Willkürliche Einstufung als Behinderte, um den Tagessatz zu erhöhen?
Ein Mail lädt zu Fragen ein, die angesichts bekannter Hintergründe nicht abwegig sind.
Rein theoretisch könnte es zwar auch sein, dass der Heimaufenthalt so erfolgreich war, dass die Behinderungen geheilt wurden. Solche Heilungswunder wären aber in Rom anzumelden.
Hier der problematische Satz:
»Hatten behinderte ehemalige Heimkinder damals einen Grad der Behinderung von 60, 70, 80 % (GDB) mit den Merkzeichen G B, so wurden sie nach der Heimentlassung runtergestuft auf 20 oder 30% und ohne die vorherigen Merkmale.«
Hier das komplette Mail:
»Es reicht nicht aus, wenn jetzt nur die Behindertenbeauftragte, für eine Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Behinderteneinrichtungen und Wohngruppen, sich einsetzt, oder die GRÜNEN dies erst jetzt fordern. Hierfür hatten sie schon vor Jahren die Gelegenheit, spätestens am Runden-Tisch-Berlin 2010!
Politischer Druck, muss jetzt auch von den Menschen mit einer Behinderung selber kommen und zwar mit der solidarischen Unterstützung ALLER ehemaligen Heimkinder (Vereine, Verbände, Beiräte…)!!!
In Mönchengladbach haben wir einen Anfang gemacht, weil wir festgestellt haben, dass sie nicht nur vom „Fond-Heimerziehung-Ost-West“ ausgeklammert wurden, sondern auch erhebliche Probleme mit OEG-Anträgen und Verschlimmerungsanträgen haben.
Hatten behinderte ehemalige Heimkinder damals einen Grad der Behinderung von 60, 70, 80 % (GDB) mit den Merkzeichen G B, so wurden sie nach der Heimentlassung runtergestuft auf 20 oder 30% und ohne die vorherigen Merkmale. Ganz dringend werden für diese Menschen, die damaligen Heimakten benötigt, auch für den FOND! Denn nur so kann der Nachweis erbracht werden, das sie vor ihrer Zeit in einer Behinderteneinrichtung, sie in einem ganz „normalen Heim bzw. Waisenhaus“ untergebracht waren. Vor diesem Problem stehen heute ca. 25 ehemalige Heimkinder in Mönchengladbach! Aber wir gehen z.Z. dieses Problem mit vereinten Kräften an und zumindest haben wir schon erreicht, dass hierfür beim Versorgungsamt ein Abteilungsleiter für ehemalige Heimkinder, als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Ja, leider sind wir mit diesem Thema noch lange nicht am Ende!«
Ich denke dies gibt es zur Zeit in Berlin und neue Bundesländer über 1000e solcher Fälle,die in einer Behinderteneinrichtung waren und misshandelt und missbraucht wurden zu DDR Zeit und hier genauso gehandhabt wird.Kepiz aus Berlin
Date: Mon, 2 Feb 2015 08:56:37 +0000 To: torpiro@hotmail.com
Es ist ja bekannt, dass viele Akten großen Naturkatastrophen zum Opfer fielen. Ganze Kellergewölbe und auch Dachböden wurden überflutet und diese Katastrophen nahmen zu, als der RTH aufforderte, noch vorhandene Akten sofort aufzubewahren. Der RTH hätte besser daran getan, sie beschlagnahmen zu lassen, ohne Vorankündigung und großem BimBim.
Was die Einstufung des Grades der Behinderung betrifft: In den 60er Jahren wurde sie lascher gehandhabt. Grund: Der Behinderte kostete die Gesellschaft trotzdem vergleichsweise wenig. Heute hängen da ganz andere Kosten dran. Das mag nicht überall so gewesen sein. aber trifft für den EN-Kreis zu. Insbesondere in der Pflegeversicherung wurden ja auch die Einstufungskriterien verschärft, nachdem ersichtlich wurde, dass der vorhandene Versicherungsbeitrag längst nicht mehr deckt. Wer 1995 in die Pflegestufe drei rutschte, muss heute schon zwei Mal Nachts aufs Klo müssen, wobei der Gutachter fragt, ob er oder sie nicht die Bettpfanne benutzen können., und verschweigt, dass es in dem Fall nur Stufe 2 gibt. Es wird mehr getrickst und versucht, wirklich Gebrechliche über den Tisch zu ziehen.
Ich wurde von einer Leserin des Blogs getadelt: Warum ich nicht konkreter die Unterschiede aufgezeigt hätte; andere behinderte Menschen würden sich sicher dafür interessieren.
Bis zur Einführung der Pflegeversicherung 1995 gab es Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz. Schon zu dieser Zeit gab es drei Pflegestufen mit etwa denselben finanziellen Leistungen, wie sie heute an den zu Pflegenden ausgezahlt werden. Allerdings gab es keine weiteren Leistungen. Wer mit dem Geld nicht auskam, weil er mehr Pflegestunden brauchte, musste zuzahlen oder ins Heim gehen.
Das BSHG-Pflegegeld wurde abgelöst durch solches im Rahmen des neu entstandenen SGB12. Absicht von Norbert Blüm war es, in diesem Rahmen weitere Arbeitsplätze zu schaffen, nämlich ambulante Pflegedienste. Das ist ihm auch gelungen.
Wir unterscheiden zwischen Barleistungen und Sachleistungen. Die Barleistungen werden an den zu Pflegenden ausbezahlt, die Sachleistungen rechnen die Pflegekassen mit den ambulanten Diensten ab, die Beträge sind höher.
http://www.pflegeverantwortung.de/pflegeversicherung-barleistung-sachleistung-kombileistung/16-barleistung-pflegegeld.html
Absicht unseres Altkanzlers Gerhard Schröder war es seinerzeit, das kein Behinderter mehr ins Heim muss, wenn er höheren Pflegebedarf hat. So entstand beispielsweise das „Persönliche Budget“. Alle in Frage kommenden Kostenträger berieten über die Höhe der monatlichen Leistungen zur Abdeckung des Bedarfs. Eine weitere Möglichkeit ist die Durchführung der „Persönlichen Assistenz“. Hier kooperiert der Hilfsbedürftige mit irgendeinem Pflegedienst, der ihm (gegen Bezahlung) die Organisation und Abrechnung abnimmt. Allerdings kann der Betroffene selbst entscheiden, welches von dem Pflegedienst rekrutierte Personal er nimmt. Motto: Die Chemie muss stimmen.
Weil die Kosten dieser Pflege seitens der Pflegekasse oft nicht abgedeckt werden, muss bei einkommenslosen Behinderten der örtliche oder überörtliche Sozialhilfeträger Zuzahlungen leisten. Eine „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ kann durchaus monatlich über 10.000,-€ kosten. Aber der Betroffene muss eben nicht ins Heim. Mehr noch: Wer zuvor Leistungen nach dem BSHG erhielt, kann diese ohne Belege zu einem Drittel einfordern. Mit diesem Geld von monatlich 233,-€ hält der Betroffene sein Personal bei Laune und finanziert die Kosten, die ihm durch die Personalhaltung entstehen. Außerdem: Man kaut den Assistentinnen ja nichts vor, man lädt sie zur jeweiligen Mahlzeit ein. Manche möchten zwischendurch mal etwas, besonders bei Ausfahrten. Man macht kleine Geschenke. Gegen diese zusätzlichen Leistungen haben sich die Sozialämter anfänglich gewehrt, aber es ist, wie so oft: Das Gesetz reift bei den Sozialgerichten. Diese haben den Widerständlern erst einmal eingebleut, was es heißt, die Menschenwürde zu achten. Und sie haben den Kostenträgern vermittelt, dass ständige Motivation der Mitarbeiter in der Pflege auch die Krankenstände reduziert.