Es hat Aufsehen erregt, [1] …
… man beachte die Kommentare.
So zum Beispiel:
Die Betroffenen sind im Besitz eines Beschlusses der betreffenden Kommission der Kirche, die Zahlungen leistete. In diesen Beschlüssen ist detailliert das festgeschrieben, was den Opfern passierte. Täternamen sind benannt. (Noch lebende TäterInnen trauten sich bisher nicht, sich gegen diese Anprangerung juristisch zu wehren. Strafrechtlich sind sie wegen Verjährung nicht mehr zu belangen, aber sie wissen, dass man sie ansehensmäßig öffentlich hinrichtet, wenn sie auch nur husten.)
Wer also aus dem Fonds Heimerziehung oder durch die Kirche Zahlungen „für erlittenes Leid” erhielt, hat prima Unterlagen für die Klage auf Schmerzensgeld vom Staat in der Hand. Überlegenswert ist auch die Klage auf Schmerzensgeld gegen die Institution (das Heim/dessen Rechtsnachfolger), in der die Taten passierten. Dann zeigt sich ganz schnell, wie die Gerichte in der Frage der Zuständigkeit reagieren (wer ist zuständig, die BRD oder das Bundesland, in dem das Heim lag/liegt).
Wir werden eine entsprechende „Probeklage” starten. Mit diesem Vorgehensmuster wickelten wir auch alle Anträge aus unserer Interessengemeinschaft heraus ab. Denn: Ein einmal getroffener Bescheid ist die Grundlage für alle weiteren Forderungen. Aus diesen Überlegungen heraus erhielten „unsere” Leute auch fast identische Summen.
Hat dies auf E.Kronschnabel's Blog rebloggt.
Bisher werden Informationen über andere Opfer und Todesopfer, selbst denr Fonds-Mitarbeiterin berichtet, und Täter von den Fonds Heimerziehung in den Bundesländern unter Verschluß gehalten. Opfer-Trinkgeld und Täter-Schutz