Entfremdung von Amts wegen
Die FAZ berichtet über einen haarsträubenden, doch leider gar nicht seltenen Fall: Kindesentfremdung kennen wir als Parental Alienation Syndrom (PAS). Daran sind immer auch Jugendamt und Familiengericht beteiligt, manchmal auch das Heim, in dem ein Kind schließlich landet, in diesem Fall auch der Betreuer. Aber auch die Verfahrenspflegerin spielt zuweilen, wie auch hier, eine unrühmliche Rolle.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/streit-ums-sorgerecht-ich-bin-immer-noch-im-gefaengnis-11540993.html Sonnabend, 26. November 2011
Apropos Verfahrenspflegerin: Es war der Bundesrat, der aus Kostengründen verhinderte, daß für Verfahrenspfleger, heute heißen sie Verfahrensbeistände, anfangs keine Qualifikation erforderlich war; und nach der Gesetzesnovellierung wurde das Honorar für Verfahrensbeistände auf einem Niveau eingefroren, das eine professionelle Arbeit oft nicht möglich macht. Für den Fall aus der FAZ möchte ich vermuten, daß die Verfahrenspflegerin keine spezielle Ausbildung vorzuweisen hat. Eine Ausbildung übrigens, die auch Jugendamtsmitarbeiterinnen und Familienrichter von manchen Kindeswohlgefährdungen abhalten könnte.
Doch so etwas kostet Geld und für so etwas ist kein Geld da – auch weder Geld noch Wille für eine Fachaufsicht der Jugendämter.
Aber hallo: Mein Rechtschreibprogramm kennt keine Jugendamtsmitarbeiterinnen, es schlägt statt dessen Jugendamtsmistarbeiterinnen vor.
[…] [4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/11/26/entfremdung-von-amts-wegen/ […]
[…] Entfremdung von Amts wegen, November 2011, https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/11/26/entfremdung-von-amts-wegen/ […]