Nicht leichten Herzens …
… habe ich heute einen Brief an Julias Mutter geschrieben. Jugendamt und Heim haben gewonnen. Julia ist mittlerweile 14 Jahre alt. Sie will weder ihrer Mutter noch dem Heim weh tun, nun aber im Heim bleiben, wo sie Freundinnen gefunden hat. Damit hat eine jahrelange Umgangsvereitelung ihren Abschluß gefunden[1]. Man muß ein Kind nur weit entfernt von der Mutter in einem Heim unterbringen und die Elternrechte der Mutter systematisch ignorieren. Eine weitgehend mittellose Mutter hat weder das Geld für häufige Reisen zu Umgangsbesuchen, die streng reglementiert unter Aufsicht stattfinden und zusätzlich reduziert werden durch die Abläufe des Heimalltags. Wenn die Mutter auf Prozeßkostenhilfe angewiesen ist, findet sie auch keine Top-Anwälte gegen die zahlreichen Verfahrensfehler von Heim und Jugendamt. Einen Eindruck, wie die Mutter ausgegrenzt wurde, bietet „Julia 12[2]“. Nun ist Julia 14 und will nicht mehr. Man kann es ihr nicht übelnehmen. Kinder sind zumeist nicht sonderlich widerstandsfähig und passen sich an, ein Überlebensmechanismus. In meinem Aktenstapel liegen die Tagebucheinträge der 10jährigen Julia, durchgängiger Tenor. Mama, hol mich hier raus! Die Mutter hat alles Erdenkbare und ihr Mögliche versucht, und zunächst einmal verloren.
Nun habe ich ihr das „Abschiedsritual vor dem Familienrichter“ von Ursula Kodjoe[3] geschickt. Es beschreibt eine Utopie. Kein Richter wird mitmachen, denn er würde das Versagen von Jugendamt, Heim und Familiengericht dokumentieren. Wenn sich Julias Mutter entschließt, den Vorschlag aufzugreifen, wird sie aber Wege finden, Julia ihre Hilflosigkeit und Verzweiflung mitzuteilen: Liebe Julia, du bist und bleibst meine Tochter. Aber ich kann nicht mehr. Wenn du irgendwann kommst – meine Tür ist immer für dich offen.
An Julias Mutter
Hallo,
wie am Telefon angekündigt hier ein paar Unterlagen. Ich habe nicht leichtfertig vom „Abschiedsritual vor dem Richtertisch“ gesprochen. Es muß jeder Mutter, jedem Vater fürchterlich weh tun, diesen Schritt zu gehen.
Wir sind ja nun schon recht lange in Kontakt und ich kann sagen, daß hier eine Entfremdung von Amts[4] wegen stattgefunden hat, gegen Ihren jahrelangen Widerstand.
Während Jugendämter fallweise erbitterten Widerstand gegen Eltern leisten und in ihrer Machtposition selbstherrlich sind, erfolgt die Erziehung in den Heimen bestenfalls nach dem Prinzip des laisser faire, solange die Interessen des Heimes nicht tangiert sind. Das heißt die Kinder und Jugendlichen können sich nach dem „Lustprinzip“ entwickeln, sie werden nicht zu Leistungen angespornt (ich meine nicht „angetrieben“), die sie nicht von sich aus, also intrinsisch erbringen. Dieses Erziehungsverhalten wird teilweise durch pädagogische Überzeugung gestützt. Pädagogisch motivierten Widerstand der Erzieher zum Wohl der Entwicklung eines Kindes können Sie unter solchen Umständen nur selten erwarten. Der Erziehung in der Gruppe zum oberflächlichen Gänschen können sich nur starke Charaktere entziehen und nehmen dabei auch Ausgrenzung auf sich.
Sie können dem derzeit nichts mehr entgegensetzen, sollten sich aber schützen. Lesen Sie sich das „Abschiedsritual“ sorgfältig durch. Es ist für das bekannte Szenario von hochzerstrittenen Scheidungseltern entworfen, in dem ein Partner dem anderen das Kind erfolgreich vorenthalten und entfremdet hat. Bei Ihnen und Julia handelt es sich um eine administrative, eine amtliche Entfremdung. Sie müssen den Text also auf Ihre Situation übertragen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie auch die Stationen Ihres Kampfes um Julia auflisten und der Akte des Gerichts hinzufügen lassen.
Mit den besten Grüßen
Dierk Schäfer
[1] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/03/umgangsverweigerung-eine-dilemma-situation.pdf
[2] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/10/julia-12.pdf
[3] http://www.mediengesetz.at/fileadmin/psy_aufsaetze/g_l/kodjoe4abschiedsritual.pdf http://familienrecht.at/fileadmin/psy_aufsaetze/g_l/kodjoe4abschiedsritual.pdf
[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/11/26/entfremdung-von-amts-wegen/
Vor cirka 40 Jahren hatte ein bestens situierter Unternehmer eine aussereheliche Beziehung, aus der eine Tochter
entstand. Die Mutter des Kindes wurde von ihren Eltern zur Adoptionsfreigabe des Kindes gezwungen.
Der Kindsvater und seine Ehefrau wollten das Kind adoptieren. Das wurde vom Leiter des zuständigen Jugendamtes
mit allen Mitteln verhindert, denn er hatte mit dem Kindsvater noch „eine Rechnung offen“; wie im späteren Prozess
heraus kam. Der Kindsvater war mal sein militärischer Vorgesetzter, jetzt hatte der Jugendamtsfuzzi die Macht und
spielte sie aus. Das Kind kam zu fremden Leuten.
Am Tag des Erhaltes der amtlichen Ablehnung der Adoption schloss der Kindsvater seinen Firmentresor auf, entnahm
seine ehemalige Dienstpistole 08, lud das Magazin, fuhr mit seinem Benz zum Kreisjugendamt, betrat das Büro des
ehemaligen Untergebenen und schoss dem gezielt in den Kopf, fuhr wieder heimwärts.
Das Opfer kam ohne bleibende Hirnschäden davon – und wir rätselten alle, ob ein Hirnschaden mangels Hirn oder
wegen Glück ausblieb.
Dem Schützen brachte das 6 Jahre Haft ein, aus der er nach Verbüßung der Hälfte entlassen wurde. Die Richter
der Strafkammer stellten fest, dass das Verhalten des Jugendamtsleiters niederen Beweggründen entsprang, die
Tat zwar nicht zu rechtfertigen, aber menschlich zu verstehen sei.
Die damals adoptierte Tochter suchte später den Kontakt zu ihrem leiblichen Vater und die Beiden hatten ein sehr
gutes Verhältnis.
Ich bin mir absolut sicher, dass im betreffenden Jugendamt jahrzehntelang seeeehr genau überlegt wurde, ob man
denn kleine schweinische Machtspielchen macht,oder sie besser unterlässt. Es gibt Argumente, die einfach durchschlagend sind.
Ja, Herr Pastor, ich glaube zu wissen, was Sie sagen wollen…denken Sie einfach, ich sei aus Limmer…..jawoll ja….
[…] Nicht leichten Herzens … , 1. Juli 2014, https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/01/nicht-leichtes-herzens/ […]