Die Aufhebung der Verjährungsfristen hilft den Opfern nur bedingt
In diesem Fall wurde vor Gericht verhandelt[1]. Aber die Beweislage muß stimmen. Je länger ein Delikt zurückliegt, desto schwieriger wird die Beweisführung im Verfahren. Das gilt besonders für die so vehement geforderte Aufhebung der Verjährungsfristen bei Mißbrauch. Denn dafür gibt es oft keine Zeugen.
[1] http://www.news.at/a/prozess-misshandlung-heim-freispruch
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