Ein aufschlußreicher Brief des brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Der Brief Brandenburg Spezialheime nennt für das Gebiet des heutigen Landes Brandenburg die Zahl von 20.000 Kindern und Jugendlichen, die zur Zeit der DDR in Spezialheimen lebten. [Hochgerechnet auf die 14 ehemaligen Bezirke der DDR könnten es 280.000 Betroffene sein!]
Diese Gruppe hat Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Doch das Ministerium sieht rechtliche Hürden im Interesse der Anspruchsberechtigten zu handeln. Denn die Daten der Einzelfälle in sogenannten Beschlußregistern sind nicht öffentlich zugänglich, auch nicht für Amtspersonen ohne Auftrag der Betroffenen; denn ausschließlich die Betroffenen können Akteneinsicht beantragen. Die Daten können also nicht genutzt werden, um ehemalige DDR-Heimkinder über ihre Ansprüche zu informieren. Das geht nur über allgemeine Öffentlichkeitsarbeit.
Man sieht geradezu die Tränen des Mitleids in den Augen der Ministerin. Dummerweise wurde auch noch eine Antragsfrist beschlossen. Bis Ende September 2014, wenn ich mich nicht irre. Bis dahin wird man wohl leider nicht alle erreichen. Aber „Pech gehabt“ ist ohnehin die Lebenserfahrung dieser Menschen, da darf man sie nicht irritieren. Das hat auch den Vorteil, daß der Fonds wohl ausreichen wird, der 280.00 Anträgen nicht gewachsen wäre.
Noch ‘ne kleine Nachbemerkung:
»Die Anzahl der gestellten Anträge war … unerwartet hoch«
Tja, die könnte noch viel höher sein. Doch man ist wohl noch einmal davongekommen.
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