Denkanstoß gegeben“, den es umzusetzen lohnt.
sabine s.
Die Anlaufstelle “ Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren wird aus Mitteln des Kinder- und Jugenplans des Bundes und von 11 Bundesländern über die Geschäftsstelle der AGJK gefördert. Rechtsträger des Projektes „Anlaufstelle Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren ist der „Vorstand der Arbeitsgemeinschaft füe Kinder und Jugendhilfe e.V. V.i.S.d. P. Peter Klausch
AGJ
Mühlendamm3
10178 Berlin
Auszüge aus dem der Bundesdrucksache vom 07.07.2011
An die Bundesregierung empfiehlt der Antrag unter anderem die Aufforderung in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und Kirchen zeitnah eine angemessene Umsetzung der Lösungsvorschläge des Runden Tisches vorzulegen, die insbesondere die Realisierung von rehabillitativen und finanziellen Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener ohne Anrechnung auf Renten und Transferleistungen sowie die Einrichtung regionaler Anlauf-und Beratungsstellen umfassen sollte. Außerdem seien dem Bundestag eine geeignete Rechtsform (Fonds/Stiftung) zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches vorzuschlagen und die Möglichkeiten der Einsichtnahme in Akten und Dokumente der Kinder-und Jugenhilfe für Betroffenen zu erleichtern. Über die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches solle zudem bis Ende Juni 2013 dem Deutschen Bundestag berichtet werden. Darüber hinaus fordert der Antrag die Bundesregierung dazu auf, eine Lösung zu erarbeiten, um auch den Betroffenen, die in Kinder-und Jugenhilfeeinrichtungen der DDR Unrecht erlitten haben, möglichst zeitgleich Hilfe zuzubilligen, die den Vorschlägen des Runden Tisches gleichwertig sind. Auch für andere Opfergruppen sollten Abstimmung mit den betroffenen Ländern Regelungen gefunden werden
Die vollständige Drucksache ist abzurufen unter:
bundestag.de Drucksache 17/065/1706500.pdf
Ich hoffe, daß die AGJ noch in diesem Jahr eine Pressekonferenz gibt.
Ich bin auch ein heimkind und finde es sehr schade das es uns zu schwer gemacht wird und wir beweisen müssen was war. Die wirklich schuldig sind bedauern das nicht einmal. Im gegenteil die geben uns noch die schuld dafür das sie so waren. Ich selber habe noch ein gespräch mit einen solchen (täter). Ich weis genau das die alles abstreiten wird und genau das ist es was es dem heimkinder so schwer macht das man ihen glaubt. Lissy