Demokratisierung der Todeszuteilung
Nikolaus Schneider, der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat erklärt, er werde seine an Krebs erkrankte Frau, wenn sie Sterbehilfe wolle, auch in die Schweiz begleiten. Ich halte es für anmaßend, die persönlichen Aspekte der Entscheidung des Ehepaares Schneider zu kommentieren.
Nun ist Schneider eine Person öffentlichen Interesses und man wird auf einige andere Aspekte eingehen dürfen. Diese betreffen die Position der EKD zur Sterbehilfe und den Zusammenhang von Amtsträger und Privatperson.
Beginnen wir mit dem zweiten Punkt: Schneider hat sich entschieden, seine Absicht öffentlich zu machen und damit auch die Differenz zwischen kirchenamtlicher Position und persönlicher Abweichung. Das verdient höchsten Respekt. Schließlich könnte das Ehepaar ja auch pro forma ganz einfach einen Schweizurlaub antreten.[1] Schneider hat damit persönlich eine sichtbare Distanzierung zur in der Kirche herrschenden Meinung vollzogen, die aktive Sterbehilfe ablehnt und auf palliative Maßnahmen setzt: Schmerzbekämpfung/Schmerzdämpfung, auch in der Todeskampfphase. Schneiders Distanzierung stellt für die protestantische Theologie keine Revolution dar, schließlich ist der Gläubige letztlich vor Gott und seinem Gewissen verantwortlich und nicht vor der Kirche und deren Lehrmeinungen.[2]
Und der Konflikt mit der Rolle der Amtsperson? Formal ganz einfach: Schneider ist bereits zurückgetreten und nimmt sich die Freiheit, an die inhaltlichen Vorgaben dieses Amtes nicht mehr in jedem Punkt gebunden zu sein. Dankenswerterweise gibt die anhaltende Prominenz des ehemaligen Ratsvorsitzenden dem Thema die wünschenswerte Publizität. „Nun kommt frischer Wind in die Debatte“, habe ich bei Bekanntwerden seiner Position getwittert.
Damit zum Kernthema.
Die Kirchen, evangelisch wie katholisch, vertreten die Position der Palliativmedizin[3]. Ob palliative Maßnahmen in jedem Fall ausreichend sind, soll hier nicht erörtert werden. Es geht um die Frage der Tötung auf Verlangen, also des assistierten Suizids.
Zunächst zum Suizid: Die moralisch-ethisch ablehnende Haltung zum Suizid hat eine lange Tradition in Theologie und Kirche[4]. Für mich erkennbar wurde sie zum ersten Mal erschüttert, als nach dem Krieg der Suizid des bewusst christlichen Schriftstellers Jochen Klepper[5] bekannt wurde. Er hatte gemeinsam mit seiner jüdischen Frau diesen Weg gewählt, um sie nicht der Mordmaschinerie der Nazis auszuliefern.[6] Dieser Suizid aus Solidarität hat einige Parallelen zur heldenhaften Selbstaufopferung[7] im Kampf, wie sie oft genug heroisiert wurde ohne die grundsätzliche Frage zu stellen, ob der Mensch berechtigt ist, seinem Leben in solchen Fällen selber ein Ende zu setzen[8]; eine Frage, die für den „klassischen“ Suizid immer verneint wurde.
Auch bei der Frage des Suizids unter Beihilfe ist ein wesentliches Moment, ob der Mensch selber über seinen Tod entscheiden darf. Jeder Mensch konnte bisher schon immer zum Strick oder sonst was greifen, um seinem Leben ein Ende zu setzen[9]. Nun beansprucht er in seiner hilflosen Lage fremde Hilfe, um aus dem Leben zu scheiden, und zwar fachliche Hilfe, sei es durch Rat oder durch Bereitstellung passender Medikamente oder gar durch direkte Hilfe. Der „klassische“ Suizidant war ein Selbstmörder, ein Täter also, der bestraft wurde durch Verweigerung eines „christlichen“ Begräbnisses und die Heraufbeschwörung der Höllenstrafen. Dem in Todesbanden liegenden Kranken wird niemand so etwas wie Täterschaft unterstellen wollen, obwohl er aktiv über seinen Tod verfügt, indem er ihn in einer aktuellen Notsituation einfordert oder schon in seiner Patientenverfügung bestimmt hat.
Und doch haben beide etwas gemeinsam, der „Selbstmörder“ und der Todkranke. Sie lehnen sich gegen etwas auf, das als absolute Schöpfungsordnung hingestellt wird. Das Leben, das Gott gegeben hat, dürfe der Mensch nicht beenden. Das sei „Gottes gnädigem Ratschluß“ vorbehalten, wie es immer noch in Traueranzeigen heißt. Diese Meinung ist zu respektieren. Wer aber diese Sicht anderen aufoktroyieren will, egal mit welchen Methoden, der ist nicht ehrlich, wenn er nicht zugleich deutlich macht, daß in der Geschichte der Menschheit bis in unsere Tage diese Sicht der „letzten Dinge“ zumeist keine Berücksichtigung fand beim von oben verordneten Tod. Die Machthaber aller Zeiten spielten Potentaten-Schach und opferten ihre „Bauern“ ganz nach Kalkül und Bedarf im Krieg. Die Justiz verhängte Todesurteile, nicht nur in Hexen- und Ketzerprozessen. Kriege und Todesurteile, diese Todeszuteilung von oben bekam in aller Regel Zustimmung und Assistenz durch „Feldgeistliche“, und auch keine Hinrichtung ohne seelischen Beistand eines Priesters.[10] Über das Lebensende wurde nicht nur von ganz oben, durch den Allmächtigen verfügt, sondern durch die „Oberen“ in Staat und Justiz. Die Feudalherrschaft über Leib und Leben wurde dann abgelöst durch andere Formen der Herrschaft, die auch das Privileg der Todeszuteilung für sich beanspruchten.
Wenn nun der einzelne Bürger sich anschickt, selber über sein Lebensende bestimmen zu wollen und dafür Hilfe einfordert, dann ist das – wenn nicht Auflehnung – so doch die Demokratisierung des Rechtes, über den – eigenen – Tod entscheiden zu können. Wer dies tut, nimmt ein, er nimmt sein Menschenrecht wahr. Niemand anderes, als dieser Mensch selbst, befinde darüber.
Es sollte allerdings niemand gegen sein Gewissen zur Assistenz verpflichtet werden. Solange ein Mensch in der Lage ist, selbst Hand an sich zu legen, und sei es durch die Einnahme eines ihm zur Verfügung gestellten Medikamentes, mag man meinen, dann solle er es doch auch selbst tun. Körperliche Gebrechlichkeit, Altersdemenz oder andauernde Bewusstlosigkeit/Koma erfordern jedoch die Hilfe von anderen, von Verwandten oder Fachkräften.
Und wo beginnt die Assistenz, wo ist die Grenze, ab der man sich auch verweigern können muß? Bereits bei der Mitfinanzierung des erforderlichen Medikamentes durch die Krankenkasse, oder erst bei der Mitfinanzierung des Einsatzes von Sterbehelfern, oder erst dann, wenn man selber tätig werden soll?
Der Teufel steckt im Detail. Wer meint, ethisch-religiös völlig „sauber“ durch dieses Leben gehen zu müssen, wird bereits aus Gewissensgründen jedwede Mithilfe verweigern, auch jede Mitfinanzierung. Der Staat kann und sollte immerhin die Mitfinanzierung erzwingen[11].
Doch wer stellt das Medikament und setzt die Spritze? Inzwischen setzen wir für fast alles und jedes auf Spezialisten. Sterbebeihilfe gehört zu den wenigen gefühlsbetonten Bereichen, für die eine „organisierte“ Form abgelehnt wird. Darum der Widerstand gegen das „Geschäft mit dem Tod“, das wir aber dem Arzt und dem Bestatter zubilligen[12].
Wer also könnte und sollte es tun? Ich denke, daß man schon ein starkes Sendungsbewußtsein braucht oder eine sehr spezielle Mentalität, um hauptberuflich „Todesengel“ zu sein. Wir sollten uns hüten, mit dem Sterbehelfer einen gesellschaftlich verpönten Beruf zu etablieren. Doch wie wäre es, wenn die Ärztevertretung ihre strikte Gegnerschaft aufgeben und es in das Belieben der Ärzte[13] stellen würde, ihren Patienten diesen letzten Dienst zu erweisen? Und das ohne Honorierung für die – medizinisch ja nicht sonderlich aufwendige – Geste der Menschlichkeit. Dann könnte man seinem Hausarzt die Gretchenfrage stellen[14]: Wie hältst du’s mit der Religion – und ihrem Suizidverbot? – Gegebenenfalls wechsele ich dann den Arzt, denn der soll ja vor meinen Tode an meinen nicht-tödlichen Krankheiten seinen Lebensunterhalt verdienen können.
Ein Problem bleibt aber dennoch. Von der Demokratie ist der Weg nicht weit zur Pöbelherrschaft. Der Pöbel ruft dem auf dem Brückengeländer Stehenden zu: Nun spring doch! Er will seinen Spaß haben. Im Fall der demokratisierten Sterbehilfe wird er sparen und gar nicht erst den Todeskampf abwarten wollen. Schließlich sind die Gesundheits- und Pflegekosten in der Abschlußphase des menschlichen Lebens meist exorbitant hoch. Das ließe sich doch abkürzen. Die Schere im Kopf ist schon geöffnet mit der Maxime: Ich will meinen Kindern mal nicht zur Last fallen. Wenn dann die finanzielle und organisatorische Eigenvorsorge nicht (mehr) reicht, wem reicht es dann? Mit anderen Worten: Der Druck, „freiwillig“ aus dem Leben zu gehen, steigt. Die Demokratisierung der Todeszuteilung mag als Beitrag zu Humanisierung gestartet sein. Sie könnte bei der Brutalisierung enden: Nun kratz doch endlich ab! – Ich geh ja schon.
Ich fürchte, daß es so kommen wird. Nur bis zum Schluß starke, „starrköpfige“ Personen werden sich der allgemeinen Barbarei widersetzen können, und auch die, die von der Liebe ihrer Mitmenschen getragen und geschützt werden.
[1] Wenn ich hier anerkennend von Respekt spreche, mag man das auf dem Hintergrund sehen, daß ich Schneider in seiner (amtlichen) Haltung in der Heimkindersache massiv angegriffen habe und nichts davon zurückzunehmen gedenke. https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/13/das-war-spitze-herr-ratsvorsitzender/
[2] So sah bereits Augustinus die Bedeutung des Gewissens. Diese Meinung hat sich zwar auch der Augustinermönch Luther zueigen gemacht, ist jedoch in der katholischen Kirche leider untergegangen.
[3] So aktuell referiert in http://www.ekhn.de/aktuell/detailmagazin/news/scherf-ueber-sterbehilfe-debatte-um-ekd-ratsvorsitzenden-schneider.html
[4] Dies auch in anderen Gesellschaften außerhalb der christlichen Tradition.
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Jochen_Klepper , http://de.wikipedia.org/wiki/Unter_dem_Schatten_deiner_Fl%C3%BCgel
[6] Andere Beispiele: Maximilian Kolbe http://de.wikipedia.org/wiki/Maximilian_Kolbe , Janusz Korczak http://de.wikipedia.org/wiki/Janusz_Korczak
[7] Nur erwähnt sei, daß nach herrschender Meinung in Theologie und Kirche Gott sich in der Person seines Sohnes selbst geopfert hat als Sühnopfer für die Menschen, die sich dadurch erlöst sehen können.
In einer Überordnung Vater-Sohn war der Tod Jesu ein von oben verordneter, jedoch gehorsam-demütig hingenommener: suicide by mankind. Ob die Annahme eines innertrinitarischen „Betriebsunfalls“ aus dem theologischen Dilemma heraushilft, bezweifle ich.
[8] Die erbärmliche Variante des Selbstmordattentäters soll hier nicht erörtert werden. Dazu Dierk Schäfer, Terror – MACHT – Terrorismus: http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/dpb_print.php?id=3452
[9] Hierzu zählt auch der suicide by cop, http://de.wikipedia.org/wiki/Suicide_by_cop ,bei dem ein Mensch durch Geiselnahme oder Amoklauf eine Situation herbeiführt, in der er seine Tötung durch die Polizei regelrecht provoziert. Siehe dazu Dierk Schäfer, Amok, unveröffentlichte Seminararbeit, erhältlich bei Dierk Schäfer
[10] In Unrechtssystemen gibt es nicht einmal die Fiktion der Gemeinschaft auch im Todesurteil.
[11] Wer meint, dann immer noch Widerstand leisten zu müssen, wird zum Märtyrer und spätestens dann ein gutes Gewissen haben.
[12] Das „Geschäft mit dem Tod“ umfasst eine ganze Palette von Periletalexperten, die damit ihr täglich Brot verdienen, in der Regel auf honorige und gesellschaftlich anerkannte Art und Weise. Zum Begriff Periletalexpeten: Dierk Schäfer, Werner Knubben, … in meinen Armen sterben?, VDP-Sachbuch, Hilden 1996, 2. Auflage, ISBN 3-8011-0345-5
[13] Eine vielleicht abenteuerlich erscheinende Alternative wären die Hebammen. Sie helfen uns ins Leben. Warum nicht auch – mit Zusatzausbildung – wieder hinaus?
[14] (bevor man sich auf einen Liegend-Transport in die Schweiz einstellt)
Nun möchte ich nicht Herrn Schneider in seiner familiären Geschichte im Kontext der Heimerziehung betrachten, denn das eine steht mit dem anderen nicht im Zusammenhang. Egal was Menschen der Öffentlichkeit machen oder auch nicht, so sollte man ihnen nicht das Recht auf ihre persönlichen Schicksale nehmen oder gar aus diesem Schicksal ein Politikum machen. Mensch bleibt Mensch und so …und das ist meine persönliche Meinung… finde ich es bemerkenswert, dass N Schneider sich an den Wünschen seiner Ehefrau orientieren wird und sich damit hinter seinen eigenen (möglicherweise anderen Vorstellungen des Sterbens) stellt.
Auf jeden Fall finde ich es bemerkenswert, dass ein Mann die Liebe zu seiner Frau höher einschätzt, als ein Amt in der Kirche und das halte ich eigentlich für selbstverständlich und das hat er richtig gemacht!
Zum Thema Sterbehilfe selber bin ich schon der Meinung, dass man sich einmal die Frage stellen sollte, was denn auch darunter fallen könnte neben den aktiven Prozess. Dazu sollte man einmal einen Blick hinter den Kulissen der Betreuung alter pflegebedürftige Menschen werfen, den ich leider zur Zeit familiär bedingt hautnah erlebe. Wenn Demenz erkrankte Menschen aus den Bett fallen und es keinen Schutz gibt, weil beispielsweise die gesetzliche Betreuerin es verweigert bei Gericht ein Bettgitter zu beantragen. Es lebe die Freiheit, weil das ja Freiheitsberaubung ist und so der betroffenen Mensch dann auch die Freiheit hat sich einen Oberschenkelhalsbruch zu zuziehen, Hauptsache er ist frei. Wenn dann dieser Mensch operiert wird und es bedingt durch den akuten Pflegemangel nicht zur Mobilisierung kommen kann, selbst notwendige Pflege nicht mehr drin ist.
Was ist das??? Ich nenne es indirekte Sterbehilfe, aber dieses Land will ja sauber bleiben. Wir bieten keine Sterbehilfe an, dass überlassen wir unseren Nachbarn. Hauptsache wir bleiben sauber, denn alles Andere muss man uns erst einmal nachweisen und im Leugnen und Lügen sind wir große Klasse.
[…] [1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/21/demokratisierung-der-todeszuteilung/ […]
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