Dierk Schaefers Blog

Ausgeliefert

Posted in Justiz, Kinderrechte, Kirche, Kriminalität by dierkschaefer on 30. Juli 2014

»Die Staatsanwaltschaft Krefeld wirft einem deutschen Priester sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in 37 Fällen vor. Doch bislang weilte der Verdächtige in Südafrika. Nun wurde er ausgeliefert. Er hatte sich einst selbst angezeigt«[1].

[1] http://www.focus.de/politik/deutschland/vergriff-er-sich-an-vielen-kindern-missbrauch-suedafrika-liefert-deutschen-priester-aus_id_4027632.html

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4 Antworten

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  1. ekronschnabel said, on 30. Juli 2014 at 21:41

    Hochmerkwürden wird mildernde Umstände bekommen, da er ja schon unter der Auslieferungshaft gelitten hat – so sieht es unser Gesetz vor, wenn der Beschuldigte in schlechteren Haftsituationen als den deutschen „leiden“ musste.
    Der arme Kinderschänder kann einem wirklich leid tun…

  2. Bluebeardy said, on 31. Juli 2014 at 20:16

    Georg K. wurde am 10.6.2014 verhaftet und in ein „Krankenhaus wg. seines Gesundheitszustandes gebracht“.

    Seit 2008 konnte er gegen Zahlung einer minimalen Kaution frei herumlaufen – und wurde von D. aus finanziell versorgt. Der Trierer Bischof war noch 2013 in Südafrika…

    lesen Sie mal von Heibel: „Der Priester und die Detektive“, wo auch der Fall Georg K.genau beschrieben wird.
    Nach dem Lesen konnte ich nur noch kotxxxx…..

    • ekronschnabel said, on 31. Juli 2014 at 21:04

      Man darf nicht vergessen, dass spätere Bischöfe ja auch mal unten angefangen haben – und es u.U. alte Kumpel gibt, die was wissen, was besser nicht bekannt wird. So könnte vielleicht ein Hintergrund vorhanden sein, der erklärt, warum Georg K. von Deutschland aus versorgt und vom Bischof besucht wurde. Alte Seilschaften bedürfen der Pflege…

      „Der Pfarrer und die Detektive“, von Heibel, ist wirklich empfehlenswert.

  3. Bluebeardy said, on 31. Juli 2014 at 23:28

    Vielleicht wird das ja die zukünftige Strategie?

    “In der Pressemeldung des Bistums zum Fall des Lebacher Pfarrers werde bewusst verschwiegen, dass im Prinzip ein Straftatbestand vorliege nach den Leitlinien, die sich die katholische Kirche selbst gegeben habe. Darin werde „ganz klar beschrieben, dass auch die Vorbereitung einer Tat schon einen Straftatbestand darstellt.“ Und diese Vorbereitung habe im Fall des Lebacher Pfarrers stattgefunden, da er ja Geld in Erwartung einer sexuellen Dienstleistung gezahlt habe.”
    http://www.sr-online.de/sronline/sr3/uebersicht/sr_3_thema/initiative_schafsbrief_entscheidung_lebacher_pfarrer100.html


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