Sachleistungen für die Seele
»Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen bis zum 30. April 2016 die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen«.[1]
Sachleistungen – man sieht was Sache ist. Die Seele ist keine, Traumata sind nicht entschädigungsfähig, Schmerzensgeld gibt es nicht.Erst wenn die Seele behandelt wird, entstehen Sachleistungen.
Nur gut, daß der Schmerzensmann Jesus nach seiner Auferstehung, kein Schmerzensgeld gefordert hat. Ihm wäre allenfalls der Ersatz von Therapiekosten zugestanden worden. Könnte es sein, daß er die Kirche aus niederen Gründen, nämlich aus Rachsucht gegründet hat? Denen, die Kreuziget ihn! geschrieen haben, ist diese Gründung jedenfalls sehr schlecht bekommen. Doch das ist wohl eher eine abwegige Idee.
Der wirkliche Skandal an der Geschichte offenbart sich erst, wenn man die ganzen Zusammenhänge kennt:
Während der Runde Tisch Heimkinder (RTH) noch tagte, meldeten sich die ersten Opfer aus den katholischen Schulen und Internaten zu Worte. Und es wurde der sogenannte Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch gegründet. Das hatte zur Folge, dass sexuelle Gewalt am RTH gar nicht mehr zur Sprache kamen – egal, wie oft ehemalige Heimkinder bezeugten, unter dieser besonders perfiden Art der Gewalt gelitten zu haben. Sexuelle Gewalt hatte ja nun einen „eigenen Runden Tisch“. Vielleicht sogar gut so, denn dass Frau Vollmer und ihresgleichen nicht darüber reden wollten, war offensichtlich…
Der Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch kam unter viel Getöse und Gedöhns zum Abschluss und irgendwann konnte man tatsächlich dort auch Geld beantragen. Kein Schadensersatz, kein Schmerzensgeld, sondern – wie gehabt – eine bestimmte Summe „in Anerkennung des erfahrenen Leides“.
Wer nun allerdings dachte oder immer noch denkt, er/sie könne z.B. Rentenersatzleistungen und/oder Sachleistungen bei den Anlaufstellen für ehemalige Heimkinder beantragen und bei der anderen Stelle eben Gelder für die erlittene sexuelle Gewalt, befindet sich im Irrtum:
1. Das Geld wird bereit gestellt (wenn überhaupt) für Betroffene von sexueller Gewalt im familiären Bereich;
2. wer mit einer Anlaufstelle eine Vereinbarung getroffen hat, wird sofort abgewiesen – ent oder weder, beides geht nicht!
Man hat aber alles erfahren? Zwangsarbeit im Heim, Prügel, Unterdrückung, Freiheitsberaubung UND sexuelle Gewalt – im Heim?
Dumm gelaufen. Ent oder Weder…