Dierk Schaefers Blog

„Aufrecht“ sterben – Fragen an den Gesundheitsminister –Zweite Runde, Präzisierungen

Posted in Deutschland, Ethik, Gesellschaft, Justiz, Moral, Politik, Psychologie, Recht, Religion, Seelsorge, Soziologie, Staat, Theologie, Tod by dierkschaefer on 2. April 2019

Die erste Runde war mein offener Brief an Gesundheitsminister Spahn[1] und die Antwort von Dr. Riehl „im Auftrag. [2]

Nun geht es in die zweite Runde, weil noch Fragen offengeblieben waren oder einfach übergangen wurden.

Also der nächste Offene Brief[3] – und die Antwort soll wieder hier im Blog erscheinen.

Sehr geehrter Herr Minister Spahn, sehr geehrter Herr Dr. Riehl,

es ist nicht vorwerfbar, wenn ein Ministerium rechtspositivistisch argumentiert. Allerdings wird hier ein höchstrichterliches Urteil ignoriert. Ich zitiere aus dem in meinem Offenen Brief[4] genannten Artikel: »Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2017 letztinstanzlich entschieden, dass Schwerkranke in einer unerträglichen Leidenssituation vom BfArM ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erhalten können. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weigert sich jedoch, das Urteil umzusetzen, da es den Staat zur Suizidassistenz verpflichte.«[5]

Der Verweis auf den Gesetzgeber ist ebenso unzureichend wie der auf das Di Fabio-Gutachten. Das Parlament mag Gesetze erlassen, doch die unterliegen der Rechtsprechung, besonders wenn sie höchstinstantlich von einem Bundesgericht kommt – und: Gutachten kann man viele einholen – bis sie genehm sind. Es geht also offenbar um ein politisches, oder besser um ein ideologisches Anliegen.

Es war jedoch nicht die persönliche Meinung von Herrn Spahn, die ich „ethisch verwerflich“ genannt habe, sondern dass „Sterbende mit ihren existentiellen Anliegen auf die lange Bank des Hinhaltens oder der Nichtbefassung“ geschoben werden „und dies mit allen Mitteln, die der bürokratische Abschiebebahnhof bietet, noch dazu, wenn sie rechtlich zumindest problematisch sind.“[6]

Meine grundlegende Frage ist jedoch nicht aufgegriffen oder nicht verstanden worden.

Darum will ich sortieren:

Die Sterbehilfedebatte hat – wie auch der Minister – den Patienten in seiner schon länger andauernden Sterbephase im Blick, der „nicht wieder wird“, wie man zu sagen pflegt. Er liegt schon nicht mehr auf der Intensivstation, sondern wird so gut es geht sediert, damit die Schmerzen erträglich gehalten werden können.[7] Da hilft die Palliativmedizin. Und wenn das den Vorstellungen, den geäußerten Wünschen des Patienten entspricht, ist das auch gut so. Irgendwann taucht dann im Gespräch mit ihm selbst oder seinen Angehörigen die Frage auf: Es ist aussichtslos. Wie lange soll er noch leiden? Nun kann man stärker sedieren und weiß, dass dies – ohne Absicht – zum Tod führen könnte, die Schmerzbehandlung hat Vorrang. Doch nach all meinen Erfahrungen will – wenn sterben denn unser unabwendbares Schicksal ist – kaum jemand ein solches Ende, sondern es ist – Paul Gerhard verkürzt – der Wunsch vorherrschend: Mach End, o Herr, mach Ende mit aller unsrer Not[8] Gleiches gilt für den oft geäußerten Wunsch, nicht aussichtslos von Apparaten am Leben gehalten zu werden, auch nicht als lebende Organbank. Auch das Bundesverwaltungsgericht dachte nur an diese beiden Gruppen von Sterbenden. Es hatte darum „letztinstanzlich entschieden, dass Schwerkranke in einer unerträglichen Leidenssituation vom BfArM ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erhalten können.“[9]

Nicht im Blick hat man die andere Gruppe: Menschen, die angesichts einer mehrfach professionell abgesicherten Letaldiagnose den Zeitpunkt ihres Todes frei bestimmen und mit einer realistischen Bilanzsuizid „das Zeitliche segnen“ wollen.

Dies aber war der Ausgangs­punkt meines Offenen Briefes. Da gibt es jemanden – und nicht nur einen – der, wie ich es nannte „aufrecht“ sterben will. Er will nicht die oben beschriebene Endphase erleiden, selbst wenn sie schmerzfrei gestaltet werden könnte, sondern er hält einen solchen Zustand mit seiner Menschenwürde nicht vereinbar. Wenn wir wegen einer akuten Erkrankung im Krankenhaus auf die Bettpfanne gesetzt werden, ist das etwas anderes, als bis zum Tod gewickelt zu werden wie ein Säugling.[10]

Es wäre zynisch zu sagen, das muss man mögen. Aber muss man’s erdulden, wenn man’s vermeiden kann? Muss man dafür – so war meine Frage – einen anderen Rechtsraum aufsuchen? Hier hilft natürlich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht weiter, weil die „unerträgliche Leidenssituation“ noch nicht eingetreten ist.

Nun meine Fragen:

1. Wie steht es mit der freiwilligen Mitwirkung eines Arztes? Darf er einem Sterbewilligen Pentobarbital oder ein ähnlich wirksames Medikament verschreiben, wenn dieser bei vollem Bewusstsein und Darlegung seiner nachvollziehbar aussichtslosen Situation ihn darum bittet? Macht er dann – als Profi – dieses „berufsmäßig“?[11]

2. Falls er darf – wie komme ich an seine Adresse, besser eine Liste von erfahrenen Ärzten, die bereit sind, einem Sterbewilligen in dieser Stunde seiner Entscheidung hilfreich und professionell beizustehen?

Haben wir hier eine Analogie zum Werbeverbot für Ärzte, zu deren Leistungsangebot die Abtreibung[12] gehört? Ein Fötus wird – in der Regel – gegen seine wohlverstandenen Interessen getötet. Warum gilt das nicht für den Sterbewilligen, der diesen Willen glaubhaft bekundet? Wo kann er in Deutschland professionelle Hife bekommen?

Die beiden Zeichnungen stammen von Christof Breuer entnommen aus: Dierk Schäfer und Werner Knubben, … in meinen Armen sterben? Vom Umgang der Polizei mit Trauer und Tod, Hilden, 19962

Sie waren dem Vorab-Mail nicht beigefügt.

Fußnoten


[1]  „Aufrecht“ sterben – Fragen an Gesundheitsminister Spahn – Ein offener Brief in einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/02/20/aufrecht-sterben-fragen-an-gesundheitsminister-spahn-ein-offener-brief-in-einer-angelegenheit-von-oeffentlichem-interesse/

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/04/01/aufrecht-sterben-meine-fragen-an-den-gesundheitsminister/

[3] gestern vorab per Mail übermittelt an Gesundheitminister Spahn und Dr. Riehl

[4] , https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/02/20/aufrecht-sterben-fragen-an-gesundheitsminister-spahn-ein-offener-brief-in-einer-angelegenheit-von-oeffentlichem-interesse/

[5] https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/24010180.html

[6] siehe Fußnote 3

[7] Beim „Leichenschmaus“ hört man dann: „Die letzten Monate hätten nicht sein müssen“.

[8] Ich will hier keine theologische Diskussion eröffnen, kann das auf Wunsch aber gern tun.

[9] siehe Fußnote 3

[10] Auf die Malessen des Alters und ihre Begleiterscheinungen durch die gar nicht mal böswillige Behandlung in Alters- oder gar Pflegeheimen will ich hier nicht eingehen und verweise nur auf die Erkennisse der Altenpfle­gerin Heinisch https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/07/24/nur-ein-fall-von-meinungsfreiheit/

[11] Überhaupt ist die Vorstellung, Sterbehilfe dürfe nicht berufsmäßig ausgeführt werden, mehr als merkwürdig. Überall wollen wir professionelle Hilfe, gerade im gesundheitlichen Bereich. Und jetzt sollen wir uns Dilettanten anvertrauen – in so einer wichtigen Operation? Oder sollen wir – ebenso unerfahren – selber Hand an uns legen? Wer klar denkt, kann das nicht wollen.

[12] Ich verwende hier den klinisch sauberen Ausdruck für das, was eigentlich Fötucid genannt werden sollte.

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