Dierk Schaefers Blog

Untersuchungsausschuss gefordert

Posted in Geschichte, Gesellschaft, heimkinder, Justiz, Kirche, Kriminalität, Pädagogik, Politik by dierkschaefer on 25. Mai 2014

Gefordert wird ein Untersuchungsausschuss zur Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975[1]

 

Wird es ihn geben? Wie frei wäre er in der Beweiswürdigung?

 

Die Fragen sind nicht unberechtigt angesichts

  • der Geschichte des Runden Tisches/Heimkinder,
  • seiner Vorgeschichte und Installierung,
  • seiner Arbeitsphase,
  • seiner Ergebnisse und
  • deren Umsetzung.

Der Runde Tisch/Heimkinder hatte einen vergleichbaren Untersuchungsgegenstand. Darum haben sich schon in frühem Stadium auch ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie an den Runden Tisch gewendet. Doch der erklärte sich für diese Betroffenengruppe nicht zuständig, also blieben sie außen vor. Dies betraf und betrifft logischerweise auch den Fonds, der als Ergebnis des Rundes Tisches eingerichtet wurde, finanziert – zumindest nach Plan – zu je einem Drittel vom Staat (wer auch immer in unserem abgestuft föderalen System dafür erfolgreich anzusprechen ist,) und den beiden Großkirchen, die eine ähnlich föderale Struktur haben, zusätzlich zu den Unterschieden zwischen den „verfaßten“ Kirchen und ihren Wohlfahrtseinrichtungen.

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist berechtigt, weil es wichtig ist zu erfahren, warum gerade die schwächsten der ehemaligen Heimkinder, die aus Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen übergangen wurden, war doch bei ihnen eine besondere Schutzbedürftigkeit anzunehmen. Die Ausnutzung dieser besonders Hilfebedürftigen stellt eine noch dringendere Untersuchungsnotwendigkeit dar, als die der Behandlung der Schutzbefohlenen aus den Erziehungsheimen, die allerdings auch im höchsten Grad verwerflich war. Das mindeste wäre gewesen, beide Gruppen gleich zu behandeln. Diese Ungleichbehandlung ist an sich schon unverständlich und bedarf der Aufklärung. Der Handlungsbedarf ist umso dringender angesichts der Nichtdiskriminierungsrichtlinien nach UN- und EU-Recht[2].

Doch nicht genug damit. Wenden sich ehemalige Heimkinder aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 an „ihre“ Einrichtung, so werden sie abgewiesen mit der Begründung, man habe ja bereits in den Heimkinderfonds einbezahlt, der sei zuständig – was dieser ablehnt. Ich beziehe mich hier auf das Beispiel der früheren Volmarsteiner Anstalten[3]. Ein Untersuchungsausschuß müßte sich also auch um die Geldflüsse kümmern, die angeblich zugunsten dieser Betroffenengruppe geleistet und wohl fehlgeleitet wurden[4].

Eine weitere Unklarheit besteht hinsichtlich der Vorkommnisse sexuellen Mißbrauchs von Kindern. Dafür gab es einen eigenen Runden Tisch mit anderen Ergebnissen. Mir ist bis heute nicht klar, ob ehemalige Heimkinder, die nicht nur mißhandelt usw., sondern auch mißbraucht wurden, Leistungen aus beiden Fonds erhalten können, die Ergebnis beider Runder Tische waren. Da es auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie neben vielfachen Mißhandlungen fallweise auch sexuellen Mißbrauch gab, wäre es sinnvoll, es hier nicht zu einem weiteren Beispiel unterschiedlicher Opferdignitäten kommen zu lassen.

Der Runde Tisch/Heimkinder hat mit dem Fonds erklärtermaßen kein Recht geschaffen, kein einklagbares Anrecht auf irgendwelche Leistungsansprüche. Folgerichtig wurden die Leistungen aus dem Fonds zunächst auch als erklärungspflichtiges Einkommen der Empfänger angesehen. Inwieweit die auf Bundesebene politisch gewünschte Nicht-Anrechenbarkeit auf allgemeine Sozialleistungen von allen Sozialämtern respektiert wird, ist mir nicht bekannt.

Verbunden mit den Leistungen aus dem Fonds sollten, zumindest in der Anfangszeit der Antragstellungen, auch Verzichterklärungen auf sonstige Leistungen in dieser Sache, egal von wem, unterzeichnet werden. Wenn nun ein Untersuchungsausschuß für die bisher nicht eingeplanten ehemaligen Heimkinder gefordert wird, so sollte das nicht auf Gleichstellung im Unrecht hinauslaufen, eine Gleichstellung im rechtsfreien Raum, der frei bleibt von rechtlichen Ansprüchen der Opfer. Der Untersuchungsausschuß sollte sich auch mit den staatlichen Zuständigkeiten für die Zustände in kirchlichen Einrichtungen für Kinder befassen, wie sie vom EuGH im Verfahren gegen Irland definiert wurden. [5]

 

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist allemal gut begründet und er sollte seine Effektivität darin erweisen, daß er die Fehler, die am Runden Tisch Heimkinder sehenden Auges[6] und wie ich meine absichtlich gemacht wurden, vermeidet und Recht schafft.

 

 

Anhang

Zur Erinnerung und Vertiefung seien hier noch einmal die Vorgeschichte, die Geschichte und die Nachgeschichte des Runden Tisches skizziert und in diesem Zusammenhang auf die Aufgaben des gewünschten Untersuchungsausschusses hingewiesen.

1. Die Vorgeschichte

Auf die Gewalt an Heimkindern in kirchlichen wie staatlichen Erziehungsheimen muß nicht weiter eingegangen werden. Hier hat der Runde Tisch hinreichend Material zusammentragen lassen und es gibt auch wissenschaftliche Veröffentlichungen, die belegen, daß die Klagen der ehemaligen Heimkinder aus diesen Einrichtungen die Zustände realistisch wiedergeben:

  • Einweisungen ohne korrekte rechtliche Grundlage,
  • Zwangsarbeit[7],
  • persönlichkeitszerstörende Demütigungen,
  • Mißhandlungen und
  • sexueller Mißbrauch

… waren in den untersuchten Heimen nicht ungewöhnlich, in manchen alltäglich. Durchgängig war das Vorenthalten von Bildungsangeboten, die die Kinder befähigt hätten, anspruchsvollere Berufe mit Zukunftsperspektive zu ergreifen. Dies alles gehört nur darum hierher, weil die Bedingungen für die Insassen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 nicht besser waren. Beispielhaft sei hier auf die Volmarstein-Untersuchung verwiesen[8].

Man darf erwarten, daß eine Untersuchung ähnlicher Einrichtungen zu ähnlichen Ergebnissen kommen wird. Dies wäre die erste Aufgabe des Ausschusses. Am Runden Tisch wie auch in der Nachgeschichte mit dem Fonds für ehemalige Heimkinder fanden diese Einrichtungen keine Berücksichtigung, nicht einmal Erwähnung. Vom Runden Tisch wurde recht rüde mitgeteilt, man sei für diese Gruppe nicht zuständig. Dabei blieb es bis heute. Das gleiche gilt, und sei der Vollständigkeit halber angefügt, für Säuglingsheime.

2. Die Geschichte des Runden Tisches …

… ist insofern heranzuziehen, als sich eine solche nicht wiederholen darf, nun für die bisher vernachlässigten Heimkindergruppen. Nach erfolgreicher Petition der ehemaligen Heimkinder aus den Erziehungsheimen[9] setzte der Bundestag den Runden Tisch unter der Leitung von Frau Vollmer ein. Frau von der Leyen, die damalige Familienministerin ließ jedoch verlauten: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.[10] Diesen Teil der Geschichte habe ich in meiner Anhörung am Runden Tisch am 2. April 2009[11] ausführlich dargestellt und auf weitere „Geburtsfehler“ verwiesen, so besonders die asymmetrische Machtverteilung am Runden Tisch, die vonseiten der Leitung wie der Mehrheit nie als Problem angesprochen, geschweige denn kompensiert wurde. So wurde der Runde Tisch zum Lehrstück, wie man schwächere Partner übertölpelt. Das Ergebnis war eine erzwungene Einstimmigkeit mit allen Tricks, die einer gewieften Verfahrensleiterin zur Verfügung stehen. Ich habe diesen Teil der Geschichte analysiert und interpretiert[12]. Ein Untersuchungsausschuß wird – denke ich – um eine gründliche Beachtung dieser Vorgänge nicht umhinkommen können.

 

3. Die Nachgeschichte …

… ist noch nicht abgeschlossen und ich kann auf diverse aktuelle Veröffentlichungen in den Medien verweisen, aber auch auf meinen Blog, der diese Probleme immer wieder aufgreift.[13] Zur Nachgeschichte gehört aber auch, daß (angeblich) Behinderteneinrichtungen den Fonds Heimkinder gespeist haben, obwohl dieser nicht für diese Gruppe vorgesehen war, und folgerichtig ist man dort auch nicht bereit, Zahlungen zu leisten. Meine Anfrage an die Volmarsteiner Anstalten[14] blieb bis heute ohne Antwort. Auch deren ehemaligen Insassen wurde auf gleiche Anfrage keine Antwort zuteil[15].

 

Nun also die Bitte nach einem Untersuchungsausschuß für die Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während der Jahre 1950 bis 1975. Hoffentlich kommt er und hoffentlich kann er freigehalten werden von allem Ränkespiel der Einrichtungen, die ihn zu fürchten haben.

 

 

[1]http://www.bioskop-forum.de/publikationen/newsletter-behindertenpolitik.html

Der Antragstext: „Der Deutsche Bundestag möge einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einrichten, der

Erstens: die Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 untersucht.

Zweitens: die gesetzlichen Bestimmungen der 30jährigen Verjährung in den Fällen aufhebt, in denen Heimmitarbeiter gegen internationale Vereinbarungen verstoßen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.“

[2] http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Internationales/EU/EU_node.html

[3] Heute „Die Evangelische Stiftung Volmarstein“ http://www.esv.de/

[4] Siehe auch unten Punkt 3. Die Nachgeschichte

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/ http://www.wdr5.de/sendungen/diesseitsvoneden/missbrauchirland100.html

[6] Ich habe in einer Anhörung bei der zweiten Sitzung des Runden Tisches alle Problembereiche behandelt und anschließend zu Protokoll gegeben https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf , zudem habe ich Verfahrensvorschläge unterbreitet, die zu einem angemessenen Ergebnis geführt hätten, wenn man denn gewollt hätte: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf , erneut aufgegriffen unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/08/27/losungsvorschlage-von-dr-wiegand/

[7] Ein Begriff, der am Runden Tisch nicht zugelassen war, doch der Tatsache, daß erzwungene Arbeit, über normale Mithilfe im Heimalltag hinausging hatte auch die Vorsitzende als richtig anerkannt. Kompensationszahlungen für entgangene Rentenansprüche werden jedoch erst für Zwangsarbeit ab dem 14. Lebensjahr gewährt, obwohl es auch nachgewiesenermaßen Kinderarbeit gegeben hat.

[8] Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler, Gewalt in der Körperbehindertenhilfe, Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967 eine Besprechung unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/21/im-herzen-der-finsternis/

[9] http://www.veh-ev.eu/Der_Verein/Petition/Petition_des_Vereins_ehemaliger_Heimkinder.pdf

[10] Zitiert nach: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf

[11] https://dierkschaefer.wordpress.com/2009/04/05/anhorung-runder-tisch-2-april-2009/

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[13] https://dierkschaefer.wordpress.com

[14] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/11/21/volmarsteiner-anstalten-und-ihr-finanzbeitrag/

[15] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/12/12/sobald-wir-konkretere-informationen-erhalten-melden-wir-uns-bei-ihnen/

10 Antworten

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  1. ekronschnabel said, on 25. Mai 2014 at 15:36

    Vor kurzer Zeit kam es zum Thema „Entschädigung für Heimkinder in Behinderteneinrichtungen“ zu einer Diskussion
    im Freundeskreis. Annahme: Es wird ein Fonds für behinderte Opfer eingerichtet, was dann?

    Anwesend war auch ein Jurist und der kam ins Grübeln, als ich fragte, was denn wohl geschehen
    werde, wenn Vormunde betreuter Opfer für diese Anträge stellten. Die Opfer hätten dann wohl nichts von den Geldern, oder? Der Verwalter darf nach geltendem Recht verwalten, kann sich selbst gut bezahlen, wird Nießnutzer von Geld,
    für das sein Mündel einst schikaniert und gequält wurde.

    WER KONTROLLIERT DANN DIESE KONTROLLEURE? Auf Vormundschaftsrichter würde ich nicht setzen, das
    zeigten uns bereits diverse Skandale.

    Gibt es hier im Forum sachkundige Menschen, die sich schon mit dieser Frage beschäftigten?

    Käme ein Untersuchungsausschuss, käme wohl wieder ein Runder Tisch – und dort würden dann wieder diese
    Schranzen der Täternachfolgefirmen sitzen, die schon mit der Vollmer die Sauereien und Betrügereien begingen.
    Die Vollmer hieße dann vielleicht WOLLNMER ( wolln mer se bescheissen?), das Ergebnis wäre wohl gleich.

  2. m.dahlenburg said, on 25. Mai 2014 at 22:38

    „Zeitraums 1950 bis 1975“
    warum nicht 1945 bis HEUTE

    „Wird es ihn geben?“
    N E I N

  3. m.dahlenburg said, on 29. Mai 2014 at 00:59

    #Annahme: Es wird ein Fonds für behinderte Opfer eingerichtet, ..#

    Dann sieht der Leistungskatalog wohl ähnlich aus, wie jetzt schon beim Missbrauchs-Fonds: Sachleistungen nur in Form von Therapien und dazu die Spesen. Damit wäre es ein weiterer Fonds primär zum alleinigen finanziellen Vorteil der Humankapitalverwerter. Die werden sich um die Klientel reißen, bis der Fonds leer ist. Bei diesem Fonds hätten sie dann endlich leichtes Spiel. .Anders als bei den 3 anderen Fonds, dürften die Opfer ja nicht selbst entscheiden, ob und welche Therapien sie wollen oder nicht. Schon aus diesem Grund denke ich, wird der Fonds kommen und großzügiger ausgestattet werden als die 3 anderen Fonds.

    #… , wenn Vormunde betreuter Opfer für diese Anträge stellten#

    Die Betreuer, die oftmals denselben Humankapitalverwerter-Vereinen angehören wie die Therapeuten, lassen die lebende Ware den Therapeuten frei Haus liefern. Und wehe den Opfern die sich dagegen wehren, wenn sie Betreuer haben, die man auch schlimmsten Feinden nicht wünscht.

    Kommentar zu richterlichen Entscheidungen im Namen des Volkes in Sachen Betreuungs-/ Psychiatrie verkneife ich mir, weil der Kommentar sonst möglicherweise nicht mehr durchs Zensur-netz passt.

  4. m.dahlenburg said, on 30. Mai 2014 at 21:01

    Hallo Hr. Schäfer, schauen sie doch bitte mal in den Spamfilter.

    Ergänzend zum Hängengebliebenen : http://johnpilger.com/videos/nobodys-children (video- leider nur englischl)

    • dierkschaefer said, on 30. Mai 2014 at 22:55

      mache ich immer nur auf anforderung. da ist was drin von ihnen. bin zutr zeit schlecht online. ich kümmere mich am sonntag drum

      • m.dahlenburg said, on 2. Juni 2014 at 14:55

        oder montag, oder dienstag … oder versenkt?
        egal,
        schönen tag noch

  5. Martin MITCHELL said, on 5. Juni 2014 at 05:28

    .
    Wir Protestieren Nicht Mehr, Wir Handeln! – Ein Untersuchungsausschuss Muss Kommen!

    Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster Sa. 14.06.2014

    Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. lässt wissen:

    ANFANG DES ZITATS.

    Heimkinderkonferenz am 14.06.2014 in Münster/Westf.

    „Ehemalige Heimkinder –
    Gewalt und Zwangsarbeit
    Wann kommt die Entschädigung“

    Öffentliche Veranstaltung –
    Samstag, 14. Juni 2014 um 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    ENDE DES ZITATS.

    Das Ganze ist schon in Plannung seit Ende März 2014 ( im April war der vorgeschlagene „Veranstaltungsort“ noch das „LANDESHAUS“ in „Münster“ in „NRW“ )

    Der jetzt und endgültig gewählte „Veranstaltungsort“ für diese Öffentliche Veranstaltung ist nun definitiv:

    ANFANG DES ZITATS.

    [ Zusammenkunft: ] Cafe „Die Weltbühne“,
    [ Gebäude: ] Kommunikationszentrum im ESG-Haus,
    [ Bezeichnung: ] Breul 43,
    [ Ort: ] Münster, NRW,
    [ Termin: ] Samstag, 14. Juni 2014 um 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    ENDE DES ZITATS.

    Das Veranstaltungsprogramm und die vom Verein verfolgten Ziele sind auf der Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. für jeden anschaubar:

    http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/heimkinderkonferenz-am-14-06-2014-in-muensterwestf/
    .

  6. ekronschnabel said, on 6. Juni 2014 at 03:56

    Die Veranstaltung als solche betrachte ich als zielführend.

    Münster in Westfalen als Tagungsort zu wählen ist schlicht und ergreifend eine organisatorische Fehlleistung, denn
    die geografische Lage Münster’s ist quasi am Ende der Welt.

    Warum wurde kein in der Mitte Deutschlands liegender Tagungsort gewählt, der für alle Teilnahmewilligen gut erreichbar ist? Das wissen nur die Organisatoren – und deren Planungsarbeit erinnert mich an die grandiosen
    Fehlplanungen der „Weisen“ des LenkungsAUSSCHUSSes des Fonds Heimerziehung. Vielleicht spricht es sich ja doch noch herum, dass DENKEN in dieser Bananenrepublik (noch) nicht verboten ist.

  7. Martin MITCHELL said, on 29. November 2014 at 10:46

    .
    Auf der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die am 26. und 27. November 2014 in Mainz stattfand, haben sich die Länder (1.) *GEGEN* einen Fonds für damalige Opfer von Behinderteneinrichtungen *AUSGESPROCHEN* und (2.) *GEGEN* einen Fonds für damalige Opfer von Psychiatrien *AUSGESPROCHEN*, berichtet die Ärztezeitung online (vom 27.11.2014) @ http://www.aerztezeitung.de/news/article/874319/fachkraeftemangel-sozialminister-diskutieren-zukunft-pflege.html
    .


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