Memento mori auf rheinische Art
Sie sind für ihren Humor bekannt, die Rheinländer. Selbst in Behörden soll es in den tollen Tagen ziemlich toll zugehen. Am Aschermittwoch ist zwar alles vorbei – doch die anschließende Fastenzeit legt den Narrensamen für schwarzen Humor, der ausschlägt, wenn der Mai gekommen ist.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,4 Millionen Menschen im Rheinland. Für schwarzen Humor ist dort Peter Möller zuständig (Peter.Moeller@lvr.de ). Er schreibt heute (Montag, 11. Mai 2015, 10:03 h) über die rechtzeitige Beantragung von Beerdigungskosten.
Als Theologe kann ich nur sagen: Recht hat er. Schließlich haben wir hier auf Erden keine bleibende Stadt und sollten stets darauf bedacht sein, vor unseren himmlischen Richter zu treten. Memento mori! Wir beten: Herr lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.[1]
Die Evangelen sind so frivol, dass sie bei ihrer diesjährigen Kirchentagslosung die erste Halbzeile, die mit dem Sterben unterschlagen haben[2]. Darauf kommt aus dem katholischen Rheinland die humorvolle Antwort. Herr Möller, der ist klug. Er hat gemerkt, dass ein Antragsteller nicht klug war und er zieht daraus ganz knitzig-klug den Schluss: Geld gibt’s keins, jedenfalls nicht für die Pietät.
Wo kämen wir auch hin, wenn die Leute einfach so wegsterben, ohne ihre Angelegenheiten geordnet zu haben. Das sieht ja so aus, als wollten sie das Zeitliche, also uns, nicht segnen.
„Lebe, wie du, wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben,“ hat uns Christian Fürchtegott Gellert gelehrt. Der war als Pfarrerssohn zwar auch nicht katholisch, also fern vom rheinischen Humor aufgewachsen, doch er hatte im Unterschied zwischen dem Kirchentag und dem Antragsteller kapiert, auf was es ankommt: Auf’s Ende – du Schafskopf!
Mögen die evangelischen Schafsköpfe ihren Kirchentag endlos feiern, doch für den Antragsteller, dessen Urne schon gefüllt ist, gilt: Aus die Maus.
Also lieber Leser: Bedenke dein Ende, damit Du klug wirst. Besonders wenn du Geld vom kölschen Klüngel zu erwarten hast. Diese Leute machen sich einen Jux aus deiner Dummheit. Die versaufen nicht nicht nur ihrer Omma ihr klein Häuschen und lachen sich eins. Die haben schon Humor, wenn’s erst an’s Sterben geht, – an das der anderen.
Großer Tusch für Prinz Karneval! Einen Böller für Herrn Möller!
Trara – Trara – Trara – sein Mail ist da!
„Beerdigungskosten“
„Grundsätzlich gewähren die Fonds nur Leistungen, die der/dem Betroffenen persönlich zugutekommen. Einzige Ausnahme sind Kosten für die Beerdigung einer/eines Betroffene/n. Diese werden dann von den Fonds als materielle Hilfebedarfe anerkannt, wenn
- die/der verstorbene Betroffene vor ihrem/seinem Tode bereits im Beratungsverfahren bei einer Anlauf- und Beratungsstelle war,
- die Übernahme der Kosten nach Auffassung der Anlauf- und Beratungsstelle dem erklärten Willen der/des Verstorbenen entspricht
- und dies von der Anlauf- und Beratungsstelle schriftlich dokumentiert ist, z.B. im Beratungsprotokoll.
Der/die Betroffene muss demnach zu Lebzeiten gegenüber der Anlauf- und Beratungsstelle den ausdrücklichen Wunsch
- nach einem würdigen Begräbnis und
- nach Kostenübernahme durch den Fonds
geäußert haben, ggf. im Erstkontakt mit der/dem Beraterin/Berater.
Nicht ausreichend ist, wenn der Wunsch der Kostenübernahme durch den Fonds lediglich gegenüber Dritten (z.B. Ehepartner/in, Lebensgefährt/in, Kind) geäußert wurde. Eine Kostenübernahme ist auch dann nicht möglich, wenn sie dazu dienen soll, die Erben der/des Betroffene zu entlasten. Dies gilt auch dann, wenn die Entlastung der Erben ein Wunsch der/des Betroffenen war, denn hierbei würde es sich – wie bei einem Geschenk zu Lebzeiten – um eine unzulässige Leistung an Dritte handeln.“
[1] „Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, damit wir klug werden“ Psalm 90, Vers 12
[2] https://www.kirchentag.de/programm/losung_und_themen/losung.html
Was lernen wir daraus? Jeder stelle jetzt einen Antrag beim LVR bei Herrn Möller. Auch Sie Herr Schäfer, bitte auch Ihre Leser,auch Ihr vom VEH und unsere Arbeitsgruppe auch. Wir sch(m)eißen ihn zu mit Anträgen. Dann ist der Kerl beschäftigt. Schließlich muss er jedem antworten. Und dann liegen wir Widerspruch ein! 🙂 🙂 🙂
Nochmals Danke, Helmut! Nun warte ich noch auf eine Entscheidung bzw. Antwort von der BAFzA.
Das ist mal ein Beitrag, über den man schmunzeln kann, auch wenn der Anlass nicht gerade karnevalistisch ist, und der LVR und Möller klüngeln vor sich hin. 😉
Morgen bin ich an gleicher Stelle, mit einem anderen Heimkind aus Mönchengladbach, zum Erstgespräch beim LVR in Köln, um 14.30 Uhr. Auf ihrer Bedarfsliste habe ich abschliessend vermerkt:
Im Falle meines Todes, soll der Geldbetrag, als Bedarf, für meine Beerdigung an meine Angehörigen, oder Nachlassverwalter, ausgezahlt werden.
Falls einer eine bessere und sichere Bedarfsformulierung hat, bin ich sehr dankbar, wenn ihr sie mir mitteilt.
Nee, lieber Herr Werner,
da haben Sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Nicht Ihre Angehörigen kriegen das Geld, sondern das Bestattungsinstitut für seine Aufwendungen. Die Fiktion ist: Das Geld ist ausschließlich für den Bedarf des Betroffenen gedacht, kann nicht vererbt oder zweckentfremdet werden.
Wäre interessant zu sehen, was passiert, wenn – österreichisch gesproch – eine „große Leich“ bestellt wird, mit allem Pomp und großem Leichenschmaus.
Fragen Sie doc h mal nach, wie billig es sein muß bzw. wie teuer es sein darf.
Herzliche Grüße
Dierk Schäfer
PS: Ich persönlich halte nichts von Geldausgaben zwecks Beerdigung. Das Geld können meine Nachkommen sinnvoller verwenden.
PPS: Bei Wiki liest man unter dem Begriff Kosten einer Bestattung: http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattung#Kosten_einer_Bestattung :
»Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen
· Gebühren und Fremdleistungen
o Bestattungsgrundgebühr
o Grabnutzungsgebühr
§ Einrichtung oder Verlängerung des Nutzungsrechtes
o Kremierung und Urnenbeisetzung
o Benutzung der Friedhofseinrichtungen
o Gebühren für Behörden und Kirche
o Aufbewahrungsgebühren
· Sonstige Kosten
o Überführungskosten
o Sarg oder Urne
o Blumenschmuck
o Trauerdrucksachen
o Redner, Träger, musikalische Umrahmung
o ärztlicher Leichenschauschein
· private Kosten
o Trauerkleidung
o Leichenschmaus
· Nachfolgekosten, diese können über die Ruhezeit jährlich oder als Gesamtsumme mit der Bestattung anfallen.
o Grabpflege durch den Nutzungsberechtigten für die gesamte Ruhezeit oder als Dauerpflege durch einen Friedhofsgärtner
o Grabstein vom Steinmetz
§ Erstellen des Fundamentes, Beschriftung
§ Grabeinfassung
§ Entfernen des Grabmals nach Ende der Ruhezeit
o Umbettung im Zuge persönlicher Ortsveränderungen.
Für eine nach derzeitigem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland ab 1800 Euro bis weit über 10.000 Euro aufgewandt. Die Gebühren des Friedhofsträgers für die Grabstelle sind in Statuten und Verordnungen festgeschrieben. Bei den Gebühren sollte beachtet werden, dass teilweise jährliche Gebühren, an anderer Stelle aber eine Gesamtsumme für die Nutzungsdauer gebildet ist.
Die einmaligen Nebenkosten beim Bestatter können dabei stark schwanken, Bestattungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen. Durch Paketpreise oder Individualberatung ergeben sich höchst unterschiedliche Kalkulationen. Die Kosten für den Bestatter, der alle Formalitäten erledigt, können zwischen 700 und 5000 € liegen.
Ist eine einfache Urnenbestattung ohne Sargfeier geplant, so genügt oft ein preiswerter Verbrennungssarg für knapp 100 Euro. Die ersparten Kosten, statt über 1000 Euro für einen teuren Eichensarg, können für andere Ausgaben eingesetzt werden, etwa die Trauerfeier. Der Blumenschmuck einer Urnengemeinschaftsanlage muss wegen der kleineren Fläche bescheidener sein als bei der Bestattung in einem Familiengrab, einer Doppel- oder Dreifachwahlstelle.
Bestattungsunternehmen sind vielfach wegen ihrer geschäftlichen Praxis kritisiert worden.[30]
Die Stiftung Warentest veröffentlichte im November 2004 die Ergebnisse einer Untersuchung, in die „elf Anbieter, die in mindestens einer Stadt ab 500.000 (West) bzw. 450.000 (Ost) Einwohnern und mit insgesamt mindestens zehn Geschäftsadressen in den ‚Gelben Seiten‘ bzw. im Internet vertreten waren“, außerdem „eine Gruppe von neun Berliner Bestattern ohne Filialnetz sowie neun Bestatter, die ihr Angebot über das Internet … vermarkten“ einbezogen wurden. Vor allem die hohen Preisunterschiede für die gleiche Leistung bei verschiedenen Anbietern fielen dabei auf; sie betrugen für eine einfache Erdbestattung zwischen 499 bis 1570 Euro für die Bestatterleistung. Die meisten Bestatter gingen im Test auf den Wunsch nach einer möglichst preisgünstigen Bestattung nicht ein, sondern erstellten ein sehr viel umfangreicheres Angebot. Kein untersuchtes Unternehmen schnitt bei der Kostentransparenz besser als „befriedigend“ ab, zwei große Bestatter sogar nur mit „mangelhaft“. „Detaillierte Kostenvoranschläge sind in der Branche nicht selbstverständlich.“ Preise werden dem Test zufolge nur sehr selten öffentlich gemacht.[31]
Um Kosten zu sparen, weichen Hinterbliebene zunehmend auf Discounter im Internet aus. Aber auch hier haben Verbraucherschützer vor überhöhten Kosten gewarnt. In einem DPA-Bericht hieß es im Jahr 2005, nur wer sich mit dem Basisangebot eines solchen Bestatters zufriedengebe, könne Kosten sparen.[32]
Durch Eigenleistungen können Angehörige die Bestattungskosten um einige hundert Euro senken. Hält ein Angehöriger des Verstorbenen die Trauerrede, können bis zu 400 Euro eingespart werden. Auch die musikalische Gestaltung der Trauerfeier kann von einem Familienmitglied oder Freund übernommen werden. Die Kosten für einen Musiker entfallen damit ebenfalls. Grundsätzlich können Angehörige bei fast allen Bestatterleistungen mithelfen. Durch Eigenleistungen können Angehörige nicht nur Kosten sparen, sondern auch einen persönlicheren Abschied gestalten, der bei der Trauerbewältigung hilft. Sind Eigenleistungen gewünscht, können diese mit dem Bestatter besprochen werden.
Besondere Bestattungswünsche verursachen mitunter höhere Kosten. Für eine Baumbestattung sind leicht abbaubare Urnen nötig, die es in sehr anspruchsvoller und dekorativer Ausführung gibt. Für Wiesen-, Seebestattungen, Ballonbestattungen oder die sogenannten Diamantbestattungen bieten Bestatter oft Festpreise, da sie nur Wiederverkäufer sind. Für eine „kryonische Aufbewahrung“ (also das Einfrieren) entstehen Kosten bis zu 200.000 Dollar.
Kostengünstig ist eine Körperspende, da die oben aufgeführten Gebühren vom Anatomischen Institut ganz oder teilweise beglichen werden.
Auch wenn Krankenhäuser und Pflegeheime Verträge mit Bestattungsunternehmen zur Überführung auf den Friedhof haben, steht dem Angehörigen das Recht der freien Wahl des Bestatters zu. Wenn der Hinterbliebene nicht ausdrücklich zugestimmt hat, muss er in der Regel die Abholung vom Heim durch den „Vertragsbestatter“ nicht bezahlen.[33]
Bei der Erbschaftsteuer können für Nachlassverbindlichkeiten (darunter auch Bestattungskosten) pauschal 10.300 Euro abgezogen werden, ein höherer Betrag ist gegen Nachweis möglich. Die Pauschale wird jedoch aufgeteilt, wenn mehrere Erben die Kosten gemeinsam tragen. Die Höhe richtet sich in diesem Fall nach dem Erbanteil. Sollte die Erbschaft für die Kosten nicht ausreichen, können außergewöhnliche Belastungen entstehen.«
Gehen Sie doch einmal Punkt für Punkt durch, wofür alles der ausstehende Betrag genutzt werden kann. Und lassen Sie sich schriftlich geben, was sein und was nicht sein darf.
ds
Hallo Herr Schäfer,
wir haben uns einen Kostenvoranschlag von einem Beerdigungsunternehmen geben lassen, der beläuft sich auf 3.000 Euro. Was das Ordnungsamt wegen dem Sozialbegräbnis bezahlt, sind die Einäscherung und den Urnenplatz. Herr Humeny hatte keine Angehörigen und lebte allein. Durch Eigenleistung haben wir den Betrag schon minimieren können. Herr Humeny war praktizierender Katholik, er hat sich eine Einäscherung gewünscht, aber auch eine kath. Beerdigung, welche er auch bekommen wird.
Ich habe im Rahmen meiner eigenen Aufarbeitung, alle sakralen Gegenstände aus meiner Wohnung entfernt. Dies fand Herr Humeny nicht ok und so hat er diese Gegenstände mit nach Hause genommen, wo ich sie auch nach seinem Tod, in seiner Wohnung wiedergesehen habe. Am Freitag muss ich seine Wohnung auflösen ud auch diese sakralen Gegenstände, davon hatte er viele, entsorgen.
Ironie des Schicksal, um die Beerdigungskosten zu senken, habe ich die Unterstützung von 2 Nonnen 😉 (rechnen können die) 😉 Danke Herr Schäfer und wenn ich gleich in Köln beim LVR bin, habe ich schon ein Foto von „Jupp“ präpariert und hefte es an der Gedenkstätte für ehemalige Heimkinder (Grauer Bus). Das Foto werde ich dann veröffentlichen! Ihnen lieben Dank für Ihre Ausführungen!
lieber herr werner,
sie sollten nicht so viel von eigenleistungen reden. herr humeny kann seine beerdigung selber locker bezahlen, denn er hat außenstände beim heimkinderfonds, mehr als erforderlich.
Da liegt Herr Möller aber nicht so wirklich richtig und ich habe ihn auch nicht in guter Erinnerung. Schon vor längerer Zeit hatte er bei 2 Ehemaligen (Geschwister) Sachleistungen abgelehnt, wollte lediglich einen Computer gewähren. Er hat sich nicht einmal die Mühe gemacht die Biografie der beiden Betroffenen sinnvoll für die Sachleistungen zu verwenden. Ich habe dann das Anliegen der Beide übernommen und es war eher unproblematisch die Sachleistungen zu begründen. Möglicherweise wurde es auch einfacher, weil zu diesem Zeitpunkt Herr Möller längere Zeit abwesend war, aber ich kann definitiv behaupten, dass er für diese beiden Ehemaligen nichts aber auch gar nichts gemacht hat und da gehe ich auch noch weiter, ich halten ihn für inkompetent und nicht wirklich interessiert, den Ehemaligen jene Unterstützung zu geben, die angemessen ist. Ich habe im Laufe der Zeit mit vielen Anlaufstellen zu tun gehabt, lediglich er und noch eine andere Person dieser Anlaufstelle fand ich dabei unmöglich.
Das aber nur am Rande, jetzt einmal zu dem Thema- kann ein Verstorbener seine Ansprüche weiter vererben- und wie steht es mit der Finanzierung einer Beerdigung, auch wenn dieser Wunsch nicht schriftlich festgehalten wurde. Auch hier irrt Herr Müller und ich habe eine Anfrage wegen dieses Problems an einer Person des Lenkungsausschusses gerichtet und folgende Antwort bekommen:
Da gibt es offensichtlich unterschiedliche Einschätzungen und dann gilt aber doch eher die Einschätzung vom Lenkungsausschuss. Nun Uwe Du weißt ja Bescheid, wenn es da nicht weiter geht und ich bin auch der
Meinung, dass hier die Beerdigung einzig und allein aus dem Fonds zu zahlen ist!
http://fs1.directupload.net/images/150512/qka9dv9e.pn
würde mich ja interessieren, doch die zugangsbedingungen erscheinen mir nicht seriös genug, um mich dort zu registrieren. kann ich den text direkt bekommen?
Ich hatte von der mail ein screenshot gemacht, weil ich die mail gelöscht habe und sie auch nicht mehr habe. Ich dachte das Bild sei so erkennbar, denn in der Regel ist das so und man muss nicht auf irgendeiner Seite oder sich registrieren lassen. Vielleicht ist das bei Ihnen nicht möglich, weil Sie „hinter“ Ihrem Blog schauen. Ich schicke Ihnen eine mail.
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