Omertà[1] vom Amts wegen
»Ehemalige Heimkinder können nun in ihre Jugendamtsakten Einsicht nehmen. Allerdings werden die Namen aller früheren Entscheidungsträger geschwärzt«. … „Wir dürfen Namen nicht herausgeben, selbst wenn das Menschen sind, die damals wirkliche Fehlentscheidungen gemacht haben – Sozialarbeiter, Fürsorgerinnen oder wer immer. Das ist unbefriedigend, aber so sind die gesetzlichen Bestimmungen“.[2]
Ihre Überschrift, werter Herr Schäfer, hätte zutreffender nicht sein können!