Dierk Schaefers Blog

50 Jahre Knast!

50 Jahre Strafvollzug 50 Jahre Knast!

[1. „50 Jahre? Wat hatter denn jemacht? Für Mord gibt’s doch nich so viel.“ – „Ach so, unverbesserlich: immer mal wieder. Banküberfall und so“

… und so wurde er, Ikarus[2], zum Fachmann bundes­deut­scher Corrections-Bemühungen, jedenfalls in Santa Fu[3]. Er beschreibt dem Leser den Wandel des Strafvollzugs[4], wie er ihn in seinem Knast-Alltag erlebt hat bis in die erschrecken­den Details. Schon im Prolog kommt er zu einem Resümee, das dem Straf­voll­zug ein verheerendes Zeugnis ausstellt: „Ich habe unter langen Haftzeiten, gerichtlichen Fehlentscheidungen und fortwährenden Strafübeln gelitten, jedoch im Grunde nichts gelernt.“

Beim Lesen überkam dem Rezensenten der Gedanke an die „Übeltäter“ Max und Moritz:

„In den Trichter schüttelt er die Bösewichter. Rickeracke! Rickeracke! geht die Mühle mit Geknacke“.

Der hier dargestellte Zuchthaus-Strafvollzug meint das Böse zu brechen, indem er die „Böse­wichter“ zerbricht. Die „Rollkommandos“, die entgegen jedem Übermaßverbot einen reni­tenten Knacki in den Arrest werfen(!) sind Folterknechte. Da können nur gebroche­ne Existenzen herauskommen. „Was ich gelernt habe oder geglaubt habe, gelernt zu haben, taugte und taugt in der Regel nicht für das Leben außerhalb der Knastmauern.“

Neu sein dürften für die meisten Leser die Erfahrungen in der U-Haft: Sie sei schlimmer als der normale Strafvollzug[5]; mancher Häftling sei bereit, vorschnell ein „Geständnis“ abzulegen und auf Rechtsmittel zu verzichten, nur um von der U-Haft in den Regelvollzug zu kommen. Und das trotz Unschuldsvermutung bis zum Urteil! Schlimmer kann ein Urteil über diesen Teil unseres Justizsystems kaum ausfallen.

Ikarus, Jahrgang 1942, stürzte das erste Mal mit 22 Jahren ab und lernte die verschärften Straf­bedingungen im Zuchthaus gründlich kennen. – Ach, wussten Sie was ein Hartlager ist? Man nimmt Ihnen zur Strafe die Matratze weg. – Ikarus veranschaulicht den Fortschritt vom Zuchthaus zum Gefängnis[6] bildhaft mit dem Klopapierangebot: Zunächst gab es Zeitungs­papier, dann unbedruckte Druckereiabfälle und schließlich handelsübliches Klopapier.

In Santa Fu war eine Bambule, ein Aufstand,[7] Auslöser für wesentliche Veränderungen: [8] Häftlinge bekamen nicht nur Mitspracherecht, sondern auch „Freiheiten in der Unfreiheit“, bei denen sich der Leser fragen dürfte, warum ein Teil dieser Freiheiten nicht schon vorher und freiwillig eingeräumt worden war, denn sie gefährden den Vollzug nicht, sondern sind Schikanen gegen die Menschenwürde.

Aber als Ikarus 1982 wieder abstürzte (warum, schreibt er nicht), kannte er seine „Mutter­anstalt“ nicht wieder. Die Zellentüren hatten jetzt Vorhängeschlösser[9] zum Schutz vor Dieb­stahl unter den Mitgefangenen. Solidarität gab es nicht mehr. Später, nach einem Mordfall[10], kamen auch Schlösser auf der Innenseite hinzu. Auch die Beamten meldeten sich durch Klop­fen an. Ikarus nutzte die Freiheiten und richtete sich in seiner „Wohnwabe“[11] von 9,5 qm ein. Sie „schloss mich aus vom realen Leben, sie bot zugleich Schutz vor dem Feindlichen und vermittelte mir ein oberflächliches, ein andermal ein tieferes Gefühl der Geborgenheit: Höhleneffekt.“ Er war angekommen.

Im Kapitel „Graue Nebel“ spricht Ikarus distanzierend von sich in der dritten Person. „Die Strafvollstreckungskammer hatte gerade seinen Reststrafenantrag abgebügelt. Einige Zeit später gab ihm seine Lebenspartnerin ihr ‚Valet‘. Kurz und bündig teilte sie ihm in einem Brief mit: ‚Ich kann nicht mehr. Ich will nicht mehr. Vergiss mich.‘ Ein Karateschlag gegen seine ohnehin wunde Seele. Er knickte ein.“

Trotz der neuen Freiheiten gab es eine zweite Babule.[12] Die Befriedung des Aufstandes geschah unter Einbeziehung von knastälteren Insassen. Ikarus scheint beteiligt gewesen zu sein. Seine Beschreibung der Folgezeit offenbart einen „gereiften“ Menschen, in der Lage, Argumente abzuwiegen. Er berichtet auch über die nach Delikten gestaffelte Hierarchie und über die neue Nationalitätenmischung mit den Folgeproblemen. Wichtiger aber ist seine nächste Bruchlandung: 10 Jahre wegen bewaffneten Bankraubs plus 13 Jahre Widerruf einer Bewährungsreststrafe. Es war die vierte Verurteilung für das gleiche Delikt. Doch Ikarus hatte ja schon zu Beginn geschrieben, im Knast nichts hinzugelernt zu haben. Bankraub konnte er immer noch nicht, – aber es auch nicht lassen. Immerhin hatte er sozusagen ausgesorgt über das 80ste Lebensjahr hinaus. Nach sieben Jahren „Schreibkrieg und Gesprächskämpfen“ … „am Ende der Strecke, im März 2009 stand die Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung.“

War das wieder ein Absturz, Ikarus? Er hat einen Suizidversuch hinter sich, ist nun 67 Jahre alt und längst im Rentenalter. Rente? Ja, dreihundert Euro aus versicherungspflichtigen Arbeitsver­hältnissen. Die Arbeit im Knast zählt nicht dazu. Der Staat drückt sich auch heute noch um die Beiträge zur Rentenversicherung. Arbeitgeber, die solches tun, machen sich strafbar. Der Staat nicht und bleibt ungeschoren, ein Skandal. Aber politischer Einsatz für Knackies wird vom Wähler eher abgestraft.

Ikarus bleibt in Hamburg und hat nun die Gelegenheit, den geschlossenen Strafvollzug von Santa Fu mit dem sozialtherapeutischen Vollzug[13] zu vergleichen. Die Freiheiten in Santa Fu waren durch den Druck konservativer punitiver Kreise („Schwarze Konterrevolution“) weitgehend einkassiert worden.[14] Ganz anders die Sozialtherapeutische Anstalt. So wie Ikarus sie beschreibt, kommt der Leser zur Überzeugung: So, genau so sollte Justizvollzug sein: Die Vorbereitung auf die Anforderungen der Freiheit „draußen“ stehen im Mittelpunkt.

Wer so lange im Strafsystem steckte, darf als Fachmann gelten. Er schließt darum mit einigen Thesen, die hier nur plakativ wiedergegeben seien: 1. Strafvollzug „bessert“ nicht, mag er auch noch so intensiv auf Härte angelegt sein. 2. Strafvollzug macht krank … je länger er dauert. 3. Der geschlossene Strafvollzug macht über die Jahre lebensfremd …und sollte die Ausnahme bilden.

Resümee: Ein locker geschriebenes, erlebnisgesättigtes Fachbuch aus langjähriger Erfahrung eines Insassen. Lesenswert für alle, die irgendwie mit Knast zu tun haben, sei es beruflich oder zur Vorbereitung. Merkwürdig: Ikarus umschifft weitgehend das „Thema Nummer eins“[15]. Das ist nicht glaubwürdig.

Was fehlt noch? Ein knapper Lebenslauf von Ikarus. Herkunft, Schule, Lehre, chrono­lo­gischer Überblick über die Straftaten und Strafbemessung, Daten der jeweiligen Freilassung, Eheschließung(en). Was macht Ikarus heute? Ein paar Fotos der Anstalt wären nett gewesen.

Bildmaterial sei hier nachgereicht, ist allerdings aktuell und nicht aus der Zuchthauszeit.[16]

Rezensent: Dierk Schäfer, Dipl.-Psychologe&Kriminologe, Theologe


[1] Foto/Ausschnitt: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/28783322134/in/album-72157668678484066/

[2] So nennt er sich: Er sei wie Ikarus beim Höhenflug abgestürzt. Doch beim ihm sind es mehrere Abstürze. Ich nenne ihn im Folgenden auch Ikarus, weil ich nicht weiß, ob der Autorenname echt ist.

[3] Der Begriff „Santa Fu“ ist schon vor den 1970er Jahren entstanden und kommt von der alten Bezeichnung „Strafanstalt Fuhlsbüttel“, die im Verwaltungsdeutsch „St. Fu“ abgekürzt wurde. https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Fuhlsb%C3%BCttel Viele Fotos und weiterführende links unter https://www.google.com/search?q=Santa+Fu&client=firefox-b-d&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiqhtXhwIfwAhWfwQIHHUkMCfUQ_AUoAnoECAEQBA&biw=960&bih=434

[4] Wolfgang Krüger, 50 Jahre Strafvollzug, Hamburger Gefängnisalltag zwischen 1960 und 2010 aus Sicht eines Gefangenen, 2021, Kriminologie und Kriminalsoziologie, Band 22, 134 Seiten, gebunden, 29,90 €, ISBN 978-3-8309-4371-6. Zitate sind, soweit nicht anders vermerkt, dem hier besprochenen Buch entnommen.

An dieser Stelle will ich dem Verlag bzw. seinem Lektor ein Lob aussprechen. Denn hier weiß man noch, was eine Fußnote ist und wo sie hingehört, nämlich zur Erleichterung des Lesers nach unten, an den „Fuß“ der Seite. Es ist hier aber nicht der Platz für einen Exkurs zu den üblich gewordenen gestaffelten Unverschämtheiten, Fuß­noten leserunfreundlich an das Ende eines Textes zu verbannen.

[5] „Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich nur der Sicherung des Strafverfahrens.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)

[6] In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Zuchthausstrafe im Rahmen der Großen Strafrechtsreform durch das Erste Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645) zum 1. April 1970 abgeschafft. https://de.wikipedia.org/wiki/Zuchthaus

[7] – Langsam am Verblöden, 02.01.1972, 13 https://www.spiegel.de/politik/langsam-am-verbloeden-a-ff206415-0002-0001-0000-000043376343

 – Ruhe in Santa Fu, 11. August 1972 https://www.zeit.de/1972/32/ruhe-in-santa-fu/komplettansicht

[8] Aus dieser Zeit stammen auch meine Erfahrungen mit gelockerten Knastbedingungen – als Besucher.

[9] Die Verwaltung hatte den Zweitschlüssel und damit weiterhin jederzeit Zutritt.

[10] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647

[11] Durchgängig schreibt er vom Wohnklo.

[12] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647

[13] Sozialtherapeutische Anstalt http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=S&KL_ID=215

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialtherapeutische_Anstalt

https://www.hamburg.de/bjv/justizvollzugsanstalten/2231596/sozialtherapeutische-anstalt/

[14] Genannt wird der Senator Roger Kusch. Zu dieser Person mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Roger_Kusch

[15] „Am Arbeitsplatz, in der Freistunde, überall ist Thema Nummer zwei Erfah­rungs­austausch! Thema Nummer eins dürfte wohl jedem bekannt sein. Da wird angegeben, dass die Nähte krachen.“ Aus: Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie, Dierk Schäfer, Devianz als Schicksal? Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz. Mit der Autobiographie von Dieter Schulz, Kapitel 32: Dieter zu Gast im „Hotel zur silbernen Kugel“

[16] Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 1: Drogen

https://www.youtube.com/watch?v=WJn9e4dMoRE

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 2: Essen

https://www.youtube.com/watch?v=zAGYvNUl3Y4

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 3: Gewalt

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 4: Tagesablauf

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 5: Liebe

und die andere Seite:

Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 1

Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 2

Zeitvergleich

Geschichte wiederholt sich nicht – so heißt es. Doch es gibt merkwürdige Parallelen.

Heute sehen wir einen Artikel aus der Frankfurter Zeitung vom 01.11.1929.[1] 90 Jahre ist es her, dass diese Zeitung eine detaillierte Analyse des Aufstiegs der Nazi-Partei vorlegte. Vier Jahre später galt keine Pressefreiheit mehr, war alles gleichgeschaltet zu einer Nazi-Lügen­presse.

Schnuppern wir doch kurz die Luft der damaligen Freiheit:

»der Kern der Wählerschaft hat an der guten demokratischen Tradition des Landes festgehal­ten; nur ein – allerdings ansehlicher – Bruchteil ist der nationalsozialistischen Werbung wider­standslos erlegen, nämlich der Teil der Bauernschaft und des Bürgertums, den Kriegsende, Umwälzung und Inflation politisch aus dem Gleise geworfen und derart direktionslos gemacht haben, daß er, verstärkt durch wirtschaftlich Unzufriedene aller Art, seit zehn Jahren von Wahl zu Wahl anderen Phantomen nachjagt.« » Für den [badischen] Landtag bedeutet der Einzug der Nationalsozialisten eine Vermehrung der Elemente, die sich weigern, überhaupt fair mitzuarbeiten, die die Aufgabe des Landtags nicht fördern, sondern von innen heraus sabotieren wollen. Zu den fünf Kommunisten kom­men sechs Nationalsozia­listen; ein volles Achtel des Landtags wird damit aus Abgeordneten gegen den Landtag bestehen. Sie treiben ein unehrliches Spiel, indem sie trotzdem die volle Gleich­berechtigung mit den andern Parteien in Anspruch nehmen – die ihnen selbstver­ständ­lich gewährt werden wird –, wie es auch unehrlich ist, selbst einen Staat des Zwanges, der bruta­len Vergewalti­gung aller Andersdenkenden zu propagieren und gleichzeitig laut zu lamen­tieren und vor Entrüstung außer sich zu sein, wenn der bestehende Staat sich gegen ihre Wühlarbeit mit sehr zahmen Mitteln zur Wehr setzt.«

Zeitsprung

»Wo die NSDAP erfolgreich war, ist es heute die AfD. Das erklärt natürlich nicht den ganzen Wahlerfolg der AfD. Aber es ist ein wichtiger Faktor, ähnlich wichtig wie andere Erklärun­gen, die man bislang oft hören konnte:  Arbeitslosigkeit, Verlust von gut bezahlten Jobs im Industriesektor, Unsicherheit wegen der Zuwanderung.«[2] »Was die beiden Parteien gemein­sam haben, ist, dass sie offensichtlich Menschen mit ihren rechtspopulistischen Denkweisen ansprechen, mit relativ schnellen und national gefärbten Lösungen für Probleme und Krisen der Zeit, mit ihrem Insider-Outsider-Denken.«

Dies ist die eine Seite des Problems und seiner Parallelen. Die weiteren Details sollte man den angegebenen Artikeln entnehmen. Dann sieht man auch, dass ein 1:1 Vergleich nicht funktioniert.

Doch auf der anderen Seite des Problems haben wir wieder eine Parallele.

Vor 90 Jahren schrieb die Frankfurter Zeitung: »Die Empfänglichkeit weiter Volkskreise für die nationalsozialistische Agitation könnte nicht so groß sein, wenn die Republik die volle Ueberzeugungs- und Anziehungskraft entfaltet hätte, die gerade einer auf dem demokrati­schen und sozialen Prinzip aufgebauten Institution innewohnen muß. Deshalb muß der Nationalsozialismus der Republik ein Stachel zur Selbstkritik sein; die Republik ist robust genug, um solche unablässige Selbstkritik ertragen zu können.«

Die Überzeugungs- und Anziehungskraft unserer Demokratie ist im Sinken und als enttäusch­ter/empörter Bürger könnte man geneigt sein, mancher AfD-Argumentation zu folgen – wenn es nicht die AfD wäre. Unsere Funktionseliten haben ihre Glaubwürdigkeit weitgehend verloren durch zahlreiche Skandale. Es sind ja nicht nur die Großbauprojekte, die merkwürdi­gerweise nicht von der Stelle kommen, es ist nicht nur der Zustand unserer maroden Infra­struktur, bei dem man sich fragt, wo die Steuergelder hingeflossen sind. Es ist vor allem die Kumpanei mit Wirtschaft und Industrie geschmiert durch die Lobbyvertreter, genannt sei hier nur die Autoindustrie, die gerade durch ihre Betrügereien dabei ist, unsere Wirtschaft gegen die Wand zu fahren. Transparenz in diesen Dingen ist Tabu und die „Abgeordnetenwatch“ ein böser Bube.

Unser Gemeinwesen wird von zwei Seiten bedroht: Von seinen Vertretern, die gekonnt auf der Klaviatur gesetzlicher Möglichkeiten spielen – und dabei auch manchmal falsch spielen. Ihnen muss man auf die Finger hauen und sie bei den Wahlen abstrafen – wenn es da denn Alternativen gibt. Die erklärten Gegner unserer menschenrechtsbegründeten freiheitlichen Lebensweise sind Feinde dieses Staates und der Mehrheit der rechtlich Denkenden. Hier müssen unsere Staatsorgane mit allen rechtlichen Möglichkeiten durchgreifen bis hin zum Parteienverbot. Es wird Zeit. 1929 hatte man nur noch vier Jahre bis zur Machtergreifung der Feinde der Menschheit.


[1]Zitate aus :  https://www.faz.net/aktuell/politik/historisches-e-paper/historisches-e-paper-nsdap-erstmals-im-badischen-landtag-16402663.html

[2] Die gegenwartsbezogenen Zitate sind entnommen aus: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-02/afd-waehler-rechtsextremismus-nsdap-gemeinden-milieu/komplettansicht

„Möchtest du dem Onkel einen blasen, oder wollen wir spazierengehen?“

Zuvor hat man dem Kind die Füße verbrannt.[1]

Was muss in diesem Rabenvaterland eigentlich noch passieren, damit Kinder endlich besser geschützt werden? Wann reagiert der träge politische Apparat? Setzt der sich nur aus Apparatschiks[2] zusammen?

Was tut die Kinderkommission?[3] Sie tagt oft. Schauen Sie doch mal rein![4] Es gibt auch dringend wichtige Tagesordnungspunkte, zB: in der 5. Sitzung am 17. Oktober 2018:

Tagesordnungspunkt 1: Beratung der Stellungnahme zum Themenkomplex „Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren: Qualifizierung von Familienrichtern, Sachverständigen und Verfahrensbeiständen“.

Doch medial tritt die Kinderkommission nicht in Erscheinung. das ist nicht ihre Aufgabe. Sie ist ein Gremium zur Hintergrundberatung der Abgeordneten. Was die dann aus den Expertisen machen, wird nicht verfolgt. Man tagt also und tagt, doch hell wird es nicht.

Kinder sind nicht wahlberechtigt, sie haben keine Stimme im politischen Prozess. Sie haben auch keine einflussreiche Lobby.[5] Sie haben nur Experten, die schon lange vergeblich versuchen, ihre Expertise politisch wirksam werden zu lassen. Darum können Kinder keinen Druck machen. Und wenn sie mal medial erfolgreich Druck machen, wie gerade bei den Freitagsdemonstration gegen den Klimawandel, dann setzt die Kultusbürokratie zum Würgegriff an. Ein Wahlrecht für Kinder würde ihre Position und die der Familien stärken.

Sicher, es gibt die Medien, die Skandale aufgreifen. Man sollte sie nicht schelten. Es gibt uns, die Nutzer der Medien. Doch in den Politikpaketen (Wundertüten) die jeweils zur Wahl stehen, kommen konkrete Vorhaben zur Förderung des Kinderschutzes nicht vor. Politiker machen Politik für ihre eigenen Interessen, rein zufällig mag auch mal etwas für die Belange der Kinder dabei sein – damit meine ich die ideologisch hochgeputschten Themen zu den Schulformen, zur Notengebung, zu Inklusion, zum „Wechselmodell“ und anderen, je nach politischer Ausrichtung. Kindesmissbrauch beginnt bei der Instrumentalisierung von Kindesbelangen für eigene Zwecke.

Der föderale Aufbau unseres Staates hat den Kernbereich der Kindesbelange, soweit sie das individuelle Kind und Gruppen, denen die Kinder angehören (Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen), weit nach unten verlagert, zum Teil bis auf die Ebene der Kommunen. Übergeordnete Probleme können dort nicht angegangen werden.

So die Frage

  • der Fachaufsicht über die Jugendämter,
  • der Fachaufsicht über Jugendhilfe-Maßnahmen
  • der Zusammenarbeit von Jugendamt, Familiengerichten, Schulen und Polizei ,
  • der Kontrolle der tatsächlichen Durchführung der ärztlichen Untersuchungen im Kindesalter und der Maßnahmen, die bei Unterlassung zu ergreifen sind,
  • der schulärztlichen Untersuchungen, bei denen man überprüfen könnte, ob die Kinder zumindest äußerlich unversehrt sind.
  • der Gestaltung des Strafrahmens bei Taten gegen Kinder, die durch erheblichen Sadismus geprägt sind, wie im Beispiel von Fußnote 1 nachzulesen. Hier müsste fallweise Sicherungsverwahrung möglich sein.
  • der Gestaltung des Strafrahmens bei Taten gegen Kinder, die kommerziell-sexuell ausgebeutet werden. Auch hier müsste fallweise Sicherungsverwahrung möglich sein.
  • Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Nicht immer sind die Eltern die besten Hüter des Kindeswohls.Eisberg.jpg

 

Ich bin tagungserfahren in diesen Dingen, doch hell ist es durch meine Tagungen an der Evangelischen Akademie Bad Boll nicht geworden.

Fußnoten

[1] https://chrismon.evangelisch.de/artikel/2019/43165/organisierter-missbrauch-auch-von-vaetern-und-muettern Hier geht es um die Spitze des Sadismus. Eine Kombination von Sadismus mit der kommerziellen Verwertung von Kindesmissbrauch haben die kürzlich bekanntgewordenen Fälle aus Staufen und Lütge gezeitgt. Solchen Meldungen tauchen periodisch immer wieder auf und belegen den Stellenwert von Kindern in unserer Gesellschaft.

[2] Nach Pierre Bourdieu ist der Apparatschik vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sein zentrales oder gar einziges soziales Bezugssystem der organisatorische Apparat ist, dem er seine gesellschaftliche Stellung verdankt. https://de.wikipedia.org/wiki/Apparatschik

[3] https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/a13/kiko

[4] https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kik/tagesordnungen

[5] Damit ist nicht nur eine wirtschaftlich mächtige Lobby gemeint, sondern auch auch die mitgliederstarken Lobbies.

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Leben und Arbeit im Strafvollzug

Es geht hier nicht um Sicherheitsverwahrung, sondern um den normalen Knast (Justizvollzug). Der Artikel besteht aus lauter Zitaten, die Quelle ist jeweils darunter angegeben.

 

Arbeit im Strafvollzug sollte daher vergleichbar derjenigen in Freiheit vergütet werden; ebenso war die umfassende Einbeziehung arbeitender Häftlinge in die Sozialversicherung vorgesehen. Diese Kernstücke des Reformkonzepts sind allerdings bis heute nicht umgesetzt. Noch immer gilt für Strafgefangenenarbeit im Regelfall eine Lohnhöhe, die der früher üblichen geringfügigen „Belohnung“ für erbrachte Arbeit entspricht; die in § 200 Abs. 2 StVollzG angekündigte Erhöhung des Entgeltniveaus hat bislang nicht stattgefunden. Desgleichen ist die Aufnahme arbeitender Gefangener in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung (vgl. § 198 Abs. 3 StVollzG) bisher nicht in Kraft gesetzt worden. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/1998/bvg98-015.html Mittwoch, 21. Februar 2018 moabit

Gefangene, die sogenannte Sittlichkeitsdelikte begangen haben, werden abfällig „Sittiche“ genannt – sie gelten bei den Mitgefangenen als Abschaum. … „Was ist?“, fragt der Häftling. „Bist du taub? Oder ein Kinderficker?“ „Nein“, sagt Karl. „Es ging nur um Bilder, einen Link und eine Website.“ Im Dienstzimmer hören die Beamten Schreie. Sie eilen heran. „Hier ist ein Kifi“, ruft einer der Häftlinge in den Flur. „Kinderficker!“ Die Beamten zerren Karl heraus, noch bevor etwas passieren kann. Mein Aufenthalt in der Zugangszelle hat keine zehn Minuten gedauert, denkt Karl, von Armen umfasst, vermutlich eine Art Rekord.

„Es sind noch andere mit Ihrem Delikt hier“, sagt der Beamte ernst, während sie Karl in eine andere Zelle bringen. „Diese Leute leben auch unerkannt. Also: Ruhig bleiben! Wenn etwas ist, drücken Sie den roten Knopf.“ https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/16/folge-1-die-ohnmacht-des-anfangs/

Ganz unten in der Gefängnishierarchie stehen die Pädophilen und Sexualstraftäter sowie die Verräter, die ausgesagt oder jemanden im Knast angeschwärzt haben. Drogensüchtige gelten als schwach. Als Nächstes kommen kleinere Diebe, einfache Einbrecher, Klein-Dealer. Danach folgen die schweren und gefährlichen Körperverletzungsdelikte und versuchte Tötungen. Ausnahmen bilden die „unehrenhaften“ Täter. Das sind Leute, die zum Beispiel Kinder, Frauen oder alte Leute überfallen oder sogar getötet haben. Wessen Opfer wehrlos war und nicht auf Augenhöhe, der ist unten durch. Als Nächstes: größere Dealer, erfolgreiche Einbrecher, Insider wie Anabolikahändler, Drogenmischer und gut vernetzte Leute wie Emil. Solche Typen werden auch systematisch von Gruppen im Gefängnis angesprochen und rekrutiert – auch für die Zeit danach. Darüber stehen die Koryphäen. Das sind Leute, die spektakuläre Dinger gedreht haben, von denen jeder im Gefängnis schon weiß – zum Beispiel aus der Zeitung oder noch besser: aus dem Privatfernsehen. Viele träumen heimlich, brillant wie diese Koryphäen zu sein. Sie sind die Posterboys im Gefängnisalltag. Zu diesen Prominenten zählen Häftlinge wie Uli Hoeneß, als er noch saß. Das Gefängnis ist so offen für Klatsch wie das „Goldene Blatt“. Ganz oben stehen die Bosse; die Dienstältesten auf dem Flur oder die Ältesten einer Bande.

Und dann gibt es noch Insassen, bei denen alle ein mulmiges Gefühl kriegen: Sadistische Killer und – vor allem – Kannibalen. Von ihnen hält man sich fern. https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/17/folge-2-die-geheime-macht/

Auch Frauenbesuch ist im Gefängnis streng reglementiert. In fast jedem Haftraum hängen dafür die Pin-up-Girls, die Becken seitlich vorgeschoben, eine Hand hinter dem Kopf. Unerreichbar. Zum Freiheitsentzug gehört auch der Entzug der sexuellen Selbstbestimmung. Außer Wichsen ist nichts mehr. Pornos sind verboten und werden, wenn sie gefunden werden, sanktioniert und konfisziert. …  „Es gibt viele Frauen, die lernen Häftlinge über Kontaktportale kennen“, sagt ein Anstaltsleiter. „Diese Frauen haben ein Samaritersyndrom und wollen Menschen retten; das ist vielleicht romantisch für die, mit einem Knacki und so. … Die Angehörigen sind immer miteingesperrt. Vor dem Besuch werden sie durchsucht, hören sich vom Personal einen flapsigen Spruch über das Piercing an, werden in den großen Raum geführt, in dem niemand unter sich ist und der mit Kameras überwacht wird. Dort sitzen sie dann – mit Gruppen anderer Familien zusammen –, während Beamte durch eine Scheibe blicken. In den Arm nehmen: wird manchmal untersagt. Küssen: wird manchmal untersagt. Niemand kann schlüssig sagen, warum. … Um intim zu werden, aber auch um Zeit mit der Familie zu verbringen, dafür gibt es im Gefängnis die Langzeitbesuche. Sie dauern länger als die üblichen etwa anderthalb oder zwei Stunden und finden in einem extra Raum statt. Er ist nicht überwacht. … Manche JVAs haben extra „Kinder-Besuche“. Häftlinge sollen möglichst oft Kontakt zu ihrem Nachwuchs aufnehmen, daher fallen diese Besuche nicht in das sonst streng reglementierte Besuchskontingent. Aber manche Häftlinge beantragen sie, sagte eine Anstaltsleiterin, geben den Kindern kurz einen Kuss und setzen sie dann anderthalb Stunden auf den Fußboden, weil sie nur „mit ihrer Frau reden wollen“. https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/18/liebe-unter-generalverdacht/

Als er nach dem ersten Arztbesuch in die Zelle gebracht wurde, hatte er abends den Notruf ausprobiert: „Ich dachte: Was mache ich, wenn ich hier einen Herzanfall kriege?“, sagt er. Fast 40 Minuten habe er warten müssen, ehe sich eine Stimme in der Gegensprechanlage meldete und fragte, ob alles in Ordnung sei. „Da habe ich Panik gekriegt. Und ich wusste: Im Notfall hilft nur Schreien und gegen die Tür schlagen, bis die Mithäftlinge dich hören.“ … Einige Bundesländer verhängen Sicherheitsstufen – andere distanzieren sich von diesem Konzept mit der Begründung, es sei unterkomplex und werde den individuellen Lebensläufen nicht gerecht. Eine Einschätzung treffen alle. Die Kriterien: War oder ist der Gefangene Mitglied der organisierten Kriminalität und damit einer Gruppe, die versuchen könnte, ihn zu befreien? Welche Straftat hat er begangen? Ist er gefährlich für Mithäftlinge oder Beamte? Besteht Fluchtgefahr?

  • Stufe 4 offener Vollzug (Freigang und Wohnen außerhalb der Mauern)
  • Stufe 3 normaler geschlossener Vollzug
  • Stufe 2 geschlossener Vollzug mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen
  • Stufe 1 Hochsicherheitsstation

https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/19/folge-4-wartezimmer-hinter-gittern/

Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung im anstaltseigenen Betrieb ausgeübte Beschäftigung löst lediglich Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung aus. Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kommt nicht zum Zuge. https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/strafgefangener-sozialversicherung_idesk_PI10413_HI727335.html Mittwoch, 21. Februar 2018

Merkblatt über die Sozialversicherung und die Arbeitslosenversicherung der Gefangenen (Stand: 01.04.2014)

Renten-, Kranken-und Pflegeversicherung

Die Gefangenen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-und Pflegeversicherung. Die Zeit während des Vollzuges einer Freiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung gilt für die Rentenversicherung nicht als Ersatz- oder Anrechnungszeit. Die Vollzugsbehörde entrichtet für die Gefangenen, auch wenn sie einer gesetzlichen Arbeitspflicht genügen, keine Beiträge zur Renten-, Kranken-und Pflegeversicherung. Für eine Aufrechterhaltung der Versicherungen sind die Gefangenen selbst verantwortlich; der Anstaltsleiter kann gestatten, dass hierfür auch das Überbrückungsgeld in Anspruch genommen wird. http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jvv_db/jvv_pdf/Abt_IV/4524_20140410.pdf Mittwoch, 21. Februar 2018

Nach mehr als fünfjähriger Vorarbeit trat zum 1. Januar 1977 das „Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung – Strafvollzugsgesetz (StVollzG)“ in Kraft. Damit gab es in Deutschland zum ersten Mal überhaupt eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für den Strafvollzug. Unter der Überschrift „Sozial- und Arbeitslosenversicherung“ war in den Paragrafen 190 bis 193 auch die Sozialversicherung der Gefangenen umfassend und detailliert geregelt. Die Sache hatte nur einen Schönheitsfehler: In § 198 Abs. 3 des gleichen Gesetzes war festgelegt, dass die Paragrafen 190 bis 193 erst durch ein noch zu erlassendes eigenes Bundesgesetz in Kraft gesetzt werden müssen. Doch dieses Gesetz hat es nie gegeben. Kostenbedenken der Bundesländer haben das bisher verhindert. So wartet die Klientel „Strafgefangene“ seit nunmehr 37 Jahren darauf, für ihre Arbeit in der Haft ähnlich sozial abgesichert zu werden wie Arbeitnehmer(in­nen) in Freiheit. Dies ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit. Langjährig Inhaftierte sind im Alter wegen der fehlenden Beitragsjahre häufig auf die Grundsicherung verwiesen, obwohl sie viele Jahre gearbeitet haben. Sie tragen ein hohes Armutsrisiko. Die fehlende Krankenversicherung kann für mitversicherte Angehörige zum Problem werden. Auch bleibt die Gesundheitsversorgung im Strafvollzug hinter dem Standard für die Allgemeinbevölkerung zurück. Fraglich ist, ob die eingesparten Beiträge nicht von der Gesellschaft an anderer Stelle teuer bezahlt werden müssen. https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2014/artikel/arbeitnehmer-zweiter-klasse Mittwoch, 21. Februar 2018

Strafgefangene, die nicht Freigänger mit freiem Beschäftigungsverhältnis sind, sind nicht krankenversichert. Die Gefangenen selbst werden im Gefängnis zwar ärztlich versorgt, doch fällt für die Angehörigen die Familienversicherung während der Zeit der Inhaftierung weg. Die Familienangehörigen müssen sich dann selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Die Jahre der Inhaftierung fehlen (trotz geleisteter Arbeit) für den Rentenanspruch. https://www.knast.net/article/sozialversicherung_der_gefangenen Mittwoch, 21. Februar 2018

Aktionstage Gefängnis 2017: Sozialversicherung für Strafgefangene

In dieser Woche starteten die Aktionstage Gefängnis. 2017 ist das erste Jahr, in dem Wohlfahrtsverbände und andere Organisationen auch in Deutschland auf die Situation von Strafgefangenen aufmerksam machen. Vor allem die fehlende Sozialversicherung wird thematisiert. https://www.transparent-beraten.de/2017/11/10/22162/aktionstage-gefaengnis-2017-sozialversicherung-fuer-strafgefangene/ Mittwoch, 21. Februar 2018

 

Deutschland – Rabenvaterland

Kind zu sein kann schwierig sein, geradezu gefährlich, wie man immer wieder liest.

Kürzlich griff die FAZ das Thema sogar auf der ersten Seite auf: „Im Zweifel für das Kindeswohl“:

Dass das eigene Kind einem pädophilen Sexualstraftäter zum Op­fer fallen könnte, ist eine unerträgli­che Vorstellung. Der elterliche Schutz von Kindern ist ein menschlicher Urinstinkt. Der Breisgauer Missbrauchsfall ist deshalb so erschütternd, weil sich der Beschützerinstinkt der Eltern in sein perverses Gegenteil verkehrt hat: Die Mutter des neunjährigen Jun­gen und ihr Lebensgefährte, den das Kind „Papa“ nannte, haben ihm selbst die schlimmsten Qualen zugefügt und dabei zugeschaut, wie andere Pädokriminelle das Kind gegen Bezahlung se­xuell missbraucht haben. Schutzloser kann ein Kind nicht sein. Es wäre hier Aufgabe des Staates ge­wesen, für das Kind da zu sein. Die Be­hörden und Gerichte hätten den Jun­gen in Sicherheit bringen müssen. Zwar schützt das Grundgesetz die Fa­milie als Einheit, der Staat hat sich zu­rückzuhalten. Kinder von ihren Eltern zu trennen, darf nur das letzte Mittel sein – aber es muss auch das letzte Mit­tel sein, wenn Gefahren für das kör­perliche oder seelische Wohl des Kin­des drohen. [1]

Doch was ist los mit diesem Staat? „Den Staat“ gibt es hier nur in seinen pluralen Verpuppungen:

  • Als Gesamtstaat, der sich weigert, Kindern und ihren Rechten einen Platz explizit im Grundgesetz zu gewähren.
  • Als Bundesrat, der im Interesse der Bundesländer die Kosten für Kinder eng begrenzt sehen will, mit Rücksicht auf
  • die Kommunen. Sie müssen schließlich die Sozialkosten tragen, also auch die Kosten für die Jugendhilfe – und sie sperren sich, soweit es geht.

Bei so zersplitterten Zuständigkeiten ist niemand so recht verantwortlich, und wenn es – leider oft genug – schiefläuft, sucht man nach einem Schuldigen. Im Freiburger Fall ist es die Mutter. Für rechtzeitige professionelle Kooperationen vor Ort (Jugendamt, Jugendhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen, Gericht, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte) ist man zu bequem, man kennt wohl auch die Fachliteratur nicht. Dabei weiß man sehr gut, dass Eltern nicht nur Schicksal sind, sondern oft auch Schicksalsschläge.

Was das für die Kinder bedeutet, kommt nur als Spitze eines Eisbergs ans Tageslicht.Eisberg

Als ich meine Zusammenfassung „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“[2] verfasste, war mir die starke Position der Sozialkonzerne, aber auch kleinerer Jugendhilfe-Einrichtungen noch nicht klar: Kinder sind in unserem Land gar nicht vernachlässigt, sie sind ein Geschäftsmodell. Das wurde in der Heimkinderdebatte deutlich, trifft aber auch neuere Jugendhilfemodelle[3], an deren Beispiel deutlich wurde, dass die Jugendhilfe-Marktbetreiber nicht wirksam zu kontrollieren sind, weil sie die „Marktordnung“ maßgeblich bestimmt haben.[4] Marktaufsicht? Weitgehend Fehlanzeige.

Das Thema ist hochkompliziert – und die Politik überfordert. Lediglich die Medien greifen strukturelle Missstände auf, wie oben genannt die FAZ, oder heute die Basler Zeitung mit dem Titel „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“[5]

An die FAZ schrieb ich einen Leserbrief:

Strukturfehler beim Kinderschutz

Wenn „Kindeswohl“ prominent auf der ersten Seite einer seriösen, nicht sensationsgeilen Tageszeitung erscheint, muss es einen gravierenden Grund geben. Es geht nicht um nur einen der vielzuvielen Einzelfälle von Kindesmissbrauch, – misshandlung oder grober Vernachläs­sigung, sondern um strukturelle Fehler, die solche Fälle begünstigen. Der Fall im Breisgau – er ist hier nicht darzustellen – zeigt in besonders eklatanter Weise diese Fehler auf und sie werden von der Autorin auch benannt. Die Gerichte und das zuständige Jugendamt haben mitt­lerweile selbst eine Aufarbeitung an­gekündigt. Das zeigt die Fortschritte in der Fehlerkultur der Justiz, schreibt sie weiter. Ich fürchte, da irrt sie sich. Natürlich mussten die beteiligten Behörden nach diesem grobem Fall so reagieren, aber Zerknirschung oder eine Demutshaltung ist das nicht. Denn die Schuldige steht fest: Die Mutter. In der hatte man sich geradezu kollegial getäuscht.

Ich bin als ehemaliger Tagungsleiter in diesem Themenbereich mit der Materie vertraut. Die Evangelische Akademie Bad Boll hat zusammen mit der Fachhochschule Esslingen ein Curriculum zur Ausbildung von Verfahrensbeiständen, zu Beginn sprach man vom Anwalt des Kindes, entwickelt und trotz vieler Widerstände einige Jahre durchgeführt. Widerstände?

Auf politischer Seite meinte man, eine Ausbildung brauche man dafür nicht. Ehrenamtliche könnten das machen, oder aber Juristen. Die Länder sorgten dafür, dass eine erforderliche Ausbildung nicht ins Gesetz kam. Als die Professionalisierung schließlich nicht mehr aufzuhalten war, setzten sie sich erfolgreich für die pauschalierte Bezahlung der Verfahrensbeistände ein in einer Höhe, zu der professionelle Arbeit nicht zu leisten ist. Damit ist der eine Struktur­fehler benannt: Der Spar-Föderalismus in Kinderschutzbelangen. Ein weites Feld, das hier nicht abgeschritten werden kann.

Der zweite Strukturfehler ist die Bedeutung des Elternrechts. Das ist wirklich hoch zu schätzen, darf aber keine heilige Kuh sein. Eltern sind zwar Schicksal –zuweilen aber Schicksalsschläge. Hier ist das Wächteramt des Staates gefordert. Doch der weigert sich bis heute, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. Die könnten schließlich in Konkurrenz zu den Elternrechten treten.

Der dritte Strukturfehler liegt in der Aus- und Fortbildung der Richter. Siegfried Willutzki, Gründer des Deutschen Familiengerichtstags, hat sich mehrfach auf unseren Tagungen über Kollegen beklagt, die unter Berufung auf ihre Unabhängigkeit Fortbildung verweigern. Familienrichter stehen in der Bedeutung innerhalb des Justizsystems ohnehin nicht an herausragender Stelle. Die Funktion wird zuweilen einem Berufsanfänger aufgedrückt, der froh sein kann, wenn er vom jeweiligen Jugendamtsleiter in die Materie eingeführt wird, denn Familienrecht hatte er an der Universität links liegen lassen. In unseren Kursen zum Anwalt des Kindes fiel allen Beteiligten immer wieder die große Differenz im Denken von Juristen und Sozialpädagogen auf. Da kamen verschiedene Welten zusammen. Einig war man sich, dass ein solcher Kurs nicht nur für angehende Verfahrensbeistände, sondern auch für jeden Familienrichter unabdingbar sein sollte. Doch es geht ja nur um „Familie und das ganze Gedöns“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein großes Konkursverfahren einen Richter bestellt, der von Ökonomie keine Ahnung hat.

Kinderbelange haben in unserem Land keine Priorität, also auch nicht bei Politikern. Erst wenn etwas passiert, merkt man auf. Mehr passiert aber auch nicht.

Deutschland – ein Rabenvaterland.

 

Der im Leserbrief genannte Siegfried Willutzki gab vor wenigen Tagen ein Interview[6]. Doch ich fürchte, auch das Interview eines versierten, renommierten Fachmannes wird die Politiker nicht zu wirklichen Reformen motivieren. Die produzieren lieber ideologisch geprägte Schulversuche (zulasten der Kinder) oder propagieren „Inklusion“, für die sie aber möglichst kein Geld ausgeben wollen (zulasten der Kinder).

Als ich diese Graphik zusammenstellte, standen Misshandlung und Missbrauch noch nicht so im Focus. Doch die Zusammenhänge werden deutlich.

der wert von kindern

Fußnoten

[1] von Helene Bubrowski, FAZ, Dienstag, 23. Januar 2018, S. 1

[2] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[3] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html

[4] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[5] „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“ Wie private Sozialfirmen mit Steuergeldern und ohne Erfolgskontrolle wirtschaften. Die Zahl der Personen, die im Sozialwesen tätig sind, hat sich seit 1991 verdoppelt. https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-grosse-geschaeft-mit-dem-kindswohl/story/27864419

[6] https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/interview-mit-familienrechtler-willutzki-voellig-unangemessen/-/id=1552/did=21064478/nid=1552/1p45kyw/index.html

Inklusion und der ideologische Main­stream.

Wer Inklusion nicht rundweg gutheißt, ist ein Unmensch. Der politisch-korrekte Main­stream duldet keine Differenzierungen. Behinderung ist Behinderung und der muss man inklusiv begegnen. Wer diese Meinung nicht teilt, wird gar nicht oder nur feindselig zur Kenntnis genommen.

Vor wenigen Tagen konnte man lesen, dass in Niedersachsen bereits Inklusionskinder in der 5. Klasse des Gymnasiums sind, die den Zahlenraum von 1-10 nicht beherrschen.

Heute schreibt Klaus Ruß in der FAZ über die „dunkle Seite der Inklusion“.[1] Er nennt pseudonymisiert drei Fälle.

Da haben wir Ben: »Eine 7. Realschulklasse wartete jüngst in einem Kleinstadtbahnhof auf den Zug. Die Jugendlichen saßen auf dem Boden und tippten alle auf ihren Handys herum. Niemand sprach. Ein Junge stand abseits, ohne Smartphone, und hörte un­beteiligt zu, als die Lehrerin den „Handy­stumpfsinn“ kritisierte und verlangte: „Jetzt kümmert sich mal jemand um Ben!“ Keine Reaktion, und die Lehrerin er­klärte einem Bekannten auf dem Bahn­steig die Situation: „Die Kinder haben Whatsappgruppen; und weil Ben lernbehindert ist, kann er ein Smartphone nicht bedienen und hat mit den andern auch sonst nichts zu tun. Dem Unterricht kann er nicht folgen. Er sitzt da halt rum, und zweimal in der Wo­che kommt sein Förderlehrer und macht was mit ihm.“«

Und dann Patrick: Im Unterschied zu Ben macht er zusätzlich Arbeit. »Ein hoch­aggressiver Junge, der von einer Schule für Erziehungshilfe in die 3. Klasse einer Grund­schule über­wie­sen wurde und Leh­rerin M. mit dem Gedanken spielen lässt, ihren Beruf aufzugeben. Wenn Patrick zornig wird, wirft er sich auf den Boden und kotet ein. Die Kinder schreien. Frau M. bleibt nur, Patrick aufzuheben und zur Schulleiterin zu schleppen. Die wie­derum behilft sich mit süffisanten Bemer­kungen zur pädagogischen Kompetenz von Frau M. und empfiehlt „mehr Gelas­senheit“. Wer als Lehrer ohne ein­schlägige Therapie­ausbildung mit psy­chisch kranken oder schwer lernbehinderten Kindern umgeht (und das noch umge­ben von den ande­ren Kindern der Klas­se), vergeht sich am Wohl dieser Kinder. Und wer solches anordnet, weiß in der Re­gel nicht, was er tut; die Fähigkeit zum Umgang mit beeinträchtigten Kindern wächst nicht mit der Höhe der Schulhie­rarchie. Patricks Mitschüler erleben die Erosion eines ge­ordneten Unterrichts, werden nicht kun­dig belehrt über sein Verhalten und sind ratlose Zeugen, wie die geliebte Lehrerin ihre Ruhe, Stärke, Autorität und Selbst­achtung einbüßt. Für diese Kinder ist die Schule kein sicherer Ort mehr.«

Schließlich Quentin: »Ärztliche und therapeuti­sche Schweigepflicht, die Amtsverschwie­genheit der Lehrer und sonstige Regelun­gen des Datenschutzes hüllen solch ein Kind wie Quentin schützend ein und ver­eiteln damit alle relevanten Ziele von In­klusion. Dieser Junge besucht mittlerwei­se die 8. Klasse eines Gymnasialzweiges, begleitet von einer „Teilhabe­assistentin“ und einige Stunden pro Woche von einer Förderlehrkraft für „Geistige Entwick­lung“. Am Unterricht seiner Klasse hat er ebensowenig Anteil wie an deren sozia­lem und psychischem Erleben, das stark von der Pubertät geprägt ist. „Ob er dabei ist oder nicht, ist irgendwie egal. Er läuft halt mit“, konstatiert eine Lehrerin, die natürlich anonym bleiben will und keine Ahnung hat, wie lange „dieses Spiel“ noch weitergeht. Die Mitschüler dürfen nicht sagen, Quentin sei „krank“. Auch „behindert“ ist unerwünscht und soll dem Euphemismus „anders begabt“ Platz ma­chen. „Die Kinder re­den dann mit gespaltener Zunge, bloß weil Eltern und einschlägige Ideologen den Tatsachen nicht ins Auge sehen kön­nen. Solche Unwahrhaftigkeit ist Gift für eine Inklusion, die allen Kindern dienen muss.“ In Quentins Schule wird darüber gerätselt, ob er „durchs Abitur geschleift wird“ und weshalb er nicht auf die Haupt­schule geht, deren Lern- und Bildungszie­le er auch nicht erreichen könnte. Handfest ist die Irritation des Schülers Jonas, der ein Schuljahr wiederholen muss: „Wie kann es denn sein, dass Schü­ler mit schlechten Leistungen sitzenblei­ben oder gar von der Schule geschmissen werden und Quentin bleibt, obwohl er ja gar nichts kann? Das ist nicht seine Schuld, aber manche Sitzenbleiber ha­ben auch keine guten Chancen mitbe­kommen.“ Diese Form der Ungerechtig­keit ist Kindern nicht zu erklären.«

Es scheint der geheime Plan der Inklusionsideologen zu sein, Schule überhaupt in ihrem Lernanspruch zu nivellieren[2]. Kinder mit Behinderungen geistiger oder verhaltensmäßiger Art behindern die normalen Kinder, auch die hochbegabten. Darf man solche Differenzierungen überhaupt noch machen?

Um es deutlich zu sagen: Kinder sollen gefördert werden, auch nach individuellem Bedarf. Wenn sie das Klassenziel (nach Lehrplan) verfehlen, müssen sie wiederholen (doch das soll folgerichtig möglichst auch abgeschafft werden, wie auch die Noten). Wenn Kinder erkennbar von Beginn an in der gewählten Schulart keine Chance auf Erfolg haben, muss man ihnen die Beschämung ersparen und sie so beschulen, wie es ihren Fähigkeiten entspricht; dort treffen sie auf Fachleute, die den pädagogisch-förderlichen Umgang mit solchen Kindern gelernt haben. Dies entspricht dem Kindeswohl sowohl der Kinder mit speziellen Behinderungen und dem der anderen Kinder, die nun ihren Fähigkeiten angemessen unterrichtet werden können.

Kinder mit einer körperlichen Behinderung können in der Regel gut „inkludiert“ werden, weil sie dem Unterricht folgen können und nur „logistische“ Hilfen benötigen. Hier müssen die Kommunen als Schulträger für die erforderliche Ausstattung ihrer Schulen sorgen.

Doch das Inklusionsprojekt ist ohnein als Moralanspruch gestartet und als Sparmodell gelandet.

 

Hier im Blog war Inklusion schon mehrfach Thema.[3]

Fußnoten

[1] Leider bisher nur in der Printausgabe verfügbar. FAZ, Donnerstag, 5. Oktober 2017, S. 8, Zitate sind diesem Text entnommen. Ich habe den gesamten Text gescannt und schicke ihn gern per Mail zum persönlichen Gebrauch.

[2] Das sind die Leute, die das Gymnasium am liebsten abschaffen wollen. Sie halten Eliten für überflüssig, gar für schädlich. Lediglich im Sport wollen sie die dörfliche Fußballmannschaft nicht in die Bundesliga inkludiert sehen.

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/04/03/die-illusion-der-inklusion/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/05/18/wenn-inklusion-bloss-illusion-waere/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/07/kinderrechte-inklusion-macht-kinder-zu-verlierern/ Man beachte auch die Kommentare!

Wenn Inklusion bloß Illusion wäre, …

… aber sie ist politischer Betrug. Hansgünter Jung berichtet heute vom Praxisschock[1]. Der war allerdings abzusehen und wurde vielfach vorausgesagt, nicht nur hier im Blog.[2]

Jung schreibt: »Die inklusive Schule war lange Zeit ein Selbstläufer. Ihre Prot­agonisten brauchten nur das Wort „UN-Behindertenrechtskonvention“ auszusprechen – und unbequeme Fragen zu Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit dieses bildungspoliti­schen Großprojekts wurden gar nicht erst gestellt. Gesinnungsethische Beflissen­heit ersetzte juristische Hermeneutik. Doch jetzt bahnt sich im öffentlichen Diskurs eine Wende an. Sie beruht auf ei­nem Praxis­schock, der gleich von zwei Sei­ten kommt. Die Eltern der behinderten Kinder erleben, wie eine Förderschule nach der anderen aufgelöst wird. Gleich­zeitig hat sich der Blick der Öffent­lichkeit dafür geschärft, wie schwierig Inklusion in den meisten Fällen ist: schließlich gilt es den Lernbehinderten, geistig Behinder­ten und Verhaltensauffälligen gerecht zu werden. Die Sensibilisierung hat etwas da­mit zu tun, dass die Lehrkräfte der Regel­schulen neuerdings vor eine weitere Auf­gabe gestellt sind. Sie müssen jetzt auch noch zahlreiche Flüchtlings- und Migran­tenkinder ohne Deutschkenntnisse unter­richten und erziehen. Jetzt hört man den überforderten Lehrkräften endlich zu, wenn sie fragen: „Was sollen wir eigent­lich noch alles leisten?“«

Mich wundert diese Entwicklung nicht, höre ich doch ähnliches aus dem Schulbereich von meinen Bekannten.

 

Fußnoten

[1] Hansgünter Lang, Inklusion vor der Wende, Lange Zeit waren die kritischen Stimmen zur Integration behinderter Schüler kaum zu hören, nun stellt sich der Praxisschock ein. Zitate aus diesem Artikel. FAZ-Print, Donnerstag, 18. Mai 2017. Wird wohl nicht digital erhältlich sein. Ich habe den Artikel gescannt und schicke ihn gern auf Mailanforderung zur privaten Verwendung.

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/04/03/die-illusion-der-inklusion/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/06/12/die-faz-geizt-mal-wieder-mit-ihren-print-artikeln-und-stellt-sie-nicht-ins-netz/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/07/kinderrechte-inklusion-macht-kinder-zu-verlierern/

Glückliches Österreich!

»Etwa 7000 Gewaltopfer sollen 300 Euro monatlich erhalten. Über die Aufteilung der Kosten wird noch mit Ländern und Kirche verhandelt.«[1] [2]

In Deutschland wären die Zahlen größer. Dennoch hätte man auch hier mit einer pauschalen Entschädigung zwar keine Gerechtigkeit, aber doch einen Rechtsfrieden schaffen können. Doch das Bestreben von Staat und Kirchen, möglichst billig aus einem Menschenrechts-Skandal herauszukommen, war größer. Erst Verleugnung, dann Vertuschung und dann der große Betrug am Runden Tisch unter der Führung von Antje Vollmer, die leider auch Pfarrerin ist. Der Imageschaden zuvörderst für die Kirchen ist immens. Doch die schlafen immer noch den Schlaf des vermeintlich Gerechten. Verjährung[3] ist doch eine feine Sache. Nur wird man dadurch nicht glaubwürdig.[4]

Betroffenheit kann man heucheln, glaubwürdig wird man erst, wenn man reletiv großzügig entschädigt. Gekonntes Problemmanagement sieht anders aus.

[1] http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5179700/Ehemalige-Heimkinder-bekommen-Entschaedigung

[2] http://archiv.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=65570

[3] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf

[4] http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=2812

 

„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.“

Muss[1]? Sie tuts.

Die Vergehen und Verbrechen an den ehemaligen Heimkindern sind in diesem Blog übergenug beschrieben worden. Sie sind auch wissenschaftlich belegt. Schlimm genug.

Im Sinne des Schillerzitats waren sie der Auftakt zu weiterem Bösen,

  1. Verleugnung,
  2. Drohung,
  3. Vertuschung,
  4. Relativierung,

und mündeten darin, die Opfer von damals über den Runden Tisch zu ziehen zur Schonung der Kassen von Staat (Bundesländer), Kirchen und ausbeuterischen Firmen.

Zu diesem zweiten Akt des Bösen gehörte auch die Ausgrenzung der ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtung und Psychiatrien.

Das betrügerische Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung wird nun getoppt mit einer Lösung für die Menschen mit Behinderung[2], die

  1. lange auf sich warten ließ,
  2. deren Organisierung noch nicht geklärt ist, auch ist
  3. noch nicht klar, in welcher Höhe es zu Zahlungen kommen wird; die
  4. voller Kautelen steckt, um Zahlungen zu verhindern/einzuschränken und die ohnehin schon im Planungsstadium
  5. eine deutliche Benachteiligung der Betroffenen darstellt, gemessen an den ohnehin betrugswürdigen Zahlungen an ehemalige Heimkinder aus den Erziehungsanstalten.

Muss ich noch den langen Zeitraum nennen seit dem Runden Tisch der „Moderatorin“[3] Antje Vollmer? Jedenfalls dürften eine Reihe von Betroffenen in diesem Zeitraum gestorben sein, kostensparend. Auf die Kosten achten die üblichen Verdächtigen und sie haben Erfolg.

Mich als Pfarrer (i.R.) und Theologen schmerzt, dass wieder einmal die Kirchen mit dabei sind. Dabei ist noch nicht einmal in allen Erziehungseinrichtungen anerkannt, dass sie für die ihnen anvertrauten Kinder nicht nur in Einzelfällen eine „Erziehungshölle“ darstellten.[4]

„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.“

Muss? Diese hats getan.

Winkt den aktuellen Tätern die Hoffnung auf den Tod der Opfer? Da täuschen sie sich. Denn wenn über eine böse Sache endlich Gras gewachsen ist, kommt bestimmt ein alter Esel, der es wieder runterfrisst. Das Internet hilft ihm dabei. [5]

Und die Betroffenen? Viele sind aus der Kirche ausgetreten[6]. Sie wissen warum und erzählen ihre Geschichte ihren Kindern und Kindeskindern, weil sie sich nicht auf das Jüngste Gericht verlassen wollen.[7]

Fußnoten

[1] Schilller, Wallenstein http://gutenberg.spiegel.de/buch/wallenstein-3306/9

[2] http://jacobsmeinung.over-blog.com/2016/11/behinderte-ehemalige-heimkinder-werden-auch-sie-betrogen.html?utm_source=_ob_share&utm_medium=_ob_twitter&utm_campaign=_ob_sharebar

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[4] Auch hier eine kirchlich Einrichtung. Man lese den aktuellen offenen Brief der Betroffenen: http://jacobsmeinung.over-blog.com/2016/04/offener-brief-der-heim-opfergruppe-gut-an-der-linde.html

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/09/09/wenn-die-ohrenzeugen-der-augenzeugen-verstummt-sind-beginnt-die-geschichtsschreibung/

[6] Aus dem Staat und den Bundesländern können sie halt nicht austreten, doch sie haben zu schätzen gelernt, was sie diesem Staat wert sind.

[7] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf

Behinderte werden als Menschen zweiter Klasse behandelt. Der „Bundesverband evangelische Behindertenhilfe“ (BeB) begrüßt das.

Nicht zu glauben. Ein Verband für die Unterstützung der Belange von Menschen mit Behinderung begrüßt in einer Pressemitteilung die Ungleichbehandlung seiner Klientel.[1]

Da rieb ich mir die Augen und fragte nach.

Mein Mail zur Pressemitteilung vom 18. Juni stand im Blog.[2] Es kam keine Antwort. Kann ja mal ein Versehen sein.

Am 11. Juli habe ich nachgehakt: „Da es mancherlei Gründe geben kann, Aufgaben aufzuschieben, schicke ich Ihnen mein Mail noch einmal, bevor ich publiziere, dass der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. eine Regelung begrüßt, die Menschen mit Behinderung zu Menschen zweiter Klasse macht, und das in Euro messbar.“

Ja, es wird ein Versehen gewesen sein. Gleich am 14. Juli kam die Antwort.[3] Die erste beigefügte Pressemitteilung[4] belegt eine Aktivität des BeB am 16.3.2010. Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen konnte ich also nicht geben, da war wohl die kobinet-info[5] falsch. Immerhin haben, wenn nicht „die Kirchen“, so doch der BeB rechtzeitig Laut gegeben. Das habe ich ihm auch zugestanden.[6]

Doch ich hatte noch mehr gefragt und schrieb:

»Das gleiche Recht auf Anerkennung bedeutet aber offensichtlich nicht das gleiche Recht auf finan­zielle Zuwendung für die Heimkinder aus den Kinderpsychiatrien u.ä.. »Was die Benachteili­gung der Heimkinder aus den Kinderpsychiatrien u.ä. betrifft, so haben mich Ihre Argumente in keiner Weise überzeugt«[7].

»Keine Antwort habe ich von Ihnen erhalten auf die Frage, ob die Einrichtungen für Behinderte, wie sie behaupten, in den Heimkinderfonds eingezahlt haben, obwohl der für diese Gruppe nicht zuständig ist, und falls wenn, was aus diesen Geldern geworden ist.« Und schließlich: »Sie sehen, dass auf einen Verband, der die Regelung für die Heimkinder mit Behinderung aus den Behindertenheimen begrüßt, unangenehme Fragen zukommen, die er um seiner eigenen Glaubwürdigkeit willen beantworten sollte – oder aber diese Regelung öffentlich und nachhaltig kritisieren.«

Die Antwort kam am 2.8.: »Sehr geehrter Herr Schäfer, ich bitte um Nachsicht, dass ich nicht so prompt und ausführlich antworte, wie Sie es vielleicht erwarten, aber ich habe noch andere Aufgaben zu erledigen. Unter anderem laufen derzeit parallel drei Gesetzgebungsverfahren, bei denen wir uns einbringen, um die aktuellen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Umgekehrt haben Sie mir auch keine Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen genannt. Und ich habe ohnehin den Eindruck, dass unsere Positionen sehr weit auseinan­derliegen und eine inhaltliche Auseinandersetzung angesichts der doch recht „feststehenden Meinungsbildung“ kaum möglich ist. Da Sie ja zudem meinen, meine PR sei nicht effektiv, sehe ich an dieser Stelle von weiteren Ausführungen ab. Ich darf Sie aber noch darauf hinweisen, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit des BeB in erster Linie an unsere Mit­glieder, an andere Verbände, die Politik sowie eine Fachöffentlichkeit richtet. Einzelpersonen sind in der Regel nicht unsere Adressaten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schneider«

Helmut Jacob erhielt gleichzeitig auch eine Antwort auf seine Fragen. Man vergleiche:[8]

 

Ein Resümee:

  1. Die Haltung des BeB ist erbärmlich. Er verrät seine Klientel, die Menschen mit Behinderung. Er mag ja begrüßen, dass es nun nach so vielen Jahren überhaupt Zahlungen geben soll. Doch wie steht es mit seiner Kernaufgabe? Er kritisiert eben nicht die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  2. Herrn Dr. Schneider wurden von mir, wie auch von Herrn Jacob, Argumente vorgetragen.[9] Aber er kneift und macht ansonsten PR für seinen Verband. Auch dies ist erbärmlich. Was soll man von einem Pressesprecher halten, der zuständig ist für „Politische Kommunikation/PR“, aber sich nicht in der Lage sieht – oder nicht willens ist argumentativ auf Positionen einzugehen die „sehr weit auseinander­liegen“? Ich verstehe schon: Genau das ist Politische Kommunikation.
  3. Erbärmlich ist auch die oberflächliche Abwimmelung seiner Gesprächspartner, wenn er uns überhaupt als Partner akzeptiert haben sollte. Der auch zum Schluss wieder­holte Vorwurf, keine Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen genannt zu haben, war gegenstandslos, nachdem ich seinen Beleg anerkannt hatte.
  4. Ob die Selbstbescheidung auch erbärmlich ist, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit des BeB in erster Linie an unsere Mitglieder, an andere Verbände, die Politik sowie eine Fachöffentlichkeit richtet, will ich nicht beurteilen. Der illustre Verband wird jedenfalls nicht in der Bundestagsliste der Lobbyisten aufgeführt.[10] So frage ich mich, wofür wird der Kommunikator bezahlt und von welchen Geldern?

Bis Ende August ist er im wohl verdienten Urlaub.

Danach kann man ihm schreiben: schneider@beb-ev.de

Ich werde ihm nur den Link zu diesem Post schicken, auch wenn’s vergeblich sein wird, da »unsere Positionen sehr weit auseinanderliegen und eine inhaltliche Auseinandersetzung angesichts der doch recht „feststehenden Meinungsbildung“ kaum möglich ist.«

 

Fußnoten

Für die Fußnoten muss ich mich diesmal entschuldigen. Sie kamen zusammen, um die vielfachen Mails in ihrer Argumentation verständlich zu machen. Man sollte sie lesen.

[1] http://beb-ev.de/inhalt/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/ zuletzt eingesehen: Mittwoch, 3. August 2016

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/18/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/ zuletzt eingesehen: Mittwoch, 3. August 2016

[3] Sehr geehrter Herr Schäfer, Ihre Mail vom 18. Juni habe ich leider nicht erhalten. Anbei übersende Ihnen beispielhaft eine Pressemitteilung des BeB vom 18.03.2010 sowie eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Diakonie Deutschland vom 24.11.2014. Aus beiden sollte hervorgehen, dass das Engagement des BeB in dieser Sache schon einige Jahre zurückreicht und wir uns sehr deutlich für das gleiche Recht auf Anerkennung für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, eingesetzt haben. Darf ich umgekehrt fragen, welche substantiellen Belege es für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen gibt? Was die Unterstützungsleistungen betrifft, ist zu berücksichtigen, dass bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ein gegenüber dem Fonds Heimerziehung deutlich vereinfachtes Antragsverfahren vorgesehen ist. Bei den Rentenersatzleistungen sind zum einen die unterschiedlichen Rentenregeln für Menschen mit Behinderung, zum anderen die Tatsache, dass es sich bei den von Ihnen genannten 25.000 Euro um einen Höchstbetrag handelt und der Durchschnitt deutlich darunter liegt, zu bedenken. Im Übrigen verweise ich auf die Informationsveranstaltung des BMAS, die am 15. Juli (also morgen) stattfinden wird. Mit freundlichen Grüßen – Thomas Schneider

[4] http://beb-ev.de/inhalt/beb-bedauert-unrecht-und-leid/ Dort wird auch auf zwei weitere Pressemitteilungen aus dem Jahr 2014, aus 2010 verlinkt.

[5] http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33971/Gleichbehandlung-sieht-anders-aus.htm

[6] Mein Mail vom 21.7. „Sehr geehrter Herr Dr. Schneider, vielen Dank für Ihre Antwort! Was das „Störfeuer der Kirchen“ betrifft, haben Sie mich mit Ihrer Pressemitteilung vom 24.11.14 überzeugt: »Die Diakonie Deutschland und der Bundes­verband evangelische Behindertenhilfe (BeB) setzen sich seit langem mit Nachdruck dafür ein, dass auch Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, das gleiche Recht auf Anerkennung bekommen.«“

[7] Auf die in der kobinet-info vorgestellte Vergleichsrechnung war er nämlich nicht eingegangen, sondern hatte das „vereinfachte Verfahren“ gelobt.

[8] Sehr geehrter Herr Jacob, ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jede Ihrer Fragen sofort beantworten kann, aber ich hatte in den letzten Wochen noch andere Aufgaben zu erledigen. Unter anderem laufen derzeit parallel drei Gesetzgebungsverfahren, bei denen wir uns einbringen, um die aktuellen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern. In meiner letzten Mail schrieb ich Ihnen bereits, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kirchen beim BMAS am 15. Juli erneut tagen und die genauen Regelungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschließen würde. Wenn die Stiftung errichtet wird, wird es sicherlich auch eine Begründung für die gefundenen Lösungen und die Höhe der finanziellen Leistungen geben. Umgekehrt haben Sie mir auch keine Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen genannt. Da ich ohnehin den Eindruck habe, dass unsere Positionen sehr weit auseinanderliegen und eine inhaltliche Auseinandersetzung angesichts der doch recht „feststehenden Meinungsbildung“ kaum möglich ist, würde ich an dieser Stelle von weiteren Ausführungen absehen. Mit freundlichen Grüßen – Thomas Schneider

[9] Fußnoten scheint er souverän nicht zur Kenntnis zu nehmen. Darin gleicht er Herrn Kronschnabel, der schreibt: „Lieber Herr Schäfer, wenn ich auf Ihre Fußnoten nicht eingehe, dann hat das seine Gründe, die in der Abgebrühtheit der Kirchenfürsten zu finden sind. Ich müsste ja versuchen, mit diesen Typen, die jegliche Menschlichkeit gegenüber ihren Opfern vermissen lassen, von Mensch zu Mensch zu sprechen.“ [ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/28/auge-um-auge-fuer-den-rechtsfrieden/#comment-7546 ]. Herrn Kronschnabel sehe ich das nach, Herrn Dr. Schneider nicht.

Herrn Dr. Schneider hatte ich geschrieben: »Nur weil es Ihrem Mail beigefügt war: In Ihrer Pressemitteilung vom 16.3.10 erwähnen Sie Volmarstein positiv. Das sehen die Betroffenen anders [ http://www.gewalt-im-jhh.de/hp3/Webmaster_privat_-_Private_Ver/Eingelullt_und_abgehakt_-_Wie_Tatervertreter_ihre_Heimopfer_abservieren_wollen.pdf . (Hier funktioniert der Link zur Fußnote 6 nicht, man nehme dafür: http://www.amazon.de/gp/aw/cr/rR14IRR5OXWWI01 ], wenn sie auch konzedieren, dass Volmarstein sich in Einzelfällen großzügig erweist – doch das sind keine Präzedenzfälle. Almosen sind nicht einklagbar. Sie begrüßen die kritische Aufarbeitung in den Einrichtungen und nennen als positives Beispiel den Wittekindshof. [ https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/04/24/sulze/ ]. Das sehe ich anders. Die Wissen­schaftler, voran Schmuhl/Winkler arbeiten sich zwar tapfer und untadelig durch die diversen Heimgeschichten, meist jedoch eingebettet in jeweilige Firmenjubiläen. [Sie sind leider auch keine Psychologen, wie mir Frau Dr. Winkler sagte, und darum nicht in der Lage Psychogramme der Gründer bzw. Leiter dieser Einrichtungen zu erstellen: Leider können sie auch nicht auf die damaligen theologischen Motive eingehen. Dafür habe ich Verständnis, wenn ich sehe, wie meine Kollegen sich um diese Fragen drücken.] Die dicken Forschungsbände ergeben viele – auch entlastende – Aufschlüsse, doch das Vorwort schreibt der Leiter der jeweiligen Einrichtung, was meist zu durchaus zerknirschten Betroffenheits­formulierungen führt, doch einhergeht mit Relativierungen unterschiedlicher Art, um schließlich einen positiven Ausblick auf die nunmehr doch völlig anderen Lebensbedin­gungen in den Heimen zu geben. Echt PR! Damit meint man meist seine Schuldigkeit getan zu haben. Nur durch ihr Vorhandensein halten Jubiläumsbände in der Bibliothek allerdings die Geschichte nicht präsent. Es geht ohnehin nicht um die bloße Geschichte, sondern um das Verständnis dessen, was pädagogisch, theologisch, organisatorisch und rechtsbeugend zu Demütigung, Ausbeutung, Misshand­lung und auch Missbrauch geführt hat. Erst wenn diese Aspekte fest in den Curricula der Studien- und Ausbildungsgänge verankert sind, erst wenn die Heimaufsicht, intern wie extern, ihren Namen verdient, dann ist man dabei, mit der Vergangenheit konstruktiv umzugehen. Eine effektive Heimaufsicht hat allerdings auch heute kaum Chancen. [Die shz.de benennt dafür: „AWO, DRK, Diakonie & Co.“ Link unter https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/ ].

Was die Aufarbeitung der Vergangenheit innerhalb der Einrichtungen betrifft, sind wir – mit wenigen Ausnahmen, und trotz aller wissenschaftlichen Bemühungen – noch weit entfernt. In Himmelsthür [https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2015/01/rezension-himmelsthc3bcr.pdf ] hängen immer noch die Porträts der Leitungsdynastie unkommentiert in der Direktionsetage, was besonders im Fall des letzten Vertreters dieser Dynastie auf massives Unbehagen stößt, wie mir eine Ehemalige nach einem dortigen Besuch empört mitteilte. Die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben sich lange gewunden, für ihre Ehemaligen überhaupt Leistungen zu erbringen. Haben sie aus den Vorgängen um die ehemaligen Erziehungs­zöglinge etwas anderes gelernt als Hinhaltetaktik und pure Symbolik? Wie verbleiben wir, sehr geehrter Herr Dr. Schneider? Ich würde gern über Ihren Verband positiver berichten wollen als ich es nach Ihrer ersten Antwort kann. Geben Sie mir wohl noch eine zweite Antwort, in der Sie offen auf die kritischen Fragen eingehen? Mit freundlichem Gruß – Dierk Schäfer.

[10] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2016/08/diese-lobbyisten-haben-zugang-zum-bundestag.pdf