Prostitution – ein normales Geschäftsmodell?
Prostitution wird oft als das älteste Gewerbe bezeichnet. Das Geschäftsmodell „sexuelle Dienstleistungen“ ist dabei nicht immer als solches erkennbar. Mätressen sind nicht gemeint, auch nicht die ehrbaren Frauen, die bei der Eheschließung vorrangig an Versorgungssicherheit gedacht haben. Sexuelle Gefälligkeiten zur Beförderung der Karriere werden nur strenge Moralapostel als Prostitution bezeichnen.
Was sind normale Geschäftsmodelle? Da finden wir Bäcker und Banker, Maurer und Makler, Jobber und Jongleure, Politiker und Poeten – ach, die Liste muß unvollständig bleiben.
Grundsätzlich gilt, dass der Staat in die Marktbeziehungen nur eingreifen darf, soweit es aus sachlicher, aber auch aus verwaltungstechnischer Notwendigkeit erforderlich ist, ohne darüber hinaus bestimmte Personen oder Branchen zu diskriminieren. Doch das geschieht weiterhin, indem für sexuelle Dienstleistungen besondere, diskriminierende Geschäftsbedingungen vorgeschrieben werden.
»Dagegen organisiert das Bündnis „Plattform Frankfurt 13. Juni“, das von Dona Carmen e.V. unterstützt wird, für den 13. Juni 2015 in Frankfurt/Main eine bundesweite, zentrale Protestaktion gegen das von Schwesig beabsichtigte „Prostituiertenschutzgesetz“ unter den Forderungen:
- Freie berufliche Betätigung in der Prostitution!
- Rechtliche Gleichstellung von Sexarbeit mit anderen Erwerbstätigkeiten!
- Regulierung von Prostitutionsstätten nach § 14 Gewerbeordnung – Schluss mit Sonderrecht!
- Anerkennung selbständiger Prostitution als freiberufliche Tätigkeit!«[1]
Ich habe den Abschlussbericht „Der Runde Tisch Prostitution Nordrhein-Westfalen“ gelesen und unterstütze die Forderungen der „Plattform Frankfurt 13. Juni“.
Hier der Abschlussbericht: prostitution RTP_Abschlussbericht
Ein weiterer Link: https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/12/04/4774/
[1] http://www.donacarmen.de/pressemitteilung-schwesigs-prostituiertenkontrollgesetz-tritt-grundrechte-mit-fuessen/
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