Kinder, zu Tode getreten, geschlagen, geschüttelt, ertränkt, verbrüht oder verbrannt.
»Jugendämter unterliegen in Deutschland keinerlei Fachaufsicht. Auch wenn dies politisch gewollt wäre (was es aber nicht ist), wäre die Umsetzung einer solchen politischen Entscheidung bei den derzeit gegebenen Strukturen überhaupt nicht möglich, da Jugendhilfe eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist. Für diese Pflichtaufgabe ist keine Fachaufsicht vorgesehen, da der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also das Jugendamt, die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben sicherstellen muss. Sollte nun eine Fachaufsicht über die Jugendämter angestrebt werden, dann müsste entweder die gesamte bundesdeutsche verfassungsmäßige Ordnung geändert werden oder die Aufgaben der Jugendhilfe müssten zu Bundesaufgaben erklärt werden – schier aussichtslose und schlichtweg nicht umsetzbare Forderungen.«[1]
[1] http://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2015/artikel/kinderschutz-verdient-seinen-namen-nicht
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