Leihmutterschaft
»Der Bundesgerichtshof hat den Weg zur Leihmutterschaft freigemacht. Leibliche Mutterschaft spielt keine Rolle mehr, die Leidtragenden sind die Kinder.«[1]
Er macht es sich etwas zu einfach, der Herr Müller mit seinem Artikel. Es gibt gewiß eine Fülle von Problemen um das Thema Leihmutterschaft herum, auch Fragen des Kindeswohls. Doch wie hätte der Bundesgerichtshof entscheiden sollen?
- Die vorhandenen sozialen Eltern bestrafen?
- ins Gefängnis stecken?
- ihnen das Kind wegnehmen?
- das Kind ins Heim stecken?
- oder zu Pflegeeltern?
- und damit einen Beziehungsabbruch verursachen?
Hätte das Kind dann seine leibliche Mutter kenengelernt oder wenigstens erfahren, wer sie ist?
Die Forderung auf Anspruch jedes Kindes, seine leiblichen Eltern kennenzulernen, ist einerseits berechtigt, andererseits lachhaft.
Wie viele Kinder haben schon guten Glaubens PAPA zu dem Mann gesagt, der nicht ihr Vater war – und die Mutter hat klug geschwiegen – und das war wirklich besser so.
[1] http://www.faz.net/aktuell/politik/leihmutterschaft-abschied-von-der-mutter-13331471.html
spannend wird der nächste schritt: besamungsautomat.. „nach dem geldeinwurf bitte einmal bücken.“
Oh, wie bei Kühen und Schweinen? 😀
Naja, eigentlich nicht wirklich witzig. Es gab mal einen Hit von dem Zager-Evans-Duo, in grauer Vorzeit, da hieß es:
In the year 6565
Ain’t gonna need no husband, won’t need no wife
You’ll pick your son, pick your daughter too
From the bottom of a long glass tube
Die beiden haben sich wohl gewaltig in der Jahreszahl geirrt!