Dierk Schaefers Blog

Info von Martin Mitchell/Australien

Posted in heimkinder by dierkschaefer on 18. August 2013

Im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=325#p325 ist seit Sonntag, 18. August 2013, um 05:47 Uhr im Thread »„Schlüssigkeitsbescheid“/„Antragsbewilligung“ von BAFzA Köln« folgende BEKANNTGEBUNG zu lesen,

die sich, u.a., mit der TATSACHE, dass SACHLEISTUNGEN doch in bar direkt an die Antragstellerin oder den Antragsteller, bzw. direkt auf ihr/sein Konto auszahlbar sind, befasst !

ANFANG DES ZITATS DIESES UBERAUS WICHTIGEN BEITRAGS.

In Bezug auf und weiterführend insbesondere zu dem unmittelbar vorhergehenden Beitrag in diesem Thread.

Offizielle Kriterien und Prozedur für die Auszahlungen aus dem Hilfsfonds Heimerziehung WEST und aus dem Hilfsfonds Heimerziehung OST

Vereinfachte Darlegung

Mit folgendem Suchstrang kann man dieses offizielle 24-seitige PDF-Dokument über GOOGLE.DE finden: „Deutscher BundestagDrucksache 17/13671“ ( wie ich heute, nach intensiven Internet-Recherchen für euch alle habe feststellen können ).

Und auf folgender Webseite ( ganz am Ende – unten – auf dieser Webseite ) @ http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/536/53621.html wird dieses offizielle 24-seitige PDF-Dokument ebenso wie folgt indexiert:

BT – Unterrichtung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend22.05.2013 – BT-Drucksache 17/13671 @ http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/136/1713671.pdf

Meinerseitige relevante Auszüge aus diesem offiziellen 24-seitigen PDF-Dokument:
Document Properties:
„File: BT-Drs_Umsetzungsbericht.pdf | Titel: 1713671.fm | Autor: V.Schridde | Created: 7/2/2012 12:46:46 PM | Modified: 7/6/2013 11:29:57 AM“

[ Seite 1 ]

Deutscher Bundestag – Drucksache 17/13671
17. Wahlperiode22. 05. 2013

Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des
Runden Tisches Heimerziehung sowie der Empfehlungen
zur Prävention und Zukunftsgestaltung

[ Seite 7 ]

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Fonds ist der Nachweis eines Heimaufenthalts während des für den Fonds „Heimerziehung West“ maßgeblichen Zeitraums von 1949 bis 1975 und des für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ maßgeblichen Zeitraum von 1949 bis 1990. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden können, unterstützt die Anlauf- und Beratungsstelle auch bei notwendigen Recherchearbeiten. Weitere Nachweise, etwa in Bezug auf Heimerfahrungen und Folgeschäden, sind nicht vorzulegen sondern glaubhaft zu machen. In Form einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen der/dem Betroffenen und der jeweils zuständigen Beraterin bzw. dem Berater wird der konkrete Bedarf ermittelt, dokumentiert und von beiden Seiten unterzeichnet (es muss also keine Antragstellung erfolgen!).

[ Seite 8 ]

Diese Vereinbarung wird dann an die Geschäftsstelle des Fonds, angesiedelt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), weitergeleitet, die nach erfolgter Plausibilitäts- bzw. Schlüssigkeitsprüfung die Vereinbarung ebenfalls bestätigt (dreiseitige Vereinbarung) und die vereinbarte Geldsumme zur Deckung des ermittelten Bedarfs auszahlt.
Die Auszahlung der Gelder erfolgt in aller Regel über die Geschäftsstelle des Fonds wie folgt (Ausnahme Berlin, das auch direkt an Betroffene auszahlt):

Bei Leistungen für Folgeschäden aus der Heimerziehung erfolgt eine Auszahlung grundsätzlich an die Leistungserbringer. Mittel können aber auch direkt an die Betroffenen ausgezahlt werden, soweit dies entsprechend gewünscht wird oder sachgerecht erscheint.

Rentenersatzleistungen werden an die Betroffenen als Einmalzahlung in Form von Geldleistungen direkt ausgezahlt.

Leistungen der Fonds

Die Fonds verstehen sich ausdrücklich als ergänzendes Hilfesystem. Sie sollen die Aufgabe erfüllen, noch andauernde Belastungen als Folgewirkung der Heimunterbringung auszugleichen bzw. zu mildern. Das Hilfesystem soll das bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme nicht ersetzen, sondern ergänzen. In vielen Fällen kompensieren Fondsleistungen prekäre finanzielle Lebensbedingungen von Betroffenen, die vielfach mit unterbrochenen Erwerbsbiographien leben müssen.

Es ist ausdrückliches Ziel der Fonds, dass Leistungen schnell und unbürokratisch den Betroffenen zu Gute kommen, wenn nötig durch Vorleistung des Hilfesystems. Dennoch müssen die Grundregeln des Umgangs mit öffentlichen Mitteln (Transparenz, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) eingehalten werden.

Das Hilfesystem erbringt Leistungen, die deutlich über die Leistungsverpflichtungen des sozialrechtlichen Hilfesystems hinausgehen. Die ursprüngliche Erwartung, dass vorrangig therapeutische Hilfen in Anspruch genommen werden, hat sich in der Umsetzung nicht bestätigt. Dies liegt wohl einerseits daran, dass das durchschnittliche Alter der betroffenen Personen über 60 Jahren liegt und anderseits aber auch daran, dass langjährige therapeutische Hilfen i. d. R. durch die gesetzlichen Versicherungsträger abgedeckt und alternative Therapieformen kaum nachgefragt werden. Bisher wurden Sachleistungen für folgende Bereiche ausgezahlt:

Konsumgüter (30 Prozent der Zahlungen), z. B. Handy, Laptop/Computer (einschl. Zubehör), TV- und Hifi-Anlagen, Elektrogeräte (insbes. Weißware wie Küchengeräte und Waschmaschinen), Übernahme von Reisekosten für Urlaubsreisen.

Verbesserung der Wohnsituation 30 Prozent, z. B. Unterstützung bei besonderer Hilfsbedürftigkeit, etwa Hilfe bei der Beschaffung von (medizinischen, orthopädischen, technischen etc.) Hilfsmitteln; behindertengerechter Umbau des Bads oder der Küche; Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, insbesondere zur Vermeidung von Heimaufenthalten

Medizinische Unterstützung 10 Prozent, darunter 4 Prozent Therapieleistungen, z. B. Medizinische oder psychotherapeutische Hilfen, soweit sie über das durch die Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen) abgesicherte Maß hinausgehen, u. a. Kuren und alternative Behandlungsmethoden.
Förderung der individuellen Mobilität 10 Prozent, z. B. Übernahme von Kosten bei der Aufarbeitung, etwa entstehende Kosten bei der Suche nach Familienmitgliedern, Akteneinsicht, Fahrtkosten zur damaligen Einrichtung, Veröffentlichung von Biografien; Finanzierung eines PKW, E-Bike, Kfz-Zubehör.
Sonstige Leistungen 20 Prozent, z. B. Qualifizierungsmaßnahmen, etwa Hilfe bei der Vermittlung und Finanzierung von Nachqualifikationen oder Unterstützung bei Umschulungen; Beratungs- und Betreuungskosten, etwa Unterstützung bei Ämtergängen und -kontakten.

Darüber hinaus werden durch die Rentenersatzleistungen einmalige Auszahlungen als Ersatzleistungen für erzwungene Arbeit, für die zwischen dem vollendeten 14ten Lebensjahr und der Volljährigkeitsgrenze keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, erbracht. Hierzu stehen je Arbeitsmonat, in dem keine Sozialleistungen abgeführt wurden, 300 Euro monatlich als Rentenersatzleitung zur Verfügung. Unmittelbar nach dem Start des Fonds Heimerziehung West wurde anhand der Nachfrage deutlich, dass die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die in Heimen erzwungene Arbeit leisten mussten, sehr viel höher ist, als vermutet. Dieser Sachverhalt wurde im Rahmen der Expertise zum Runden Tisch Heimerziehung deutlich unterschätzt. Aufgrund dieser unerwartet hohen Nachfrage nach Leistungen zum Rentenersatz wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Lenkungsausschusses der ursprünglich bereitgestellte Fondsanteil in Höhe von 20 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht.

ENDE DES ZITATS DIESES UBERAUS WICHTIGEN BEITRAGS.

Dies ist aber nicht das einzige von ehemaligen Heimkindern besuchte Forum in dem diese BEKANNTGEBUNG jetzt zu lesen ist.

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3 Antworten

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  1. Günter Klefenz said, on 18. August 2013 at 23:01

    Kassel, den 27.07.2012

    Abs: Günter Klefenz Rudolf Schwander Straße 7 34117 Kassel

    Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
    Aufgaben (BAFzA)
    Sibille-Hartmann-Straße 2-8
    50969 Köln, Nordrhein-Westfalen

    Telefax: 0221/36734661

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    zeit März 2013 liegt die Rechnungen von DZR Deutsches Zahnärztliche Rechenzentrum GmbH bei Herrn Brill auf den Tisch und nicht an ihnen weiter geleitet.

    Im Mai kamen mir Mahnungen ins Haus und als ich Frau Gutjahr vorsprach warum man es nicht weiter Bearbeitet und weiterleiten.

    Sagt mir Frau Gutjahr „ Sie wollte es weiter leiden, aber Herr Brill hat ihr meine Akte entzogen, mit der Begründung, er würde es Persönlich weiter Bearbeiten“

    Und zeit diesen Zeitraum Verstaubt mein Akte und Anträge auf den Schreibtisch von Herrn Brill. Laut seine Aussage hättet er keine Zeit mehr sich die Angelegenheit unsere Sache, was den Fonds angeht, weil er andere Aufgabe hat wie Ausbildung und andere Tätigkeiten, deshalb hat er um zwei Mitarbeiter beantragt, ihn dabei zu Entlasten.
    Hier stellt sich die Frage: Warum entzieht er einer seine Mitarbeiter meine Akte und kümmert sich nicht weiter um diese Angeleinheit?
    Zudem warte ich zeit Juli 2012 auf mein Bett und meine Couch, dessen ich Kosten Voranschlag ich Herrn Brill im Dezember 2012 vorgelegt habe.
    Ich lebe in einen Wohnung wo ich kein Bett noch richtigen Sitzplatz habe. Wie lange soll ich in diesen zustand leben? Bin mit meine Nerve am Ende und wen es so weiter geht mit dieser Hinhalte Taktik um mich zu Demoralisieren, da sehe ich kein Ausweg mehr.
    Auf Grund viele Anfrage von andere Heimkinder,an ihre Stelle, verweisen Sie immer an den Anlaufstelle und dessen Mitarbeiter. Da stellt sich doch die Frage, wen diese Mitarbeiter der Anlaufstelle ihre Aufgabe nicht nachkommen, an wen sollen sie sich dann wenden?
    Wo ist den hier die Hilfeleistung von den sie hier sprechen?
    Wen Anlaufstelle wie in Kassel Hessen bei Herr Brill, wo sie ihre Aufgabe nicht nachkommen.
    Klar Text:
    Aber aus den Pott sich 300.000,00 Euro nehmen, für angeglichenen Bearbeitung unsere Sache. Wer Bereichert sich den hier an unseren Leid, der Bund,die Länder und die Kirsche. Und Wir Opfer werden mit billigen Materiellen Wert von 10.000,00 Euro abgespeist. Uns wurde am Anfang vor der Öffentlichkeit, Medien und Presse von 50.000,00 Euro Entschädigung gesprochen. Und nicht von so eine Fonds Einrichtung.
    In anderen Anlaufstelle der Bundesländer herrschen genau so Miserabel Missstände.
    Hier werden Wir wieder zum zweiten mal zum Opfer gemacht und das nehme ich nicht hin. Müssen erst Selbstmorde von Heimkinder erfolgen, damit die Ansprüche der Heimkinder gelden gemacht werden?
    Wen dieser zustande und Umgang weiterhin so bleibt. Um der Öffentlichkeit zu zeigen, das Wir Ehemalige Heimkinder keine Grundrechte noch Menschenrechte haben.
    Wo greift bei uns Ehemaligen Heimkinder der § 1 Abs. 1 festgelegt Menschenwürde.
    Zitat: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Zitat ende.
    Und die wird uns wieder genommen. Straftäter wie Bischof Mixer bekommt 6000,00 Euro Rente und die Miete und dessen Um kosten von Steuerzahler Bezahlt. Quelle: TV Report München.
    Hier hat es nicht mehr mit Sozialen Rechtsstaat zu tun, sondern mit Kapital Faschismus, wo von den Lenkungsausschuss nur die Interesse der Bund, Länder und der Kirsche vertreten werden und nicht dessen Opfer.
    Ich nehme als Opfer wie Jude und andere Minderheit Gruppe das gleiche Recht als Opfer des Nazi Gedankengut und dessen Zeitgeist ich ausgesetzte war, eine Entschädigung von 50.000,00 Euro das uns Heimkinder am Anfang uns zugesagt wurde.
    Und ich als Geschädigter nehme es nicht so hin, ein zweites mal dieses Unrecht zu schlucken, für das erlittenes Leid und dessen Unrecht.

    Wissen Sie was das Erschreckendes ist? Das alle zusehen, wie Wir Ehemalige Heimkinder heute fertigt gemacht werden und morgen will es keine gewesen sein.

    Darüber sollen sie mal Bitte Nachdenken, wie viel Leiche sie und dessen Interessentengruppe sie in ihren Keller noch haben wollen.

    Gez. Günter Klefenz

  2. Martin MITCHELL said, on 27. August 2013 at 01:04

    .
    Bezüglich den extrem langen Wartezeiten bis zu einem Ersttermin bei den Anlauf- und Beratungsstellen um interviewt zu werden und überhaupt erst einen Antrag auf »Hilfe aus dem Hilfsfonds Heimerziehung WEST« oder einen Antrag auf »Hilfe aus dem Hilfsfonds Heimerziehung OST« stellen zu können

    … kommt jetzt von verlässlicher Stelle …

    – re „Schlüssigkeitsbescheid“/„Antragsbewilligung“ von BAFzA in Köln –

    Seitens der entgültigen Entscheidungsstelle aller Anträge in Köln – d.h. seitens des
    BUNDESAMTES FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHE AUFGABEN [ BAFzA ] – sind jetzt zusätzliche „Wartezeiten bis zu 7 Monaten zu erwarten“.
    .

  3. M. Jahnke-Fox said, on 30. Dezember 2014 at 10:24

    Ich kann meine Vorgänger mit ihren Beiträgen hier durchaus verstehen und deren Bemängelungen an dem Fond ehemaliger Heimkinder. Dennoch gibt es auch unter den sogenannten Anlaufstellen eine Ausnahme, nämlich die Berliner Anlaufstelle.
    Meine persönlichen Erfahrungen mit deren Fachkompetenz und Abwicklung waren im Vergleich zu den Anlaufstellen in den alten Bundesländern West relativ positiv. Natürlich gab und gibt es auch in der Berliner Anlaufstelle einen Verbesserungsbedarf. Hier insbesondere zu den Terminvereinbarungen sowie Öffnung- bzw. Sprechzeiten.
    Durch die Direktverwaltung des Fond der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle konnte in der Praxis schneller und Unbürokratischer gehandelt werden als bei den anderen verbliebenen Anlaufstellen der restlichen Bundesländer West.
    Ein durchaus gerechtfertigtes anderes Problem stellt die Höhe der Material- und Rentenersatzleistungen des Fond dar. Diese waren und sind in den überwiegenden Fällen nicht ausreichend beziffert, dass heißt, 10.000 Euro an Sachleistungen reichen bei vielen ehemaligen Heimkindern nicht aus, da der Ausgleichs bedarf höher liegt. Weiterhin werden die Kinderarbeiten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ganz unter den Tisch fallen gelassen, da Kinderarbeit in der damaligen Bundesrepublik anscheinend als legal angesehen wurde.
    Unabhängig dieser Gegebenheiten wäre hier eine unkomplizierte Einmalzahlung i. H. von 50 bis 70.000 Euro eine akzeptablere Lösung für alle ehemalige Heimkinder gewesen. Der Verjährungshammer welcher von Staat und Kirchen immer wieder gerne zitiert wurde und wird, bedeutet einen Verantwortungsschutz vor dem eigenen Versagen der Vorgängertäter und der anhaltenden politischen Mitschuld. Wie gut das es doch solch eine Rechtsklausel gibt!
    Durch die übereifrige Zerstörung von Akten durch Jugendämter, Amtsgerichte und verantwortliche Einrichtungen der Kindererziehung haben diese sich doch bei der Beweisführung selbst ein Bein gestellt und dieses auch zu verantworten. Hier sollte die gegenteilige Beweiskraft tatsächlich umgekehrt werden wie schon in einem Verfahren vor dem OLG in BW geschehen. Heimkindern wurde schon seid jeher niemals geglaubt und wird es auch aktuell nicht, denn sonst hätte sich hier tatsächlich etwas im Gedankengut der aktuell Verantwortlichen bewegt.
    Fazit: Auch mit dem Ende der Antragstellung zum 31.12.2014 und dem selbstgefälligen Bericht des BMFSJ wird die schwarze Weste nicht weißer werden, weshalb eine tatsächliche Entschädigung, abzüglich der zwischenzeitlich geleisteten Sach- und Geldleistungen aus den Rentenersatztopf der ehemaligen Heimkinder, nicht zu umgehen sein wird.

    mjf


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