Dierk Schaefers Blog

„Einen medizinischen Grund für die Beschneidung gibt es in den allermeisten Fällen erst im Schulalter und nicht schon im Vorschulalter“

Posted in Kinderrechte, Kriminalität by dierkschaefer on 21. Oktober 2013

„Einen medizinischen Grund für die Beschneidung gibt es in den allermeisten Fällen erst im Schulalter und nicht schon im Vorschulalter“ Aber die Ärzte machen einen „Guten Schnitt“, wie die FAZ formuliert.[1]

Kinder sind in unserem Land eben nur ein Geschäftsmodell, für die einen ein wirtschaftliches, für die anderen ein politisches, was aufs selbe hinausläuft. » Ärzte können auch künftig darauf vertrauen, dass sie ihre Beschneidungsdienste weitgehend unbeobachtet ausüben dürfen und die Gemeinschaft der Pflichtversicherten sie bezahlt. Hinzu kommt die Belastung des Kindes durch den Eingriff: Für die betroffenen Jungen ist eine Beschneidung ohne zwingenden medizinischen Grund kein Gewinn, sondern eine Last, wenn nicht Qual«.

Ein Scheiß-Land!


Eine Antwort

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  1. Michael Jahnke (freier Journalist) said, on 21. Oktober 2013 at 23:11

    In der BRD scheint es immer noch nicht angekommen zu sein, dass Beschneidungen von Kleinkinder ein schwerwiegender Eingriff bedeutet. Sowohl Physisch als auch Psychisch. Das ungeheuerliche dabei ist jedoch dass die deutschen Kinderchirurgen sich dabei Vorschub leistend auf Kosten der Kleinkinder bereichern.
    Soweit eine Indikation aus medizinischen Gründen vorliegt ist gegen eine notwendige Beschneidung nichts einzuwenden. Handelt es sich jedoch dagegen um eine religös bedingte Beschneidung schon!
    Ich wünsche all diesen skrupellosen Kinderchirurgen welche sich auf eine religös bedingte Bescheidung eingelassen haben eine spätere Regress-Klagewelle wenn jene Kinder Klagefähig sind/werden. Und ich wünsche all diesen betroffenen Kindern zudem einen starken und sich dafür durchsetzenden Anwalt für derartige Klagen.
    Das aber auch noch der deutsche Bürger für medizinisch unberechtigte Beschneidungen als Zahlbursche herhalten soll ist ein Ding der Unmöglichkeit. Und ich frage mich wann endlich die Krankenkassen hier einen Riegel vorschieben und jene Indikationen ganz einfach nicht mehr mit den Kinderchirurgen verrechnen. Erst wenn es diesen Gefälligkeitschirurgen an die Substanz geht, nämlich die eigene Tasche, wird ein Umdenken erfolgen. Alle anderen die keine zugelassene Ärzte im Sinne der Ärzteschaft der BRD sind, machen sich dabei ohnehin lt. Gesetzeslage bei einer illegalen religös bedingten Beschneidung Straffällig.


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