Dierk Schaefers Blog

Einzelfälle oder strukturelle Probleme?

Posted in Kindeswohl, Staat by dierkschaefer on 20. Oktober 2015

Den Fall Alessio[1] [2]hatte ich nicht ausdrücklich genannt. Alessio ist eines der vielen Kinder, die totgeschlagen werden, verhungern, verkommen, obwohl ein Jugendamt involviert ist[3]. Gerade weil ich solche Fälle nicht für Einzelfälle halte, sondern für strukturelles Versagen, habe ich mich an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages gewendet, wohl wissend, dass sie gerade in diesen Problemlagen keine Kompetenzen hat. Die Zuständigkeiten liegen bei den Ländern und Kommunen. Eine mir seit Jahren bekannte Kompetenzverteilung, die es schwer macht, Interessenvertetung für Kinder und Jugendliche effektiv zu betreiben. Dennoch, sagte ich mir, in einem Parteienstaat muss es auch möglich sein, dass die Parteien und ihre Vertreterinnen den gastig breiten Graben des Föderalismus, wenn nicht zu überwinden, so doch Hilfe-Signale an die andere Seite zu senden.

In einem Postscriptum schrieb ich der Kinderkommission: „Ich würde mich sehr freuen und halte es für angemessen, wenn wir dieses Thema auch öffentlich abhandeln können. Deshalb werde ich in etwa zwei Wochen mein Schreiben zur Diskussion stellen.“

Hier nun mein Schreiben.

——————————————————

Sehr geehrte Damen und Herren,                        6. Oktober 2015

in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Kinderkommission wende ich mich an Sie.

Mit gewisser Regelmäßigkeit werden wir durch die Medien über massive Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Kindeswohls informiert, die teilweise auch zum Tod von Kindern führen. Ich muss wohl keine Einzelfälle anführen, die dürften Ihnen bekannt sein.

Doch diese Einzelfälle weisen auf strukturelle Probleme des Kinderschutzes hin. Oft geschehen diese Verstöße, obwohl die Jugendämter im jeweiligen Fall involviert sind.

Damit ist ein ganzes Problemfeld angesprochen, denn die Zuständigkeit für Kinder- und Jugendlichen­angelegenheiten liegen bei den kommunalen Behörden. Das führt zu unterschiedlichen Vorgehensweisen im Jugendschutz. Das wäre noch akzeptabel, wenn die Jugendämter sich nur evidenzbasierter Maßnahmen bedienten. Das ist weithin nicht der Fall. Es fehlt eine Fachaufsicht, die verpflichtende Fortbildungen anbietet und zudem die Aufsichtsfunktion mit Weisungs- und gegebenenfalls auch Sanktionsbefugnis wahrnimmt, soweit Behördenversagen nicht im Einzelfall straf- wie auch zivilrechtliche Folgen hat. Ich weiß, in welches Wespen­netz von Kompetenzverteilung ich stoße bis hin zum föderalen Aufbau unseres Landes, der – soweit ich es sehe – für Kinder und Jugendliche keinerlei positive Seiten hat. Dies ist das eine strukturelle Problem.

Das andere liegt darin, dass auch den Jugendämtern selber die Hände gebunden sind, wenn sie Jugendhilfeträgern sachlich begründete Vorgaben machen wollten. Dies beginnt bei der Personalauswahl hinsichtlich Qualifikation, setzt sich fort bei den Gruppengrößen und letztlich bei den Maßnahmen, für die die Träger weder Erfolgsbilan­zen bezogen auf die jeweilige Problemgruppe vorweisen müssen, noch während einer Maßnahme kontrolliert werden dürfen, und auch nach erfolgter Maßnahme keine Rechenschaft abzulegen haben. Fakt ist, dass die Jugendämter in vielen Fällen einfach nur froh sind, wenn ihnen schwierige Jugendliche überhaupt abgenommen werden, die dann ja von Maßnahme zu Maßnahme aus der Zuständigkeit ihres Jugendamtes herauswachsen.

Die Träger, und damit bin ich beim zweiten Wespennest, verteidigen ihre Position und werden darin unterstützt durch hochqualifizierte Anwaltskanzleien[4], wie man kürzlich im Fall „Friesenhof“[5] sehen konnte. Das Gutachten dieser Kanzlei kann ich zur intensiven Lektüre nur empfehlen, es offenbart die Problemlage.

Obwohl ich weiß, dass auch die Kompetenzen der Kinderkommission rechtlich begrenzt sind, wende ich mich an Sie. Einerseits treten Sie, wie ich gelesen habe, für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Das liegt in der Kompetenz des Bundestages und ich würde mich freuen, wenn Sie es schaffen, Ihre jeweiligen Fraktionen davon zu überzeugen.

Doch auch mit einem weiteren Anliegen sollte ich bei Ihnen an der richtigen Adresse sein. Die Zahl der Kinder in Deutschland liegt deutlich über der Zahl der Soldaten. Doch diese haben einen Wehrbeauftragten. Die Kinder sollten analog dazu eine Art Ombudsperson mit jähr­licher Berichtspflicht im Parlament haben. Diese sollte, was auch Ihre Aufgabe ist, sämtliche Gesetzesvorhaben auf „Kinderverträglichkeit“ überprüfen und gegebenenfalls einen Vermitt­lungsausschuss anrufen können. Zudem sollte sie, wieder analog zum Wehrbeauftragten, Anlauf­stelle für Kinder und Eltern sein mit der Befugnis, im Einzelfall gegebenenfalls eine Fachaufsicht anzurufen.

Damit bin ich schon wieder auf anderen Kompetenzebenen. Dennoch, Sie, die Mitglieder der Kinderkommission, sind ja nicht nur Mitglieder Ihrer jeweiligen Fraktion, sondern auch politisch einflussreiche Mitglieder im Landes­verband Ihrer Parteien, die in den Länder­parlamenten vertreten sind und dort Gesetzesvorhaben zum besseren Schutz von Kindern einbringen können, bis hin zur besseren Stellung und Kontrolle der Jugendämter und ihrer Jugendhilfe-Partner. Schließlich können Ihre Parteien auch die Installierung einer Kinder­schutz­beauftragten/Ombudsperson im Landesparlament fordern, mit analogen Kompetenzen und Funktionen wie für die Position im Bundestag skizziert.

Wo ein Wille ist, sagt man, ist auch ein Weg. Es wäre gut für unsere Kinder, wenn Sie wollen und Wege finden würden.

Zum Abschluss noch kurz zu mir. Ich bin emeritierter Pfarrer, habe in meiner Zeit an der Evangelischen Akademie Bad Boll die „Tagungsreihe Kinderkram“ ins Leben gerufen und erhielt dafür auch einen Kinder­rechtspreis. Dem sehe ich mich weiterhin verpflichtet und würde mich freuen, wenn Sie meine Gedanken produktiv aufgreifen.

Mit freundlichem Gruß

Dierk Schäfer, Freibadweg 15, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55

—————————-

Falls jemand mit der Kinderkommission in Kontakt treten will – hier sind die Verbindungsdaten:

Deutscher Bundestag, Kinderkommission, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Mailto: kinderkommission@bundestag.de

[1] http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-im-fall-alessio-sechs-jahre-haft-fuer-stiefvater-13856713.html

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/16/ein-kind-totgeschlagen/

[3] http://www.n-tv.de/panorama/Jugendamt-schuetzte-Alessio-nicht-article16179956.html

[4] https://drive.google.com/file/d/0B49rGDzltjXILVBoWXJyN0JIbkk/view?pli=1 . Wenn auch im Text ausgeblendet handelt es sich offensichtlich um die Kanzlei „DORNHEIM Rechtsanwälte & Steuerberater“ http://www.kanzlei-hamburg.de/. Sie hat vorzügliche Arbeit geleistet. Dank dieses Gutachtens konnte eine Landesverordnung (https://drive.google.com/file/d/0B49rGDzltjXIVmI4S1N4NDR4eFE/view?pli=1 ) nicht in der beabsichtigten Wirkung umgesetzt werden. Ein Sieg der Träger-Lobby, eine Niederlage für den Kinderschutz. Alle Netzaufrufe zuletzt: Donnerstag, 1. Oktober 2015

[5] http://www.shz.de/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: