Dierk Schaefers Blog

Zur persönlichen Unabhängigkeit der Mitglieder der Anerkennungskommission der norddeutschen evangelischen Kirchen

Fazit: Bei aller von mir unterstellten persönlichen Ehrenhaftigkeit der Mitglieder: Unabhängigkeit sieht anders aus, sie muss auch für die Betroffenen glaubhaft sein.

Und hier geht’s zum PDF:

Eine Antwort

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  1. Werner Bösen said, on 9. Dezember 2022 at 12:20

    Zur Erinnerung, da ich Arbeitsrecht studiert habe: die Basis jeglichen Dienstverhältnisses sind die Fürsorgepflicht (des Dienstgebers bzw. Arbeitgebers) und die Treuepflicht (des Dienstnehmers bzw. Arbeitnehmers). Treuepflicht wird gemeinhin auch als Loyalität verstanden. Daraus resultiert, dass Kosten zu vermeiden sind. Dies schafft ein Dienstgeber mit Gleichgesinnten. Dass die Kirchen überhaupt so vorgehen können, verdanken sie dem Konkordat. Mit Geiz hat dies alles nichts zu tun, denn Verträge sind einzuhalten, ein Grundsatz, der schon seit den Zeiten der Römer gilt. Um sich mit abstoßenden Verbrechen zu beschäftigen, braucht es auf Täterseite schon hartgesottene Gleichgesinnte, Mitmenschen, die aufgrund der Erlebnisse nicht mehr zu beeindrucken sind und für Gefühle unempfänglich. Schließlich wähnt sich die Kirche als oberste Moralinstanz, beansprucht für sich zu wissen, was Gott und Teufel ausmacht. Unser Staat müsste erstmal dafür sorgen, dass wirkliche Unabhängigkeit zu den Kirchen praktiziert wird und dann die den Kirchen eingeräumten Freiheiten auch umsetzt, wie z.B. die nicht mögliche Verjährung, die es nach christlichem Glauben nicht gibt. Danach würde jedes Verfahren vor einem ordentlichen Gericht verhandelt. Nun macht Kardinal Wölki offenbar einen Anfang und lässt ein Verfahren vor einem Gericht zu und verzichtet auf die Einrede der Verjährung. Da kann ich nur hoffen, dass die Richter nicht so tief mit der Kirche verbandelt sind und zu einem angemessenen Urteil finden „im Namen des Volkes“. Ansonsten steht ja der Rechtsweg offen bis zum Verfassungsgericht, dass dann prüfen kann, ob überhaupt die von der Bundesregierung eingesetzten Kommissionen geeignet sind, aufgrund der Abscheulichkeit der Verbrechen, die Kirchenvertreter auf dem Richterstuhl Platz nehmen zu lassen. Die Kirchen hier Richter spielen zu lassen ist für mich ein klarer Verstoß gegen Artikel 1 unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Da haben die Kirchen keinen Platz. Zur Würde des Menschen gehört nach dem Rechtsverständnis des Bundesverfassungsgerichtes auch die Würde des Kindes. Und die Würde des Kindes ist bei sexuellem Missbrauch verletzt. Übrigens hat es auch mit der Würde des Kindes nichts zu tun, wenn ein Kleinkind einer Familie vorenthalten wird und in einem Kinderheim aufwachsen muss.


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