Dierk Schaefers Blog

„Aufrecht“ sterben – meine Fragen an den Gesundheitsminister

Posted in BRD, Deutschland, Ethik, Gesellschaft, Justiz, Kultur, Leben, Moral, News, Philosophie, Politik, Recht, Staat, Theologie, Tod by dierkschaefer on 1. April 2019

Er hat geantwortet, nicht er selbst, sondern „Im Auftrag Dr. Markus Riehl“. Das ist ok. Ich hatte eine Antwort erbeten, die vom Minister verantwortet wird und sie nun bekommen.

Der Tod ist ...

Hier ist zunächst die unveränderte Antwort aus dem Ministerium.

Morgen erscheint in diesem Blog meine Antwort. Ich will den Minister und sein Ministerium als erste per Mail informieren, bevor ich meine Antwort veröffentliche.

§§§§§§§§§§§

AW die Haltung des BMG

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Februar 2019 an Herrn Minister. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrer E-Mail  äußern Sie Ihr Unverständnis über die Bitte des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Anträge auf Erteilung von betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnissen für eine tödlich wirkende Dosis eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung zu versagen.

Die Selbsttötung und die nicht geschäftsmäßige Beihilfe hierzu sind straffrei, was dem verfassungsmäßig verbürgten Selbstbestimmungsrecht entspricht. Das Selbstbestimmungs­recht des Patienten und der Patientin kann im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung auch durch eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine gesundheitliche Vorausplanung ausgeübt werden. Niemand darf gegen seinen Willen durch medizinische Maßnahmen am Leben erhalten werden.

Etwas anderes ist es aber, von einer staatlichen Stelle eine aktive Mithandlung für die Verschaffung des Selbsttötungsmittels zu verlangen.

Gerne möchte ich Ihnen die Haltung des BMG erläutern, nach der es nicht Aufgabe des Staates und der in seinen Behörden Beschäftigten sein kann, Selbsttötungshandlungen durch eine behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen. Der Staat darf sich nach Ansicht des BMG nicht an der Bewertung von menschlichem Leben beteiligen. Darauf liefe die Befassung des BfArM hinaus, bei der Staatsbedienstete bewerten und entscheiden müssten, ob menschliches Leiden unerträglich ist.

Die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für Betäubungsmittel nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur Selbsttötung ist nicht mit dem Zweck des BtMG vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Würde man die Regelung des § 5 Absatz 1 Nummer 6 BtMG dahingehend auslegen, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung mit dem Zweck des Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ausnahmsweise vereinbar sei, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befinde, so würde dies bedeuten, dass die Beendigung des Lebens als therapeutischen Zwecken dienend angesehen würde. Eine Selbsttötung kann jedoch keine Therapie sein.

Eine solche Entscheidung wäre nicht zu vereinbaren mit den Grundwerten unserer Gesellschaft wie auch nicht mit den Grundwertungen des Deutschen Bundestages, auf denen die Neureglung des § 217 Strafgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 beruht. Der parlamentarische Gesetzgeber hat sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen, die Legitimität der Suizidassistenz an die Erfüllung materieller Kriterien – wie schweres und unerträgliches Leiden – zu knüpfen. Dies hat das BMG zu respektieren.

Auch wäre eine Erteilung von betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnissen für eine letale Dosis eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung mit schwerwiegenden (verfassungs-) rechtlichen Fragestellungen verbunden, auf die der Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Di Fabio in einem im Auftrag des BfArM erstellten Rechtsgutachten hinweist.

Um die Versorgung von Menschen am Lebensende zu verbessern und Schmerzen zu lindern, hat der Gesetzgeber im Übrigen nach intensiven Diskussionen im Jahr 2015 zu Fragen der palliativen und hospizlichen Versorgung gesetzliche Regelungen beschlossen, mit denen diese Hilfen ausgebaut werden.

Der Lebensschutz wird in Bezug auf schwerkranke oder leidende Menschen unter anderem realisiert durch alle Maßnahmen, die im Rahmen der Gesundheitsversorgung und Pflege, der Hospiz- und Palliativversorgung sowie der Suizidprävention erfolgen. Das BMG wird sich nach Kräften dafür einsetzen, die Hilfen für Pflegebedürftige, Schwerstkranke und Menschen mit Sterbewunsch weiter auszubauen und zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Riehl

Leiter des Referates 122– Betäubungsmittelrecht,

Betäubungsmittelverkehr,

Internationale Suchtstofffragen

Bundesministerium für Gesundheit

Rochusstraße 1, 53123 Bonn

Postanschrift: 53107 Bonn

Tel.: +49 (0)228 99441-0

Fax: +49 (0)228 99441-1742

122@bmg.bund.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.twitter.com/BMG_Bund

www.facebook.com/BMG.Bund

§§§§§§§§§§§

Photo: Dierk Schäfer, https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/4117346923/

2 Antworten

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  1. ekronschnabel said, on 2. April 2019 at 09:22

    Dr. Markus Riehl ….was soll der arme Mann Ihnen auch Anderes antworten, Pastor?
    Dieses Land – heute Republik genannt – stand immer auf der Seite derer, die im schönsten Einvernehmen mit den faschistischen Tötungswilligen auch die Wünsche der abgefuckten Töter im Namen irgend eines perversen Gottes perverser
    Kirchen unterwegs waren. Man versteckt sich auch heute wieder hinter angeblicher Moral, labert von Menschenfreundlichkeit und will natürlich vergessen machen, dass man schon unter Adolf Nazi gezielt bei der Tötung „unwerten Lebens“ im Namen des perversen Gottes-Konzerns mitspielte.
    Wie nennt man solche Mordhelfer eigentlich richtig? Was sind das für Dreckschweine, die uns solch eine verlogene Moralinscheisse verkaufen, wie Dr. Riehl es im Auftrag tun musste?
    Der Gott der perversen, verlogenen Schweine, die mir was von Menschlichkeit erzählen – es ist der Gott selbstgerechter Schweine, die durch diese Schweinereien ihre Macht sichern.
    Ich wünsche allen beteiligten Schweinen aus Legislative, Judikative und Exekutive ein schmerzreiches, elendes Verrecken………! Was die heutigen Humanitätsverweigerer nicht verbergen können ist die Tatsache, dass sie
    immer noch in schönster Tradition der Mörder aus den Reihen von Adolf Nazi weitermachen.Ich biete dem Spahn und seinem Gehilfen Dr. Markus Riehl meine Krankenakte an, damit diese Typen wissen, wovon hier geschrieben wird. Na los, Spahn, nur nicht zimperlich, Sie können sich doch auf feinste Nazitradition im Umgang mit dem Thema berufen!
    Das Schweinespiel der von Ihnen mitrepräsentierten Kirchenmafia klappt allerdings nicht mit mir, Spahn. Wäre wünschenswert, wenn Ihre verlogene Moral sich nicht nur auf Homoehe beschränken würde. Gefällt Ihnen nicht?
    Dann ab zum Staatsanwalt, wir klären das dann öffentlich!


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