Keine Entschädigung, aber Schadensbegrenzung – auf beiden Seiten.
Es geht also doch. Wenn auch nur etwas.
Drastisch, wie es seine Art ist, zieht Erich Kronschnabel ein Resümee aus seiner Zusammenarbeit mit der hannoverschen Landeskirche[1]. Diese Kirche zahlt, auch wenn die Summen in keinem Verhältnis zu den angerichteten Schäden, den Beschädigungen von Lebensläufen stehen. Aber sie zahlt und beschämt damit andere, die knausern oder gar nicht zahlen.
Kronschnabel und seine Gruppe haben es geschafft, den Spatzen in der Hand so wachsen zu lassen, daß er Gewicht bekommen hat.
[1] http://ekronschnabel.wordpress.com/ Sonnabend, 11. Januar 2014
…den Spatzen in der Hand so wachsen zu lassen, dass er Gewicht bekommen hat.
Im Klartext: Man soll nicht alles und jene verteufeln, bevor alle Möglichkeiten ausgelotet sind???
Herr Kronschnabel, erst einmal meine Anerkennung für Ihre Arbeit. Wissen Sie, ob inzwischen alle Landeskirchen Entschädigungsleistungen gewähren oder sind es (soweit mir bekannt) bisher nur zwei Landeskirchen.
sabine s.
Zur Zeit klären wir ab, welche Landeskirchen schon zahlen.
Zwei Landeskirche haben zumindest mal Position bezogen. Eine Landeskirche legte die Entwürfe für die vorgesehene Verfahrensweise vor, damit wir als Betroffene mit unseren gemachten Erfahrungen Hilfestellung
geben können.