Dierk Schaefers Blog

Ehe kaputt – und die Kinder?

Posted in Gesellschaft, Justiz, Kinder, Kindeswohl, Kultur, Leben, Psychologie, Recht, Soziologie, Staat by dierkschaefer on 7. März 2018

Die werden oft zwecks Konfliktfortsetzung mit anderen Mitteln zwischen den streitenden Ex-Partnern missbraucht.

Trennungskinder haben es ohnehin nicht gut, soweit die Trennung ihrer Eltern für sie keine Lösung darstellt, was zuweilen der Fall ist.

Abgesehen davon gibt es zwei grundsätzliche Szenarien:

  1. Die konfliktfrei gehaltene Fortsetzung elterlicher Verantwortung

Die Ex-Partner handeln ohne Haß und Resentiments Lösungen für ihre Kinder aus, die im Sinne der Kinder sind. Dazu gehören Entscheidungen über den Lebensort des Kindes und eine Regelung der Kontakte mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Umgangsregelung nennt man das. Damit sie gelingt, müssen die Eltern in der Lage sein, ohne Groll Termine zu ermöglichen, müssen Terminverschiebungen gemeinsam organisieren, kurz: im Interesse des Kindes flexibel sein. Es darf dabei aber kein Misstrauen aufkommen. Als Grundlage der Vereinbarung muss gelten: Keine Instrumentalisierung des Kindes für einen fortgesetzten Partnerstreit. Beide Elternteile müssen nicht nur die psychische Belastung der Kinder durch die Trennung sehen, sondern auch, dass „logistische“ Probleme das Leben der Kinder erschweren. Welches Kind, mehr noch, welcher Jugendliche will schon immer stur nach Plan alle zwei Wochen den Vater/die Mutter besuchen müssen, wenn etwas anderes auf seinem Plan steht, eine Verabredung mit Freunden, eine Geburtstagseinladung u.a.m.? Mit gutem Willen aller Beteiligten kommen keine Irritationen auf. Termine werden unproblematisch verschoben, aber auch mal ausgelassen.

Nun wird als Normalmodell die Doppelresidenz der Kinder propagiert. Dabei sollen die Kinder mit mehr oder weniger gleichen Zeitanteilen mal bei dem Einen mal bei der Anderen wohnen.

Es ist schwer, sich keine Feinde zu machen, wenn man auf Begleitprobleme hinweist. Ich habe den Eindruck, dass das Wechselmodell als Hebel von „entsorgten Eltern“ benutzt wird, um einen unproblematischen, weil gesetzlich allgemein vorgegebenen Zugang zu ihren Kindern zu bekom­men. Dazu passt, dass Hinweise auf wertfreie logistische Probleme, wie sie fallweise vorkommen, nicht reagiert wird. So ist das Wechsel- oder Doppelresidenzmodell leichter zu leben, wenn die Ex-Partner am selben Ort leben, wenn beide ein Kinderzimmer bieten können, wenn die Schule für beide Residenzen dieselbe bleibt – und damit auch der Freundeskreis, und wenn beide ihren Beruf mit der Aufgabe der Kindererziehung in Einklang bringen können. Eine Scheidung hinterlässt jedoch oft eine alleinerziehende Mutter, die Zeit hat, solange sie von den Unterhaltszahlungen für ihr Kind und von Sozialhilfe leben kann, und einen Vater, dessen Finanzen durch die Unterhaltszahlung so strapaziert sind, dass er sich nach dem Auszug nur noch eine kleine Wohnung leisten kann. Das hindert die Verfechter aber nicht daran, sich ein vom Gericht verordnetes Wechselmodell zu wünschen. Gar nicht zu denken an möglicherweise erforderliche Zwangsmaßnahmen gegen eine „renitente“ Mutter.

Eine Prüfung des Kindeswohls im Einzelfall wird auch nicht angestrebt. Die ist allerdings im Umgangsmodell vorgesehen, auch wenn sie oft nicht beachtet wird. Die Verfechter dieses Modells beklagen wohl nicht ganz unbegründet die Frauendominanz in den mit Umgangs­proble­men befassten Berufsgruppen und unterstellen eine Frauensolidarität, die es den Kindern verwehrt, den ausgegrenzten Vater (meist sind es die Väter) als liebevollen und um das Wohl seines Kindes besorgten Vaters zu erleben. In meiner beruflichen Praxis habe ich eine Vielzahl solcher Fallkonstellationen kennengelernt, aber auch gelernt, wie wichtig es ist, gerade in diesem emotional hochbelasteten Bereich alle Beteiligten zu hören, bevor man urteilt. Und damit bin ich beim zweiten Szenario.

  1. Die Fortsetzung des Partnerschaftsstreits der Ex-Partner auf dem Rücken ihrer Kinder.

Da geht es um nicht verarbeitete Kränkungen, ums Recht-haben-wollen, um den „Besitz“ der Kinder, auch um finanzielle Fragen, bei denen sich entsorgte Väter zum Zahlvater ohne Rechte degradiert sehen und ihrerseits alle Hebel in Bewegung setzen, um Kontakt zu ihrem Kind zu bekommen. Die Irrationalität der Erwachsenen wird deutlich, wenn man sich anschaut, wie viele Eltern froh wären, wenn sie auch mal „kinderfrei“ haben könnten und sich jemand anders gut um die Kinder kümmert. Solche Gedanken sind diesen Ex-Partnern fremd.

Wir haben an der Evangelischen Akademie Bad Boll in meiner „Tagungsreihe Kinderkram“ nicht nur in vielen Tagungen das Thema Kindeswohl mit vielen Fachleuten behandelt, sondern mit diesen Fachleuten auch die Fort- und Weiterbildung für den Anwalt des Kindes konzipiert und angeboten. Der „Anwalt“ als männlicher Begriff konnte natürlich in einem Umfeld nicht überleben, in dem ohne sprachliches Problembewusstsein oder Feingefühl von „Vormünderin“ gesprochen wird. So wurde aus dem Anwalt des Kindes erst der Verfahrenspfleger, dann der Verfahrensbeistand. Irgendwann mutiert der auch noch zur Beiständerin – doch das nur nebenbei.

Weil Verfahrensbeistände nur in strittigen Verfahren eingesetzt werden, wenn überhaupt, lag unser Augenmerk auf solchen Verfahren und ihren Folgen.

Ausgangspunkt war eine Reflexion über Partnerschaften, die Gründe für ihr Scheitern und das Erleben von Kindern. Hier dieser Teil des Skripts. (Die Zahlen auf schwarzem Grund im Text sind Verweise auf die benutzten Folien.) trennung und scheidung 1

Der Blick auf die „Value of Children“-Forschung (VOC) sollte manches Verhalten der zerstrittenen Partner erklären helfen. trennung und scheidung 2

Und schließlich das Hauptdilemma: PAS, das parental alienation syndrom. trennung und scheidung 3 Dabei wird nicht immer das Kind bewusst-absichtlich zum Verbündeten konditioniert und damit dem anderen Elternteil entfremdet. Das kann auch ganz unterschwellig gehen. Eine „Notdyade“ nämlich, aus der Not geboren; und wer stört, ist (meist) der Vater, der durch seine Interventionen das Feindbild auch noch bestätigt. Mir sagte ein Vater nach einem Jahr: „Jetzt habe ich Zugang zu meinem Kind. Ich habe auf sämtliche Rechtsmittel verzichtet. Nun hat meine Ex keine Angst mehr.“

Auch das familiäre Netz für Krisensituationen funktioniert nur bedingt, denn es sortiert sich sehr schnell in meine-Verwandtschaft/deine-Verwandtschaft, meine-Freunde/deine Freunde. Und wenn ein Außenstehender, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gutachter o.ä. die eigene Sicht stört, dann wird er ohne Ansehen der Argumente der Gegenseite zugeschlagen. Mir schickte einmal die neue Partnerin des Vaters das psychologische Gutachten per Fax. Sie hätte gern ein Kind gehabt und wollte auf das vorhandene zurückgreifen. Meterlang quoll das Thermopapier aus dem Faxgerät. Ich las und sah: Der Gutachter hatte Recht. Das sah die Frau anders und ich wurde zum Gegner.

Trennungskinder haben es schwer, fallweise unerträglich schwer. Ich bezweifele, dass die Doppelresidenz als Normallösung die Probleme höchst strittiger Fälle lösen kann. Uneinsichtige Eltern kann man weder zwangsberaten noch zwangstherapieren, allenfalls zwangsinformieren. Sie nehmen sich selbst zu wichtig – das kann schon Grund für die Trennung gewesen sein, bei der sie ihre Verantwortung für die Kinder nicht wahrgenommen haben. Damit meine ich keine Fälle von Misshandlung oder Missbrauch.

Eine neue Studie der Bremer Universität wurde gerade angekündigt. Der Titel und das Interview mit dem Leiter der Studie erwecken Hoffnungen:

Stefan Rücker, Wie erleben Kinder Trennungen?http://www.radiobremen.de/bremenzwei/sendungen/zwei-nach-eins/ruecker100-popup.html

Wie Eltern Trennungen erleben ist für sie durchaus wichtig, aber ihre eigene Angelegenheit, schließlich tragen sie oder einer von ihnen die Verantwortung für die Trennung. Wichtiger ist, wie Kinder die Trennung ihrer Eltern erleben und dass daraus die für die Kinder besten Rückschlüsse gezogen werden.

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Aus dem Brief einer jungen Frau (Originaltext): „also ehrlich, mit meinen eltern zu reden war relativ einfach: von dienstag bis freitag war das leben schön, am samstag und sonntag mußte ich schlecht über meine mutter reden, von sonntag abend bis montag schlecht über meinen vater, dann waren alle zufriedengestellt. es war eine frage der dosierung: erzähl ich zu wenig, sind sie nicht zufrieden, erzähl ich zu viel, dann streiten sie unter der woche miteinander.

ob mir das damals so bewußt war?“

Eine Antwort

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  1. Werner Boesen said, on 9. März 2018 at 12:47

    Ehe kaputt – und die Kinder? …brauchen ein ganzes Dorf!
    „`Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind stark zu machen` – dieses afrikanische Sprichwort relativiert den Einfluss der Eltern, ohne ihn in irgendeiner Weise in Frage zu stellen. Das Sprichwort macht deutlich, wie sehr die Verantwortung für das Aufwachsen und die Entwicklung eines Kindes eine öffentliche, eine gemeinschaftliche und nicht nur eine private von Vater und Mutter ist. Die gesamte Gesellschaft, so ist mit diesem Bild gemeint, hat sich um ihren Nachwuchs zu kümmern, Vater und Mutter als primäre Bezugspersonen für Kinder dabei nach Kräften zu unterstützen“ (Zitat Sozialwissenschaftler Klaus Hurrelmann in Fachzeitung Leitfaden 4/2017 S. 26)
    Dazu sind Kinderrechte nötig, der Begriff Kindeswohl hilft nicht weiter. Das grundlegende Kinderrecht ist das Recht auf Versorgung, denn der Mensch wird hilflos geboren und ist zwingend auf die Hilfe der Erwachsenenwelt angewiesen. Da die Natur über Leben und Tod herrscht kann einem Kind keine 100%ige Garantie auf seine leiblichen Eltern gegeben werden, jedoch auf Eltern. Das Recht zur Erziehung liegt daher bei jedem Erwachsenen, der dazu befähigt ist und die Elternrolle wahrnehmen will. Es ist daher ein Erziehungsrecht, jedoch kein Elternrecht. Der Begriff Elternrecht ist ein Mythos, wie es der Philosoph Phillip Montague bezeichnet, für mich ist es eine Fiktion, etwas Ausgedachtes, eine Täuschung der Kinderwelt.
    Gerade wenn eine Ehe „kaputt“ ist, brauchen die Kinder noch stärker die Erwachsenengemeinschaft. Die Kinder finden ihren eigenen Weg, für manche ist der Weg mit einer „Hypothek“ und einem Schicksal belastet, wie z. B. die „kaputte“ Ehe der Eltern oder den Tod. Hypotheken sind in der Regel nur langfristig abbaubar, ein Schicksalsschlag braucht Geduld und Hilfe. Dabei können Eltern allein nicht helfen.


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