„Betreutes Wohnen“ – ein Etikettenschwindel
Keine Orte, keine Namen, es kann überall sein.
Sie wollten eine altengerechte barrierefreie Wohnung, City-nah und hatten nicht nur den Mietvertrag unterschrieben, sondern auch den daran gekoppelten Dienstleistungsvertrag mit einem Sozialkonzern. Dieser Dienstleistungsvertrag sollte sogar ermöglichen, bei Bedarf auf Wunsch in der eigenen Wohnung bleiben zu können, auch wenn inzwischen Pflegedienste nötig sein sollten, was wohl nur selten auf Dauer funktionieren dürfte.
Aus diesem Traum erwachten sie, als sie merkten, daß sie im verpflichtenden Basispaket eine Notrufanlage gebucht hatten und mit ihrem monatlichen Beitrag von 128,00 € (Einzelperson) auch ein Beratungsangebot finanzierten, das je nach Bedarf Wahlleistungen vermittelt, wie Hauswirtschaftliche Dienste (z.B. Speisenversorgung, Wohnungsreinigung, Wäschedienst, Einkauf und Besorgung), dazu allgemeine Angebote wie Begleitung außer Haus (Arzt, Veranstaltungen, Spaziergänge). Die Wahlleistungen kosten extra, wie die Sonderausstattung beim Auto. Zum Basispaket gehört noch der Anspruch, auf Wunsch vorzugsweise Aufnahme zur Kurzzeitpflege oder Dauerpflege in einer stationären Altenhilfeeinrichtung des Sozialkonzerns zu erhalten, dieses dann wieder kostenpflichtig.
Der Vertrag mit dem Sozialkonzern ist so gut wie unkündbar. Er endet mit Erlöschen des Mietvertrages – und steht die Wohnung dadurch eine Zeitlang leer, muß der Besitzer für die Sozialrate aufkommen.
Wir hatten eine heftige aber gesittete Veranstaltung – und der Sozialkonzern zieht sich aus dem Vertrag zurück. Zu viele Bewohner opponierten gegen die Leistungen, die sie (noch) nicht brauchen und bemängelten die Qualität dieser Leistungen.
Die Vertreter des Sozialkonzerns argumentierten, der Vertrag sei völlig normal und entspreche dem Konzept wohl aller Anbieter im Sozialmarkt. Auch die Koppelung von Mietvertrag und Betreuungsvertrag sei das Modell, das allen Konzeptionen für betreutes Wohnen zugrunde liege. Und: Die Anbieter müßten vom Ertrag ihrer Arbeit auch leben können, früher hätte man „standesgemäß“ hinzugefügt.
Dem mochte und möchte ich nicht widersprechen. Doch gerade die Normalität solcher Verträge zeigt die allgemeine Problemlage auf.
Im Werbeprospekt wird „Betreutes Wohnen“ angeboten“. Man unterschreibt aber einen „Dienstleistungsvertrag“, der neben der Notrufanlage hauptsächlich nur die Beratung zu weiteren, zusätzlich kostenpflichtigen Dienstleistungen eröffnet. Das Basispaket bietet dem Sozialkonzern eine Monopolstellung in der Wohnanlage. Man kann die Leistungen weder ablehnen noch alternativ nach günstigeren Anbietern suchen. Der Wettbewerb ist ausgeschaltet. Erst die Wahlleistungen geben den Anbietermarkt frei, doch die Beratung wird, und das ist nicht verwerflich, in Richtung der Angebote dieses einen Sozialkonzerns gehen. Ein solcher Vertrag mag üblich sein, ist jedoch sittenwidrig.
Das Grundkonzept gehört überdacht. Zunächst sollte man die irreführende Werbung mit dem Begriff „Betreutes Wohnen“ aufgeben. Der weckt Wünsche, die nicht erfüllt werden können, jedenfalls nicht zum Basistarif.
Außerdem: Betreuung wird von „Betreuern“ geleistet in Fällen, in denen sie behördlich eingesetzt werden, um für Menschen, die nicht mehr in allen Dingen geschäftsfähig sind, zu ihrem Schutz einen kompetenten Betreuer/Vertreter in genau diesen Sachbereichen zur Seite zu stellen. Er muß darüber auch Rechenschaft ablegen, bei uns in Baden-Württemberg beim Notariat, das die Funktion des Vormundschaftsgerichts hat. Betreuung ist also eine Einschränkung der Mündigkeit. Wer noch voll mündig ist und für sich verantwortlich handeln kann, braucht keine Betreuung und sollte sich daran erinnern lassen, daß Betreuung die Form von Terror ist, für den man auch noch dankbar sein muß. So Dolf Sternberger im „Wörterbuch des Unmenschen“. Wer sich für altengerechtes Wohnen mit Barrierefreiheit und im Bedarfsfall garantierten Hilfeleistungen entscheidet, ist noch voll geschäftsfähig und sollte nicht durch Verträge geknebelt werden. Wenn man einen Betreuer braucht, dann gibt es den zusätzlich und der paßt (hoffentlich) auf, daß man von niemandem über den Tisch gezogen wird.
Dienstleistungsverträge für „Betreutes Wohnen“ werden anscheinend von allen Sozialkonzernen zu etwa denselben Bedingungen angeboten. Es drängt sich der Eindruck auf, daß wir es mit einem, wenn auch unabgesprochen, kartellartigen Marktverhalten zu tun haben. Zielgruppe sind die nicht ganz so armen Alten, die neben einer teuren Wohnung (barrierefrei, Aufzüge, automatische Türöffner, Versammlungsraum, angenehme Raumgestaltung auch im Zugangsbereich) auch noch eine Art Sozialbeitrag leisten sollen für die Grundlasten der Sozialkonzerne. Die genannten Annehmlichkeiten gehören erklärtermaßen zum Konzept „Betreutes Wohnen“. Die Sozialkonzerne heften sich das stolz an die Brust, ohne zu erwähnen, daß diese Vorteile über die Miete bezahlt werden und nicht über den Dienstleistungsvertrag.
Solche Mogelpackungen gehören aufgeschnürt und die Kalkulation der Sozialkonzerne auf eine seriöse Basis gestellt.
Ich gebe hier mal meine Erfahrungen mit dem Begriff „sozial“ wider: in 90% der Fälle wurde das a vor dem s weggelassen, gehandelt wird aber oft so, als stünde das a davor. Wer mit Firmen der Sozialbranche Verträge machen will, sollte die niemals ohne seinen Anwalt machen.
Heimbetreiber sind eben Betreiber. Was die so (be)treiben, schilderte Dierk Schäfer ja. Ich bin im Besitz einer Rechnung eines Sozialkonzerns (ich nenne ihn mal IWO), auf der einer alten Dame das „Belegen und Verabreichen eines zusätzlichen Frühstücksbrötchens“ ein Betrag von 3,62 € (!) in Rechnung gestellt wurde. Die alte Dame „genoss“ in diesem Edel-Asozial-Unternehmen 5 Tage Kurzzeitpflege.
Bevor wieder „Bei uns geht das aber anständig und sozial zu!“ kommt: Schön wenn es so ist, macht damit weiter, aber redet bestehende, asoziale Strukturen nicht schön. Die Kinderheime liefen auch unter dem Sche…begriff „sozial“.
„Sozialarbeiter“ – welch eine idiotische Bezeichnung! Der „normale“ Arbeiter ist also asozial, oder wie soll das verstanden werden? „Renne, wenn dir eine(r) mit dem Wort „Sozial“ in der Berufsbezeichnung begegnet“ sagte mal
ein lebenserfahrener Mensch. Da ist wohl was dran.
aus eigener Erfahrung erlebte ich, wie eine zusätzliche Betreuung -wenn sie denn bezahlt ist- aussehen kann.
Ich war als alleiniger Koch beschäftigt in einem“Pflegeheim“.Am 1.Arbeitstag, ich öffnete den Kühlschrank, welcher sehr sauber, dafür aber leer war.Ich fragte die vorhergehende Köchin, mit was sie gekocht hat.
Ja, meinte sie, im Schrank gäbe es noch eine Tüte mit Mehl.Das würde diese Woche ausreichen.
Als Weißrussin , die sie ist,dachte ich,ich übergebe mal für heute die Kochregie ab. In ihrer Heimat können ihre Landsleute auch mit leeren Kühlschränken umgehen.
Nach Rücksprache mit dem Heimleiter, machte dieser einen Vorschlag. Man könnte ja 1 Stange Blutwurst und 1 Stange weißen Pressack verarbeiten,damit etwas Abwechslung auf den Teller kommt.
Während der Teepause fragte ich die Pfleger/innen (alle 4 Eurojobber und 1 gelernte Altenpflegerin, für 20 Hilfebedürftige), was es bisher zu essen gab und bat um Essensvorschläge,diese künftig nicht unter einem 3 gängigen Menü gereicht werden.
Unisono war zu vernehmen, dass sie nicht bereit seien, 3x in den nächsthöheren Stock zu laufen um die insgesamt 4 bettlägerigen Patienten zu füttern.
Aber ihre halbe Dienstzeit in der Teeküche Karten spielen, dafür hatten sie jede menge Zeit. Während die einzig gelernte Pflegerin sich die Hacken ablaufen durfte.
Ich, als ehemaliges Heimkind und ohne Kinder oder Verwandte, habe jetzt schon panische Angst,
am Lebensende wieder in ein Heim zu müssen. Soweit ich hoffentlich noch kann, ziehe ich es vor,meinen Lebensabend in einem Gefängnis zu verbringen.
Als geschundenes Heimkind habe ich kein Problem den Nachfolgern meiner Peiniger die katholische Erziehung heim zu zahlen.
Jetzt mußte ich schmunzeln, weil meine Überlegung auch schon war: lieber in ein Gefängnis als in ein Altenheim.
Gerade heute bekomme ich einen Anruf von einer Bekannten, die in einem sogenannten Seniorenheim lebt. Sie schilderte mir unglaubliche Vorkommnisse, die sich in letzter Zeit häufen, unter anderem auch dieses: sie wird im Speisesaal, vor versammelter Mannschaft, angebrüllt, sie würde stinken…von einer Pflegerin, die sie täglich zu waschen und wöchentlich zu duschen hat, schließlich kassiert das Heim hohe Summen von der Kranken-und Pflegekasse!
An was mich das wohl erinnert…….?
Nein, niemals gehe ich in solch ein Heim, da schmeiße ich mich lieber vor den nächsten Zug.
Was diese dubiosen Verträge angeht: eine andere Bekannte sucht auch gerade eine Wohnung mit Anschluß zum betreuten wohnen. Ich habe ihr geraten, keinen Vertrag ohne ihren Anwalt zu unterschreiben.
Das scheint bundesländerübergreifende Ausbeutung zu sein. Alte Menschen, die nach dem Krieg mit bloßen Händen das verluderte Land wieder aufgebaut haben, werden im Alter nochmal ausgebeutet und über den Tisch gezogen. Auch in Witten gibt es eine Seniorenresidenz. Dort muss jeder Handgriff zusätzlich bezahlt werden. Ich habe mal angefragt, ob jeder Furz in Gegenwart einer Betreuerin auch vergütet werden muss.
@ helmut jacob
Bringen Sie die Abkocher nicht mit Ihren Fragen auf Ideen, Herr Jacob……sonst verfüttern die nur noch Blähungen verursachendes Essen an die ihnen ausgelieferten Menschen. Hinter klangvollen Heimnamen wie „Haus Abendruh'“
verbirgt sich nicht selten ein Moneymaker-System übelster Sorte.
Die Politik machte es erst möglich. Den gewählten Volksverdummern gehören die Tritte in’s rückwärtige Zentrum verpasst.
wo se recht habn, ham se … 😉