NS-Raubkunst, Verjährung, Versöhnung – und andere Verjährungsopfer
Der Vorstoß der Bayrischen Landesregierung bei NS-Raubkunst die Verjährung aufzuheben, war schon einmal Thema hier im Blog.[1]
Der heutige Beitrag in der FAZ von Julia Voss[2] gibt Anlaß, noch einmal darauf einzugehen.
Sie berichtet von einer Raubkunst-Tagung. Das Eingangsreferat mit dem Thema „Räuber, Beraubte und ihre Nachfahren. Über Schuld, Umkehr, Sühne und Versöhnung“ habe der Historiker Michael Wolffsohn gehalten und die Versöhnung zwischen Opfern und Tätern, zwischen Räubern und Beraubten, ins Zentrum gestellt. Er berichtete von seinen enteigneten Vorfahren, denen auch nach der Nazi-Zeit nichts rückerstattet wurde. Die Umstände – man lese nach – waren skandalös.
Wolffsohn zog den für eine kirchliche Akademie passenden Schluß(-strich): »Er, der mehr als genug habe,… kämpfe nicht weiter um die Entschädigung. Er nämlich, der „trotz und nach dem Raub auch ohne vollständige Erstattung genug habe“, verzichte. Der „Teufelskreis von Tat und Vergeltung durch Bestrafung“ müsse durchbrochen werden, im Sinne eines höheren Werts, dem inneren Frieden eines Landes.« – Selig sind die Friedensstifter.
Immerhin schränkte Wolffsohn seine Empfehlung auf die im Wohlstand lebenden Erben der dritten Generation sowie ihre Nachfahren ein. Sie, nicht die in Armut lebenden, sollten auf das geraubte und nicht erstattete Familieneigentum verzichten.
Julia Voss schreibt völlig richtig: »Voraussetzung für den Verzicht ist Freiwilligkeit. Niemand, der bleibend enteignet wurde, kann verzichten.«
»Über „Versöhnung“ hatte man sprechen wollen – allerdings unter Ausschluss der Opferseite. Geladen war kein einziger Vertreter von Erben, die im Nationalsozialismus geraubte Kunst zurückfordern. Michael Wolffsohn teilt mit ihnen eine ähnliche Familiengeschichte; als Vertreter würden ihn diejenigen, die die Herausgabe ihrer Bilder aus deutschen Museen oder Privatbesitz verlangen, aber nicht ansehen. Die Tagungsleitung der Katholischen Akademie wollte im Fall der NS-Raubkunst Versöhnung, ohne die Opfer auch nur zur Diskussion zur bitten.«
Ich hatte bereits die Parallele zu den Entschädigungsforderungen der ehemaligen Heimkinder gezogen. Die meisten leben nicht im Wohlstand. Mit Ausnahme der am Runden Tisch vertretenen Opfer wurden sie nicht gefragt, haben sich aber öffentlich geäußert, doch das galt nicht. Sie sind nicht Erben von Opfern, sondern selbst Opfer. Versöhnung wäre gut und schön, für beide Seiten. Doch das kommt für sie nicht infrage. Denn sie leben unter den Bedingungen, die die Täter verursacht haben – und durch ihren Betrug am Runden Tisch sind die Erben der Täter wieder Täter geworden. Wie kann es unter diesen skandalösen Bedingungen so etwas wie Versöhnung geben?
NS-Raubkunst, Verjährung, Versöhnung ……………
Wenn ich das aus heutiger Sicht betrachte, fallen meine 6 Geschwister und ich auch darunter. Denn man hat uns die Eltern weg genommen (beraubt 1936) und wir mussten ohne „Liebe und normale Schulbildung“ erwachsen werden, man hat mit uns gemacht, was man wollte, möchte hier nicht unsere Geschichte noch einmal aufzählen.
Unser Staat, zieht sich hier gemeinsam mit der Kirche ganz sachte aus der Verantwortung, feiges Pack..