… aber nicht mehr lange.
Diesmal kam die Information über das SWR-Regionalfernsehen.
»Wer seine Ansprüche geltend machen möchte, muss bis zum 31. Dezember Name und Adresse per Brief oder Mail an kontakt@abh-bw.de bei der Beratungsstelle abgeben. Diese Angaben genügen zunächst. Ein Nachweis über den Aufenthalt im Heim muss nicht sofort abgegeben werden.«[1]
[1] http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/meldefrist-fuer-ansprueche-mehr-als-2/-/id=1622/nid=1622/did=14752830/1e7v5xk/
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Ein diesbezügliches YouTube Video wurde schon am 11. Dezember 2014 ins Netz gestellt, um alle daran zu erinnern, das die Antragsfrist für den Hilfsfonds Heimerziehung-WEST entgültig um Mitternacht am 31.12.2014 ablauft:
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Ein diesbezügliches YouTube Video wurde schon am 11. Dezember 2014 ins Netz gestellt, um alle daran zu erinnern, das die Antragsfrist für den Hilfsfonds Heimerziehung-WEST entgültig um Mitternacht am 31.12.2014 ablauft:
Irgend jemand hat seither diese Videos gewechselt.
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Vielleicht klapt es jetzt mit diesem Link:
Jetzt habe ich drei verschiedene Links eingestellt und die leiten alle nur zu diesem jetzt hier erscheinenden YouTube Video. – Sorry, aber da kann auch ich nichts machen.
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Hier, jedoch, über diesen Link http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/17718-Achtung-ehemalige-Heimkinder-Frist-endet-am-31-12-2014-unwiderruflich/ – im Beitrag 1 und im Beitrag 3 – kommt man zu dem YouTube Video von dem ich rede !!
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