Endlich mit der Scheißjugend abschließen
Ein Grundsatzurteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs[1] bietet die Möglichkeit.[2]
Das Berliner Kammergericht die Heimeinweisungen für „sachgerechte Maßnahmen der Jugendhilfe“ gewertet. Nun muß es das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz – StrRehaG [3] anwenden und über die Höhe der Entschädigung nachdenken.
Das Recht muß erstritten werden. Wer’s nicht kann, bleibt auf der Strecke.
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