Die „elegante“ Entsorgung der #Heimkinder-Ost
Die Thüringische Landeszeitung (TLZ) befragte den Soziologen Michael Hofmann von der Universität Jena über eine Studie zur sozialen und gesundheitlichen Lage ehemaliger DDR-Heimkinder in Thüringen[1] und ich berichtete darüber hier im Blog[2].
Nun gab es einen sehr fundierten Kommentar, der es lohnt, in einem eigenen Artikel zitiert zu werden.
Es wäre hilfreich, wenn Michael Hofmann darauf antworten würde.
Hier der Kommentar:
Zu Ihren Textbeitrag – „Zehntausende Schicksale: Soziologe aus Jena über Ex-DDR-Heimkinder in Thüringen“
Vom 10.05.2014 – 07:27 Uhr im Interview mit Soziologe Michael Hofmann von der Universität Jena über eine Studie zur sozialen und gesundheitlichen Lage ehemaliger DDR-Heimkinder in Thüringen, möchte ich folgendes richtig stellen.
Herr Hofmann –
Zu ihrer Antwort auf die Frage der TLZ: Landete man als renitentes Kind oder Jugendlicher tatsächlich schnell in einem Heim für Schwererziehbare?
Ihre Aussage laut TLZ:
„Nein. Denn was man inzwischen sagen kann, ist, dass die Eltern in der DDR in aller Regel dem Einweisungsbeschluss der Jugendhilfe zustimmten.“
Es gilt richtig zu stellen, dass es konsequent von den Jugendhilfen so gehandhabt wurde, dass die unangepassten Minderjährigen schnell, teilweise von heute auf morgen, in sogenannte Durchgangsheime eingesperrt wurden. Von der ersten Vorstellung bei der Jugendhilfe bis zum Heimeinweisungsbeschluss brauchten die Jugendhilfen zum Teil nicht mehr als 60 Minuten Gesprächsdauer. Darin war die Nötigung zur Einwilligung, die viele Eltern erfahren mussten, inbegriffen. Daher kann ein verallgemeinertes „Nein“ so nicht im Raum gestellt werden. Doch Gegenstand der Lebensbeeinträchtigung ist nicht die Beschlussfassung der Jugendhilfen, sondern die Verbrechen, denen die Minderjährigen in den Heimen erlagen. Daher spielt es keine Rolle, ob ein Jugendlicher aus einem zerrütteten Haushalt stammt. Die Frage die wirklich relevant ist, ist jene, ob bei Beschlussfassung die Jugendhilfen wussten, dass in den Heimen den Minderjährigen das Recht auf Bildung beschnitten ist. Denn dann hätten die Jugendhilfen die Heimeinweisung wegen Gefährdung des Kindeswohls gar nicht erst beschließen dürfen. Da die Minderjährigen gezwungen waren, an die heimischen Jugendhilfe Bericht zu erstatten, müssen die Jugendhilfen der DDR gewusst haben, dass den Kindern das Recht auf Bildung verwehrt wird. Daher dienten die Beschlüsse allesamt der Sachfremde und müssen kollektiv rehabilitiert, entschädigt und ausgeglichen werden. Dies verweigern bislang die Rehabilitierungskammern unter merkwürdigen Rechtsauslegungen, die vom Gesetzgeber so gesteuert werden, dass die meisten Rehabilitierungsanträge von minderjährigen Opfern abgelehnt werden.
Ihre Aussage laut TLZ:
„Spezialheime waren einfach nur strengere Erziehungsheime, in denen Schwererziehbare untergebracht waren. Der wesentliche Unterschied zu einem normalen Heim war die unterschiedliche Gewalterfahrung, die die Kinder und Jugendlichen in einem Spezialheim machten.“
Es gilt richtig zu stellen, dass die Opfer zu keiner Zeit behaupteten, dass in Spezialheimen oder Jugendwerkhöfen speziellere oder intensivere Führsorge stattfand. Die Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit der DDR stammten überwiegend aus Spezialheimen, Jugendwerkhöfen und dem geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Es gab keine „Schwererziehbaren“ minderjährigen Opfer. Es gab nur Minderjährige Opfer, die der Norm der sozialistischen Jugendgesetze der DDR abwichen und ungepasst ihre Persönlichkeitsentwicklung selbst bestimmen wollten. Die Opfer haben zu keiner Zeit von der BRD gefordert, Normalkinderheime in die Frage nach dem Systemunrecht einzubeziehen. Systemunrecht bestand nur in Spezialheimen, Jugendwerkhöfen und in Torgau. Das mit Einbeziehen von Normalkinderheimen in die wissenschaftlichen Expertisen dient nur dazu, das Systemunrecht in Spezialheimen, Jugendwerkhöfen und in Torgau zu verschleiern und zu verharmlosen, damit die BRD das Systemunrecht nach Einheitsvertrag nicht zu entschädigen braucht. Wir Opfer fordern wissenschaftliche Expertisen die nur die Insassen von Spezialheimen, Jugendwerkhöfen und Torgau betreffen, damit das Systemunrecht klar und deutlich vor Augen geführt werden kann.
Ihre Aussage laut TLZ:
„Aber mit ihren einfachen Berufsabschlüssen blieb ihnen eine Etablierung in der Mitte der Gesellschaft meist dennoch verwehrt. Sie waren billige Arbeitskräfte, schon während ihrer Lehre in den Heimen und danach in der DDR. Die niedrige Qualifikation rächte sich zudem mit der Wende: Die ehemaligen Heimkinder waren die Ersten, die aus den Betrieben rausflogen.“
Es gilt richtig zu stellen, es gibt keine „einfachen“ Berufsabschlüsse und gab niemals welche. In den Jugendwerkhöfen gab es nur Zwangsarbeit. Diese Zwangsarbeit wurde mit der List der Täuschung der Minderjährigen und ihrer Eltern erreicht. Es musste ein „Lehrvertrag“ von den Minderjährigen unterschrieben werden, der zum Teilfacharbeiter führen konnte, wenn die Jugendlichen länger als 14 Monate inhaftiert waren. Dieser „Teilfacharbeiterbrief“ fand nach der Entlassung in der Lohnberücksichtigung keinerlei Anwendung. Sie erhielten nur den Lohn von ungelernten Kräften. Das erzwungene vermeintliche „Lehrverhältnis“ der Zwangsarbeit verstieß zudem gegen das Recht der freien Berufswahl, weil zumeist alternativlos Berufe in den Jugendwerkhöfen angeboten wurden und diese nach Gruppen, in die man gesteckt wurde, zugeteilt waren. Ist man in Gruppe 8 gesteckt worden, wurdest du Hilfstischler, in Gruppe 5 Hilfsgärtner oder in Gruppe 1 Hilfsmaurer. Ob ein Interesse für diese Tätigkeiten bestand, interessierte nicht. Unbeachtet bleibt auch die Bildungsfrage, weil die Inhaftierten zu meist aus den Bildungsweg gerissen wurden. Das Schulgesetz der DDR sah jedoch vor, dass wenn ein Lehrvertrag abgeschlossen wurde, den Minderjährigen es ermöglicht sein muss, den Schulabschluss nebenher abschließen zu können. Gegen dieses Gesetz verstießen über 90 % aller Jugendwerkhöfe und Spezialheime. Allein aus der Bildungsvorenthaltung entstehen den Opfern bei ihrer derzeitigen Lebenserwartung finanzielle Nachteile von 450 000,- Euro gegenüber dem Durchschnittsverdiensten der Deutschen Arbeitnehmer. Durch den Nachteil sind die Opfer politisch, beruflich und finanziell so weit benachteiligt, dass sie ihre sich in Zukunft bietenden Lebenschancen nicht nutzen können. Dies schränkt die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Opfer verfassungswidrig auf Lebenszeit ein. Hieraus entstehen den Opfern Rechte auf Entschädigung der erlittenen Verbrechen und Ausgleich der Folgeschäden. Bislang erhielten diese Opfer keine Entschädigung und keinen Ausgleich.
Ihre Aussage laut TLZ:
„Was hier geschehen ist, ist Staatsunrecht gewesen.“
Es gilt anzumerken, dass „Staatsunrecht“ der DDR nur Unrecht des SED-Regimes gewesen sein kann. Demnach muss das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz greifen, das Teil des Einheitsvertrages ist. Dafür wurde ein Strafrehabilitierungsrecht geschaffen. Hier will der Bundesdeutsche Gesetzgeber aber nur Opfer politischer Willkür anerkennen, so dass die DDR-Jugendhilfebeschlüsse nicht rehabilitiert werden, weil darin nichts von politischer Willkür steht. Das Rehabilitierungsrecht sieht zu dem nicht vor, Minderjährige Opfer der alten BRD mit zu berücksichtigen, was die Gleichheit vor dem Gesetz widersprechen täte. Das herkömmliche Opferentschädigungsgesetz bietet nur Entschädigung für Schäden aus „Krankheiten“, die durch Bildungsvorenthaltung nicht entstehen. Das SGB VIII ist zeitlich begrenzt, da es nur für Bürger bis 26 Jahren anwendbar ist, um eventuell Bildung nachholen zu können. Den Opfern von Bildungsvorenthaltung fehlt daher ein Gesetz, um die Rechte aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention einklagen zu können, um die Würde genesen zu lassen und wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden zu können. Zudem bräuchten die Länder eine Gesetzesgrundlage um überhaupt Entschädigen zu dürfen. Alle Versuche, den Bundestag zu solch Schaffung einer Gesetzesgrundlage zu bewegen, scheiterten bislang.
Ihre Aussage laut TLZ:
„Die Thüringer Landesregierung hat sich sehr frühzeitig dem Thema zugewandt und sehr sensibel reagiert. Bei der Entstehung des Entschädigungsfonds nahm sie eine Vorreiterrolle ein. Es ist gut, wenn Unrecht nicht tatenlos zur Kenntnis genommen wird, sondern Antworten gegeben werden, wie man Nachteile aus diesem erlittenen Unrecht zumindest teilweise kompensieren kann.“
Es gilt richtig zu stellen, dass es zu keiner Zeit einen Entschädigungsfonds gibt oder gab! Es kann auch nicht für „gut“ geheißen werden, wenn Schäden aus „Unrecht“ „nur“ teilweise kompensiert werden. Vielmehr ist es ein erneutes Unrecht, das sich dem eigentlichen Unrecht dazugesellt, wenn man dem Unrecht als Staatsgewalt in gesetzgebender Form nicht in dem Maße entgegentritt, dass Bürgern des Staates in gerechter Weise befriedet werden, dass ihnen die Genesung der Würde und Wiedereingliederung in die Gesellschaft gelingt. Mit einer Teilkompension kann das nicht gelingen und einem Untätigbleiben der gesetzgeberischen Gewalt des Bundestages kann auch keine Gerechtigkeit hergestellt werden. Denn wenn es Unrecht gab muss Recht geschaffen werden. Recht braucht auch immer den Anspruch auf Recht. Das heißt nichts anderes, als die Schaffung von Entschädigungsgesetzen. Da es für minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen dieser Art keine passenden Gesetze in Deutschland existieren, benötigt Deutschland ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz, dass den Normen des Art. 39 der Kinderrechtskonventionen entspricht und für alle Bürger gilt, die als Minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurden. Dies verweigert der Bundestag bisher vehement. Zuletzt mit der Entscheidung über die Petition 3-17-11-84-045082 über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses BT-Drucksache 18/1098. Zudem versagt die Bundesregierung diesen Opfern das Recht auf Individualbeschwerde vor dem Komitee der UN -Kinderrechtskonvention in Genf, so dass die Opfer sich nicht einmal darüber beim zuständigen Menschenrechtskontrollorgan darüber beschweren können. Aus der Sicht der Opfer ein Verbrechen an ein Teil der eigenen Bürger Deutschlands, dass in seiner Art und Weise und Größenordnung die Anwendung des Rechtsbegriffs “Völkerrechtsverbrechen” erlaubt, weil es alle Kriterien für diese Definition erfüllt. Die Opfer hingegen befinden sich in einem Stadion ihrer Selbsterkenntnis, dass sie politisch, beruflich und finanziell benachteiligt, in dieser Gesellschaft Menschen zweiter Klasse sind. Ein Staat der zweierlei Klassifizierungen unter seinen Bürgern toleriert, galt einst als Schurkenstaat. Die Opfer könnten ein solches Verhalten Einzelner des Bundestages als Angriff auf die Grundordnung sehen und zur Abwehr gegen den Angriff vom Notstandsrecht Art. 20 Abs. 4 GG als Verfassungshilfe gebrauch machen. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik der erste Fall von Notstand, der jedoch durch die allgemeine Unzufriedenheit der Bürger Deutschlands als Initialzündung zur “Revolution” missverstanden werden könnte, um das Land in Zustände zu versetzen, wie es sie in der 68-iger Bewegung gab. Es ist durchaus vorstellbar, wenn die Bundesrepublik den Opfern weiterhin ihre Rechte vorenthält, dass ein solches Szenario bald Realität werden könnte. Möge Ursache und Wirkung dann Berücksichtigung finden, wenn die Verantwortlichen sich vor Gerichten stellen müssen. Denn die Verbrechen an den Opfern hatten und haben die BRD- Regierungen wegen ihrer vernachlässigten Aufsichtspflicht zu verantworten.
Mit freundlichen Grüßen Frankfurt am Main den, 11.05.2014
Robby Basler
Beiratsvorsitzender des DEMO e.V. (Die ehemals minderjährigen Opfer)
[1] Soziologe Michael Hofmann von der Universität Jena über eine Studie zur sozialen und gesundheitlichen Lage ehemaliger DDR-Heimkinder in Thüringen. http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Zehntausende-Schicksale-Soziologe-aus-Jena-ueber-Ex-DDR-Heimkinder-in-Thueringe-901805160
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/05/11/ost-west-vergleich/
bravo! da hat ja auch die moralische wiedervereinigung ausgezeichnet funktioniert. unsere leute west haben uns einen in die tasche gelogen und ostfreunde haben nachgezogen. hofmann muss unserer antje gewaltig über die schulter geschaut haben. jedenfalls hat er abgekupfert, bis die feder qualmte. bei uns wurden fakten verdreht. warum im osten unseres vereinigten vaterlandes nicht auch? das kann doch nur zweckmäßig sein. immerhin hat antje damit ja die staats- und kirchenkassen bis auf ein klimpergeld aus dem opferstock geschont. so nimmt es nicht wunder, dass für die opfer ost sogar verträge im rahmen der wiedervereinigung an die wand geklatscht wurden. ist ja auch billiger. hofmann verdient für seinen müll einen orden! unsere antje, pastorin a.d., sollte – trotz anderer glaubensfakultät – heilig gesprochen werden. sie hat bereits zwei wunder vollbracht.
1. ein doppel wunder: heimopfer aus zwei ehemaligen staaten kaltgestellt, und dies eiskalt.
2. sie hat diesen beschiss noch als wiedergutmachung deklariert und jetzt kommt der hammer: alle deppen glauben das sogar.
Wie wahr, wie wahr, Herr Jacob! Und Deppen hat´s reichlich im deutschen Politzirkus!
Wo ist der Eimer zum reinkot…?
Lieben Gruß Dirk Friedrich
Wo ist …
Der Eimer steht hinten links *grins*
sabine s.
Herr Jacob,
es ist wahrscheinlich noch besser für die verantwortlichen im Osten gelaufen, wie sich nun zeigt.
nach den Dingen die nun bekannt werden, ich kann leider noch nicht sagen wo das überall gemacht worden ist, aber was ich sagen kann, im Land Brandenburg offenbart sich eine noch größere Sauerei!
Nicht nur das man mit Hilfe eines Prof., geltendes Recht an die Wand geklatscht hat , nein da ist man noch einen Schritt weiter gegangen.
Der “ Fonds“ muss beendet werden und das so schnell wie Möglich!!
Grund: bevor heraus kommt, das man nicht nur die Zahl der Betroffenen genau kennt, sondern sogar weis wer das namentlich ist!
Das mindestens seit 1964 bis 07 / 2013!
Dies wusste man offensichtlich schon zu begin des ABH – Ost.
Nun haben sich völlig gegen jede Erwartung und die Steine und andere Hindernisse/ Erniedrigungen denen man den Betroffenen in den Weg gerollt hatte, doch selbstständig mehr EHK gemeldet, als man gehofft hatte.
Nun beginnt das auszurufen, was die Kosten betrifft.
Jetzt muss der „Fonds“ schnellstens beendet werden, ehe die ganze Wahrheit ans Licht kommt.
Was im Moment noch nicht klar ist, wer hat davon gewusst?
Es existieren im Osten sogenannte „BESCHLUSS REGISTER“ , in denen alle Einweisungsbeschlüsse in Jugendwerkhöfe und Spezialkinderheime, systematisch erfasst worden sind!
Das seit mindestens 1964! Meine Vermutung geht da aber noch weiter , wahrscheinlich ab 1961.
So ist es ein leichtes, die absoluten Zahlen zur Hand zu haben.
Dieses wissen, ist durch eine kleine Indiskretion zu mir gelangt und nun da ich begonnen habe, Fragen an die politisch Verantwortlichen nach diesem „Register“ zu stellen, benötigt man trotzdem ich nur allgemeine Fragestellungen Versand habe, eine ganze Rechtsabteilung zum prüfen, ob man mir diese beantworten kann!
Ich kann die Betroffenen nur auffordern, im Osten, Fragen an die Stadt Archive und an das Jugendamt nach diesen „Register“ zu stellen!!
Fragen wo die Einweisungsbeschlüsse in den Verfahren nach dem StrehaG herkommen, die indessen die Staatsanwaltschaften benutzen, um die gerechten Ansprüche, der Betroffenen gleich reihenweise abzuweisen, sind, denke ich da ebenfalls gestattet!
Dieses „Register“ verweist auf Aktenbestände, die bei den Jugendämtern gelagert sind und nur Einweisungsbeschlüsse enthalten!! Also absolute Zahlen, die allerdings mit Namen und Adressen der betroffenen!!
Kleine Beispielrechnung:
14 ehemalige Bezirke der DDR. Einweisungsbeschlüsse von 40 Jahren je Bezirk ca. 10000 kleinste anzunehmende Zahl, nach den vorhandenen Plätzen in den Einrichtungen!
das wären 140000 Betroffene und nicht 21600 Vereinbarungen!!!!
Rostock 7.075 km² 10 Landkreise, 4 Stadtkreise 360
Neubrandenburg 10.948 km² 14 Landkreise, 1 Stadtkreis 492
Schwerin 8.672 km² 10 Landkreise, 1 Stadtkreis 389
Potsdam 12.568 km² 15 Landkreise, 2 Stadtkreise 755
Frankfurt (Oder) 7.186 km² 9 Landkreise, 3 Stadtkreise 43
Magdeburg 11.526 km² 19 Landkreise, 1 Stadtkreis 655
Cottbus 8.262 km² 14 Landkreise, 1 Stadtkreis 574
Halle 8.771 km² 20 Landkreise, 3 Stadtkreise 684
Leipzig 4.966 km² 12 Landkreise, 1 Stadtkreis 422
Erfurt 7.349 km² 13 Landkreise, 2 Stadtkreise 719
Dresden 6.738 km² 15 Landkreise, 2 Stadtkreise 594
Karl-Marx-Stadt 6.009 km² 21 Landkreise, 3 Stadtkreise 601
Gera 4.004 km² 11 Landkreise, 2 Stadtkreise 528
Suhl 3.856 km² 8 Landkreise, 1 Stadtkreis 358
Plus Ost – Berlin
Hallo,ich habe dazu eine Frage. Wo werden diese BESCHLUSS REGISTER gelagert/ archiviert z. B. vom Karl-Marx-Stadt 6.009 km² 21 Landkreise, 3 Stadtkreise 601?
ich selber weiß es nicht, aber wohl der herr, der mich auf brandenburg hinwies. ich habe ihm gemailt.
hier die antwort: Die DDR war ein zentralistisch verwaltetes System.
Einweisungen in diese Einrichtungen durften nur von den entsprechenden Bezirks Jugendämtern per Beschluss erlassen werden.
Diese waren in allen Bezirken der DDR bei den Räten der Bezirke angesiedelt.
Heute befinden sich diese Register in den Stadt Archiven der ehemaligen Bezirkshauptstadt.
Die dazu gehörigen Beschlüsse als Kopie oft bei den Jugendämtern der Länder.( Staatskanzlei) z.b.
Das sollte der erste Ansprechpartner sein.
Wobei mir das Wort Partner schon wieder strebt!! :-).
Bei weiteren fragen immer gern.