Schmerzensgeld für ehemalige Sicherungsverwahrte
»Sie mussten acht bis zwölf Jahre länger als erlaubt in Sicherungsverwahrung verbringen und bekommen dafür nun Schmerzensgeld: Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass vier Männern insgesamt 240.000 Euro zustehen. Ein wegweisendes Urteil«.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,829330,00.html Dienstag, 24. April 2012
http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1276295/index.html?ROOT=1160451
Es geht nicht darum, Sicherungsverwahrte gegen ehemalige Heimkinder auszuspielen. Eine Sicherungsverwahrung, die nur die Fortsetzung des Strafvollzugs war, ist ein Skandal und die Betroffenen gehören entschädigt, egal, ob sie einem sympathisch sind oder nicht.
Doch für die Kinderheim-Skandale gibt es keine Entschädigung. Das ist der aktuelle Skandal.
Kinderheime sind Kindergefängnisse und dienen der Sicherungsverwahrung von Kindern. Im Alter von 7 bis fast 14 habe ich eine über sechsjährige Strafe abgesessen und wurde „sozialisiert“. Doch wir haben keine Kinderrechte im Grundgesetz, sind also rechtlos diesbezüglich. Erst das Recht eines Kindes auf zumindest eine dauerhafte Bezugsperson könnte diesem abhelfen. Doch das erlebe ich wohl nicht mehr.
Wenz, meine Mutter gab mich ins Waisenhaus, weil sie uns (ich habe mehrere Geschwister) nicht genug zu essen geben konnte und vertraute auf die Worte der Sozialarbeiterin. Das wir halb totgeprügelt wurde, konnte sie nicht begreifen, denn sie kannte keine Prügel.