Dierk Schaefers Blog

Eine Kirche, die solche Juristen hat, braucht keine Feinde

Fremdschämen reicht nicht mehr, es ist zum Heulen.

Wieder einmal verhilft die Kirche[1] ihren Gegnern zu Schlagzeilen, die öffentliche Empörung hervorrufen.

Der aktuelle Fall

Die Frau war »als Baby … evangelisch getauft worden, später traten ihre Eltern nacheinander aus der Kirche aus, die damals Fünfjährige verließ nach ihrer und der Auffassung der Eltern dadurch ebenfalls die Religionsgemeinschaft. Ihr Leben lang ging die heute 66-jährige Frau davon aus, keiner Konfession anzugehören. Ihre Eltern hätten sie im atheistisch-weltlichen Sinne erzogen und sie fühle sich der Kirche in keinster Weise zugehörig.«[2] Eine Konfirmation hat auch nicht stattgefunden, das Mädchen ging zur Jugendweihe.

Auf ihrem Finanzamt bekam sie einen amtlich aussehenden Fragebogen und »gab wahrheits­gemäß an, dass sie sich an eine Taufe nicht erinnern könne und konfessionsfrei sei.

Die Kirchensteuerstelle forschte daraufhin im Taufregister der Gemeinde ihres Geburtsortes nach und fand heraus, dass sie getauft worden war. Anschließend erhielt sie Bescheide des Finanzamtes, die sie aufforderten, Kirchensteuer nachzuzahlen. Den Kirchenaustritt konnte die heute 66-Jährige nicht formell nachweisen – nur die Austritte ihrer Eltern waren bei der Kirchengemeinde vermerkt –, obgleich sie in kircheninternen Mitgliederverzeichnissen nie auftauchte.«2

»Wer als Kleinkind getauft wurde, bleibt auch nach dem Austritt der Eltern Mitglied der Kirche. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und wies die Klage einer 66-Jährigen gegen eine Kirchensteuerforderung zurück. Demnach ist die Kirchensteuer fällig, bis eine Person selbst formal aus der Kirche austritt. … Daraufhin erklärte die Frau formal ihren Austritt und zog gegen die Steuerforderung vor Gericht. Sie warf der Evangelischen Kirche vor, dass es ein Gesetzesverstoß sei, die Mitgliedschaft an eine Säuglingstaufe zu binden.«[3]

So weit der vorliegende Sachverhalt.

Ich beschäftige mich damit in diesem Artikel unter zwei Gesichtspunkten

1. Das unprofessionelle Marketingverhalten der Kirchenleitungen und das mangelhafte Fehlermanagement

2. Die Theologie der Geschäftsleute des Evangeliums

Ad 1: Der Kirche weht der Wind ins Gesicht. Uns macht nicht nur die fortschreitende Säku­larisierung zu schaffen, sondern auch die demographische Entwicklung. Das will ich hier nicht weiter ausführen. Leute, denen an der Kirche liegt, kennen die Probleme. Die Kirche wird aber geradezu gebeutelt durch Vergangenheitslasten, denen sie nicht angemessen begegnet, sondern zunächst mit Leugnung und Abwehr, dann mit Vertuschung der Misshandlungen vielfacher Art in kirchlichen Erziehungseinrichtungen. Dadurch und durch die Weigerung, echte Entschädigungen zu zahlen hat sie massiv an Vertrauen verloren.[4] Und nicht nur das: Dieses Verhalten hat viele Kirchenaustritte nach sich gezogen und bei manchen Betroffenen einen unbändigen Hass erzeugt wegen ihrer Traumatisierung und oft auch wegen ihres durch kirchliche Mitarbeiter verpfuschten Lebens.[5]

Nach dem Heimkinderdesaster kamen die vielfachen Missbrauchsskandale hinzu. (Zwar sind Misshandlungen und Missbrauch von Schutzbefohlenen und Abhängigen wohl endemisch. Doch das Personal der Kirchen hat über ihre Jugendhilfeeinrichtungen einen besonderen Zugang zu Kindern und Jugendlichen; in der katholischen Kirche zusätzlich durch die Beichte, in der auch Sexualität thematisiert wird mit all dem Anregungspotential, das Sprechen über Sexualität beinhaltet. In den Focus sind die Kirchen geraten, weil sie und damit auch ihr Personal einem höheren ethisch-moralischen Anspruch unterliegen und ihre „Fallhöhe“ besonders hoch ist. Verstärkt wird das im Falle der katholischen Kirche durch das geistlich elitäre kodifizierte Amtsverständnis. Nach meinen Informationen ist die Spitze des Missbrauchsskandals noch nicht erreicht.) Und wieder einmal musste und muss sich die Kirche vorwerfen lassen, durch Hinhaltetaktik auf die biologische Lösung zu setzen. Tote Opfer können nicht mehr entschädigt werden.[6] + [7]

Und jetzt, wenn auch nicht ganz neu, der Kirchensteuerfall. Die Gegner der Kirche, allen voran der Humanistische Pressedienst (hpd), haben sich schon lange auf das Thema einge­schossen und nun liefert die Kirche eine solche Steilvorlage, indem sie öffentlich mit ihrer Kasuistik Leute ins Unrecht setzt, die unwissend in eine Abo-Falle geraten sind. Man lese die Fußnote.[8] Perfider kann man nicht argumentieren.

Doch lassen wir das. Trickreiche Juristen gibt es überall. Sie werden vom jeweiligen Auftraggeber für seine Interessen bezahlt. Über die Auswirkungen müssen sie sich keine Gedanken machen.[9] Doch ihre Auftrag­geber sollten das. Die aber scheinen – höflich ausgedrückt – in ihrer Wahrnehmung beschränkt zu sein. Es gibt Lichtblicke, allerdings auf weniger prominenter Stufe. Marion Roth twitterte für das „interaktive Projekt der badischen Landeskirche zu Fragen und Antworten über Gott und die Welt“: „Aus Sorge, dass einem aus Versehen die Felle davonschwimmen, sorgt man mit aller Kraft dafür, dass einem die Felle mit Absicht ganz bestimmt davonschwimmen. Man hätte dieses Desaster ja sonst leise und unbürokratisch und außergerichtlich aus der Welt schaffen können.“ Ja, genau so. Es hätte Möglichkeiten gegeben, die Sache „smart“ zu regeln. Sei es, dass man den Fall auf sich beruhen lässt, sei es, dass man der Betroffenen mitteilt, man habe diesen Einzelfall sorgfältig geprüft und bestehe nicht mehr auf der Kirchensteuernachzahlung. Diese Betriebsblindheit ist in meinen Augen pure Dummheit und ich frage mich, warum hochdotierte Leute sich solche Fehlwahrnehmungen leisten können.[10]

Ad 2:  Die Theologie der Geschäftsleute des Evangeliums                                

Über das Pro und Kontra der Kindertaufe ist in der Theologie viel diskutiert worden. Das muss hier nicht sein. Das Problem, einen Säugling, also ungefragt, in die Kirchengemeinschaft, die sich als Heilsgemeinschaft versteht, aufzunehmen, hat man gesehen und mit der Konfirmation des religionsmündig gewordenen Kindes seine förmliche Zustimmung zum Taufakt ermöglicht.

Die Kirche widerspricht jedoch dieser Logik und der Staat folgt ihr darin.[11] Warum der Staat die Kirche in diesem Punkt stützt, weiß ich nicht. Bei geänderten Mehrheitsverhältnissen könnte er durchaus anderer Meinung werden. Der Vorwurf jedoch „Denen geht es um nichts anderes als Geld“ trifft eine Kirche, die sich das Evangelium rücksichtslos zum Geschäftsmodell macht.[12] Nun werden manche Kollegen einwenden, eine Taufe sei ein Sakrament, eine heilige Handlung, und darum höherwertig als eine Konfirmation. Daraus könnte man die mit der Taufe in Deutschland begründete Kirchensteuerpflicht ableiten. Sollte man aber besser lassen.

In der Taufagende[13] heißt es: Wir sprechen über diesem Kind den Namen des Dreieinigen Gottes aus. Wir bekunden damit: Gott, der Schöpfer und Herr unseres Lebens, will dem Getauften um Christi willen ein gnädiger Gott und Vater sein und ihm seinen Heiligen Geist schenken, damit er durch den Glauben als sein Kind lebe.

Und das gibt es nur gegen Bares? Ist das die Botschaft Geschäftsleute des Evangeliums? Dann sollte man die Kindertaufe tatsächlich abschaffen.

Doch selbst eine Taufe lässt sich rückgängig machen: Laut dem Humanistischen Pressedienst (hpd) ist eine „Enttaufung“ möglich: http://hpd.de/node/10444. Das hat mich sehr amüsiert. Denn wer den „Debaptiser 2010 / erisgeengod“, ein simpler Haarfön, (Photo beim hpd), erwirbt und meint, damit Gottes Segen unwirksam machen zu können, braucht schon einen festen Glauben.


Fußnoten

[1] Mit Kirche sind hier alle Institutionen, Einrichtungen und Vereine gemeint, die mit der „verfassten Kirche“ in einer wie auch immer formalisierten Verbindung stehen. Es geht um die „Dachmarke“ Kirche und gilt hier, wenn nicht anders vermerkt auch ökumenisch, also evangelisch-katholisch.

[2] Zitate aus https://hpd.de/artikel/konfessionsfreie-muss-kirchensteuer-nachzahlen-17530

[3] Aus: https://www.spiegel.de/panorama/kirchen-steuer-kinder-bleiben-auch-nach-dem-austritt-ihrer-eltern-mitglied-a-1301038.html

[4] Der Staat ist bei den Vorkommnissen und Verbrechen in den Kinderheimen in vollem Umfang mitbetroffen, auch durch die gelungenen Versuche, keine Entschädigung im Rechtssinne zu bezahlen. Die Kumpanei von Staat und Kirche zieht sich durch das gesamte Verfahren am Runden Tisch Heimkinder, unter der willfährigen Komplizenschaft von Frau Dr. Antje Vollmer. (Umfangreiche Literatur dazu in diesem Blog)

[5] Mein Blog bietet dafür eine Vielzahl traurig stimmender Beispiele. Doch ich will mich nicht ständig selber zitieren.

[6] Sehr kenntnisreich dargestellt von Norbert Lüdecke, Katholische Kirche und Missbrauch: Abgekartet? https://www.fr.de/kultur/abgekartet-13284905.html

[7] Und, ganz nebenbei, wird der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) https://beauftragter-missbrauch.de/ inzwischen beargwöhnt, eine Neuauflage von Antje Vollmer zu sein. Die war auch unabhängig. Und wie!

[8] Der Anwalt der Klägerin, ifw-Beirat Eberhard Reinecke, argumentierte, sie habe objektiv keine Anhaltspunkte gehabt, Kirchenmitglied zu sein. Er kritisierte, dass die Kirchenzugehörigkeit durch eine Taufe im Säuglingsalter eine Mitgliedschaft ohne eigene Entscheidung sei. Auf der anderen Seite seien die Hürden, diese wieder abzu­legen, sehr hoch. Er verglich dies mit Abo-Fallen im Internet. Der Verteidiger der evangelischen Kirche hielt dagegen: Das Gefühl einer Nichtzugehörigkeit zu einer Religion ändere nichts an der Rechtslage. Eine Taufe sei kein Zwang zur Mitgliedschaft in der Kirche, da man jederzeit austreten könne. Wer freiwillig verweile, sei Mitglied. Die Klägerin trage die Beweislast zum Nachweis des Kirchenaustrittes. … Dass die Säuglingstaufe die Kirchenmitgliedschaft begründe, sei nun einmal geltendes Recht, meinte der Anwalt der evangelischen Kirche. Er verstehe überhaupt nicht, warum man dies in Frage stelle. … Die Kirchensteuerstellen müssten aufgrund ihrer Hoheitsbefugnis zur Besteuerung – in Form des Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR) – in der Lage sein, die etwaige Kirchensteuerpflicht von Personen festzustellen. Die Datenerhebung direkt beim Betroffenen durch die Fragebögen sei „Datenschutzrecht in Reinkultur“. https://hpd.de/artikel/konfessionsfreie-muss-kirchensteuer-nachzahlen-17530

[9] Insofern sind nicht so sehr die furchtbaren Juristen im Vordergrund zu sehen, sondern die Kirchenleitungen.

Allerdings: Es waren die EKD-Juristen, die dafür sorgten, dass ein Missbrauchstäter hoch erhobenen Hauptes den Gerichtssaal verlassen konnte, vorbei an dem düpierten Opfer: Ein höchstrichterliches Skandalurteil des EKD-Gerichtshofs https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/03/ein-hochstrichterliches-skandalurteil-des-ekd-gerichtshofs/

[10] Ähnliche Fehlleistungen erleben wir ja auch in der Politik und sogar in der Wirtschaft. Ich erspare mir die Beispiele.

[11] „Die derzeitigen staatlichen Aus­tritts­regelungen tragen dem Willen und dem Selbstbestimmungsrecht des Kirchenmitglieds nicht hinreichend Rechnung, wenn sie die Nichtteilnahme an der Firmung oder der Konfirmation etc. ignorieren.“ https://weltanschauungsrecht.de/meldung/spiegel292019-rasterfahndung-kirchensteuer

[12] Streit um Kirchensteuer: „Denen geht es um nichts anderes als Geld“ https://www.spiegel.de/plus/streit-um-kirchensteuer-denen-geht-es-um-nichts-anderes-als-geld-a-00000000-0002-0001-0000-000164871536

[13] Württembergische Landeskirche

Photo: Dierk Schäfer https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2886116994/

7 Antworten

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  1. Werner Boesen said, on 15. Dezember 2019 at 11:24

    Auch die Kirche hat den Teufel im Gepäck, soll sogar mal ein Engel gewesen sein (Luzifer). Als Katholik lernte ich die Taufe ist der Eintritt in die Kirche, mit der Firmung erfolgt die Erneuerung. Leider ist jedoch die Verweigerung der Firmung kein Austrittsgrund, denn ich lernte auch „einmal Katholik immer Katholik“, was dann nur dadurch gebrochen wird, in dem der staatlichen Behörde schriftlich dokumentiert wird, dass ein Austritt erfolgt. Dies folgt zwingend dem Konkordat, in dem für die christlichen Kirchen für Deutschland geregelt ist, wer auf welches Recht Bezug nehmen kann und das Kirchenrecht gebührt den Kirchen.
    Natürlich werde ich beim staatlich realisierten Kirchenaustritt nicht automatisch aus den Taufbüchern gestrichen bzw. gelöscht, was nach der Datenschutzgrundverordnung meines Erachtens nötig wäre zumindest müsste das Einverständnis vom Betroffenen eingeholt werden, ob er im Taufregister bleiben will oder nicht.
    Unseren zumeist konservativen Politikern ist dies alles zu „heiß“, riskieren sie bei Kirchenkritik allzu früh auch ihren Karriereknick. Drum können nur Austritte en gros zu manchen Änderungen führen. Doch Dogmen (wie heilige Sakramente) bleiben bis zum letzten Mitglied bestehen. Zum Glück gibt es Religionsfreiheit und damit kann jeder eine neue „Heimat“ finden.

  2. ekronschnabel said, on 15. Dezember 2019 at 12:45

    Mein Erlebnis beim Kirchenaustritt lief so:
    Meine Volljährigkeit trat 1969 ein, uns hielt man damals für so bescheuert, dass wir erst mit 21 volljährig waren, aber schon mit 18 und UNMÜNDIG zur Ausbildung zum Mord vorgesehen und zur Verarschungstruppe Bundeswehr eingezogen werden konnten.

    Ich also 1969, 2 Tage nach dem 21. Geburtstag, hin zum zuständigen Amtsgericht, denn nur dort konnte man damals den Kirchenaustritt erklären. Kuhdorf mit Amtsgericht, das armseelige Richterlein als sehr durstig bekannt. Der Helfershelfer = Schreiberling des Richters und sonntags Klingelbeutelrumreicher, stammte aus meinem Heimatdorf, jeder kennt jeden, man duzt sich. Und man hatte gehört, dass ich im Heim sexuell missbraucht worden war.

    “ Na, was treibt dich denn hier her?“ „Ich will aus der Kirche austreten“. „Was willst du…..? Weiss deine Mutter das???“ keuchte er ob dieser ungeheuerlichen Absicht. „Karl, ich bin volljährig, schnack nich rum, mach den Wisch fertig“ forderte ich ihn auf. Er fertigte das Papie aus, seine Blicke trafen mich immer wieder vernichtend. Dann schob er das gestempelte Papier zu mir rüber und sagte “ 5 Mark“. Ich steckte den Wisch weg und sagte „Hol dir das dort, wo man dir meine Unterschrift unter einer Eintrittserklärung zeigen kann“.

    Er schnappte nach Luft und schrie regelrecht „So geht das aber nicht, Freundchen“ flitzte zu der zum Richterlein
    führenden Tür, ich hörte ihn mit erregtester Stimme von meiner Frechheit erzählen und dann stand das Richterlein hinter dem Tresen und herrschte mich an, dass ich 5 Mark zu bezahlen habe. Ihm erklärte ich ebenfalls, dass ich die den Fünfer sofort hinlege, wenn er mir die von mir unterschriebene Eintrittserklärung vorzeigen kann. Als Jurist kenne er sich doch mit dem Vertragsrecht aus, oder nicht…..? „Also nein, so geht das
    wirklich nicht, soooo NICHT“ polterte das Richterlein. „Sie sehen doch, dass es so geht, ich wünsche noch einen schönen Tag. Höre ich in dieser Sache noch was, machen Sie den Zeugen im kommenden Prozess, denn vor Euerer Sorte kusche ich nicht mehr, ich zerre Euer Schweinesystem in die Öffentlichkeit. Die Schweine, die mich missbrauchten, sind also Ihre Freunde, Herr Richter? Na denn, machen Sie mal was, aber machen Sie das Richtige, sonst ziehe ich euch alle in die Scheisse“.

    Das trinkfreudige Amtsrichterlein hatte noch so viel Hirn, dass es nichts tat. Die im Kommentar erwähnte Frau
    hatte noch Respekt vor diesen Kaspern in der Robe der Verwaltungsriichter, sie wusste nicht, wie man sich seiner Haut wehren kann. Dem Kirchenjuristen wäre sehr warm geworden, wenn ich sein Gegner gewesen wäre. “ Sie wissen aber schon, wen Sie hier vertreten, Herr Anwalt, oder? Wollen Sie hier einen Bruchteil der Gelder wieder reinholen, die die Kirche an die Opfer der Kinderficker im Kirchendienst bezahlen musste? Das
    Gericht wartet auf Ihre Antwort…halten Sie den Verhandlungsablauf nicht zu lange auf“.

    Es ist immer eine Sache der Handhabung. Wer immer noch in Ehrfurcht erstarrt, wenn ein Lakai eines Schweinesystems erscheint, wird seine Probleme nicht lösen.

  3. Werner Boesen said, on 17. Dezember 2019 at 11:12

    Warum muss ich bei einer staatlichen Behörde den Kirchenaustritt beantragen? Bei jedem Verein, aus dem ich austreten will, muss ich auch dort meine Kündigung mitteilen und das geschieht kostenfrei, vom Briefporto für das eventuell nötige Einschreiben einmal abgesehen.

    • dierkschaefer said, on 17. Dezember 2019 at 12:28

      gute frage. da gibt es juristische verwicklungen, die wirklich nicht sein sollten. ob die verfasssungsrechtlich bestand haben, bezweifle ich. aber wer wird den klageweg gehen? sie haben gesehen, wie kronschnabel den fall auf seine art gelöst hat. ich selber habe als verursacher die austrittskosten für einen meiner söhne übernommen.

      • Werner Boesen said, on 17. Dezember 2019 at 19:44

        Es gehört zur katholischen Doktrin, dass mit der Taufe eine Mitgliedschaft auf Lebenszeit eingegangen wird, weil ein heiliges Sakrament. Es gibt daher einfach für die kath. Kirche keine Austrittsoption. Bei der evangelischen Kirche hätte ich mir das vorstellen können, denn sie ist ja aus Sicht strenger Katholiken ein „Heidenhaufen“, so lernte ich es als Heimkind, denn nur die kath. Religion sei die einzig wahre Religion und alles andere sind Heiden, die missioniert werden müssen. Also hätte doch die evangelische Kirche für die Austrittsoption sorgen können. Aber da gibt es ja das Konkordat, wonach sämtliche christlichen Kirchen analog zu behandeln sind. Haben 1933 Papst und Hitler clever arrangiert, das Volk braucht Druck und „Wohlgefühl“ von beiden Seiten. War 1933 halt Diktatur, ist weiterhin klerikal präsent in der Religion, doch seit 1945 herrscht im Staate Deutschlands die Demokratie, d.h. das Volk regiert. Das Verfassungsgericht interessiert es zunächst einmal nicht, denn Demokratie ist „Herrschaft unter Gleichen“. Und Gleiche sind Führer und Geführte, jeder für sich, wobei Priorität die Führer haben und Geführte erst gehört werden, wenn es eine Mehrheit will und es den Führern weh tut. Minderheiten interessieren wenig. Den Druck eine Austrittsoption anzubieten hatten die politischen und religiösen Führer aufgrund grundgesetzlicher Religionsfreiheit, wobei die religiösen Führer stur blieben. Folglich mussten sich die politischen Führer etwas ausdenken und es den Austrittswilligen so schwer wie möglich machen, zunächst beim Amtsgericht mit geringem Entgelt und nun beim Bürgerbüro mit stattlichem Entgelt. Dabei müsste sich das Bürgerbüro das „Bearbeitungsentgelt“ von der Kirche zurückholen, weil diese zu stur sind, den Austritt zu administrieren. Doch das Volk ist bescheiden und schluckt den Einmalbetrag, da künftig die Kirchensteuer eingespart wird. Da hat niemand mehr Interesse das Verfassungsgericht zu bemühen.


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