Dierk Schaefers Blog

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die staatliche Verantwortung für Schutzbefohlene in privaten (kirchlichen) Einrichtungen

Posted in heimkinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kriminalität, Politik by dierkschaefer on 28. März 2015

Das nun auch auf Deutsch vorliegende Urteil dürfte wegweisend sein in zweierlei Hinsicht:

Rückwirkend sollte es Klagemöglichkeiten eröffnen für die Unterlassung staatlicher Aufsicht in verschiedenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kinderheime, Psychiatrien).

Wird man einen Rechtsanwalt finden, der das für deutsche Verhältnisse aufarbeitet und durchsetzt?

Prospektiv warnt dieses Urteil alle staatlichen Behörden, die die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in solche Einrichtungen veranlassen oder anordnen.

Angesichts der föderativ-gesplitterten Zuständigkeiten des Staates in Kinder- und Jugendlichenangelegenheiten wird man wohl vergeblich darauf warten, dass eine entsprechende Information über die Aufsichtspflicht der Jugendämter[1] über die Träger von Jugendhilfemaßnahmen zentral ergeht. Diese Lektion werden die Jugendämter jedes für sich lernen müssen. Die „Kunden“ der Jugendämter werden diesen Bewußtseinswandel erkämpfen müssen. Im Krieg bei der Eroberung einer Stadt würde man von Häuserkampf sprechen. Der ist aufwendig und fordert viele Opfer auf beiden Seiten.

Hier ist das PDF des Urteils, von mir teilweise gelb unterlegt, sonst unverändert. Der irische Fall Luise O´Keeffe

Mein Dank geht wieder einmal an Martin Mitchell/Australien für den Hinweis auf das Urteil.

[1] die selber keinerlei Aufsicht unterliegen

12 Antworten

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  1. Martin MITCHELL said, on 29. März 2015 at 04:52

    .
    Eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt – EuGMR 027 (2014)

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

    im Fall von Beschwerdeführerin Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014 (Beschwerde: Bsw. 35810/09)

    In einfacher und für alle verständlicher Sprache:

    Das Urteil läuft darauf hinaus, dass nicht nur der Staat selbst nicht foltern darf, aber auch nicht das Foltern durch andere zulassen oder auch nur tolerieren darf. Der Staat ist verpflichtet seine Bürger zu schützen und jegliches Foltern aktiv zu verhindern, und auch das Foltern von Kindern in seinem Land aktiv zu verhindern. Ein Staat, der diesen seinen Pflichten nicht nachkommt – nicht nachgekommen ist – muß Schadenersatz leisten. Ein Staat, der diesbezüglich auf ganzer Ebene verfehlt, begibt sich ausserhalb der akzeptierten Normen der Staatengemeinschaft und läuft die Gefahr als „Schurkenstaat“ („rogue state“) bezeichnet zu werden.

    Hier noch einmal der Link zu diesem überaus wichtigen Urteil: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867
    .

    • alexa whiteman said, on 29. März 2015 at 13:50

      Hi Martin
      Und wie können wir uns wehren oder tun??????
      Ich habe Juni 2012 verloren und den glauben das uns hier in Deutschland überhaupt jemand ERHLICH……..?????

      Alexa

  2. Martin MITCHELL said, on 29. März 2015 at 21:43

    .
    Für all diejenigen, die TWITTERN / ZWITCHERN können und das auch des öfteren tun: Könnt Ihr mal bitte die folgende sich auf 160 Zeichen beschränkende NACHRICHT verbreiten und überall weiterverbreiten.

    „Rechtsstaat“ Westdeutschland verfehlt über Jahrzehnte hinweg die Folter seiner Kinder zu verhindern. – Ein wichtiges Urteil dazu in Deutsch „EuGMR 027 (2014)“.

    Danke / Thank you.

    Martin
    .

  3. Helga Weitzel said, on 30. März 2015 at 08:43

    Frau Alexa Whitheman fragt:“ Wie können wir uns wehren oder tun?, eine berechtigte Frage, ich gebe Ihnen eine Antwort: “ Wenden Sie sich an den VEH, sie sind doch Mitglied, dieser Musikandenstadl muß neu organisiert werden, alle Forderungen, die der VEH bisher gestellt hat, sind Schall un Rauch, sie haben kein Gewicht, er ist Seelenbalsam, Asche auf dein Haupt. Ich fordere den VEH auf, dieses so wichtige Urteil für uns, zu analysieren, einen gewichtigten Anwalt zu suchen, der dann für uns ehemaligen vor dem EuGMR klagt. „

    • Hildegard Neumeyer said, on 30. März 2015 at 09:46

      Helga Weitzel ich gebe Dir Recht. Der Musikantenstadl Muss dringend erneuert werden! Vor allen einen gewichtigen Anwalt, brauchen wir dringend!!! Lg

    • alexa whiteman said, on 30. März 2015 at 12:30

      Hallo Helga Weitzel
      Ich schreibe mich so Whiteman.
      Und nein ich bin kein Mitglied vom VEH, war es nie gewesen und werde es nieeeeeeeee werden. Ich finde es befremdlich das Menschen wie Helga und Co mir so was zu hinter fragen????
      Ich habe etliches hinter mir.
      Fangen wir doch mal mit dem Mandat gegen die Kirche, oder ein Präzedenzfall geschaffen und bekomme OEG Rente. Reicht das nicht??????
      Sucht ihr doch einen ehrlichen Anwalt und macht das durch was ich unangenehm in Erfahrung bringen musste. Wenn es soweit ist, bringe ich mich und meine Erfahrungen gerne mit ein.
      Ansonsten viel Erfolg beim suchen.

      Alexa
      Überlebendes Heimkind
      1960-1978

      • Hildegard Neumeyer said, on 31. März 2015 at 20:05

        Sehr geehrte Frau Whiteman
        Ich hätte mal eine Frage.
        Kann es sein das Sie mal als Gastrednerin, beim VeH auf einer Mitglieder Versammlung in Kassel waren???!!!

      • alexa whiteman said, on 1. April 2015 at 16:16

        Frau Neumeyer,
        Ich tue mich ungern wiederholen, lesen sie meine Mail mal genau durch. Punkt!
        Viele der Heimkinder und da gehöre ich ab und zu dazu, leben in der Vergangenheit? Werde diese Frage nicht beantworteten. Ist nicht wichtig.
        Es gibt viel wichtigeres😉 nehmlich nach vorne zu schauen und Martin Mitchell best möglich zu unterstützen.

        Alexa

  4. Martin MITCHELL said, on 30. März 2015 at 13:43

    .
    Nochmalige meinerseitige Bitte – meinerseitige *erweiterte Bitte* – zusammen mit einer besseren meinerseitigen Erklärung warum ich diese Bitte äussere.

    .
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

    .
    Für all diejenigen, die TWITTERN / ZWITCHERN können und das auch des öfteren tun: Könnt Ihr mal bitte die folgenden zwei sich jeweils auf 160 Zeichen beschränkenden NACHRICHTEN verbreiten, und überall weiterverbreiten.
    .
    IN DEUTSCH:
    » „Rechtsstaat“ Westdeutschland verfehlt über Jahrzehnte hinweg die Folter seiner Kinder zu verhindern. – Ein wichtiges Urteil dazu in Deutsch „EuGMR 027 (2014)“. «
    .

    IN ENGLISCH:
    » West Germany 40 long years failed to protect its children against torture. – Highly relevant judgment of the European Court of Human Rights: „ECHR 027 (2014)“. «
    .

    Viele Leute werden dann, hoffentlich, einfach „EuGMR 027 (2014)“ (für DEUTSCH) oder „ECHR 027 (2014)“ (für ENGLISCH) googeln und das Urteil dann an einer oder anderer Stelle sofort, wie gewünscht, in Deutsch und / oder in Englisch im Internet finden.

    Danke / Thank you

    Martin
    .

  5. Martin MITCHELL said, on 1. April 2015 at 06:15

    .
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
    .

    Es ist wirklich beschämend:

    Wie aus dem Internet hervorgeht und ersichtlich ist:

    Dieses Urteil, Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014 im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, scheint nicht einen einzigen Rechtsanwalt im deutschsprachigen Raum zu interessieren:

    Für dieses Urteil in Deutsch siehe @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867

    Obwohl eine Übersetzung dieses Urteils in die deutsche Sprache schon seit Ende letzten Jahres im Internet zur Verfügung steht, hat keine Anwaltskanzlei im deutschsprachigen Raum dieses Thema – bei dem es sich um „Koventionsverpflichtungen“ und „Staatshaftung“ handelt – bisher aufgegriffen, veröffentlicht oder auch nur mit einem einzigen Wort erwähnt.

    Ähnlich verhält es sich, in dieser Sache, was die Juristen und Rechtswissenschaftler im deutschsprachigen Raum betrifft.

    Sind die Anwälte, Juristen und Rechtswissenschaftler in bestimmten europäischen Ländern tatsächlich so feige, dass sich niemand von ihnen an dieses Thema herantraut?
    .

    • alexa whiteman said, on 1. April 2015 at 20:09

      Hi Martin,
      das kann und muss ich mit einem klaren ja ja ja sagen. Es kümmert vielen nicht mehr wie Anwälte, Juristen und Co und und und. Man kann ja nichts an uns verdienen? Ich bin es satt, ich bin es leid. Ich habe persönlich die Umkehr 🙊🙈🙉 gewählt.
      Sorry😰

      Alexa

  6. Martin MITCHELL said, on 12. Februar 2016 at 02:15

    .
    Ich verbreite gerade Folgendes dazu ÜBERALL im Internet:

    Schweizer ex-Heimkind vor Einzelrichter am EGMR / ECHR.

    am Menschenrechtsgerichtshof !!

    EGMR = Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ( auf französischem Boden ).
    ECHR = European Court of Human Rights in Strasbourg ( on French soil ).

    ( detaillierte Erklärung zum EGMR in Strassburg @ http://www.coe.int/en/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte )

    ( detailed explanation of the ECHR in Strasbourg @ http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home )

    In Deutsch wird von manchen Leuten Strassburg auch so geschrieben: Straßburg.\

    Offizielle Sprachen vor diesem Gerichtshof sind Englisch und Französisch !!

    Bericht zur Gerichtsverhandlung vor einem Einzelrichter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in Bezug auf den Fall eines Ehemaliges Heimkindes aus der Schweiz, der in einem katholischen Heim misshandelt und missbraucht wurde.

    Medienbericht aus der Schweiz = Media Report from Switzerland

    @ http://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Klage-in-Missbrauchsfall-kam-zu-spaet;art123841,4512027

    ANFANG DES ZITATS AUS DEM MEDIENBERICHT.

    Thurgauer Zeitung: 4. Februar 2016, 18:32 Uhr

    Klage in Missbrauchsfall kam zu spät
    [ meinte der Einzelrichter am EGMR in Strassburg kürzlich ]

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde von Walter Nowak abgewiesen. Der körperliche und sexuelle Missbrauch im [katholischen] Kinderheim Fischingen liege über 40 Jahre zurück und sei damit verjährt. Nowaks Anwalt bemängelt inhaltliche Fehler im Urteil aus Strassburg.

    KATHARINA BRENNER

    «Wir sind sehr enttäuscht», sagt Philip Stolkin. Der Züricher Anwalt vertritt Walter Nowak bei der Klage gegen das ehemalige Kinderheim des Klosters Fischingen. Nowak beklagt, dort zwischen 1962 und 1972 körperlich und sexuell missbraucht worden zu sein. Das Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab. Jetzt argumentiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gleich. Angebliche Misshandlungen könnten nach 40 Jahren nicht mehr verfolgt werden. «Die Verjährung ist nicht mehr als Täterschutz», sagt Stolkin.

    Bei einem ähnlichen Fall gab der EGMR Louise O’Keeffe im Jahr 2014 Recht. Sie war Anfang der 70er-Jahre an einer katholischen Schule von ihrem Lehrer wiederholt sexuell missbraucht worden. Im Fall seines Mandanten habe das Gericht indes «mutlos» geurteilt, sagt Stolkin. Einen Grund dafür sieht er im zunehmenden Druck, der auf Strassburg ausgeübt werde. Er kritisiert das Urteil auch, weil es sich um Taten handle, die in den Bereich der Grundrechte fielen und nicht verjährbar seien.

    «Das stimmt einfach nicht»
    Zusätzlich bemängelt Stolkin «inhaltliche Fehler». Strassburg argumentiert: Weil bei Nowak bereits 1992 psychische Probleme und Rückenschmerzen diagnostiziert wurden, hätte er früher klagen können. «Das stimmt einfach nicht», sagt Stolkin. Zum damaligen Zeitpunkt habe Nowak den Grund für seine Leiden noch nicht gekannt. Erst als er 2011 in eine andere Wohnung gezogen ist, sei die Erinnerung zurückgekommen – neben dem Haus stand ein Kirchturm, der ähnlich aussah wie der in Fischingen.

    Auf dieser Grundlage möchte Stolkin den Fall vor die Große Kammer des EGMR bringen. Er hat jetzt allenfalls drei Monate Zeit, um einen Antrag zu formulieren. Fünf Richter werden dann beurteilen, ob sie dem Antrag stattgeben. In der Großen Kammer würden dann insgesamt 14 Richter das Urteil fällen. Bis es soweit ist, könnten zwei bis drei Jahre vergehen.

    Klage im Thurgau
    Im Thurgau ist eine Klage am Verwaltungsgericht hängig. Sie ist jedoch sistiert. Denn Stolkin und Nowak warten auf den Ausgang der [schweizerischen] Wiedergutmachungs-Initiative. Die Initiative gibt es seit 2014, als nächstes berät das Parlament darüber. Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplazierungen, also auch Heimkinder wie Walter Nowak, sollen dabei insgesamt 500 Millionen Franken erhalten. Nowak fordert 1,4 Millionen Franken Entschädigung. Bei einem durchschnittlichen Gehalt von 5800 Franken verteilt auf 20 Jahre seien sie auf diesen Betrag gekommen, sagt Stolkin. Derzeit lebt Novak von der IV-Rente. 1995 ist bei ihm offiziell die Invalidität festgestellt worden als Folge des Missbrauchs in seiner Kindheit.

    ENDE DES ZITATS AUS DEM MEDIENBERICHT.

    QUELLE: Thurgauer Zeitung: 4. Februar 2016, 18:32 Uhr @ http://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Klage-in-Missbrauchsfall-kam-zu-spaet;art123841,4512027

    Walter Nowak (seinen Freunden bekannt als: Walter Walo Nowak) fügt am 4. Februar 2016, um 20:06 Uhr (MEZ/CET) auf der Facebook-Seite des Vereins Ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) folgenden diesbezüglichen Kommentar hinzu:

    ANFANG DES ZITATS DER MESSAGE VON WALTER NOWAK.

    ZU EURER INFORMATION
    Wie ich unlängst hier gepostet habe, wurde meine erste Klage am Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verjährung abgelehnt. Aber ich gehe in Berufung wegen Formfehler. Ich tue das aber ohne Hass, Wut oder sonstigen negativen Motiven, im Gegenteil. Ich fahre weiter, weil ich als Betroffener den heutigen Kindern das schuldig bin. Ohne unsere Aufklärungen würde die ganze Thematik noch immer totgeschwiegen. Es kann nicht sein, dass in jüngster Vergangenheit und auch heute noch solche Verbrechen an den Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern und den Frauen, mit Minimalkonsequenzen verübt werden kann. Es wird mir aber sicherlich gesundheitlich nicht schaden, weil nur das Aufgeben wäre für mich ein Riesenproblem. Es ist mir ein Anliegen mitzuhelfen, dass diese Welt wieder ein bißchen menschlicher wird.
    [ ein Herz als Emoticon ] Namaste.

    ENDE DES ZITATS DER MESSAGE VON WALTER NOWAK.

    QUELLE: https://de-de.facebook.com/VEHeV / https://web.facebook.com/photo.php?fbid=1024708087594494&set=a.112876785444300.12891.100001659364928&type=3&fref=nf

    Zur Erinnerung um was es in dem irischen Fall Louise O´Keeffe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging und geht, siehe, u.a., das EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=73 und, u.a., ebenso im gleichen Forum auch das aktuelle Urteil in diesem Fall Louise O´Keeffe vor dem EGMR in deutscher Sprache @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867

    Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.

    Es gibt auch ein Audio über die Leidensgerschichte von Walter Nowak. Siehe SWR2 Tandem @ http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tandem/walter-nowak-will-rechenschaft-fuer-seine-kindheit-die-kirche-soll-mich-fuerchten/-/id=8986864/did=15461442/nid=8986864/1k8m0g5/index.html (Länge 24 Min. und 35 Sek.); und es gibt auch eine schriftliche Ausführung dieses Programms @ http://www.swr.de/-/id=15281214/property=download/nid=8986864/mc5q0g/swr2-tandem-20150506-1005.pdf (189,4 KB; ingesamt 14 Seiten); beide unter der Überschrift: »Die Kirche soll mich fürchten!« – »Walter Nowak will Rechenschaft für seine Kindheit«

    Beschlagwortet mit LABELS/TAGS: Ehemalige Heimkinder, Ehemaliges Heimkind, Heimkind, ex-Heimkind, Schweizer ex-Heimkind, Walter Nowak, Einzelrichter am EGMR / single judge of ECHR, EGMR, ECHR, EGMR in Strassburg, ECHR in Strasbourg, Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, European Court of Human Rights, Strassburg, Straßburg, Strasbourg, Offizielle Sprachen vor diesem Gerichtshof sind Englisch und Französisch, Einzelrichter des EGMR, Ehemaliges Heimkindes aus der Schweiz, in einem katholischen Heim misshandelt und missbracht, Fischingen, katholischen Kinderheim Fischingen, Kinderheim Fischingen, Schweiz, Klage in Missbrauchsfall, Kläge in Missbrauchsfall kam zu spät, verjährt, Zürcher Anwalt Philip Stolkin, Anwalt Philip Stolkin, Philip Stolkin, zwischen 1962 und 1972 körperlich und sexuell missbraucht, Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab, Louise O’Keeffe, Louise O’Keeffe im Jahr 2014, Recht, wiederholt sexuell missbraucht, Fall vor die Große Kammer des EGMR bringen, Fünf Richter werden dann beurteilen, in der Großen Kammer würden dann insgesamt 14 Richter das Urteil fällen, schweizerischen Wiedergutmachungs-Initiative, als nächstes berät das Parlament darüber, Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplazierungen, Heimkinder wie Walter Nowak, Nowak fordert 1,4 Millionen Franken Entschädigung, Thurgauer Zeitung, Katharina Brenner, Walter Walo Nowak, Verein ehemaliger Heimkinder e.V., VEH e.V., erste Klage am Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verjährung abgelehnt, gehe in Berufung wegen Formfehler, irischen Fall Louise O´Keeffe, EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM, das aktuelle Urteil in diesem Fall Louise O´Keeffe vor dem EGMR in deutscher Sprache, http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867, Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), Leidensgerschichte von Walter Nowak, SWR2 Tandem, Die Kirche soll mich fürchten, Walter Nowak will Rechenschaft für seine Kindheit,
    .


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