Wenn Verjährung nicht greift, helfen milde Urteile.
Zwei Jahre und acht Monate Haft »wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre gefordert. … Der 55 Jahre alte Ehemann der Gruppenleiterin … wird zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 3600 Euro zahlen. Eine 44-Jährige weitere Erzieherin erhält ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, muss 1800 Euro zahlen. Berufsverbote, wie sie der Staatsanwalt gefordert hat, hält das Gericht für nicht notwendig.«
Was immer zu erwarten war bist Du Heim hast Du keine Rechte und die Täter kommen wieder davon toll so ist das Recht wir haben keine Rechte bist Du Kirchen oder Staatlichen Täter bist du immer fein raus damals sowie heiter ein bißchen Geldbuße das warst weiter so
Das Urteil hat wohl ein Richter gesprochen, der selbst die elterliche Hand zu spüren bekam. Ich weiß, es ist ein Vorurteil, doch kein Mensch ist frei davon. Nur hat etwas den Richter berührt, das Urteil so ausfallen zu lassen und natürlich sie beherrschen das „Jonglieren mit Paragraphen“. Berufstätige Erzieher/innen, die Kinder mißhandeln und dafür verurteilt werden haben in der Erziehung nichts mehr zu suchen.