Weitere Opfer sollen von Heimkinder-Fonds profitieren
„… auch Kinder, die zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie misshandelt wurden, teilte das Bundesfamilienministerium nach einem Bericht der »Rhein-Zeitung« mit.“ (http://www.neues-deutschland.de/artikel/949556.weitere-opfer-sollen-von-heimkinder-fonds-profitieren.html)
Dann aber ganz fix anmelden, von einer Verlängerung der Antragsfrist habe ich nichts gelesen. Wer im Behindertenheim war, kann doch bestimmt ganz schnell durchspurten.
Das werde ich mal ganz schnell teilen und verbreiten. Danke Herr Schärfer! L.g.
Es wird beraten ob doch eine Verlängerung für ehemalige Ostheimkinder ermöglicht werden soll-dies wird jetzt in dem sehr „aktiven“ Lenkungsausschuss geprüft und verhandelt werden.laut Berlin soll die Verlängerung evtl. bis zum 29.10.2014 ermöglicht werden für den Fond Ost, der Westen geht ja ohnehin bis zum 31.12.2014
Profitieren = aus …Profit schlagen. Deshalb ist die Anwendung des Begriffs im Kontext der an ehemaligen Kindern der Behindertehilfe und Psychiatrie verübten Misshandlungen, körperlich, spychisch und seelisch, völlig daneben.
sabins s.
Na endlich bewegt sich was! Super und danke für die Nachricht.
Nun fehlen noch die sexuell Mißbrauchten, was auch keine kleine Gruppe sein dürfte. Soweit ich weiß, sind alle Internatsschüler entschädigt worden, Heimkinder aber keine oder sehr wenige.
Ein weiterer Skandal und Demütigung für die Opfer.
Sexuell Missbrauchte ist eine große Gruppe viel zu viel der ehemaligen Heimkinder- aber man muss unterscheiden: 1. extern sexuell missbrauchte ehemalige Heimkinder oder in Heime geschehen.
Jedes sexuell missbrauchte Heimkind hat zwei Möglichkeiten Anträge zu stellen, diejenigen die von der Kirche,oder von Kleriker missbraucht wurden, oder veramteten Kirchenwürdenträger,hier die Anträge bei der zuständigen Diözese einreichen-hier gibt es keine Fristen!! Die extern sex.Missbrauchten sei es hauptsächlich zu Hause wie Eltern, Lehrer, Erzieher in Schulen oder sonstige(nicht in Heime) wenden sich bitte umgehend an das Bundesministerium für Familien,Senioren,Frauen und Jugend-Geschäftsstelle sexuellen Missbrauch
Geschäftsstellenleiterin Frau Kalthegener-Glinkastraße 24-10117 Berlin-
Alle Heim Kinder sind Geschädigt ob Behindert oder nicht Sie sind in den 50 und 60Jahren ihre Menschen Würde und Schutz des Kindes beraubt worden sie hatten alle keine Rechte und beide groß Kirchen haben sich nicht an das gebot der Nächsten Liebe gehalten es ging ihr nur um Geld und nicht um Würde aber wo sollten wir hin es blieb uns ja nichts anderes als Heim wär wollte uns ja schon
[…] [1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/10/18/weitere-opfer-sollen-von-heimkinder-fonds-profitieren/… […]
[…] [1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/10/18/weitere-opfer-sollen-von-heimkinder-fonds-profitieren/… […]
Eigener Fons zur Entschädigung von behinderten Heimkindern geplant Veröffentlicht auf http http://www.epd.de
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Auf der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die am 26. und 27. November 2014 in Mainz stattfand, haben sich die Länder (1.) *GEGEN* einen Fonds für damalige Opfer von Behinderteneinrichtungen *AUSGESPROCHEN* und (2.) *GEGEN* einen Fonds für damalige Opfer von Psychiatrien *AUSGESPROCHEN*, berichtet die Ärztezeitung online (vom 27.11.2014) @ http://www.aerztezeitung.de/news/article/874319/fachkraeftemangel-sozialminister-diskutieren-zukunft-pflege.html
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*Heimkinder-Demo / Behinderten-Demo in Köln, Sa. 20.12.2014.*
Demo am Sa. 20.12.2014 in Köln
Wir fordern: Sofortige Leistungen für ehemalige Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und in der Psychiatrie leiden mussten!
Seit Bestehen der Bundesrepublik respektive der Deutschen Demokratischen Republik lebten etwa ein Million Kinder in Säuglings- und Kinderheimen, in Waisenhäusern, in Heimen für Jugendliche mit oder ohne Behinderungen, in Heimen für „schwererziehbare“ Jugendliche und in der Psychiatrie. Die Heime waren mehrheitlich in Händen der Kirchen beider Konfessionen (BRD), des Staates und in privater Hand.
Die Kinder waren oftmals schlecht ernährt, schlecht gekleidet, kaum bzw. schlecht medizinisch versorgt. Sie bekamen Medikamente, um im Sinne der Heimbetreiber zu funktionieren und es wurden an ihnen medizinische Experimente durchgeführt.
Viele mussten bereits vom sechsten Lebensjahr an Zwangsarbeit leisten – vor der Schule, nach der Schule oder anstatt Schule, in den Ferien, an Sonn- und Feiertagen. Für ihre Arbeit bekamen sie weder Lohn ausbezahlt, noch wurden für sie Sozialabgaben entrichtet. Entsprechend sieht für sie heute ihre Rente aus!
Ihnen wurde psychische, physische und sexuelle Gewalt angetan. Sie wurden tage- bis monatelang eingesperrt, allein, im Dunkeln.
Beziehungen zu Familienangehörigen wurden verhindert oder erschwert, Briefe zensiert, Pakete oder Päckchen erreichten sie kaum. Selbst Freundschaften innerhalb des Heimes wurden unterbunden. Oftmals standen die Kinder unter einem rigorosen Schweigegebot und sie wurden zwangsmissioniert.
Die Überlebenden dieser „schwarzen Pädagogik“ haben seit 2 Jahren und noch bis Ende dieses Monats die Möglichkeit, zumindest einen Ausgleich für die Rentenzahlungen und eine „Hilfe in Anerkennung für das erlittene Leid“ zu beantragen.
Allerdings gibt es gravierende Ausnahmen:
● Kindern, die in Behinderteneinrichtungen leben mussten, stehen heute keine Rentenausgleichszahlung zu!
● Kinder, die in die Psychiatrie gezwungen wurden, gehen ganz leer aus!
Immer wieder wurden sie vertröstet, immer wieder hingehalten von Kirchen und Politik. Nun hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz sich wieder eine neue Hinhalte-Taktik ausgdacht:
Eine bereits 2013 eingerichtete Arbeitsgruppe soll nun „neue Vorschläge“ einholen, wie das erlittene Unrecht und Leid „mithilfe von Anpassungen der Regelsysteme anerkannt werden kann“.
Wie lange müssen diese geschundenen Menschen noch warten?
Warum wurden sie nicht von Anfang an bei dem Fonds Heimerziehung mit bedacht?
Wie viele müssen noch sterben, bevor sie Leistungen bekommen?
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Zur Erinnerung: Artikel 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Von Ausnahmen steht da nichts !!
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Liebes Mitglied,
Wir hoffen auf rege Beteiligung an dieser Demo in Köln! – Treffen ist auf dem Bahnhofsvorplatz in Köln. – Wenn wir nicht „in die Puschen“ kommen, wird es niemand für uns tun!
Wir arbeiten unter Hochdruck an der Organisation und hoffen, die Nonne „Candida“ – auch „Prügelnonne“ genannt – nach Köln schaffen zu können, so dass uns einiges an Beachtung gewiss sein wird!
Wir werden Faltblätter zum Verteilen mitbringen und wer es kann, sollte Plakate und/oder Transparente mitbringen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
»VEH e.V.«
( »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« )
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