Merkwürdiger Versuch der Stadt München mithilfe einer „unabhängigen Aufarbeitungskommission“ die Fälle von Missbrauch und Trauma zu klären. – Ein Gastkommentar von Vladimir Kadavy
„München leuchtete“, schrieb Thomas Mann in seiner Erzählung „Gladius Dei“. Gladius Dei heißt: Schwert Gottes.
Ob München immer noch leuchtet, beleuchtet Vladimir Kadavy in seinem Kommentar:
Die Stadt kommt nicht zu Potte
Wie man es auch nennen mag: Entschädigung oder Kompensationsleistungen. Die sollte es bereits ab Mitte 2021geben. Über Erst-Zahlungen ist die Stadt nicht hinausgekommen.
Nun sollen die abschließenden Zweit-Zahlungen von einer Kommission abhängen. „Sie soll die Aufarbeitung wissenschaftlich betreuen. Man ist aber noch auf der Suche nach Fachleuten.“
Währenddessen werden wir, die überlebenden Betroffenen älter und warten seit Januar 2021 darauf, dass die Stadt zu Potte kommt. Zahlungen waren immerhin schon zur Jahresmitte 2021 durch die Stadt angekündigt, aber erst im Spätherbst 2021 nahm das von städtischen Angestellten durchtränkte aufarbeitende Gremium seine „unabhängige“ Tätigkeit auf, – während Jugendamt und Stadtrat darauf warten können, dass wir abtreten. Darauf besteht angesichts des Altersdurchschnitts der Betroffenen (plus minus 75 Jahre) und der Problematik, eine wissenschaftlich aufarbeitende Institution zu finden, eine berechtigte Hoffnung. Einer meiner missbrauchten Verwandten ist bereits tot, ein anderer schwer erkrankt, zwei weitere aus dem Umkreis unserer Recherchegruppe sind in einem desolaten körperlichen und psychischen Zustand. Es findet also ein edler Wettstreit zwischen Altern und Hinauszögern statt. Dreimal darf man raten, wer aus diesem Wettkampf als Gewinner hervorgeht. Darum also auch kein Wort über transgenerationelle Lösungen, d. h. Zahlungen an Angehörige. Das scheint nicht mal angedacht worden zu sein.
Wie steht es mit den in Aussicht gestellten Kompensationsleistungen, Herr Raab?
Ignaz Raab, pensionierter Kriminalbeamter, ist Vorsitzender der Münchner städtischen Aufarbeitungskommission. Ihn befragte Bernd Kastner, Journalist bei der Süddeutschen Zeitung, am 8. Mai 23 nach den in Aussicht gestellten Kompensationsleistungen:
„Wann wird über die endgültigen Summen entschieden?“ – „Noch ist offen, ob wir dafür den Abschluss der wissenschaftlichen Aufarbeitung abwarten.“
„Die hat immer noch nicht begonnen?“ – „Eigentlich sollte sie schon im letzten Sommer starten…..“
In dieser Art geht es weiter[1].
Was ist, wenn die Leute sterben?
Kastner hätte auch fragen können: Wie haben Sie bisher im Aufarbeitungsgremium die Zeit seit 2021 verbracht? Wenn in der Zwischenzeit schon viele gestorben sind, könnte sich die Stadt die Auszahlung der Zweitsumme ja sparen?
Weit gefehlt! Dazu Ignaz Raab: „Kürzlich haben wir an einen Betroffenen Soforthilfe ausgezahlt, und jetzt kam die Nachricht, dass er gestorben ist. Daran schließt sich die Frage an: Muss die Soforthilfe zurückgezahlt werden? Das muss der Staat einheitlich klären. Ich wünsche mir, dass es ins Erbe geht.“
Dafür sind wir Betroffene und unsere Angehörigen dem Vorsitzenden der Städtischen Aufarbeitung sehr dankbar. Diese Frage, die er hier aufwirft, kann natürlich nur geklärt werden, wenn jeder Betroffene gegenüber der Stadt nachweisen kann, dass er noch unter den Lebenden weilt. Ich sehe schon der Zusendung eines Formblattes entgegen, auf dem ich bestätige, dass ich noch nicht tot bin.
Der Oberaufklärer der Stadt räumt ein, dass solche Zahlungen grundsätzlich steuerfrei gestellt werden könnten, was aber seit Bestehen der Ausschussarbeit in zweieinhalb Jahren nicht vollständig geklärt ist: Hier brächte eine rasche Information der Überlebenden bzw. noch unter uns Weilenden rasche Hilfe.
Tja, so viel hätte gemacht werden können, was man der Öffentlichkeit besser vorenthält.
Die Stille der städtischen Aufarbeitung
„..um die städtische Aufarbeitung […] ist es ruhig geworden. Woran liegt das?“ „Wir arbeiten im Stillen, ohne mediales Aufsehen.“
Das mit der Unabhängigkeit, der Verschwiegenheitsverpflichtung und der aufarbeitenden Stille hat schon seine Vorteile. Endlich erschließt sich mir die Bedeutung der Unabhängigkeit des Ausschusses. Dazu gehört auch das Warten bis biologische Lösungen im Bündnis mit dem Verstreichen der Zeit dafür sorgen, dass die Arbeit des Ausschusses im Sande verläuft. So nicht nur meine Wahrnehmung.
Der Ruf nach dem Staat
Dass Herr Raab eine Intervention des Staates zur Aufarbeitung der Verbrechen sexuellen Missbrauchs fordert, ehrt ihn, aber was ist denn nun mit der Stadt? Was meint er denn eigentlich? Vielleicht kann man ihm nahebringen, dass auch die Stadt Staat ist. Kommunen unterliegen dem staatlichen Verwaltungsrecht. Insofern appelliert Herr Raab hier an die Aufarbeitung des Ausschusses, dem er vorsitzt. Ob er das wohl gemeint hat?
Soweit der Gastkommentar.
Wann wohl das Schwert Gottes zuschlägt?
Bei einem Spaziergang sah ich, dass es in München tatsächlich leuchtet: Der Erzengel Michael kämpft auf leuchtend goldenem Hintergrund. Er führt zwar kein Schwert, dafür aber eine Lanze. Ist es eine für Gerechtigkeit? Photo: Dierk Schäfer

[1] Hier der Link mit eingeschränktem Zugang, über den Sie im zweiten Schritt das ungekürzte Interview aus der SZ aufrufen können: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-missbrauch-kinderheime-aufarbeitung-ignaz-raab-1.5844370?reduced=true
Vereidigung – eine Schnittstelle zwischen Staat und Kirche
Junge Polizeibeamte werden zu Dienstbeginn feierlich auf das Grundgesetz vereidigt. Bei der Feier zugegen sind zudem Angehörige der Polizeibeamten, politische Vertreter der Kommune und des Landes, auch die Bundeswehr war regelmäßig vertreten und die Lokalpresse. Der Innenminister hielt eine Ansprache, soweit er nicht verhindert war.
Von uns Polizeipfarrern[1] wurde erwartet, im Berufsethischen Unterricht noch vor der Vereidigung das Thema zu behandeln. Inhaltliche Vorgaben gab selbstverständlich nicht[2].
Die aktuelle Diskussion über Polizeieinsätze gegen Demonstranten der „letzten Generation“
ließen mich Rückschau halten. Von Stichworten wie Wackersdorf oder Tiefflieger abgesehen ist meine Vereidigungsansprache noch aktuell:
[1] Wir Pfarrer (evangelisch&katholisch) wechselten uns in dieser Aufgabe ab.
[2] So etwas habe ich in meiner gesamten Berufslaufbahn als Pfarrer nie erlebt, von niemandem.
Zur persönlichen Unabhängigkeit der Mitglieder der Anerkennungskommission der norddeutschen evangelischen Kirchen
Fazit: Bei aller von mir unterstellten persönlichen Ehrenhaftigkeit der Mitglieder: Unabhängigkeit sieht anders aus, sie muss auch für die Betroffenen glaubhaft sein.
Und hier geht’s zum PDF:
Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 1/4
Mehr als eine Rezension[1]:
1 Vorwort
[Ich] beginne mit meiner Zeit im Kinderbordell Stephansstift. Ich war von 1963 bis 1964 „nur“ 10 Monate im Knabenpuff der warmen Brüder. [2]
Das ist ein ungewöhnlicher Beginn für eine Rezension, denn das Zitat ist im vorgestellten Werk (im folgenden „Studie“ genannt) nicht zu finden, auch keine Passagen, die nur annähernd das wiedergeben, was der ehemalige „Zögling“ berichtet.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie es zu dieser Auslassung der Autorinnen[3] gekommen sein könnte.
Da es sich hier zunächst um eine Rezension (Teil 2, Die Studie) handelt, werde ich die notwendigen Ergänzungen zur Studie an das Ende stellen (Teil 4, Was nicht in der Studie steht). Doch der Leser sei von Beginn an auf diesen erstaunlichen Makel hingewiesen.
Ein weiteres Desiderat ist die Suche nach den Wegen, die es ermöglich(t)en, dass eine gemeinnützige GmbH, die steuerbefreit/steuerbegünstigt keine Gewinne erwirtschaften darf, von kleinen Anfängen zur heutigen wirtschaftlichen Größe gelangen konnte. Doch dieser Frage ist man anscheinend bisher für noch keinen der prosperierenden wohltätigen Sozialkonzerne nachgegangen. (Teil 3, Seid klug wie die Schlangen.)
Schließlich stellen sich bei der Beschäftigung mit der Studie der Autorinnen weitere Fragen. Warum kam es überhaupt zu dieser umfassenden Studie?
Da die von Word-Press angebotene Software mir in der Anwendung zu große Probleme bereitet, folgt hier die Datei im pdf-Format.
https://dierkschaefer.wordpress.com/wp-admin/post.php?post=10273&action=edit
Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen,
man kann sich noch so sehr bemühen, ihn am Bordstein abzustreifen, – wenn man wieder ins Auto steigt, riechen es die Mitfahrer.[1]
So ging es mir, als ich den Beitrag von Landesbischof Meyns im Pfarrerblatt[2] las. Er hat sich wirklich Mühe gegeben, doch warum stinkt es weiterhin?
Mag ja sein, dass ich eine besonders empfindliche Nase habe. Mein Unterordner „Missbrauch“ umfasst 997 Dateien und acht Ordner. Dazu kommen noch 299 Dateien und ein Ordner im Ordner Kriminalität. Ich kann ins Detail gehen, will mich aber auf die große Linie beschränken.
Falls das mit dem Hundedreck zu anrüchig sein sollte, will ich einem anderen Vergleich folgen. „Es steht ein Elefant im Raum“ nennt man neuerdings das Phänomen, wenn ein Phänomen wie in geheimer Übereinkunft nicht wahrgenommen wird.[3] Ich werde also die Elefanten (Plural) benennen, wobei sich der Tiervergleich nicht durchgängig bewährt.
Der erste Elefant ist die Verjährung,
der zweite die Kirche als Richter in eigener Sache,
der dritte die Entschädigung und schließlich
der vierte, die biologische Lösung.
Zum ersten Tierle, die Verjährung:
Es hat zweierlei Natur, eine juristische und eine theologische und beide haben ein Aber.
Zur juristischen Natur schrieb ich vor einiger Zeit (der Elefant steht ja schon länger im Raum):
„Kurz zur Verjährung: Sie ist eigentlich dazu gedacht, Rechtsfrieden zu schaffen für Uraltfälle. Eine nicht befriedigende aber letztlich befriedende Lösung.“-
Und nun das Aber: „Doch hier hilft sie nicht. Die Verbrechen an den ehemaligen Heimkindern, den Misshandelten und den Missbrauchten stellen das wohl größte Verbrechen in der bundesrepublikanischen Geschichte dar. Prof. Kappeler: „Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungsrechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!“[4] Die Zahl der Opfer ist kaum überschaubar, die „Qualität“ der Verbrechen reicht von deutlicher Benachteiligung und Ausbeutung bis hin zu Monstrositäten grundlegender Menschenrechtsverletzungen. Hier kann nicht gesagt werden: „Schluss jetzt, Schwamm drüber.“ Wir werden – Verjährung hin oder her – keinen Rechtsfrieden bekommen, allenfalls Friedhofsruhe, wenn die Opfer gestorben sind – doch ihre Geschichten leben weiter.[5] Zur Monstrosität und dem verweigerten Rechtsfrieden:[6]
Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten[7], bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkindersache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Verbrechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen. … Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflichtungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betroffenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen. – (Kommentar von Uwe Werner: „Dem habe ich nichts hinzuzufügen!
Jeden Satz kann ich unterschreiben und ist bezeichnend für unseren jahrelangen Kampf mit Staat und Kirchen,“)[8]
Die Stärke der Stellung kirchlicher Einrichtungen wurde in einem juristischen Gutachten deutlich: »Der Träger ist im Übrigen natürlich frei von den Empfehlungen der örtlichen und belegenden Jugendämter.«[9]
Zur theologischen Natur des Tieres
Auch diese Natur des Elefanten wird beschwiegen[10], dabei wäre es gerade für Theologen angemessen, darauf einzugehen. Doch Meyns steht damit nicht allein[11]. Auch Bischof Bätzing fand „Kein Wort dazu, dass eine Kirche, die mit ewigen Werten unterwegs ist, sich nicht auf Verjährung berufen sollte.“[12] Dazu ein Comic.[13]
Wenn ich von „Theologen“ schreibe, meine ich auch unsere Fakultäten. Mir ist nicht bekannt, dass Misshandlung und Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen dort thematisiert würde.[14] An der evangelischen Fakultät Tübingen zeigte man sich desinteressiert an den Aufzeichnungen von Johannes Lübeck über den „Bodelschwingh Clan und seine unrühmliche Geschichte“, zu der ja immerhin in unserem Zusammenhang das Lager Freistatt zählt.[15]
Der zweite Elefant: Richter in eigener Sache
Herr Kronschnabel twittert: „DAS Thema fehlt bei Meyns völlig, wird aber von allen Opfern als Sauerei empfunden.“ Stimmt. Meyns umgeht den Elefanten. [16]
„Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angebliche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinargericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!“[17]+[18]
„Soweit es um einen Betroffenenbeirat geht, ist festzustellen, dass Aufgabe der Kommission ist, die Frage von Anerkennungsleistungen zu prüfen. Die Ordnung, die von der Konföderation dafür verabschiedet wurde, sieht einen Betroffenenbeirat nicht vor. Wenn es darum gehen soll, unabhängig über die Frage der Betroffenheit einzelner Personen hinsichtlich sexualisierter Gewalt in der Kirche zu entscheiden und die Höhe der Anerkennungsleistung festzulegen, sehe ich keine Notwendigkeit eines Beirates[19]“ … „Zunächst ist festzustellen, dass es nicht in der Entscheidungsmacht eines Mitgliedes der Unabhängigen Kommission, sei es auch deren Vorsitzender, steht, wie eine solche Kommission zusammengesetzt wird“.[20]
„Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb eines Monats an den Kirchensenat, Rote Reihe 6, 30161 Hannover, wenden. Der Kirchensenat entscheidet abschließend.“[21]
Uns fehlt eine staatliche, staatsanwaltschaftliche Aufklärungskommission wie anderswo.
„Schön und gut, wenn die Kirchen den sexuellen Missbrauch durch ihre Mitarbeiter aufklären wollen; besser wäre es, sie würden das den Staatsanwälten für Sexualdelikte ermöglichen. Schön und gut auch, wenn die Kirchen von „schmerzhafter“ Aufarbeitung sprechen, die sie jetzt betreiben würden; besser wäre es, die zuständigen Institutionen des Rechtsstaats könnten sich dazu ihre eigene Meinung bilden.“[22]
„Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden. Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisierung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusammensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten protokolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffentlich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. [Der externen Fachperson sind] Täternamen zur Kenntnis zu geben, diese wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtaktivität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwärzung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.
Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseelsorge auszuwählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.
Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.“[23]
Die umfassende Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe sei „selbstverständlich Aufgabe der Justiz und nicht der Kirche“, erklärte die Justizministerin Havliza daraufhin verärgert – und verlangte Akteneinsicht. Es irritiert Havliza, so sagt sie, wenn der Eindruck entstehe, es liege an der Kirche, für die Aufklärung dieser Straftaten die richtigen Maßstäbe zu entwikkeln. Und nicht etwa am Rechtsstaat, die Maßstäbe anzulegen, die längst entwickelt sind und für alle Straftatverdächtigen gelten, egal ob mit Soutane, Mönchshabit oder ohne: nämlich Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch. „Für die Staatsanwaltschaften macht es keinen Unterschied, ob die Beschuldigten Priester, Feuerwehrleute oder Lehrer sind.“ Keine Berufsgruppe habe das Recht, die Aufklärung von Straftaten in Eigenregie zu regeln.[24]
Zum dritten Elefanten: Entschädigung
Dieser Elefant ist interessant. Denn die meisten Medien berichten bei allen Finanzleistungen an Geschädigte von „Entschädigungen“, dabei sollen es explizit keine sein, sondern nicht einklagbare Anerkennungsleistungen, ohne jeden Rechtsanspruch. „Dazu ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen Schadensersatz handelt, sondern um eine Anerkennungsleistung, über die die Kommission zu entscheiden hat. Dies mag ihnen spitzfindig erscheinen, ist aber insoweit schon ein Unterschied. Denn beim Schadensersatz wären alle, materiellen wie immateriellen, Schäden zu ersetzen.“[25]
„Während der Abschlusspressekonferenz stellte ein Journalist dann auch die Frage, die wahrscheinlich allen auf der Zunge liegt: Warum es nach zehn Jahren nicht möglich sei, Entschädigungen zu zahlen und es nun weiterhin bei Anerkennungszahlungen bleibe.
„Das hängt damit zusammen, dass wir im Rechtsrahmen unseres Landes bleiben und die Hürde für die Betroffenen eben so gering halten wollen wie möglich. Entschädigung bedeutet Schadensersatz, dafür gelten Standards, die sind in unserem Land sehr hoch, da braucht es eine Beweispflicht, da braucht es Verfahren, da braucht es gerichtliche Festlegungen, das alles wollen wir nicht, wir wollen es den Betroffenen nicht zumuten. Und viele könnten ein solches Beweisverfahren ja niemals antreten, weil die Täter verstorben sind, weil die Unterlagen nicht zugänglich sind oder gar nicht vorhanden sind. Also, das ist der Grund, weshalb wir sagen, wir bleiben in diesem System von Anerkennungsleistungen und können nicht in ein – sozusagen – Schadenssystem einsteigen.“[26]
Und so sucht man den Begriff Entschädigung/Entschädigungen im Text von Meyns vergeblich. Doch wer Klartext spricht, hat Erfolg: „Wird ja noch schöner, wenn man mir ständig die zu verwendende Tonart vorschreiben will. OHNE meine Tonart wären alle mit den lumpigen 5000,- abgefickt worden, die ausgereicht wurden! ‚Was würden Sie verlangen, wenn Ihr Sohn von Ihren Betbrüdern gefickt worden wäre, Bischof?‘ Meister hielt schlauerweise seine Fresse, aber ‚meine‘ Männer … bekamen 14.500,- und mehr. Und ihr lallt mich wegen lieber Töne voll? Was ist mit euch los? Mein Ton sorgte für 14.500,- bis 31.000,-!“[27]
„Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? … Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben!“[28]
Der vierte Elefant Ist ein Abkömmling vom dritten, die biologische Lösung.
Nur die Opfer sehen ihn: „Hier hilft keine Entschuldigung egal von welcher Stelle … Es muss geholfen werden und das sehr schnell. Keiner von den Opfern hat Zeit noch länger abzuwarten, sie benötigen jetzt Hilfe auch in Form einer mehr als angemessenen Entschädigung, die zwar das Leid nicht ungeschehen machen kann, aber den letzten Lebensabschnitt dieser Menschen erheblich verbessert.
Da werden einerseits Therapiekosten in Aussicht gestellt, um diese Kosten aber ganz schnell wieder zu streichen, weil sich herausstellt, dass eine Therapie ja nicht nur ein halbes Jahr dauert, sondern Jahre. Da stellt man das lieber um und machte daraus eine kleine Summe auf Anerkennung des Leids, … An anderer Stelle wird versprochen, dass in aller Kürze Hilfe erfolgt, an dieser Stelle wird „in Kürze“ wohl verwechselt mit monatelanger Wartezeit. Wieder an anderer Stelle verweigert man den Betroffenen einfach weitere Hilfe.
Es wird dies und das versprochen. Es ist unmenschlich zu erwarten, dass die Opfer sich immer wieder von selbst bei Ihnen melden müssen, damit es vorangeht. Sie kommen sich wie arme „Bettelleute“ vor und ich finde das einfach würdelos im Hinblick auf das große Leid, das sie ihr Leben lang herumtragen und für das sie nichts können, denn sie waren unschuldige Kinder die u.a. unfassbar grausamen ‚Kirchendienern‘ wehrlos ausgeliefert waren.
Die Warterei muss doch endlich ein Ende haben. Für was so viele Kommissionen und Aufarbeitungsstellen gründen? Das hilft Ihnen, nicht aber den armen Menschen. Tun Sie das ruhig, aber geben Sie endlich! Hilfe.
Keiner kann sich nur ansatzweise vorstellen wie es ist, ein Leben lang unter dem Missbrauch der Kirche und anderen Einrichtungen zu leiden. Und nicht nur die Betroffenen leiden, auch die Angehörigen. Diese Lebensqualität ist keine.“[29]
Schon vor 12 Jahren habe ich die „lange Bank“ genannt. Ich schrieb über ein abzuschließendes „Freeze-Abkommen“ „Was ist das? Die ehemaligen Heimkinder bangen, ob sie ihre Entschädigung noch erleben werden. Dies wird genährt durch die Verfahrensdauer und manche kolportierten Äußerungen, man wolle durch die biologische Lösung so mancher Fälle Geld sparen. „Freeze“ wäre das Einfrieren der Ansprüche (wenn nicht der juristischen, so doch der moralischen nach Recht und Billigkeit) auf den Zeitpunkt des Beginns des Runden Tisches. Damit geht der Entschädigungsanspruch im Fall des Todes des Betroffenen auf seine Erben über. Dann wäre wenigstens das Mißtrauen aus dem Verfahren draußen, zügiges Vorgehen aber dennoch geboten – und möglich, wie meine Verfahrensvorschläge vom April 2009 belegen.
Doch ich fürchte, die Sache der Kindesmißhandlungen in den Heimen wird weiter auf die lange Bank geschoben werden.[30]
Und hier legen die Elefanten verständnisvoll ihre Rüssel übereinander.
Doch noch kurz zum Runden Tisch, den Meyns erwähnt: Er schreibt von einem langen Lernweg: „Die breite Auseinandersetzung mit dem Thema ‚sexualisierte Gewalt begann 2009. Damals beteiligten sich EKD und Diakonie Deutschland gemeinsam mit der katholischen Kirche, der Caritas, anderen Wohlfahrtsverbänden, Bund, Ländern, Wissenschaftlern und Betroffenen an dem von der Bundesregierung initiierten Runden Tisch ‚Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren‘. Auf Grundlage der 2010 beschlossenen Empfehlungen wurden 2011 mehrere Fonds gebildet, an die ehemalige Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Heimen der Behindertenhilfe und stationären Einrichtungen der Psychiatrie Anträge für Anerkennungs-, Rentenersatz-, Unterstützungs- und Hilfeleistungen stellen konnten. Im Ergebnis wurden auf diesem Wege bis zum Auslaufen der Antragsfrist Ende 2018 knapp 500 Mio. € an 40.000 ehemalige Heimkinder in West- und Ostdeutschland vergeben. Die Kirchen beteiligten sich mit einem Drittel an den Kosten.“
Eine Erfolgsgeschichte? Ganz wie man‘s nimmt. Wenn man die Geschichte verfolgt hat, kann man die Frage bejahen. Für Staat und Kirche war sie sicherlich ein Erfolg. Doch der Runde Tisch Heimerziehung war ein von Beginn an eingefädelter Betrug.[31] Untrennbar verbunden ist dieser Erfolg mit dem Namen einer Pfarrerin: Antje Vollmer. Meine Beurteilung ihrer Rollenperformance mag verdeutlichen, wie ich die Verhandlungs- und Hinhaltetaktik der Kirchen sehe, den Beitrag von Landesbischof[32] Meyns inbegriffen.[33]
So viel zu den Elefanten.
Ganz am Beginn schrieb ich: „Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen“. Wie bekommt man in los? „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden. Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbrechen gestanden, die Misshandlungen, die Missbräuche und die Demütigungen, die in kirchlichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem verhindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklärung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.“[34]
Es wird wohl weiter stinken.[35]
Fußnoten
[1] Dieser Beitrag erschien gekürzt im Deutschen Pfarrerblatt in der Augustausgabe als „Leserbrief“ auf den Seiten 507ff. Hier lesen Sie die vollständige Version.
Für unlogische Schriftgrößendifferenzen, auch für unmotivierten Fettdruck, bitte ich um Entschuldigung und verweise auf die unzulängliche Software.
[2] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/aktuelle-beitraege?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=5444&cHash=695ff21a4cb9495d4c4674207973cccc
[3] Christian Meier gebraucht in der FAZ vom 5. Juli 2022 auf Seite 1 den treffenden Begriff vom „großen anwesenden Abwesenden“. Ich will beim so schön bildhaften Elefanten bleiben.
[4] http://heimkinderopfer.blogspot.com/
[5] Beide Zitate aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/
[6] „Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwaltlichen Vollmachten durchringen können. … Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/01/29/das-netzwerk-nicht-nur-klerikaler-kinderschander/
[7] Wie in anderen Ländern, z.B. Irland.
[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/
[9] [Das Gutachten] stellt die Machtkonstellation in aller Schärfe vor: Fast alle Macht den Einrichtungen über ihre Schutzbefohlenen.
Das gilt nicht nur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch für alle anderen „Heime“, für Alten- und Pflegeheime, für Krankenhäuser für Kindergärten und Kitas, von „geschlossenen“ Einrichtungen gleich welcher Art gar nicht zu reden.
Der Liga der Wohlfahrtseinrichtungen wird man kaum entkommen können. Ihre Mitglieder definieren für die Betroffenen den passgenau individuellen Bedarf, immer unter Berücksichtigung der Konzeption der Einrichtung.
Die Heimaufsicht ist zahnlos – oder schlimmer: Ein Etikettenschwindel. Nur wenn eine schwere Grundrechtsverletzung zum Skandal hochkocht, kommt es – nach langem Widerstand der Träger – vielleicht zu Konsequenzen.
[10] Zum Schweigen der Hirten https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/11/26/das-schweigen-der-hirten1/ gesellt sich das Schweigen der Herde https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kommentar-Schweigen-der-Hirten-Schweigen-der-Herde,missbrauch2330.html und auch die Kirche hüllt sich in Schweigen https://www.publik-forum.de/Leben-Kultur/das-lange-schweigen-der-kirche . Das Schweigen begegnete mir zum ersten Mal als Schweigen der Kollegen. Auf meinen Essay „Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande“ im Pfarrerblatt, Heft: 5/2010, hat keiner von ihnen reagiert. https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98
[11] Ohnehin: Die Elefanten werden „ökumenisch“ übersehen, sie stehen nicht nur im Meyns‘chen Darkroom. Ich unterscheide hier also nicht systematisch zwischen katholischen und evangelischen Missetaten und deren Vertuschung.
[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/04/ein-abgrund-von-perfidie/
[13] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=4977&cHash=e704d52f21fe48b54a7b6ecd00ae2b31
[14]„Die @WWU_Muenster hat diese Woche eine Studie zu sexuellem #Missbrauch im Bistum #Münster vorgestellt. Ich habe mir die Studie angeschaut. Mir fiel auf, dass auf 594 Seiten die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Münster mit keinem Wort erwähnt wird.“ https://eulemagazin.de/beistand-oder-bystander-die-latdh-vom-19-juni/
[15] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf
[16] Hier muss ich nachträglich einen Link einfügen. Er verdeutlicht den kirchlich-hoheitlichen Umgang mit den Geschädigten. Landesbischof Meyns wird auch erwähnt: https://www.br.de/nachrichten/kultur/ekd-gruendet-forum-zur-missbrauchsaufarbeitung-in-kirche-und-erntet-kritik,T4BpqZr
[17] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/
[18] „Sehr geehrter Herr Teetzmann, … Die Mitglieder der UKO sind (teils mehrfach) ehrenamtlich in kirchlichen Gremien tätig! Dann von unabhängigen Personen zu sprechen ist abenteuerlich. So werden das auch alle Betroffenen weiterhin sehen; werden die Kommissionsmitglieder als Richter in eigener Sache ansehen.“ Mail an uko.konfoederation@evlka.de
[19] Meyns schreibt: „nach dem Rücktritt von fünf Mitgliedern und unlösbaren Konflikten zwischen den übrigen sieben wurde deutlich, dass die Konzeption des Betroffenenbeirates nicht funktioniert hat.“
Wie unabhängig die von der Kirche ernannten Mitglieder sind, dürfte schon deutlich geworden sein. Dazu noch einige Zitate:
„Die Mitteilung verweist auf Rücktritte aus dem Beirat und interne Konflikte zwischen dessen Mitgliedern. Zudem sei in Gesprächen zwischen dem Beauftragtenrat, dem leitende Geistliche und Kirchenjuristen angehören, und dem Betroffenenbeirat kein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt worden.“ „Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen“, heißt es in der Mitteilung.“ Die Betroffenen sehen das anders: „Mit der einseitigen Aussetzung der Betroffenenbeteiligung versucht sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen“, heißt es in einer Erklärung von vier Beiratsmitgliedern. Sie wehren sich gegen eine Darstellung, die interne Konflikte als Ursache benennt und damit den Betroffenen selbst eine Schuld am Scheitern des Gremiums gibt. Die Mitglieder seien mehrheitlich für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit gewesen. Ein „gangbarer Weg“ wäre eine externe Prozesssteuerung gewesen, heißt es in der Mitteilung, die von Katharina Kracht, Detlev Zander, Henning Stein und einem weiteren ehemaligen Beiratsmitglied mit dem Pseudonym NKD unterzeichnet wurde. … Der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh, der auch Mitglied im Beauftragtenrat der EKD ist, sieht Fehler der evangelischen Kirche bei der Betroffenenbeteiligung zur Aufarbeitung von Missbrauch und hält einen Neustart für notwendig.“
[20] Mail von uko.konfoederation@evlka.de
[21] Mail von uko.konfoederation@evlka.de vom 13. Mai 2013
[22] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753
[23] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/
[24] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753
[25] Mail von uko.konfoederation@evlka.de
[26]https://hpd.de/artikel/katholische-kirche-uebertrifft-sich-ihrem-zynismus-selbst-18532
[27] Aus einem Mail an mich vom 24.11.2021
[28] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/
[29] Mit Hinweis auf: Mittwoch, 16.06.2021, Bayerisches Fernsehen, Name der Sendung: Kontrovers, Uhrzeit: 21:15 Uhr.
[30] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/
[31] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/
[32] Wer über den „LANDESbischof“ stolpert: Tempi passati, aber nicht für kirchliche Träume: „Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig umfasst den Hauptteil des ehemaligen Freistaates Braunschweig, der bis 1946 bestand und danach im Land Niedersachsen aufging.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-lutherische_Landeskirche_in_Braunschweig
[33] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
[34] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/
[35] Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.
Was erdreisten Sie sich?
Die Dreistigkeit beginnt mit einem Schreiben der Bezirksverwaltung Mainz – Rehabilitation, „VBG, Ihre gesetzliche Unfallversicherung“[1]
„Guten Tag,
vielen Dank für die Übersendung des vollständigen Urteils des Sozialgerichtes Darmstadt vom 28.06.2020 in Ihrem Verfahren zum Opferentschädigungsgesetz (OEG).[2]
Wir konnten daraus wertvolle Informationen und Hinweise zum weiteren Feststellungsverfahren der VBG als zuständigem Unfallversicherungsträger für bekannt gewordene Missbrauchsfälle in den Kirchen entnehmen.
Wir möchten Ihnen ein vertrauliches und persönliches Gesprächsangebot unterbreiten und Sie zu diesem Gespräch einladen.
Wir möchten Sie auf keinen Fall einer erneuten belastenden Befragung unterziehen und nur folgende Punkte mit Ihnen besprechen:
1. Welche Bedarfe an Unterstützung in Form von ambulanter oder stationärer Therapie/Behandlung haben Sie aktuell?
2. Sind Sie mit der Einsichtnahme der kompletten Akten des OEG Verfahrens einverstanden?
3. Sind Sie mit der Einsichtnahme der vorliegenden fachärztlichen oder psychologischen Berichte und Gutachten einverstanden?
Das Gespräch würden wir gerne im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frankfurt unter der Beteiligung und Betreuung einer sehr erfahrenen Traumatherapeutin in einem geschützten Rahmen mit Ihnen führen.
An dem Gespräch würden Frau H, Ihre persönliche Sachbearbeiterin und Herr B, Abteilungsleiter Reha der VBG Mainz teilnehmen.“
Es folgt im Originaltext die Antwort des Betroffenen[3]. Sie fällt deutlich aus, so dass ich keinen Kommentar abgeben muss.
„Sehr geehrt X XXXXXXXXX,
Sie wollten doch die Betroffenen von sexueller Gewalt nicht retraumatisieren. Das haben Sie mit Ihrem Schreiben und Vorderrungen (Bitten?) vom 08.07.2022 wohl nicht erreicht. Sie haben mich damit massivst traumatisiert. Am 11.06.2022 habe ich Ihnen das vollständige Urteil auf Ihren Wunsch hin per Mail zugesandt, wo ich sicher bin, dass Sie es erhalten haben. Das Urteil sagt alles aus, was Sie eigentlich wissen sollten und wollten. Wollen Sie mit Ihrem Schreiben die Glaubwürdigkeit von einem deutschen Gericht oder von mir hinterfragen? Sie wollen Einsicht in Unterlagen haben, die zu dem Urteil beigetragen haben. Warum? Haben Sie die Fachkräfte, die die Unterlagen verstehen können? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln? Hinter meinem Urteil, dass von drei Richter/innen gesprochen wurde, stehen Gutachten und Analysen, die ich nicht möchte, dass diese weitergeleitet werden, da im Urteil alles lesbar ist was Sie über meinen Fall wissen müssen. Im Urteil ist auch der GDS[4] mit 70 benannt. Mittlerweile habe ich auch einen Behindertenausweis mit einem GDB von 80.
Zu Punkt 2 „NEIN“
Für was brauchen Sie da noch eine Einsichtnahme der ärztlichen Unterlagen?
Die Einsicht in die Akten des OEG Verfahrens brauchen Sie auch nicht, denn das Ergebnis steht ja im Urteil. Ich werde demnächst 65 Jahre alt. Wollen Sie mich für den Arbeitsmarkt noch therapieren? Hoffen Sie, dass mir es besser geht?
Für was wollen Sie noch meine OEG-Unterlagen sehen? Wollen Sie herausfinden, wie hoch meine OEG-Rente beträgt?? Wollen Sie Ihre Zahlungen dementsprechend kürzen. Für die paar Kröten (ist der Ruf der VBG ruiniert………….) die Sie wahrscheinlich ausbezahlen wollen (bis jetzt nichts) werde ich mich vor Ihnen nicht nackisch machen.
Zu Punkt 3 „Nein“
Ein Gespräch im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frankfurt, ist nicht nötig und möglich, weil ich meinen bekannten Kreis nicht mehr verlassen kann und will. Ich ertrage keine fremden Menschen mehr und vermeide es deswegen öffentliche Verkehrsmitteln zu benutzen. Seit Jahren vermeide ich es mich außerhalb meines Wohnkreises zu bewegen. Außerdem sollen Personen aus Ihrem Kreis und dem Zentrum teilnehmen, die ich nicht kenne und denen ich aus diesem Grunde auch nicht vertraue. Dieses Angebot mir zu unterbreiten, betrachte ich als unsensibel und empathielos. Was haben Sie sich dabei gedacht? Ich habe im Jahr 2019 über mehrere Tage ein Gutachten fürs OEG machen lassen müssen. Warum wollen Sie 2022 noch einmal eine Begutachtung machen lassen? Für das Urteil wurde das Gutachten von 2019 herangezogen. Ich hätte dafür gerne eine Begründung von Ihnen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob sich meine Verweigerung, trotz dass sie das Urteil haben, sich auf die Weiterverarbeitung in Ihrem Hause, sich negativ auf Ihre Arbeit auswirkt und die Auszahlung einer Rente oder anderweitige Auszahlung auswirken wird.
Welche Auszahlungsart von Ihnen beabsichtigt ist, haben Sie bis heute nicht bekannt gegeben. Wie Sie ja sicher wissen, wurde über mich Medienwirksam berichtet. Ich würde gerne den Medien berichten, dass die Weiterbearbeitung meines Antrages bei Ihnen unter der Berücksichtigung des Urteils stattfindet, oder ob Sie nur Unterlagen sammeln wollen.
Ich möchte Ihnen noch etwas mitgeben. Im Vorfeld Ihrer Entscheidung den sexuell Missbrauchten Menschen, die Jahrzehnte lang Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauches sowie Machtmissbrauches mit sich herumtragen mussten, zu helfen, haben Sie keine Trauma Therapeuten befragt sonst hätten Sie Ihr Schreiben so nicht verfasst. Sie haben Sie sich Jahrzehntelang Zeit gelassen, und jetzt bitten (fordern) sie das die Betroffenen nochmals auf, dass sie Hose runter lassen sollen. Welche perversen Forderungen kommen noch von Ihnen um sich vor einer nicht definierten Zahlung die Sie bis jetzt noch nicht bekannt gegeben haben, zu drücken. Wurden Sie von nicht kompetenten Fachleuten beraten? Hören Sie auf, wenn Sie eindeutige Unterlagen haben, wie das Urteil, mich zu retraumatisieren und teilen Sie den Betroffenen klar mit, ob Urteile von deutschen Gerichte anerkannt werden oder ob Sie über den Gerichten stehen und somit das Recht haben bevor bezahlt wird die Überlebenden nackt sehen zu wollen. Und beachten und kontrollieren Sie ob eine Weitergabe von Unterlagen, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt haben könnten, an Sachbearbeiter/innen und andere so weitergegeben werden sollten?
Haben Sie sich nur einmal Gedanken gemacht, was die Unterlagen bei pädophilen Mitarbeiter von Ihnen auslöst? Womit ich nicht sagen will, dass Kollegen von Ihnen pädophile Neigungen haben. Aber wer weiss…….
Haben Sie das rechtlich abklären lassen ob Sie solche Unterlagen anfordern dürfen?
Und nun zum Punkt 1 Ihres Schreiben. Nein Ich habe keine therapeutischen Unterstützung. Ich war ca. 4 Jahre in Behandlung, bis die Bezahlung eingestellt wurde. 4 Jahre lang musste ich auf eigene Kosten 100 km zu meinem Trauma Therapeut fahren, da nach jahrelangem Suche im Umkreis von 50 km keiner zu finden war. Wäre ich in einem verunfallten Flugzeug gesessen, hätte ich unter 50 Therapeuten mir einen aussuchen können.
Mit einem solchen rücksichtslosen Verhalten, von der VBG hätte ich nicht gerechnet.
Mit freundlichem Gruß
xy“
Nachwort, Dierk Schäfer
„Hier ermitteln wir“, so lautet die vollmundige Ankündigung von Kay Schumacher[5][6]. Haben die Kirchenopfer einen starken Partner bekommen? Werden sie sich endlich durchsetzen können? Ist die Versicherung gar zu vergleichen mit den Engeln, die vor Gott für die Kinder eintreten?[7]+[8] Hat sie die Aufgabe einer Schutzmantelmadonna übernommen?[9]

Schumacher kündigt an: „Sexualisierte Gewalt, die an Ehrenamtlichen wie Ministranten oder Leiterinnen von Jugendgruppen verübt wurde, sollten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland der Berufsgenossenschaft VBG melden … Denn die Versicherung könnte in vielen Fällen Therapie oder sogar eine Verletztenrente zahlen.“
Doch dann kommen Zweifel auf: Eine Versicherung, die sich danach drängt, Schäden zu bezahlen? Gibt’s denn sowas?
Nun, es könnte sein, dass sie auf eine Geldquelle gestoßen sind. Mithilfe der Geschädigten fordern sie nachdrücklich Akteneinsicht, die der Staat nicht zu fordern wagt. Mit Hilfe der Opfer könnten sie das Geld, das sie ihnen zahlen, bei den Kirchen eintreiben, mit Aufschlag für ihre Tätigkeit natürlich. Eine verdienstvolle wie verdienstträchtige Aktion – und die Kirchen haben das alles verdient. Selber Schuld!
Das Vorgehen im vorgestellten Fall zeigt jedoch, dass auch die Versicherung keine Ahnung hat von Traumatisierungen, Triggern und Retraumatisierungsgefahr. Noch dazu im konkreten Fall: Der ist gerichtlich angemessen gelöst. Will die Versicherung etwa auch von diesem Kuchen etwas abhaben? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln? Was erdreisten Sie sich?
[1] Datum: 8.7.202.
Alle Namen in diesem Schriftverkehr habe ich anonymisiert. Alle Fußnoten von Dierk Schäfer
[2] Meine Blogleser finden es unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/
[3] Datum: 14.07.2022
[4] Gemeint ist der Grad der Schädigung (GdS), s. auch: https://www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID159865
[5] Kay Schumacher ist Leiter der Bezirksverwaltung der VBG Bezirksverwaltung Mainz, https://www.vbg.de/SharedDocs/Adressen/DE/Kay%20Schumacher.html?nn=3358
[6] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-05/missbrauch-kirche-versicherung-sexualisierte-gewalt?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F, 23. Juni 2022
[7] Mt 18; 10: Sehet zu, daß ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet. Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen allezeit in das Angesicht meines Vaters im Himmel.
[8] Auf die Kirchen ist ja kein Verlass, es sei denn auf ihr Betroffenheitsgestammel und auf ihre einfallsreichen Vertuschungsmanöver. „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/
[9] Photo Privatbesitz Dierk Schäfer
Was für ein Leseabenteuer!
Devianz als Schicksal? – Rezension
von Markus Löble1
„Dust in the wind
All we are is dust in the wind“
Rockgruppe Kansas (1977)
Dierk Schäfer, Theologe und Psychologe, ehemaliger Polizeipfarrer und Tagungsleiter der Evangelischen Akademie in Bad Boll, legt nun im Sommer 2021 mit „dem Schulz“ gleichzeitig „einen Schäfer“ vor. „Der Schulz“, das ist: Devianz als Schicksal? Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz. Band 45 der Tübinger Schriften und Materialien zu Kriminologie (TÜKRIM)2
14 Jahre nach der verdienstvollen und prämiierten Heimkindertagungsreihe „Kinderkram“ der Evangelischen Akademie in Bad Boll 2007, die Dierk Schäfer als Tagungsleiter der Evangelischen Akademie organisiert und geleitet hat, liegt nun die kommentierte Ausgabe der autobiographischen Notizen „des Berufsverbrechers“ Dieter Schulz vor. Es ist das große Verdienst Dierk Schäfers, drangeblieben zu sein und trotz aller editorischer Rückschläge nun einen Rahmen für den schriftlichen Nachlass eines sehr bemerkenswerten Menschen – bemerkenswert wie wir alle (!) – geschaffen zu haben.
Was für ein Leseabenteuer! Viele versunkene Welten werden in diesem Band angesprochen und erscheinen sehr plastisch vor dem Auge der/s geneigten Leser*in. Dieter Schulz, geboren 1940 im ehemaligen Königsberg, erlebt als Kind Flucht und Vertreibung. Mutter Schulz flieht mit ihren Kleinkindern aus Ostpreußen, die Fluchterlebnisse werden sehr eindrücklich geschildert.
Dieter Schulz schrieb seine autobiographischen Notizen Jahrzehnte später in Haft. Er blickt auf eine Kindheit in Deutschland der 50er Jahre zurück. Kleine und große Fluchten werden ihn sein Leben lang von geographischen und emotionalen Nirgendwos in Heimen und später Haftanstalten zu immer weiteren Nirgendwos führen. Kindheit im Nachkriegsdeutschland heißt für ihn, meist keine Schule zu haben, dafür lernt er fließend Russisch und sich durchzuschlagen. Was das Leben pädagogisch versäumt oder anrichtet, bedeutet oft „lebenslang“ – für uns alle. Die blind machende „Hasskappe“ setzte sich Dieter Schulz schon als Kind und später immer wieder in seinem Leben auf. Heute kann Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie manches Mal positiv wirksam werden, viel mehr noch hätte damals moderne (Trauma-) Pädagogik in modernen Jugendhilfeeinrichtungen wirksam werden können. Es hat sich wirklich viel getan in den vergangenen Jahrzehnten. Auch dies ist ein Ergebnis der Lektüre.
Behutsam und kenntnisreich leitet Dierk Schäfer den/die Leser*in durch den Irrgarten der Notizen des Kriminellen Dieter Schulz. Es hätte immer auch anders kommen, anders ausgehen können. Dierk Schäfer ordnet und führt dort, wo es sein muss und schafft gerade dadurch Raum für seinen Schulz und seine Leser*innen. Raum für die vielen Welten eines wechselvollen Lebens in Ost- und Westdeutschland, in Kindheits-, Jugend- und später Erwachsenenwelten.
Natürlich wird beschönigt. Sehr kompetent und deshalb sehr hilfreich sind die Kommentare und Fußnoten des Kriminologen Dierk Schäfer, der er neben dem Psychologen und Theologen eben auch noch geworden ist. So ist „der Schulz“ eben auch „ein echter Schäfer“ geworden. Zwei Unbeugsame haben sich hier gefunden. Ein Buch, das auf dem Schnittpunkt dreier Berufe und Berufungen geschrieben wurde. Der Theologe, Psychologe und Kriminologe Schäfer führt hier zusammen, was zusammengehört. Eine im besten Sinne ganzheitliche Sicht auf einen Menschen und sein Leben, jedoch ganz ohne den Anspruch zu erheben, diesen dadurch zur Gänze zu erfassen. Wie sollte das in dieser kontingenten Welt schicksalhafter, zum Schicksal werdender Zufälle auch möglich sein?
So bleibt dies Buch wohltuend ohne Fazit, ohne Urteil, ohne Wertung und ist eine Fundgrube des Wissens, jederzeit staunend machend. Es lohnt, sich auf diese Lektüre einzulassen. Danach bleibt eigentlich nur eine Sache unverständlich. Warum wurden die autobiographischen Notizen des Dieter Schulz nicht wie geplant verfilmt oder konventionell verlegt?
Immerhin verdanken wir der Beharrlichkeit Dierk Schäfers nun einen überaus lesenswerten Band 45 der Tübinger kriminologischen Schriftreihe. Ein echter Geheimtipp für Jurist*innen, Kriminolog*innen, Pädagog*innen, Lehrer*innen, Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und – last, but not least – für alle Leser*innen, die sich dafür interessieren lassen, wie es einem erging, der 1940 in ein Kriegseuropa hineingeboren wurde, darin aufwuchs, sich immer wieder berappelte und bis zu seinem Tode 2019 versuchte, das Beste daraus und aus sich zu machen.
Dierk Schäfers Schulz liest sich unterhaltsam und pendelt immer wieder zwischen bodenloser Tragik und sehr lebendiger Komik. Erlebnisse von Grass’scher Drastik wechseln sich ab mit Schilderungen, z.B. eines Banküberfalls, die wie aus dem Drehbuch der guten alten Olsen-Bande anmuten. Der Tod eines Kardinals leuchtet in den enzyklopädisch kenntnisreichen Fußnoten ebenso auf wie „das Milieu“ rund um das hannoversche Steintorviertel. Wer mag da urteilen, wer den Stab brechen? Der Rezensent schließt zu diesem lebensprallen Buch mit Nietzsches Zarathustra: „War das das Leben? Wohlan! Noch einmal!“
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Fußnoten
1 Dr. med. Markus Löble, FA für KJPP, Arzt für Naturheilkunde, Suchtmedizin, systemische Familientherapie (DGSF), forensische Begutachtung (DGKJP). Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Klinikum Christophsbad, Göppingen
2 Dierk Schäfer: Devianz als Schicksal. Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz. Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie (TÜKRIM), Band 45, erschienen in: TOBIAS-lib-Universitätsbibliothek Tübingen, Juristische Fakultät, Institut für Kriminologie (2021). ISSN: 1612-4650; ISBN: 978-3-937368-90-0 (elektronische Version, Kostenfreier Download: https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/115426/T%c3%bcKrim_Bd.%2045.pdf?sequence=1&isAllowed=y) und 978-3- 937368-91-7 (Druckversion, 22,70 €, beim Institut für Kriminologie, z. Hd. Frau Maria Pessiu, Sand 7, 72076 Tübingen, @ maria.pessiu@uni-tuebingen.de )
Missbrauchsfall im Haus Maffei in Feldafing – Es war nicht nur ein Fall, es war nicht „nur“ Missbrauch, es war sadistische Kinderquälerei. Sendung: Kontrovers, im Bayerischen Fernsehen, Mittwoch, 16.06.2021, 21:15 h
„Viele von Ihnen kennen die Leidensgeschichte meines Mannes,“ schreibt die Ehefrau eines Feldafing-Opfers in einem Mail. Ich kenne die Leidensgeschichte und gebe das Mail hier im vollen Wortlaut wieder. Hinzugefügt habe ich das Photo von einer Skulptur des Künstlers Eckhard Kowalke[1].

„Sehr geehrte Damen und Herren,
der Einfachheit halber benutze ich heute nur diese Anrede, wohl wissend, dass einigen unter Ihnen eine andere Anrede zusteht. Dies bitte ich vorab zu entschuldigen.
Mit dem einen oder anderen von Ihnen hatte ich die letzten Jahre mehrfach oder mindestens einmal Kontakt. Es war nicht immer einfach, den Kontakt aufrecht zu erhalten, manchmal kam keine Antwort, ein anderes Mal Wochen oder Monate später.
Das liegt wohl an unserer Deutschen Bürokratie oder vielleicht auch an Desinteresse, weil es ja einen selbst nicht betrifft und ja noch so viel Zeit für eine Antwort ist und tätig werden, ach auch das hat doch Zeit…. …. dachten sich sicher viele und denken es immer noch, warum beeilen, vielleicht erledigt sich das „Problem“ von selbst.
Aber es gab auch Menschen denen eine Antwort sofort wichtig war, auch ohne vorläufiges Ergebnis, das hat mich und meinen Mann (der Betroffene) immer besonders gefreut.
Viele von Ihnen kennen die Leidensgeschichte meines Mannes, manche nur im Ansatz. Um nun den Menschen dahinter zu sehen und um die Bürokratie ruhen zu lassen, möchte ich dringlich auf folgende Fernsehsendung im Missbrauchsfall im Haus Maffei in Feldafing hinweisen. Diese findet statt:
Mittwoch, 16.06.2021
Bayerisches Fernsehen, Name der Sendung: Kontrovers
Uhrzeit: 21:15 Uhr.
Bemerken möchte ich noch, dass es meinem Mann (in der Sendung Frank Waldheim) und den anderen beiden Betroffenen unsagbar schwergefallen ist, die Aufzeichnung dieser Sendung durchzustehen, sie wollten aber, dass all die Menschen endlich erfahren wie es wirklich war und ihnen endlich nach langen Jahren des Leids geglaubt wird. Allen dreien Betroffenen ist dies am wichtigsten.
Hier hilft keine Entschuldigung egal von welcher Stelle, das erwarten sie nicht. Es muss geholfen werden und das sehr schnell. Keiner von den Opfern hat Zeit noch länger abzuwarten, sie benötigen jetzt Hilfe auch in Form einer mehr als angemessenen Entschädigung, die zwar das Leid nicht ungeschehen machen kann, aber den letzten Lebensabschnitt dieser Menschen erheblich verbessert.
Da werden einerseits Therapiekosten in Aussicht gestellt, um diese Kosten aber ganz schnell wieder zu streichen, weil sich herausstellt, dass eine Therapie ja nicht nur ein halbes Jahr dauert, sondern Jahre. Da stellt man das lieber um und machte daraus eine kleine Summe auf Anerkennung des Leids, es betrifft sage und schreibe DREI Personen! An anderer Stelle wird versprochen, dass in aller Kürze Hilfe erfolgt, an dieser Stelle wird „in Kürze“ wohl verwechselt mit monatelanger Wartezeit. Wieder an anderer Stelle verweigert man den Betroffenen einfach weitere Hilfe.
Es wird dies und das versprochen. Es ist unmenschlich zu erwarten, dass die Opfer sich immer wieder von selbst bei Ihnen melden müssen, damit es vorangeht. Sie kommen sich wie arme „Bettelleute“ vor und ich finde das einfach würdelos im Hinblick auf das große Leid, das sie ihr Leben lang herumtragen und für das sie nichts können, denn sie waren unschuldige Kinder die u.a. unfassbar grausamen „Kirchendienern“ wehrlos ausgeliefert waren.
Die Warterei muss doch endlich ein Ende haben. Für was so viele Kommissionen und Aufarbeitungsstellen gründen? Das hilft Ihnen, nicht aber den armen Menschen. Tun Sie das ruhig, aber geben Sie endlich! Hilfe.
Keiner kann sich nur ansatzweise vorstellen wie es ist, ein Leben lang unter dem Missbrauch der Kirche und anderen Einrichtungen zu leiden. Und nicht nur die Betroffenen leiden, auch die Angehörigen.
Diese Lebensqualität ist keine.
Deshalb bitte ich Sie, sich die Sendung anzusehen, um zu sehen wie die Opfer wirklich leiden. Denn hier sehen Sie den „Menschen“, nicht unsere nüchterne Bürokratie.
Vielleicht möchte der eine oder andere mit ein paar persönlichen Worten auf meine email antworten.
DANKE!
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Brigitte L. Ehefrau“
[1] Eckhard Kowalke … Mit seinen teils schockierenden Kunstaktionen zu den geschändeten Kindern in den kirchlichen Heimen zwischen 1945 und 1975 hat er vor sechs Jahren Aufsehen erregt und die Aufarbeitung der Geschehnisse ins Rollen gebracht. https://www.art-kowalke.com/freistatt/
„Sehr geehrter Herr Landesbischof,
für das anregende und konstruktive Gespräch von vorhin möchte ich mich bedanken. Es hat mir gut gefallen.“
Zwischenbemerkung für die Leser meines Blogs. Nach einem Vorlauf auf Twitter rief mich ein Landesbischof vor ein paar Tagen an. Den Termin hatte sein Büro mit mir abgesprochen. Terminiert war eine halbe Stunde. Der Zeitrahmen wurde leicht überzogen, obwohl ihn der nächste Termin drängte. Ich will kurz über dieses wirklich angenehme Gespräch berichten und hier mein Mail posten, das ich ihm noch am selben Abend schickte. Dabei habe ich alle Hinweise auf die Identität des Bischofs entfernt, denn ich möchte nicht, dass er sich öffentlich unter Druck gesetzt fühlt.
Der Landesbischof erwies sich als guter Zuhörer, der auch an den passenden Stellen nachfragte.
Ein anderer Landesbischof, so eröffnete ich, habe im Gespräch mit einem Betroffenen gesagt: „Wir hätten mehr auf unsere Leute hören sollen“. Insofern habe ich mich über seinen Anruf gefreut. Ich sprach dann vom Vertrauensverlust der Kirchen, dessen Beginn ich in den Vorgängen am Runden Tisch der Frau Vollmer sehe, der nachweislich von Beginn an Betrug gewesen sei. Ich sei schon lange mit dem Thema befasst. (Ich muss das hier nicht ausführen; die Leser meines Blogs kennen das.) Es habe leider keine glaubwürdigen Versuche seitens der Kirchen gegeben, Vertrauen wiederherzustellen. Ein Betroffener habe das Verhalten der Kirche auf die Formel gebracht: Kinder schänden, Zeit schinden, Kassen schonen. Ich konnte ihm auch Details benennen.
Die Zeit wurde dann aber doch knapp. Zum Schluss sprach ich noch ein paar Punkte für das weitere Prozedere an, die ich, falls sie untergegangen sein sollten, im Mail an den Bischof wiederholt und etwas ausgebaut habe.
Im Mail ist auch von der Unabhängigkeit der berufenen Kommissionen die Rede. Wenn man schon solche Kommissionen hat, deren Unabhängigkeit begründet bezweifelt werden kann, wird man nicht einfach die problematischen Mitglieder entfernen können, aber man muss offen die vorhandenen Abhängigkeiten diskutieren – und mancher wird dann seinen Platz freiwillig räumen und Nachrückern Platz machen.
Nun zum Mail[1] mit den genannten Einschränkungen:
Was tun?
Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. [2]Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden.[3] Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisierung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusammensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten protokolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffentlich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. Täternamen zur Kenntnis zu geben, die wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtaktivität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwärzung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.
Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseelsorge auszuwählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.
Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.
Schwierig wird die Bemessung von Entschädigungen, gerade bei sexuellem Missbrauch. Ein Verweis auf Schadensregelungen im staatlichen Bereich hilft nicht, denn dieser Staat ist beim Thema Entschädigung sehr hartleibig. Mit Sachschäden kommt er klar. Aber seelische Schäden – kennt er die überhaupt? – (Ich wollte eigentlich nicht aus meinem Blog zitieren, hier tue ich‘s doch: „Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief. [„Eigenstandsschaden“], https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/selbstsicher-und-verantwortungsbewusst-sollen-unsere-kinder-ins-leben-gehen-manchmal-geht-das-schief/) – Dem kann man zwar keine „Gliedertaxe“ wie im Versicherungsrecht entnehmen, doch hier wird der Horizont für Schädigungen und ihre Auswirkungen aufgezeigt. Das könnte helfen, zu angemessenen Einschätzungen zu kommen. Dafür braucht man dann eine separate Kommission: unabhängig, fachkundig, empathisch.
Soweit ich weiß, hat die Landeskirche Berichte derer, die einen Antrag auf Anerkennungsleistungen gestellt haben. Die Auswertung dieser Berichte könnte/sollte man wissenschaftlich aufarbeiten, dokumentieren, und die Ergebnisse anonymisiert zugänglich machen. Sie könnten einen Anhalt für Entschädigungsfragen geben.
Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten, bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkindersache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Verbrechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen.
Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflichtungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betroffenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen.
So viel, sehr geehrter Herr Landesbischof, zum Abschluss unseres Gespräches. Ich hatte gesagt, ich könnte Sie mit meinem Material „totwerfen“. Der Versuchung bin ich wohl nicht erlegen.
Ich wünsche Ihnen „ein gutes Händchen“ im Umgang mit dem höchst komplexen Problem und würde mich freuen, wenn Ihre Landeskirche eine glaubwürdige Vorreiterrolle einnehmen könnte.
Mit herzlichem Gruß
Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55
[1] Von diesem Blog-Eintrag habe ich den Landesbischof informiert. Das Photo ist ein Beispielsphoto.
[2] Nicht im Mail enthalten: Ein Kommentar erwähnt „unabhängige Wahrheits- und Versöhnungskommissionen“. Das sollte man nicht vermengen. Der Weg zur Versöhnung ist noch viel weiter, als der zur Wahrheit – und auch dort sind wir noch lange nicht angelangt. FAZ, Donnerstag, 10. Juni 2021, Print, https://zeitung.faz.net/faz/seite-eins/2021-06-10/805736e074e898e4d15ba4aa00177925/?GEPC=s3
[3] Auch nicht im Mail enthalten: Mertes fragt: „Wie ist es möglich, dass in Betroffenenbeiräten Personen sitzen, die in einem Angestellten-, das heißt wiederum in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Kirche sind, die ihr Arbeitgeber ist?“ https://www.deutschlandfunk.de/missbrauchsaufarbeitung-im-erzbistum-muenchen-gruppenbild.886.de.html?dram:article_id=498260
Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz sieht aus wie ein Schelmenroman – ist aber Realität
Das Leben von Dieter Schulz, geboren 1941, seine Lebensumstände und seine „Karriere“ bilden den Kern dieser Publikation[1]. Schon der einleitende Nachruf kündet von einem außerordentlichen Leben. Ausgangspunkt ist seine Autobiographie, geschrieben während eines 10jährigen Knastaufenthaltes und nach Aufforderung fortgeführt bis in die Zeit seines körperlichen Verfalls. Dieses Leben ist spannend. Vergangenheiten werden lebendig:
- Das Kriegsende und die Nachkriegswirren bis 1949 in Ostpreußen, die Rote Armee und die Überlebensbedingungen der verbliebenen Deutschen. Schulz lernt in dieser Zeit Russisch, die Grundlage für die erfolgreichen Schiebergeschäfte des 10/11-jährigen (!) später in der DDR.
- Seine Heimkarriere begann eher zufällig am 17. Juni 1953. Doch was für eine Karriere, bestimmt durch die Unfähigkeit der Heimerziehung in der DDR und abenteuerliche Heim-Fluchten, spannend erzählt.
- Im Westen, vom Vater abgeschoben, muss er sich durchkämpfen, bekommt eine erstklassige Kellnerausbildung, doch der Balkonsturz des schwarzen Liebhabers seiner Frau bringt ihm die erste Zuchthausstrafe ein.
- Eher zufällig beginnt er mit akribisch geplantem Automatenbetrug, hat immer wieder Pech mit seinen Helfern, besonders mit seinen Frauen, – das auch fürderhin.
- Schließlich misslingt ihm – auch eher zufällig – der große Coup: Ein riesiges Drogengeschäft, das er mit selbstgedruckten „Blüten“ bezahlen und dann untertauchen will. Doch ein bewaffneter Banküberfall hat mörderische Folgen.
Schulz inszeniert sich gekonnt. Lange ist man geneigt, alles zu glauben. Doch sein Sohn Sascha fügte noch ganz andere und sehr überraschende Aspekte bei und korrigiert damit das saubere Bild vom Verbrecher aus unheilvollen Verhältnissen. Doch ein Kämpfer war Schulz sein Leben lang. Klein, aber oho. Ein Aufstehmännchen.
Dieses Leben fordert kriminologische Forschung geradezu heraus. Wie kommt es zu Devianz, wie pflanzt sie sich fort? Die Publikation steht in ehrwürdiger Tradition, denn schon der Oberamtmann von Sulz am Neckar, Jacob Georg Schäffer, (1745-1814) erkannte die sozialen Missstände als Quelle von Kriminalität und wollte die noch jungen Kinder der „Janoven“ in Pflegefamilien untergebracht wissen.
Dieter Schulz als Person ist eher bedeutungslos. Zwar beschreibt er sein kleines Leben in faszinierender Weise. Doch es hülfe alles nichts. August Gottlieb Meißner (1753-1807) schrieb ganz richtig: „Sobald der Inquisit nicht bereits vor seiner Einkerkerung eine wichtige Rolle im Staat gespielt hat, sobald dünkt auch sein übriges Privatleben, es sei so seltsam gewebt, als es immer wolle, den meisten Leuten in der sogenannten feinen und gelehrten Welt viel zu unwichtig, als darauf acht zu haben, und vollends sein Biograph zu werden.“
Warum also ist Schulz nicht nur für Kriminologen interessant? Er entwirft beispielhaft, lehrreich und unterhaltsam ein Sittengemälde seiner Zeit. Zwar fragt er: „War es den Aufwand wert, dieses beschissene Leben vor den Bomben zu retten?“ Seine Antwort lautet aber: „Mein Leben sollte nicht unbedingt als Beispiel dienen, deswegen ist mein Leben lesenswert!“
[1] Man kann sie kostenfrei herunterladen. https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/115426/T%c3%bcKrim_Bd.%2045.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Die Druckversion (print-on-demand) kann bestellt werden beim Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, Sand 7, 72076 Tübingen, 07071 / 29-72931, Mail: ifk@uni-tuebingen.de
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