Kinderheimerziehung in Ost und West
Der Vergleich ist sehr interessant. »Wichtigster Schritt war, dass die Zuständigkeit für Heimeinweisungen, die bis dahin bei den Vormundschaftsgerichten gelegen hatte, an die Jugendhilfe übertragen wurde.«[1]
Das ist bei uns bis heute so. Die Jugendämter haben die Definitionsmacht, ob und welche Jugendhilfe-Maßnahme durchgesetzt wird bis hin zur pädagogisch wertvollen Verschiebung in ein Land des ehemaligen Ostblocks.
Ich sehe den wichtigsten Unterschied im Polit-Faktor.
[1] http://www.freiewelt.net/warum-ehemalige-heimkinder-der-ddr-im-rechtsstaat-kaum-eine-chance-auf-rehabilitierung-haben-10061425/
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