Im Zweifel für die Opfer?
Das kann kein rechtsstaatlicher Grundsatz sein. Zwar fällt es den Kirchen schwer, Traumatisierte, die nach Jahrzehnten ihr Schweigen brechen, nicht wie Störenfriede zu behandeln. Doch im Umgang mit echten oder auch nur vermeintlichen Opfern sind sie tolpatschig – oder berechnend.
»Im Gespräch mit dem Weihbischof wird der ehemalige Messdiener, dem man angeblich glaubt und dem eine Anerkennungssumme gezahlt wurde, doch zum „mutmaßlichen“ oder „vermeintlichen Opfer“« [1]
Das Geeiere zwischen Unschuldsvermutung und Anerkennungszahlung führt nicht weiter. Man sollte schon, wenn man keine Pauschalregelungen für Vorwürfe will, jeden Einzelfall nach fairen forensischen Regeln[2] abhandeln. Das bisherige Verfahren schafft auf keiner Seite das, was man Rechtsfrieden nennt. Den gibt es allerdings auch nicht, wenn die Beweislage für eine tatsächlich geschehene Tat nicht ausreicht, und auch nicht für den, der fest an eine Tat glaubt, die nicht geschehen ist.
[1] http://www.christundwelt.de/detail/artikel/wie-ein-gott/[1]
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/
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