massiver Protest der Betroffenen hatgestern doch noch zu einer positiven Willensbekundung geführt:
„…(Sexuelle) Gewalt gegen Kinder, Regelsysteme, Zukunft: Wir wollen Kinder und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung besser vor Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt schützen. Wir werden die Umsetzung des Abschlussberichts „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ in dieser Legislaturperiode weiter voranbringen. Die Hilfen für die Betroffenen müssen verstärkt durch die Regelsysteme erfolgen.
Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexualstraftaten deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten
über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können. Die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir stellen ausdrücklich klar, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entgegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als besonders
schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen anzusehen ist. Um einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu gewährleisten, wollen wir den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen des § 174 StGB erweitern.
Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Dabei werden wir die Betroffenen beteiligen und die unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen.
Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemeinsam mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag vorlegen soll.
Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost sicherstellen…“
S.89 http://s3.documentcloud.org/documents/842077/koalitionsvertrag-2013-3a-entwurf.pdf
Pikant am Rande: einer der Teilnehmer der AG Familie ist CDU-MdB und Missbrauchsbeauftragter der Diözese Rottenburg-Stuttgart….
„Christdemokraten“
die gurkentruppe schreckt nicht davor zurück, den begriff „christ“ zu vergewaltigen!
massiver Protest der Betroffenen hatgestern doch noch zu einer positiven Willensbekundung geführt:
„…(Sexuelle) Gewalt gegen Kinder, Regelsysteme, Zukunft: Wir wollen Kinder und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung besser vor Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt schützen. Wir werden die Umsetzung des Abschlussberichts „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ in dieser Legislaturperiode weiter voranbringen. Die Hilfen für die Betroffenen müssen verstärkt durch die Regelsysteme erfolgen.
Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexualstraftaten deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten
über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können. Die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir stellen ausdrücklich klar, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entgegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als besonders
schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen anzusehen ist. Um einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu gewährleisten, wollen wir den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen des § 174 StGB erweitern.
Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Dabei werden wir die Betroffenen beteiligen und die unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen.
Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemeinsam mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag vorlegen soll.
Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost sicherstellen…“
S.89 http://s3.documentcloud.org/documents/842077/koalitionsvertrag-2013-3a-entwurf.pdf
Pikant am Rande: einer der Teilnehmer der AG Familie ist CDU-MdB und Missbrauchsbeauftragter der Diözese Rottenburg-Stuttgart….
vielleicht stellen sie das „wir“ einfach einmal vor?
Wenn Sie damit die Namen der Koalitionsverhandler aus CDU/CSU und SPD in der AG Familie meinen –
die finden sich hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Teilnehmer_an_den_Koalitionsverhandlungen_zwischen_CDU/CSU_und_SPD_2013#Familie.2C_Frauen_und_Gleichstellungspolitik
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2036740/Frontal21-Sendung-vom-26.-November-2013?bc=svp%3Bsv0#/beitrag/video/2036740/Frontal21-Sendung-vom-26.-November-2013
passt dazu. der beauftragte soll wohl bleiben.