Dierk Schaefers Blog

Mit einer Stiftung kann man stiften gehen

Posted in Firmenethik, Geschichte, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, Kirche by dierkschaefer on 28. Oktober 2015

Was haben Atomkraftwerkbetreiber mit einer diakonischen Einrichtung gemeinsam? Die Einrichtung einer bad bank, wie es die Banken in der Finanzkrise getan haben. Allerdings hat man einen honorigen Namen dafür gefunden: Stiftung. Das klingt besser und hat denselben Zweck: Man lagert die kostenträchtigen Altlasten aus.

So anscheinend auch die Rotenburger Werke[1].

Werke im kirchlichen Jargon sind mildtätige Einrichtungen. Man sollte besser von Sozialkonzernen sprechen. Sie verhalten sich auch wie Konzerne. Manche Konzerne haben „Altlasten“, so auch die Sozialkonzerne. Die stören im Auftritt wie in der Bilanz und müssen entsorgt werden. Eine elegante Methode für diese Aktion ist die Wahl eines Namens, der nicht nur unverdächtig ist, sondern zum humanitären Anstrich solcher Einrichtungen passt. Ein bissel was kosten darf der Vorgang schon. Doch die Kosten müssen niedrig gehalten werden und vor allem kalkulierbar bleiben. Eine Stiftung mit dem Namen „Anerkennung und Hilfe“ scheint ideal für solche Zwecke, – zielführend nennt man das heute.

»Von Juli 2016 an soll rund 80000 Betroffenen, die als Kinder und Jugendliche in deutschen Behindertenheimen misshandelt worden sind, über die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ eine finanzielle Entschädigung in Aussicht gestellt werden. Auch die Rotenburger Werke haben sich der Initiative von Bund, Ländern und Kirchen im September angeschlossen.«[2]

Wer wird da meckern? Na, die üblichen Verdächtigen.

»Den hiesigen Mitgliedern des Vereins ehemaliger Heimkinder geht diese Ankündigung nicht weit genug. „Junge Menschen, die in den Rotenburger Anstalten betreut werden sollten, mussten dort unter vielfältiger Gewalt leiden. Schlimmer noch, an ihnen wurden von Ärzten und Betreuern Vergehen und Verbrechen verübt“, heißt es in einer Presseerklärung. Die einzige konkrete und direkte Hilfe, die die Leitung der Rotenburger Werke in dieser Situation den Betroffenen anbiete, bestehe aber in der Bereitschaft, sie bei der Antragstellung bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu unterstützen. Das sei nicht akzeptabel: „Es ist das offensichtliche Bestreben der Leitung der Rotenburger Werke, die eigene Verantwortung für die Betroffenen aus ihrer Einrichtung an diese Stiftung abzugeben.“ Grundsätzlich sei anzumerken, dass die künftige Stiftung keine Entschädigung zahle, sondern es gehe um „Anerkennung durch Geldleistungen“.«

Und ohnehin: eine finanzielle Entschädigung soll in Aussicht gestellt werden, – wie schön, wie unverbindlich.

Was haben Atomkraftwerkbetreiber mit einer diakonischen Einrichtung gemeinsam? Mehr als man sich vorgestellt hat.

[1] http://www.rotenburger-werke.de/

[2] Zitate aus: https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/entschaedigung-ueber-stiftung-unzureichend-deklassiert-abgeschoben-5690818.html Dienstag, 27. Oktober 2015

3 Antworten

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  1. Helmut Jacob said, on 30. Oktober 2015 at 15:04

    Das Problem der Diakonie ist, dass sie vom Kern bis zur Schale durchgefault ist. Ich weiß nicht, ob dies bei Ihrer Vorgängerin, der „Inneren Mission“, besser war. Aber wenn ich all die Unterlagen aus den ersten Nachkriegsjahrzehnten vor meinen Augen revué passieren lasse, glaube ich, dass auch in dem Verein schon ziemlich viel vergammelt war. Seit 10 Jahren sind wir nächsten Jahr an der Aufarbeitung. Wie viele präsidiale Luschen haben wir in der Zeit über den Jordan gehen sehen? Und wir haben alles mehrfach dokumentiert, der VEH, Dierk Schäfer und die FAG JHH 2006. Der Gestank wird noch viele Jahrzehnte im Internet verbreitert.

    Zur Zeit betreue ich eine 83-jährige, behinderte Frau, die zur „Kurzzeitpflege“ in einen diakonischen Bunker eingeliefert wurde. Am ersten Tag schlug ihr pure Freundlichkeit entgegen, ab dem zweiten flaute diese wieder ab. Erst, als ich der Einrichtung ein „Drohfax“ schickte, stieg diese Freundlichkeit wieder ins Unermessliche. Wahrscheinlich hat das Haus nach mir gegoogelt und verspürt nun ein gewissen „Angstfurzen“.

  2. Martin MITCHELL said, on 14. April 2017 at 11:12

    .
    WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe

    Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):

    ANFANG DES ZITATS DER RELEVANTEN TEXTPASSAGE AUS DIESEM FORMULAR.

    Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe

    [ ……… ]

    Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen. [ … ]

    [ ……… ]
    .

    Alle Antragsteller und Antragstellerinnen müssen diese Verzichtserklärung unterschreiben. Einige haben sie schon unterschrieben (sicherlich nichts wissend unterschrieben!).

    ENDE ANFANG DES ZITATS DER RELEVANTEN TEXTPASSAGE AUS DIESEM FORMULAR.

    .
    Anfängliche Verzichtserklärung bezüglich dem Fonds Heimerziehung-WEST:

    Nach einem gemeinsamen Aufruhr und Protest später gestrichen !!
    .

  3. Martin MITCHELL said, on 24. April 2017 at 01:26

    .
    WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

    So ‘arbeitet’ der Staat: Bund (Bundesrepublik Deutschland), die Länder (die Länder der Bundesrepublik Deutschland), die Kirchen (Evangelische Kirche in Deutschland und Katholische Kirche in Deutschland) und alle ihre Ordensgemeinschaften (seien sie evangelisch oder katholisch) und ‘Wohlfahrtsverbände’, einschließlich der Diakonie und Caritas oder wie auch immer ‘solche Verbände’ und ‘milde Stiftungen’ sich sonst noch nennen mögen:

    „Einwilligungserklärung“
    „Verzichtserklärung“

    Mit ihrer Unterschrift einer solchen Erklärung, zu der man sie nötigen will, verpflichtet sich die Antragstellerin:

    Mit seiner Unterschrift einer solchen Erklärung, zu der man ihn nötigen will, verpflichtet sich der Antragsteller:

    „zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren einzuleiten“
    „zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren anzustrengen“
    „zu einem Verzicht auf alle zukünftigen Rechtsmittel, die andererseits ihr/ihm vielleicht noch zur Verfügung stünden“
    „auch auf jegliche Rückerstattung aller damit in Zusammenhang stehenden seitens der Klägerin/des Klägers zu zahlende Anwalts- und Gerichtskosten zu verzichten“

    „auch auf alle möglichen Verfahren in Bezug auf sich erst viel später heraustellende Schäden in Zusammenhang mit damaligen Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen im Heim oder in einer Behinderteneinrichtung oder in der Psychiatrie zu verzichten“

    Weitere Information zu diesem Thema in den diesbezüglichen Diskussionsforumbeiträgen @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177&p=1393#p1370
    .


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