Weit weit reicht der Arm des Papstes?
Die Meldung ist gut:
»Der Vatikan hat einen wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Ex-Erzbischof festnehmen lassen. Es habe Fluchtgefahr bestanden, weshalb Papst Franziskus persönlich anordnete, den ehemaligen Erzbischof Jozef Wesolowski festzunehmen, sagte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi laut mehreren übereinstimmenden Medienberichten«[1].
Doch wie steht es mit der exekutiven Kompetenz des Papstes? Ich habe nach dem Wohnort des Bischofs gefragt. Antwort: „Wohnung Dominikanische Republik -> Wohnung Vatikanstaat -> Zelle Vatikan-Polizei“.
Dann ist’s ja gut so.
[1] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-09/erzbischof-angeklagt-kindesmissbrauch
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Eine Antwort
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Offensichtlich hat der gute Franziskus längere Arme, als Ratzingers Jupp sie hatte…Hoffen wir, daß der Wesolowski auch das für Sexualstraftaten übliche Strafmaß zugedacht bekommt. Daran glaube ich nicht so recht, denn bisher kamen die Hoch(merk)würden als Straftäter immer bestens davon.