20 Patienten wurden ausschließlich zur Erhaltung des Malaria-Erregers infiziert
„Wegen der beschränkten Haltbarkeit des infizierten Blutes mussten in der klinischen Praxis regelmäßig Patienten neu infiziert werden“[1]. Was hier Patienten genannt wird, sind Heimkinder. Die eigenen Kinder waren den Ärzten als Versuchskaninchen zu schade.
In der Universitätsklinik Tübingen versuchte man Bettnässer mit Elektroschocks zu heilen, am Penis. Ja, Herr Mengele war noch schlimmer. Doch ist das eine Entschuldigung?
»Jetzt liegen die Ergebnisse der Historikerkommission vor. Nach damaligem Stand sei die Malariafiebertherapie „zulässig“ gewesen, meint der Rektor der Medizinischen Universität Wolfgang Schütz.«[2]
[1] http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/In-der-Psychiatrie-gab-es-zur-Strafe-Infektion-mit-Malaria-id34553357.html
[2] http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/In-der-Psychiatrie-gab-es-zur-Strafe-Infektion-mit-Malaria-id34553357.html
[…] [3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/26/20-patienten-wurden-ausschlieslich-zur-erhaltung-des-… […]