Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 4 von 4, „Was nicht in der Studie steht“- Die Autorinnen belassen den unwissenden Leser in schandbarer Unwissenheit.
Diese „Rezension“ begann mit einem drastischen Beispiel das nicht in der Studie genannt wird und auch keine vergleichbaren Vorkommnisse. Doch die gab es und man hätte sie unschwer finden können, wenn man wenigstens gegoogelt hätte. Dieses Versäumnis wiegt schwer, weil die Autorinnen aus ihren früheren Untersuchungen wussten, dass Misshandlungen und auch Missbräuche zumindest punktuell zu diesen „totalen Institutionen“ gehörten, in denen die Schutzbefohlenen der Willkür des zumeist nicht pädagogisch ausgebildeten Personals ausgeliefert waren.
Hier das PDF:
Ich las ausschließlich Berichte von Jugendlichen, die im Stefansstift verweilten. Jugendliche sind in einer Phase der Loslösung vom Elternhaus sodass ihnen der Gedanke fern ist, ein zwingendes Recht auf eine Familie zu haben bzw. haben zu wollen. Anders sieht dies bei Kleinkindern aus, die ein natürliches Bestreben haben, in einer Familie, im Falle von Waisen oder Missbrauchsopfern auch in einer Ersatzfamilie, groß werden zu wollen. Wird dem Kleinkind ein Recht auf eine Familie/Ersatzfamilie verwehrt, ist dies eine Kinderrechtsverletzung und damit eine Menschenrechtsverletzung. In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, kurz UN-KRK, ist ein Recht auf eine Familie leider nicht garantiert. In der Präambel zur UN-KRK ist ausgeführt, …dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte,…“. Es ist eine Soll-Bestimmung und für ein Kind kein erzwingbares Recht. Nach Artikel 20 sind Kinder (gemeint alle unter 18 Jahren) falls erforderlich auch in Kinderbetreuungseinrichtungen unterzubringen. Eine für die Erwachsenenwelt scheinbar einfache Lösung, denn schließlich sind solche Einrichtungen auch vorrätig und können nicht leer stehen. Die UN-KRK, die dieses Jahr 33 Jahre alt wird, ist somit für verwaiste Kinder nach wie vor ein Desaster und beinhaltet allen schönen Formulierungen zum Trotz eine Kinderrechtsverletzung bei Kleinkindern, die keiner Familie zugehörig sein können. Ein Stefansstift braucht sich um sein Geschäftsmodell nicht zu sorgen, notfalls werden lediglich Erzieher/innen ausgetauscht.